Ausschreibungsdetails
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Hinweis: Anhand der Angaben des Bieters wird im Rahmen der Eignungsprüfung gem. § 46 Abs. 2 VgV festgestellt, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter von der Auftragserteilung ausgeschlossen.
Ein Interessenkonflikt ist gegeben, wenn das BIÖG feststellt, dass der Bieter Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Ein solcher Interessenkonflikt liegt u.a. vor, wenn der Bieter Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen zu einem Dritten aus den vorbezeichneten Industrien unterhält oder unterhalten hat, dessen Interessen im konkreten Fall im Widerspruch zu den Interessen des BIÖG stehen, und die Gefahr besteht, dass dem BIÖG hierdurch ein materieller Schaden oder ein Image-Schaden entsteht.
• des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
• der Bezeichnung des Projektes
• des Projektzeitraums,
• des Projektvolumens und
• des Projektinhalts.
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
Alle Mindestanforderungen müssen mit den Referenzen mindestens einmal abgedeckt sein.
Mindestanforderungen:
• Durchführung eines Projekts in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich redaktioneller Leistungen und Medienarbeit
• Durchführung eines Projekts in Zusammenarbeit mit den benannten Sportpartnern des Auftraggebers (u. a. DFB, DTB/DTJ, DHB, dsj im DOSB, DJK) oder innerhalb entsprechender Verbandsstrukturen, zur Verankerung präventiver Inhalte in der Vereinsarbeit
• Durchführung eines Projekts im Bereich der frühen Suchtprävention
• Referenz, die für ein Fachministerium, eine Fachbehörde oder eine andere Non-Profit-Organisation auf Bundes- oder Länderebene im Gesundheitswesen durchgeführt wurde
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen. Hierfür ist der Unternehmerbogen (Anhang 02) zu verwenden!
Es sind mindestens 4 Qualifikations- und Erfahrungsprofile anzugeben, davon eines für die Projektleitung, eines für die Vertretung der Projektleitung, eines für den Einsatz im Rahmen der Erlebnislandtour und eines für ein weiteres Teammitglied.
Mindestanforderungen:
Mindestanforderungen, die von jedem Projektteammitglied (d.h. Projektleitung, Vertretung der Projektleitung und jedem weiteren Teammitglied) erfüllt werden müssen:
• Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER))
Mindestanforderungen die vom Projektteam insgesamt erfüllt werden müssen:
Die nachstehend genannten Mindestanforderungen sind durch persönliche Referenzprojekte mit einer bereits erbrachten Laufzeit von mindestens einem Jahr nachzuweisen. Die wesentlichen Leistungen dieser Referenzprojekte dürften nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist). Diese Erfahrungsbereiche sind durch das Projektteam insgesamt nachzuweisen (d. h. es ist ausreichend, wenn die nachfolgenden Erfahrungen jeweils von mindestens einem Mitglied des Projektteams über ein persönliches Referenzprojekt nachgewiesen werden).
• Berufserfahrung in der Veranstaltungsplanung und -durchführung von Großveranstaltungen und bundesweiten Eventreihen.
• Berufserfahrung mit der inhaltlichen Ausgestaltung von Veranstaltungen.
• Berufserfahrung im Bereich Serviceangebot, insbesondere: Erfahrung in der Bearbeitung von telefonischen und E-Mail-Anfragen.
• Erfahrungen mit statistischen Auswertungen.
• Erfahrungen im Verfassen von Texten zum Thema „frühe Suchtprävention“ im Setting Sport und Familie.
• Erfahrung und Kenntnisse in der Arbeit mit dem Content Management System TYPO3 auf der Anwendungsebene (Backend) für redaktionelle Tätigkeiten wie: Anlegen, Bearbeiten, Freischalten von Seiten, Seiteninhalten und Datensätzen; Verwalten von Bildern und Medien im Medienarchiv, Grundkonfiguration, eingesetzte Plugins usw.; Grundkenntnisse digitaler Bildbearbeitung.
Mindestanforderungen die von der Projektleitung und Vertretung der Projektleitung jeweils erfüllt werden müssen:
Die nachstehend genannten Mindestanforderungen sind durch persönliche Referenzprojekte mit einer bereits erbrachten Laufzeit von mindestens einem Jahr nachzuweisen. Die wesentlichen Leistungen dieser Referenzprojekte dürften nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist). Sowohl die Projektleitung als auch die Stellvertretung der Projektleitung müssen die Mindestanforderungen jeweils abdecken.
• Erfahrung mit der Durchführung personalkommunikativer Maßnahmen in leitender Position
• Berufliche Erfahrungen in der Zusammenarbeit und Projektumsetzung mit der Entscheidungsebene von DOSB, DSJ, DFB, DHB, DTB/DTJ, DJK-Sportjugend oder innerhalb vergleichbarer Verbandsstrukturen
Aufforderungsschreiben und Bewerbungsbedingungen Seite 19 von 20
• Erfahrungen in der Projektplanung und -umsetzung im Bereich der frühen Suchtprävention
Mindestanforderungen die von der für den Einsatz im Rahmen der Erlebnislandtour vorgesehenen Person erfüllt werden müssen:
Für das Angebot ist ein Personalprofil vorzulegen (entweder für die Rolle „Moderation/Leitung Bühnenprogramm (Erlebnisland)“ oder „Betreuung Spielstationen (Erlebnisland)“). Die nachstehend genannten Mindestanforderungen müssen von allen in den vorstehend genannten Rollen im Rahmen der Erlebnislandtour erfüllt werden; mit Ausnahme des erweiterten Führungszeugnisses sind die nachstehend genannten Mindestanforderungen durch Eigenerklärungen im Unternehmerbogen zu bestätigen:
• Erfolgreich absolvierte Ausbildung im Bereich Sozialpädagogik, Sonderpädagogik, Sport, Spielpädagogik, Theater oder Schauspiel und/oder regelmäßige (d.h. jährliche) pädagogische Fortbildungen zu Spielpädagogik, Inklusion, Integration, Partizipation.
• Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses innerhalb der vergangenen zwei Jahre
• Teilnahme an mindestens einer Schulung zum Thema Kindeswohl in den vergangenen drei Jahren
• Teilnahme an mindestens einer Schulung zum Thema Veranstaltungssicherheit und/oder sicheres Laden in den vergangenen drei Jahren
• Ausführungsbedingung: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Hinweis: Das erweiterte Führungszeugnis muss nicht von Bietern mit dem Angebot vorgelegt werden, sondern vom Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers vor dem Einsatz des Personals im Rahmen der Erlebnislandtour.
Hinweis: Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund, den er plausibel zu machen hat, die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
Mindestanforderung
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen mindestens: 3.000.000,00 EUR.
Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage der Best-Angebots-Quotienten-Methode. Die Kurzkonzepte werden mit 70 %, das Preisangebot mit 30 % gewichtet.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Aufforderungsschreiben und Bewerbungsbedingungen Seite 10 von 11
Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
f747e4aa-76be-4d48-be6a-e6089b13ee7a