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Echtzeitlokalisierungssystem (RTLS) für das Universitätsklinikum Halle (Saale)

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11.02.2026

13.03.2026 10:00

HAL_UK_2026_02

1

Verfahren

Sachsen-Anhalt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR

26.03.2026 11:19

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Echtzeitlokalisierungssystem (RTLS) für das Universitätsklinikum Halle (Saale)
Beschreibung: Ziel der hiesigen Ausschreibung ist die Implementierung eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS), welches die bestehende Hard- und Softwareinfrastruktur des Universitätsklinikums Halle (Saale) nutzt, um zum einen die Echtzeitverfolgung von medizinischen und nichtmedizinischen Geräten auf einer digitalen Karte zu visualisieren. Zum anderen soll eine automatisierte Transportauftragsweitersetzung in der bestehenden Logistiksoftware der Fa. DYNAMED GmbH ermöglicht werden. Damit sollen Abläufe und Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Software soll als strategischer Baustein für die Weiterentwicklung der digitalen und prozessualen Landschaft des gesamten UKH aufgebaut werden.
Kennung des Verfahrens: d787abe9-03ae-46a0-8f5b-defd731bbabb
Interne Kennung: HAL_UK_2026_02
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 32430000Fernnetz
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 35125100Sensoren
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2 Erfüllungsort
Ort: Halle (Saale)
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bildung krimineller Vereinigungen: Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Betrug oder Subventionsbetrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwere Verfehlung: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt: Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Echtzeitlokalisierungssystem (RTLS) für das Universitätsklinikum Halle (Saale)
Beschreibung: Ziel der hiesigen Ausschreibung ist die Implementierung eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS), welches die bestehende Hard- und Softwareinfrastruktur des Universitätsklinikums Halle (Saale) nutzt, um zum einen die Echtzeitverfolgung von medizinischen und nichtmedizinischen Geräten auf einer digitalen Karte zu visualisieren. Zum anderen soll eine automatisierte Transportauftragsweitersetzung in der bestehenden Logistiksoftware der Fa. DYNAMED GmbH ermöglicht werden. Damit sollen Abläufe und Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Software soll als strategischer Baustein für die Weiterentwicklung der digitalen und prozessualen Landschaft des gesamten UKH aufgebaut werden.

Das UKH beabsichtigt zunächst die Implementierung eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS) in den Bereichen Medizintechnik und Logistik.

Das RTLS ermöglicht es, den genauen Standort von Geräten oder Objekten in Echtzeit zu erfassen. Dazu wird an jedem Gerät/Objekt ein kleiner Sender (mobiler Beacon) angebracht, der regelmäßig Funksignale aussendet. Diese Signale werden von fest installierten Empfängern im Gebäude (Accesspoints) aufgenommen.

Anhand der Signalstärke und der bekannten Position der Empfänger kann das System berechnen, wo sich das Gerät gerade befindet. Die ermittelten Standorte werden in einer digitalen Karte angezeigt. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, wo sich bestimmte Geräte befinden oder ob sie gerade genutzt, gewartet oder transportiert werden.

Der erste Anwendungsfall sieht die Einführung eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS) zur standortgenauen Nachverfolgung medizinischer Geräte innerhalb des Somatikstandortes des UKH vor. Ziel ist es, Suchzeiten deutlich zu reduzieren, Wartungsprozesse effizienter zu gestalten und eine umfassende Transparenz über den gesamten Gerätepark zu schaffen. Damit soll die Auslastung der vorhandenen Medizintechnik optimiert, Stillstandszeiten minimiert und die Prozesssicherheit erhöht werden.

Der zweite Anwendungsfall betrifft den Einsatz eines Echtzeitlokalisierungssystems (RTLS) zur Optimierung der Transportkette im Bereich der logistischen Versorgung. Im Fokus steht die Lokalisierung von Transporteinheiten wie Materialwagen, Transportkisten (Inhalt mit hoher Priorität) und Rollstühlen. Die bisherigen Prozesse beruhen auf manueller Lokalisierung und der Dokumentation in der Krankenhauslogistiksoftware LOGBUCH® des Herstellers DYNAMED, was zu Suchzeiten, Informationsverlusten und verzögerten Abläufen führt.
Ziel ist es, Aufenthaltsorte der Transporteinheiten jederzeit transparent darzustellen, manuelle Prozessschritte zu reduzieren und die Transportauftragsweiterleitung/-setzung automatisch auszulösen, sobald ein definierter Standortwechsel der jeweiligen Transporteinheit erfolgt. Dadurch sollen Transportprozesse beschleunigt, personelle Ressourcen geschont und langfristig Kosteneinsparungen erzielt werden.

Darüber hinaus werden zukünftig weitere Einsatzgebiete angestrebt, bspw. die Navigation von Patienten/Mitarbeitern innerhalb der Einrichtung.
Interne Kennung: HAL_UK_2026_02
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 32430000Fernnetz
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 35125100Sensoren
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Optionen:
Beschreibung der Optionen: optionale Leistungsinhalte (siehe Leistungsbeschreibung):
- Tags mit Button, der Statusänderungen in der Software LOGBUCH® (DYNAMED) Datenbank und weiteren Schnittstellen setzen kann
- Tags, die Messwerte, bspw. Temperaturen, aufnehmen und weitergeben können
- personen-getragene Tags für Patientenarmband
- weitere Beacons
- Erweiterung der Leistungen auf die Tochtergesellschaft UKH Service GmbH und weiteren Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Auftraggebers
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Halle (Saale)
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Sonstige Angaben zur Dauer: Unbegrenzt
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
- ausgefüllter Teilnahmeantrag (Textform)
- ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung des Teilnehmers (Formular UKH) (Textform) (Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen)
- ausgefüllte Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Formular UKH) (Textform) oder Nachweis über Präqualifizierung (Hinweis: bei einer Bewerber- / Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen)
- im Bedarfsfall (Bewerber-/Bietergemeinschaft): ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular UKH) (Textform); (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft in Textform zu unterzeichnen. Zusätzlich liegen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die ausgefüllten Anlagen wie gem. Teilnahmeantrag Ziffer Nr. 2 und Nr. 3 ausgefüllt vor)
- im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-/Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)
- im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten/Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
- vollständig ausgefüllte Eignungsmatrix_Teilnahme (Textform)
- Firmenpräsentation inkl. Angaben zu Namen der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Unternehmens-/ Unternehmensgruppenstruktur, Entwicklung, Standorte, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, Zahl der Fachkräfte in den letzten drei Jahren, Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte. (Die Kurzpräsentation ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.)
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Absicherung im Schadensfall; ist erfüllt, wenn der Bewerber einen Nachweis einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorgelegt hat (in einfacher Kopie);
Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen je Einzelschaden für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR, Sachschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR. Sollte der Bieter derzeit nicht über die o.g. Deckungssummen verfügen, wird zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Versicherung benötigt, die bestätigt, dass im Auftragsfall die Deckungssumme auf die genannten Beträge erhöht werden.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Der Bewerber hat hierfür eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Bitte einzeln für die Jahre 2023, 2024, 2025 darstellen. Eigenerklärung des Bewerbers: Bitte die entsprechenden Angaben in einem Dokument zur Verfügung stellen!
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber im Tabellenblatt "Referenzen" in der Datei Teilnahme_Eignungsmatrix 3 (drei) Referenzen mit den geforderten Mindestangaben angegeben hat. Des Weiteren hat der Bewerber für jede Referenz eine Referenzbestätigung oder Eigenerklärung über die Referenz vorzulegen. (Referenzbestätigung in einfacher Kopie bzw. Eigenerklärung in Textform)

Mindestangaben / Mindestanforderungen:
a) Name der Referenz,
b) Kontaktdaten Ansprechpartner (Name, Adresse, Telefonnummer u. E-Mail Adresse)
c) Projektinhalt: Einführung RTLS
d) Anzahl Beacons von mind. 500
e) Referenz nicht älter als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung
f) bei mind. 1 (eine) Referenz muss der Referenzgeber ein Krankenhaus sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber eine Eigenerklärung in Textform vorgelegt hat, aus welcher hervorgeht, dass die eingesetzte Projektleitung und deren Stellvertretung sowie die am Projekt mitwirkenden Personen aus mindestens 3 IT-Fachkräften (IT, Projektleitung, Projektabwicklung oder vergleichbar) zur Implementierung von Funktionen des RTLS per Stichtag 01.01.2026 besteht. (Textform)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber eine Zertifizierung Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz nach DIN EN ISO 27001 oder gleichwertige Zertifizierung vorweist. Ein entsprechender Nachweis ist dem Teilnahmeantrag als Anlage (in einfacher Kopie) beizufügen.
Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes sicherstellt, dass sie mit den Grundsätzen "Privacy by Design" und "Privacy by Default" gem. EU-DSGVO zu vereinbaren sind, die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten sichergestellt wird und eine Beachtung der Datensparsamkeit, sowie der unerlaubten Verknüpfung personenbezogener Daten erfolgt. Der Bewerber hat die vorgenannten Vorgaben in einer Eigenerklärung bestätigt und vorgelegt (Textform).
Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung: Erfüllt, wenn der Bewerber für die Systeme in dem Bereich des Auftragsgegenstandes sicherstellt, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik durchgehend berücksichtigt werden. Der Bewerber hat die vorgenannten Vorgaben in einer Eigenerklärung bestätigt und vorgelegt (Textform).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=835939
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=835939
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/03/202610:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Identifikationsnummer: DE811574983
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06120
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
E-Mail: vergabe@uk-halle.de
Telefon: +49 345 557 1841
Fax: +49 345 557 905020
Internet-Adresse: https://www.umh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Identifikationsnummer: t:03455141536
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 345 5141529
Fax: +49 345 5141115
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8b0a08fc-6a14-49ab-9d5d-9ab588eee09c- 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/02/202611:44
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


d787abe9-03ae-46a0-8f5b-defd731bbabb