Ausschreibungsdetails
Los 1: Leistungsbild Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik) in Anlehnung an die HOAI für BA 4 bis 7
Los 2: Leistungsbild Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft-Nr. 17 für BA 4 bis 7
Los 3: Leistungsbild Sicherheits- und Gesundheitskoordination in Anlehnung an AHO-Heft-Nr. 15 für BA 4 bis 8
Los 4: Leistungsbild Tragwerksplanung in Anlehnung an die HOAI für BA 4 bis 8
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 12.03.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen, dort Anlage C-02.1 zu entnehmen.
Mit Abgabe des Angebots ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Angebot einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird das Angebot nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Mindestanforderung:Gefordert ist eine Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es wird durchschnittlich ein jährlicher Gesamtumsatz von mindestens 150.000 € netto gefordert.
- für Personenschaden: mind. 5 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für Sach- und Vermögensschäden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall).
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
Mindestanforderung: Keine.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung
sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Mindestanforderung: Keine.
Mindestanforderung: Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen
Beschäftigten unter Nennung der
- Projektleitung
- stellvertretenden Projektleitung
anzugeben.
Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name, Vorname
- Anstellung im Unternehmen (z.B. Dipl.-Ing., Architekt/-in, Projektsteuerung, Bauleitung)
- Berufliche Qualifikation
- Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren
Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten:
- Bzgl. Projektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung
- Bzgl. stellvertretender Projektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung
- Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten in Form einer Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in den o. g. Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung
Der Bieter hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten des gesamten Unternehmens und bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Dabei muss die Anzahl der Mitarbeitenden bezogen auf ausgeschriebene Leistungsart jährlich mindestens 3 betragen.
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Name des Unternehmens / Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft / Unterauftragnehmers, welcher/s die Referenz erbracht hat
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer / E-Mailadresse
- Projektbezeichnung, Lage / Ort
- Gebäudetyp, Nutzung und Größe (BGF)
- Referenz für Beratungsleistungen zur Bauphysik in Bezug auf realisierte Sanierungs- bzw. Modernisierungsprojekte
- Beratungsleistung in den Leistungsphasen mind. 3 und 5 der HOAI
- Baukosten (KG 200 - 500)
- Beratungsleistung im Zeitraum von 12/2018 – 12/2025
- Referenz(en) in vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau
- einschließlich energetischer Modernisierung
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Es müssen mindestens 2 Referenzen vorliegen, welche die Leistungsart und den Leistungsumfang vollständig umfassen.
Als von der Leistungsart vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
- Referenz für Beratungsleistungen zur Bauphysik in Bezug auf realisierte Sanierungs- bzw. Modernisierungsprojekte.
- Beratungsleistung in den Leistungsphasen mind. 3 und 5 der HOAI
- Beratungsleistung im Zeitraum von 12/2018 – 12/2025
Als vom Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
- Referenz(en) in vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau
- einschließlich energetischer Modernisierung
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 7 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 8 nicht vor 12/2018), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen, dort Anlage C-02.2 zu entnehmen.
Mit Abgabe des Angebots ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Angebot einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird das Angebot nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Mindestanforderung:Gefordert ist eine Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es wird durchschnittlich ein jährlicher Gesamtumsatz von mindestens 150.000 € netto gefordert.
- für Personenschaden: mind. 5 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für Sach- und Vermögensschäden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall).
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
Mindestanforderung: Keine.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung
sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Mindestanforderung: Keine.
Mindestanforderung: Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen
Beschäftigten unter Nennung der
- Projektleitung
- stellvertretenden Projektleitung
anzugeben.
Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name, Vorname
- Anstellung im Unternehmen (z.B. Dipl.-Ing., Architekt/-in, Projektsteuerung, Bauleitung)
- Berufliche Qualifikation
- Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren
Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten:
- Bzgl. Projektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung
- Bzgl. stellvertretender Projektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung
- Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten in Form einer Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in den o. g. Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung
Der Bieter hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten des gesamten Unternehmens und bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Dabei muss die Anzahl der Mitarbeitenden bezogen auf ausgeschriebene Leistungsart jährlich mindestens 3 betragen.
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Name des Unternehmens / Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft / Unterauftragnehmers, welcher/s die Referenz erbracht hat
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer / E-Mailadresse
- Projektbezeichnung, Lage / Ort
- Gebäudetyp, Nutzung und Größe (BGF)
- Referenz für Beratungsleistungen zum Brandschutz in Bezug auf realisierte Sanierungs- bzw. Modernisierungsprojekte
- Beratungsleistung in den Leistungsphasen mind. 3, 5 und 8 der HOAI
- Baukosten (KG 200 - 500)
- Beratungsleistung im Zeitraum von 12/2018 – 12/2025
- Referenz(en) in vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau oder Schulbau oder Verwaltungsbau
- einschließlich energetischer Modernisierung
- als Sonderbau
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Es müssen mindestens 2 Referenzen vorliegen, welche die Leistungsart und den Leistungsumfang vollständig umfassen.
Als von der Leistungsart vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
- Referenz für Beratungsleistungen zum Brandschutz in Bezug auf realisierte Sanierungs- bzw. Modernisierungsprojekte
- Beratungsleistung in den Leistungsphasen mind. 3, 5 und 8 der HOAI
- Beratungsleistung im Zeitraum von 12/2018 – 12/2025
Als vom Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
- Referenz(en) in vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau oder Schulbau oder Verwaltungsbau
- einschließlich energetischer Modernisierung
- als Sonderbau(ten)
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 7 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 8 nicht vor 12/2018), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen, dort Anlage C-02.3 zu entnehmen.
Mit Abgabe des Angebots ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Angebot einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird das Angebot nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Mindestanforderung:Gefordert ist eine Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es wird durchschnittlich ein jährlicher Gesamtumsatz von mindestens 150.000 € netto gefordert.
- für Personenschaden: mind. 5 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für Sach- und Vermögensschäden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall).
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
Mindestanforderung: Keine.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung
sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Mindestanforderung: Keine.
Mindestanforderung: Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen
Beschäftigten unter Nennung der
- Projektleitung
- stellvertretenden Projektleitung
anzugeben.
Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name, Vorname
- Anstellung im Unternehmen (z.B. Dipl.-Ing., Architekt/-in, Projektsteuerung, Bauleitung)
- Berufliche Qualifikation
- Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren
Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten:
- Bzgl. Projektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung
- Bzgl. stellvertretender Projektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung
- Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten in Form einer Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in den o. g. Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung
Der Bieter hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten des gesamten Unternehmens und bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Dabei muss die Anzahl der Mitarbeitenden bezogen auf ausgeschriebene Leistungsart jährlich mindestens 3 betragen.
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Name des Unternehmens / Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft / Unterauftragnehmers, welcher/s die Referenz erbracht hat
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer / E-Mailadresse
- Projektbezeichnung, Lage / Ort
- Gebäudetyp, Nutzung und Größe (BGF)
- Referenz für Beratungsleistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in Bezug auf realisierte Sanierungs- bzw. Modernisierungsprojekte
- Beratungsleistung in der Leistungsphase 8 der HOAI
- Baukosten (KG 200 - 500)
- Beratungsleistung im Zeitraum von 12/2018 – 12/2025
- Referenz(en) in vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau
- einschließlich energetischer Modernisierung
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Es müssen mindestens 2 Referenzen vorliegen, welche die Leistungsart und den Leistungsumfang vollständig umfassen.
Als von der Leistungsart vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
- Referenz für Beratungsleistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in Bezug auf realisierte Sanierungs- bzw. Modernisierungsprojekte
- Beratungsleistung in der Leistungsphase 8 der HOAI
- Beratungsleistung im Zeitraum von 12/2018 – 12/2025
Als vom Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
- Referenz(en) in vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau
- einschließlich energetischer Modernisierung
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 7 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 8 nicht vor 12/2018), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen, dort Anlage C-02.4 zu entnehmen.
Mit Abgabe des Angebots ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bieter muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Angebot einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird das Angebot nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Mindestanforderung:Gefordert ist eine Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es wird durchschnittlich ein jährlicher Gesamtumsatz von mindestens 150.000 € netto gefordert.
- für Personenschaden: mind. 5 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für Sach- und Vermögensschäden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall).
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten.
Mindestanforderung: Keine.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung
sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Mindestanforderung: Keine.
Mindestanforderung: Der Bewerber hat die für das Projekt vorgesehenen
Beschäftigten unter Nennung der
- Projektleitung
- stellvertretenden Projektleitung
anzugeben.
Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name, Vorname
- Anstellung im Unternehmen (z.B. Dipl.-Ing., Architekt/-in, Projektsteuerung, Bauleitung)
- Berufliche Qualifikation
- Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren
Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten:
- Bzgl. Projektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung
- Bzgl. stellvertretender Projektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung
- Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten in Form einer Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in den o. g. Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung
Der Bieter hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten des gesamten Unternehmens und bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Dabei muss die Anzahl der Mitarbeitenden bezogen auf ausgeschriebene Leistungsart jährlich mindestens 3 betragen.
Der Bewerber hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Name des Unternehmens / Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft / Unterauftragnehmers, welcher/s die Referenz erbracht hat
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer / E-Mailadresse
- Projektbezeichnung, Lage / Ort
- Gebäudetyp, Nutzung und Größe (BGF)
- Referenz für Beratungsleistungen zur Tragwerksplanung in Bezug auf realisierte Sanierungs- bzw. Modernisierungsprojekte
- Beratungsleistung in den Leistungsphasen mind. 3 und 5 der HOAI
- Baukosten (KG 200 - 500)
- Beratungsleistung im Zeitraum von 12/2018 – 12/2025
- Referenz(en) in vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau
- einschließlich energetischer Modernisierung
- als Sonderbau
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Es müssen mindestens 2 Referenzen vorliegen, welche die Leistungsart und den Leistungsumfang vollständig umfassen.
Als von der Leistungsart vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
- Referenz für Beratungsleistungen zur Tragwerksplanung in Bezug auf realisierte Sanierungs- bzw. Modernisierungsprojekte.
- Beratungsleistung in den Leistungsphasen mind. 3 und 5 der HOAI
- Beratungsleistung im Zeitraum von 12/2018 – 12/2025
Als vom Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
- Referenz(en) in vergleichbarer Nutzung aus dem Bereich Wohnungsbau
- einschließlich energetischer Modernisierung
- als Sonderbauten
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 7 Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 8 nicht vor 12/2018), um wertungsfähig zu sein. Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden. Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 2 GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
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