Ausschreibungsdetails
Los 2; Winterdienst und tlw. Grauflächenreinigung für 5 Bundesliegenschaften in Leipzig
Los 3; Winterdienst und Grauflächenreinigung für 2 Bundeswohnliegenschaften in Bautzen
Los 4; Winterdienst für die Bundespolizei-Fliegerstaffel Bautzen
Los 5; Winterdienst für den THW Ortsverband Aue
WE 104993; DD Melitta-Bentz-Str. 2, Melitta-Bentz-Straße 2, 01099 Dresden,
WE 105673; DD Verfügungsgebäude 116, August-Bebel-Str. 30, 01219 August-Bebel-Straße 30, 01219 Dresden,
WE 141258; DD TLG-Gärten G.-Marwitz-Straße, Georg-Marwitz-Straße, 01237 Dresden,
WE 304401; DD C-Viebig/Tharandt Vorhaltefläche Wohnen, Clara-Viebig-Str. 2/ Tharandter Str. 30a, 01159 Dresden,
WE 304911; DD Berliner Str. m. Abrissgebäude - Vorhaltefläche Wohnen, Berliner Straße 38, 01067 Dresden,
WE 305564; DD Freifläche Buchner-/Geystraße, Buchner-/Geystraße, 01217 Dresden,
WE 306633; DD Freifl. Comeniusstr./Stübelallee - Vorhaltefläche Wohnen, Comeniusstraße/Lipsiusstraße/Stübelallee, 01309 Dresden,
WE 307959; DD BVS-Am Schillergarten 37/14 - Vorhaltefläche Wohnen, Am Schillergarten, 01309 Dresden,
WE 308137; DD Windmühlenstraße - Vorhaltefläche Wohnen, Windmühlenstraße 55, 01257 Dresden,
WE 322835; BT Flst. 430 / Bruchteil EG Huhn , Berthold-Haupt-Straße, 01259 Dresden,
WE 324072; DD Kohlenstraße / Brendelweg , Kohlenstraße, 01189 Dresden,
WE 324276; DD Oederaner Straße (an der Weißeritzbrücke), Oederaner Straße, 01159 Dresden.
WE 140834; BA f. Kartographie u. Geodäsie, Karl-Rothe-Straße 10-14, 04105 Leipzig,
WE 144363; Bundesgerichtshof, Dienststelle Leipzig, Karl-Heine-Straße 12, 04229 Leipzig,
WE 105559; Dienstliegenschaft Seeburgstr. 5-9, Seeburgstraße 5-9, 04103 Leipzig,
WE 147070; Parkplatz BImA Leipzig, Nürnberger-/Seeburg-/Sternwartenstr Nürnberger Str. 30-34, 04103 Leipzig,
WE 139128; Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv Leipzig, Dittrichring 24, 04109 Leipzig.
WE 105326; Wohnliegenschaft Roesgerstr., Roesgerstraße 2-8, 02625 Bautzen,
WE 104400; Wohnliegenschaft Erich-Weinert-Str., Erich-Weinert-Straße 6-22 (ger.), 02625 Bautzen.
WE 104792; Bundespolizei-Fliegerstaffel Bautzen, Weißenberger Str. 14, 02627 Kubschütz.
WE 148490; Technisches Hilfswerk Ortsverband Aue, Zur Hohen Warte 4, 08280 Aue, Bad-Schlema
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 26.03.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Los 2 nur WE 140834, 144363, 105559, 139128; Los 4; Los 5: Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 23.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 18.03.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Alle weiteren WE: Es wird keine Ortsbesichtigung angeboten, da die Objekte frei zugänglich sind die vertragsgegenständlichen Flächen können bei Bedarf selbstständig besichtigt werden können.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. (Lose 1 bis 5 betreffend)
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln (Lose 1 bis 5 betreffend)
c) Einsatzpflicht von Harnstoff (Los 4 betreffend, Teilbereiche Vorfeld sowie Platz Hangar Nordseite)
d) Besondere Sicherheitsanforderungen (Los 2 nur WE 144363 betreffend)
e) Besonderheiten bezgl. der Einsatzzeiten beim BGH (Los 2 nur WE 144363 betreffend
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.2
verwiesen.
Winterdienst und tlw. Grauflächenreinigung für 12 Bundesliegenschaften in Dresden
1. Grauflächenreinigung
- Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung
a Gehwegflächen befestigt (Asphalt), ca. 300 m²
2. Winterdienst
- Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 300 m²
- Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 50 m²
b) WE 105673; DD Verfügungsgebäude 116, August-Bebel-Straße 30, 01219 Dresden
1. Winterdienst
- Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 720 m²
- Parkplatzflächen befestigt (Pflaster), ca. 300 m²
- Sonderflächen - Eingangsbereich vorm Haupteingang befestigt (Platten), ca. 120 m²
c) WE 141258; DD TLG-Gärten Georg-Marwitz-Straße in 01237 Dresden
1. Winterdienst
- Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 90 m²
- Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden Schotter) , ca. 55 m²
d) WE 304401; DD C-Viebig/Tharandt Vorhaltefläche Wohnen Clara-Viebig-Str. 2/ Tharandter Str. 30a, 01159 Dresden
1. Grauflächenreinigung
- Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung
a Gehwegflächen befestigt (Pflaster), ca. 300 m²
2. Winterdienst
- Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 300 m²
e) WE 304911; DD Berliner Str. m. Abrissgebäude - Vorhaltefläche Wohnen - Berliner Straße 38, 01067 Dresden
1. Grauflächenreinigung
- Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung
a Wegefläche befestigt (Platten), ca. 75 m²
b Sonderflächen – Einfahrtsbereich Tor befestigt (Pflaster), ca. 8 m²
2. Winterdienst
- Wegeflächen befestigt (Platten), ca. 75 m²
- Sonderflächen – Einfahrtsbereich Tor befestigt (Pflaster), ca. 8 m²
f) WE 305564; DD Freifläche Buchner-/Geystraße in 01217 Dresden
1. Winterdienst
- Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 95 m²
g) WE 306633; DD Freifl. Comeniusstraße/Lipsiusstraße/Stübelallee - Vorhaltefläche Wohnen in 01309 Dresden
1. Grauflächenreinigung
- Grauflächenreinigung öffentliche Flächen inkl. Wildwuchsentfernung
a Wegefläche befestigt (Asphalt), ca. 90 m²
b Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 90 m²
c Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden, Schotter), ca. 130 m²
d Wegeflächen befestigt (Betonplatten), ca. 36 m²
2. Winterdienst
- Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 90 m²
- Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 90 m²
- Wegeflächen befestigt (Betonplatten), ca. 36 m²
- Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden, Schotter), ca. 130 m²
h) WE 307959; DD BVS-Am Schillergarten 37/14 - Vorhaltefläche Wohnen in 01309 Dresden
1. Grauflächenreinigung
- Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung
a Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 220 m²
b Wegeflächen unbefestigt (Schotter), ca. 110 m²
2. Winterdienst
- Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 220 m²
- Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden, Schotter), ca. 110 m²
i) WE 308137; DD Windmühlenstraße 55 - Vorhaltefläche Wohnen in 01257 Dresden
1. Grauflächenreinigung
- Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung
a Wegeflächen befestigt (Betonplatten), ca. 70 m²
b Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 25 m²
c Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 140 m²
d Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden, Schotter), ca. 15 m²
2. Winterdienst
- Wegeflächen befestigt (Betonplatten), ca. 70 m²
- Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 25 m²
- Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 140 m²
- Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden, Schotter), ca. 15 m²
j) WE 322835; BT Flst. 430 / Bruchteil EG Huhn - Berthold-Haupt-Straße in 01259 Dresden
1. Winterdienst
- Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 20 m²
k) WE 324072; DD Kohlenstraße / Brendelweg in 01189 Dresden
1. Winterdienst
- Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 30 m²
l) WE 324276; DD Oederaner Straße (an der Weißeritzbrücke) in 01159 Dresden
1. Grauflächenreinigung
- Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung
a Gehwegflächen befestigt (Pflaster), ca. 120 m²
2. Winterdienst
- Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 120 m²
Der Vertragsbeginn für alle weiteren WE ist der 15.10.2026.
Die Laufzeit des Vertrages endet am 30.09.2030.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
WE 104993; DD Melitta-Bentz-Str. 2, Melitta-Bentz-Straße 2, 01099 Dresden,
WE 105673; DD Verfügungsgebäude 116, August-Bebel-Str. 30, 01219 August-Bebel-Straße 30, 01219 Dresden,
WE 141258; DD TLG-Gärten G.-Marwitz-Straße, Georg-Marwitz-Straße, 01237 Dresden,
WE 304401; DD C-Viebig/Tharandt Vorhaltefläche Wohnen, Clara-Viebig-Str. 2/ Tharandter Str. 30a, 01159 Dresden,
WE 304911; DD Berliner Str. m. Abrissgebäude - Vorhaltefläche Wohnen, Berliner Straße 38, 01067 Dresden,
WE 305564; DD Freifläche Buchner-/Geystraße, Buchner-/Geystraße, 01217 Dresden,
WE 306633; DD Freifl. Comeniusstr./Stübelallee - Vorhaltefläche Wohnen, Comeniusstraße/Lipsiusstraße/Stübelallee, 01309 Dresden,
WE 307959; DD BVS-Am Schillergarten 37/14 - Vorhaltefläche Wohnen, Am Schillergarten, 01309 Dresden,
WE 308137; DD Windmühlenstraße - Vorhaltefläche Wohnen, Windmühlenstraße 55, 01257 Dresden,
WE 322835; BT Flst. 430 / Bruchteil EG Huhn , Berthold-Haupt-Straße, 01259 Dresden,
WE 324072; DD Kohlenstraße / Brendelweg , Kohlenstraße, 01189 Dresden,
WE 324276; DD Oederaner Straße (an der Weißeritzbrücke), Oederaner Straße, 01159 Dresden.
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben.
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln
Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
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2.2. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
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2.3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
4.2.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Winterdienst
- öffentliche Wegeflächen befestigt (Platten), ca. 123 m²
- öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Platten), ca. 44 m²
- öffentliche Treppen, Auf- und Abgänge befestigt (Platten), ca. 17 m²
- nicht öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 159 m²
- nicht öffentliche Treppen befestigt (Beton), ca. 9 m²
- nicht öffentliche Sonderflächen (Rampenfläche Hofseite Ost) befestigt (Beton), ca. 41 m²
- nicht öffentliche Sonderflächen (Rampenschräge, Hofseite West) befestigt (Beton), ca. 10 m²
- Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION)
b) WE 144363; Bundesgerichtshof, Dienststelle Leipzig - Karl-Heine-Straße 12 in 04229 Leipzig
1. Grauflächenreinigung
- Reinigung der nicht öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung sowie Entsorgung
a Nicht öffentliche Wegeflächen unbefestigt (wassergebunden), ca. 421 m²
b Nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 715 m²
c Nicht öffentliche Parkplatzflächen befestigt (Pflaster), ca. 600 m²
d Nicht öffentliche Treppen, Auf- und Abgänge befestigt (Platten), ca. 14 m²
e Nicht öffentliche Sonderflächen (Behindertenzugang mit Gefälle / Rampe) befestigt (Platten), ca. 20 m²
- Entwässerungseinrichtungen reinigen
a Ablaufschächte / Gullys (Regenwassereinläufe), 4 Stück
b Entwässerungsrinnen (Einlaufrinnen), ca. 1,4 m²
2. Winterdienst
- öffentliche Wegeflächen befestigt (Platten), ca. 96 m²
- nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 522 m²
- nicht öffentliche Parkplatzflächen befestigt (Pflaster), ca. 600 m²
- nicht öffentliche Treppen befestigt (Platten), ca. 14 m²
- nicht öffentliche Sonderflächen (Behindertenzugang mit Gefälle / Rampe) befestigt (Platten), ca. 20 m²
- Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION)
c) WE 105559; Dienstliegenschaft – Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bundesamt für zentrale Dienst und offene Vermögensfragen; Generalzolldirektion Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung - Seeburgstraße 5-9 in 04103 Leipzig
1. Winterdienst
- öffentliche stark frequentierte Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 280 m²
- nicht öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 30 m²
- nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 480 m²
- nicht öffentliche Parkplatzflächen befestigt (Rasengittersteine), ca. 219 m²
d) WE 147070; Parkplatz BImA Leipzig, Nürnberger-/Seeburg-/Sternwartenstraße – Nürnberger Straße 30-34 in 04103 Leipzig
1. Winterdienst
- öffentliche stark frequentierte Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 120 m²
e) WE 139128; Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv Leipzig – Dittrichring 24 in 04109 Leipzig
1. Winterdienst
- öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 145 m²
- öffentliche Treppen / Aufgänge befestigt (Platten), ca. 40 m²
- nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Teer, Beton), ca. 516 m²
- nicht öffentliche Treppen / Aufgänge befestigt (Platten), ca. 10 m²
- nicht öffentliche Sonderflächen (Laufgraben) befestigt (Beton), ca. 70 m²
WE 140834; BA f. Kartographie u. Geodäsie, Karl-Rothe-Straße 10-14, 04105 Leipzig,
WE 144363; Bundesgerichtshof, Dienststelle Leipzig, Karl-Heine-Straße 12, 04229 Leipzig,
WE 105559; Dienstliegenschaft Seeburgstr. 5-9, Seeburgstraße 5-9, 04103 Leipzig,
WE 147070; Parkplatz BImA Leipzig, Nürnberger-/Seeburg-/Sternwartenstr Nürnberger Str. 30-34, 04103 Leipzig,
WE 139128; Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv Leipzig, Dittrichring 24, 04109 Leipzig.
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben.
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln
Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
c) Besondere Sicherheitsanforderungen (Los 2 nur WE 144363 betreffend)
Die zur Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten der Auftragnehmerin werden vor erstmaliger Leistungserbringung und anschließend spätestens alle zwei Jahre einer allgemeinen Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. A) DSGVO i. V. m. SächsPolG, sowie dem SächsPolZÜG durch das LKA unterzogen. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin, drei Werktage vor erstmaligem Einsatz, der Nutzerin je Beschäftigten, der zum Einsatz kommen könnte einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung zu übersenden – auf die Anlage C-03.3 (WE 144363 Muster Antrag Zuverlässigkeitsprüfung BGH) wird verwiesen. Das Ergebnis der polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung wird dem dienstlichen Nutzer (BGH) übermittelt und dieser entscheidet in Abhängigkeit der Überprüfungsergebnisse, ob einem Beschäftigten der Zutritt zum Objekt gewährt oder verweigert wird. Die Entscheidung wird der Auftragnehmerin schriftlich durch den Nutzer mitgeteilt.
d) Besonderheiten bezgl. der Einsatzzeiten beim BGH (Los 2 nur WE 144363 betreffend)
Die Besonderheiten bzgl. der Einsatzzeiten und Terminabsprachen zur Liegenschaft des Bundesgerichtshofes gemäß Ziff. 2.2.1 der Anlage C-02 werden beachtet.
Die Grauflächenreinigung ist montags bis freitags in der Zeit zwischen 07:30 Uhr – 16:00 Uhr auszuführen. Eine Leistungserbringung am Wochenende und feiertags ist ausgeschlossen. Um sicherzustellen, dass die richterlichen Dienstgeschäfte so wenig wie möglich durch die Arbeiten beeinträchtigt werden, sind die genauen Kalenderwochen, in denen gearbeitet wird, jeweils für 6 Monate im Voraus mit der Auftraggeberin und dem Nutzer abzustimmen. Durch geplante Verhandlungstage kann es insbesondere bei lärmintensiven Arbeiten zu Einschränkungen bei der Leistungsausführung kommen.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
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2.2. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
4.2.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Grauflächenreinigung
1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen
- Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung sowie Entsorgung
a Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 116 m²
1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Reinigung der nicht öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung inkl. Entsorgung
b Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 95 m²
c Hauszugangsflächen befestigt (Platten), ca. 12 m²
d Sonderflächen (Müllplatz) befestigt (Platten), ca. 11 m²
- Reinigung - Spritzschutz- / Traufstreifen inkl. Entsorgung, ca. 139 m²
- Reinigung - Schotterfläche inkl. Entsorgung, ca. 313 m²
- Reinigung - Entwässerungseinrichtungen (Regenwassereinläufe) reinigen, 4 Stück
2. Winterdienst
2.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 116 m²
2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst –Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 95 m²
- Händischer Winterdienst – Hauszugangsflächen befestigt (Platten), ca. 12 m²
- Händischer Winterdienst – Sonderflächen (Müllplatz) befestigt (Platten), ca. 11 m²
b) WE 104400; Wohnliegenschaft - Erich-Weinert-Straße 6-22 (ger.) in 02625 Bautzen
1. Grauflächenreinigung
1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen
- Reinigung der öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung sowie Entsorgung
a Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 274 m²
1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Reinigung der nicht öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung inkl. Entsorgung
b Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 533 m²
c Hauszugangsflächen befestigt (Platten), ca. 124 m²
d Sonderflächen (Müllplätze) befestigt (Platten), ca. 54 m²
- Reinigung - Spritzschutz- / Traufstreifen inkl. Entsorgung, ca. 94 m²
- Reinigung - Entwässerungseinrichtungen (Regenwassereinläufe), 18 Stück
2. Winterdienst
2.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst –Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 206 m²
2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst –Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 275 m²
- Händischer Winterdienst –Hauszugangsflächen befestigt (Platten), ca. 31 m²
- Händischer Winterdienst –Sonderflächen (Müllboxen) befestigt (Platten), ca. 23 m²
WE 105326; Wohnliegenschaft Roesgerstr., Roesgerstraße 2-8, 02625 Bautzen,
WE 104400; Wohnliegenschaft Erich-Weinert-Str., Erich-Weinert-Straße 6-22 (ger.), 02625 Bautzen.
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben.
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln
Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
4.2.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Händischer Winterdienst – befestigte Wegeflächen (Pflaster), ca. 66 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen (Asphalt), ca. 1.859,25 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen (Pflaster), ca. 125 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Treppen (Fliesen), ca. 3 m²
WE 104702; Bundespolizei-Fliegerstaffel Bautzen – Weißenberger Straße 14 in 02627 Kubschütz
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben.
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln
Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
c) Einsatzpflicht von Harnstoff (Los 4, Teilbereiche Vorfeld sowie Platz Hangar Nordseite)
Das Vorfeld sowie der Platz vor dem Hangar auf der Nordseite: zum Korrosionsschutz wird die Glättebeseitigung dort mittels Harnstoffs durchgeführt, welcher vom Nutzer bereitgestellt wird.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
4.2.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Händischer Winterdienst – befestigte Wegeflächen (Pflaster), ca. 66 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen (Asphalt), ca. 1.859,25 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen (Pflaster), ca. 125 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Treppen (Fliesen), ca. 3 m²
WE 148490; Technisches Hilfswerk Ortsverband Aue – Zur Hohen Warte 4 in 08280 Aue, Bad-Schlema
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben.
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln
Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
4.2.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
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