Ausschreibungsdetails
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage
Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung
Sanktionen Russland.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Datenübernahme und -prüfung, die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Weiterverarbeitung, die Konfektionierung sowie die Lieferung von Kartenspielen in Faltschachteln, der Kniffbox, des Bastelglobus und der "Begegnen"-Box sowie des Kartenspiels "Kimemo" für die Bundeszentrale für politische Bildung.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 21.04.2026 und endet spätestens nach vier Jahren (20.04.2030).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in den Vorlagen "08_Vordruck_Referenzen_für_Referenzobjekt_1" und "09_Vordruck_Referenzen_für_Referenzobjekt_2" jeweils mindestens 1 gleichwertige Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Die genannten Referenzobjekte müssen abgeschlossen sein.
● Referenzobjekt 1: Mindestens 1 Referenz für die Herstellung eines Kartenspielsets:
○ Kartenspielset mit mind. 32 verschiedenen Motivkarten im Format ca. 60 x 90 mm
○ Auflage von mindestens 5.000 Exemplaren
○ 4/4-farbig Skala, zzgl. Dispersionslack beidseitig (matt oder glänzend)
○ Mit Faltschachtel als Umverpackung *
● Referenzobjekt 2: Mindestens 1 Referenz für die Herstellung eines Faltproduktes:
○ Gestanztes Faltprodukt (Bastelbogen, Präsentbox, o. ä.)*
○ Format des Stanzbogens mindestens DIN A4 oder größer
○ Auflage von mindestens 2.000 Exemplaren
○ Druck: mindestens 4/0-farbig Skala, zzgl. Dispersionslack außen (matt oder glänzend)
* Der Nachweis für die Erbringung dieser Leistungsbestandteile kann auch durch weitere Referenzen, die jeweils nur diese Teilleistungen abbilden, erbracht werden.
Für die Referenzen sind zwingend die Vorlagen "08_Vordruck_Referenzen_für_Referenzobjekt_1" und "09_Vordruck_Referenzen_für_Referenzobjekt_2" zu verwenden. Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind insgesamt nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Nutzen Sie in diesem Fall die Vorlagen "Vordruck_Referenzen" bitte mehrfach.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Als geeignet werden nur solche Unternehmen angesehen, die zumindest eins der nachfolgenden Umweltzertifikate eingerichtet haben, betreiben und aufrechterhalten:
● zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN ISO EN 14001:2015
● zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN ISO EN 50001
● EMAS-Zertifikat
Bitte reichen Sie als Nachweis das entsprechende Zertifikat ein. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
b) Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland".
c) Unternehmensdaten
Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
d) Angaben zu den technischen Fachkräften / Ansprechpersonen
Tragen Sie bitte in der Vorlage "07_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" die festen und von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbaren technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
Es ist eine verantwortliche Ansprechperson des Bieters, die für die Auftragsabwicklung und Beratung vorgesehen ist sowie eine zweite Ansprechperson als Vertretung zu benennen.
Der Vordruck "07_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" ist Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpersonen anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Bei Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
e) Angaben zur technischen Ausrüstung
Fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausrüstung (z.B.: Hard- und Software, Maschinenpark) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausrüstung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4-Seite haben.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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