Ausschreibungsdetails
Los 2; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für 2 Bundesliegenschaften in Zittau
Los 3; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für 1 Bundesliegenschaft in Nossen
Los 4; Winterdienstleistungen und tlw. Grauflächenreinigung für 4 Bundesliegenschaften in Pirna
Los 5; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für 3 Bundesliegenschaften in Zittau und Hirschfelde
Los 6; Winterdienstleistungen für 2 Bundesliegenschaften in Ebersbach-Neugersdorf
WE 104401; Wohnliegenschaft – Daimlerstraße 1 – 9 (ungerade) in 02708 Löbau,
WE 104404; Wohnliegenschaft – Georgewitzer Straße 22 in 02708 Löbau,
WE 104406; Wohnliegenschaft – Fritz-Ebert-Straße 19 in 02708 Löbau,
WE 104875; Aktenlager – Theodor-Körner-Straße 1a in 02708 Löbau,
WE 105519; Hauptzollamt und Raumschießanlage Löbau – Weststraße 16 in 02708 Löbau.
WE 149133; Hauptzollamt Dresden - Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Görlitz Gewerbegebiet Klingewalde - Klingewalder Höhe 2 in 02828 Görlitz,
WE 105528; Ehemaliger EU Binnen-Grenzübergang Ludwigsdorf – An der Autobahn in 02828 Görlitz.
WE 105565; Hauptzollamt Erfurt - Zollamt Nossen (Gewerbestraße 1 in 01683 Nossen)
WE 104312; Wohnliegenschaft – Lindenstraße 17, 17 a – e in 01796 Pirna,
WE 104368; Bundespolizeidirektion Pirna – Rottwerndorfer Straße 22 in 01796 Pirna,
WE 105488; Bundespolizei Pirna und Hauptzollamt Dresden, Dienstort Pirna – Rottwendorfer Straße 45i in 01796 Pirna,
WE 149453; Bundespolizeidirektion Pirna – Erweiterung I – Bahnhofstraße 15b in 01796 Pirna.
WE 104417; Bundespolizeirevier Zittau – Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde,
WE 105517; Hauptzollamt Dresden, Kontrolleinheit Verkehrswege Zittau – Sachsenstraße 18 in 02763 Zittau,
WE 105906; Fahrzeughalle – Villingenring 10 in 02763 Zittau.
WE 105526; Wohnliegenschaft – Königswalder Straße 18 C in 02730 Ebersbach-Neugersdorf,
WE 106720; IWM Ebersbach – Königswalder Straße 18 in 02730 Ebersbach-Neugersdorf.
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 12.03.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Los 2 nur WE 149133; Los 4 nur WE 104368, 105488, 149453: Los 5
nur WE 104417: Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 09.03.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 04.03.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Alle weiteren WE: Es wird keine Ortsbesichtigung angeboten.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. (Lose 1 bis 6 betreffend)
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln (Lose 1 bis 6 betreffend)
c) Einsatzpflicht von Harnstoff ((Los 4, WE 104368 betreffend)
d) Zutrittsregelung Bundespolizei (Lose 4 und 5 betreffend)
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 3.2
verwiesen.
1. Grauflächenreinigung
1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen
- Reinigung der öffentlichen Wegeflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 111 m²
1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Reinigung der nicht öffentlichen Flächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 128 m²
- Reinigung - Spritzschutz- / Traufstreifen inkl. Entsorgung, ca. 86 m²
2. Winterdienst
2.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst - öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) - Wegeflächen, ca. 111 m²
2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) – Zugänge und Müllplätze, ca. 122 m²
- Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) – Zugangsbereich Stufen, ca. 6 m²
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) - Parkplatzflächen, ca. 160 m² - BEDARFSPOSITION*
3. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION)
b) WE 104404; Wohnliegenschaft – Georgewitzer Straße 22 in 02708 Löbau
1. Winterdienst
1.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst - öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) - Wegeflächen, ca. 61 m²
1.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche befestigt (Pflaster) - Wegeflächen, ca. 61 m²
- Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) - Wegeflächen, ca. 33 m²
2. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION)
c) WE 104406; Wohnliegenschaft – Fritz-Ebert-Straße 19 in 02708 Löbau
1. Grauflächenreinigung
1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen
- Reinigung der öffentlichen Wegeflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 62 m²
1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Reinigung der nicht öffentlichen Flächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung; ca. 42 m²
- Reinigung - Spritzschutz- / Traufstreifen inkl. Entsorgung, ca. 54 m²
2. Winterdienst
2.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst - öffentliche Fläche unbefestigt (wassergebunden), ca. 62 m²
2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) – Wegefläche / Hauszugang, ca. 32 m²
- Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Flächen befestigt (Pflaster) - Müllbox, ca. 10 m²
3. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION)
d) WE 104875; Aktenlager – Theodor-Körner-Straße 1a in 02708 Löbau
1. Winterdienst
1.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst - öffentliche Wegeflächen befestigt (Asphalt), ca. 120 m²
1.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Beton), ca. 25 m²
e) WE 105519; Hauptzollamt und Raumschießanlage Löbau – Weststraße 16 in 02708 Löbau
1. Winterdienst
1.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst - öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 120 m²
1.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 2.761 m²
- Händischer Winterdienst – nicht öffentlicher Eingangsbereich befestigt (Beton), ca. 10 m²
WE 104401; Wohnliegenschaft – Daimlerstraße 1 – 9 (ungerade) in 02708 Löbau,
WE 104404; Wohnliegenschaft – Georgewitzer Straße 22 in 02708 Löbau,
WE 104406; Wohnliegenschaft – Fritz-Ebert-Straße 19 in 02708 Löbau,
WE 104875; Aktenlager – Theodor-Körner-Straße 1a in 02708 Löbau,
WE 105519; Hauptzollamt und Raumschießanlage Löbau – Weststraße 16 in 02708 Löbau.
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben.
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln
Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
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2.2. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
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2.3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
4.2.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Winterdienst
- Maschineller Winterdienst – öffentliche Verkehrsflächen befestigt, ca. 300 m²
1.1 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen unbefestigt*, ca. 220 m²
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Verkehrs- und Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 2.070 m²
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Parkplätze befestigt (Pflaster), ca. 1.089 m²
- Händischer Winterdienst –nicht öffentliche befestigte Fläche (Pflaster), ca. 40 m²
b) WE 105528; Ehemaliger EU Binnen-Grenzübergang Ludwigsdorf – An der Autobahn in 02828 Görlitz
1. Grauflächenreinigung
1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen
- Reinigung der öffentlichen Wegeflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 248 m²
1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Reinigung der nicht öffentlichen Wegeflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 2.543 m²
- Reinigung der nicht öffentlichen Verkehrsflächen befestigt (Asphalt) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 45.325 m²
- Entwässerungsanlagen reinigen
a. Entwässerungsrinnen, ca. 2.282 lfm
b. Ablaufschächte, 141 Stück
2. Winterdienst
2.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 248 m²
2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 1.043 m²
- Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 1.500 m²
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 43.825 m²
- Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 1.500 m²
WE 149133; Hauptzollamt Dresden - Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Görlitz Gewerbegebiet Klingewalde - Klingewalder Höhe 2 in 02828 Görlitz,
WE 105528; Ehemaliger EU Binnen-Grenzübergang Ludwigsdorf – An der Autobahn in 02828 Görlitz.
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben.
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln
Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
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2.2. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
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2.3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
4.2.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen
- Reinigung der öffentlichen befestigten Flächen mit Fugen (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 170 m²
1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Reinigung der nicht öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchsentfernung
a. Befestigte Flächen mit Fugen (Pflaster), ca. 385 m²
b. Befestigte Flächen ohne Fugen (Asphalt), ca. 3.800 m²
2. Winterdienst
2.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – befestigte Flächen mit Fugen (Pflaster), ca. 170 m²
2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – befestigte Flächen mit Fugen (Pflaster), ca. 300 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Flächen mit Fugen (Pflaster), ca. 85 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Flächen ohne Fugen (Asphalt), ca. 3.800 m²
3. Streugutbehälter: Die Auftragnehmerin stellt der Auftraggeberin für die jeweilige Wintersaison einen abschließbaren Streugutbehälter (Volumen ca. 550 l, ohne Entnahmeöffnung) zur Verfügung.
4. Wiederauffüllung des Behälters mit Streusplitt (BEDARFSPOSITION)
5. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION)
WE 105565; Hauptzollamt Erfurt - Zollamt Nossen (Gewerbestraße 1 in 01683 Nossen)
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben.
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln
Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
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2.2. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
4.2.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Grauflächenreinigung
- Reinigung der nicht öffentlichen Flächen inkl. Wildwuchs- und Laubentfernung inkl. Entsorgung
a. Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 578 m²
b. Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 211 m²
c. Hauszugangsflächen befestigt (Pflaster), ca. 389 m²
d. Sonderflächen (Müllplatz) befestigt (Platten), ca. 18 m²
- Reinigung Spritzschutz- / Traufstreifen und Regenwasserwürfel, ca. 70 m²
- Reinigung Ablaufschächte / Gullys (Regenwassereinläufe) reinigen, 4 Stück
2. Winterdienst
- Maschineller Winterdienst - Verkehrsflächen befestigt (Asphalt), ca. 578 m²
- Maschineller Winterdienst – Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 186 m²
- Maschineller Winterdienst - Hauszugangsflächen befestigt (Pflaster), ca. 67 m²
- Händischer Winterdienst - Sonderflächen (Müllplatz) befestigt (Platten), ca. 18 m²
2.1 Liegenschaftsspezifische Änderungen – Option Flächenmehrung
- Winterdienst nicht öffentliche Flächen
a. Maschineller Winterdienst – Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 104 m²
b. Händischer Winterdienst – Hauszugangsflächen befestigt (Pflaster), ca. 110 m²
b) WE 104368; Bundespolizeidirektion Pirna – Rottwerndorfer Straße 22 in 01796 Pirna
1. Winterdienst
- Händischer Winterdienst – befestigte Wegeflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 190 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Wegeflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 880 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen ohne Fugen (Asphalt), ca. 4.321 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 2.361 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 800 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Treppen mit Fugen (Fliesen), ca. 100 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Sonderfläche / Hubschrauberlandeplatz* ohne Fugen (Beton), ca. 100 m²
2. Auffüllung Streugutbehälter (BEDARFSPOSITION)
3. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION)
c) WE 105488; Bundespolizei Pirna und Hauptzollamt Dresden, Dienstort Pirna – Rottwendorfer Straße 45i in 01796 Pirna
1. Winterdienst
- Händischer Winterdienst – befestigte Wegeflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 820 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 4.400 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 1.300 m²
- Maschineller Winterdienst – unbefestigte Parkplatzflächen (wassergebunden)), ca. 120 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Treppen / Rampen ohne Fugen (Beton), ca. 25 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Sonderfläche / Müllplatz mit Fugen (Pflaster), ca. 15 m²
2. Auffüllung Streugutbehälter (BEDARFSPOSITION)
3. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION)
d) WE 149453; Bundespolizeidirektion Pirna – Erweiterung I – Bahnhofstraße 15b in 01796 Pirna
1. Grauflächenreinigung
- Reinigung öffentliche Geh- und Radwegflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung; ca. 300 m²
- Zusätzliche Reinigung öffentliche Geh- und Radwegflächen befestigt (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung; ca. 300 m² - BEDAFSPOSITION
2. Winterdienst
- Händischer Winterdienst – befestigte Geh- und Radwegflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 300 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Wegeflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 25 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen, Parkplatzflächen mit Fugen (Pflaster), ca. 370 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Treppen mit Fugen (Platten), ca. 40 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Sonderfläche / Müllplatz mit Fugen (Rasengittersteine), ca. 15 m²
3. Auffüllung Streugutbehälter (BEDARFSPOSITION)
4. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION)
Der Verttragebginn für die WE 149453 ist der 01.10.2027.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 30.09.2032 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
WE 104312; Wohnliegenschaft – Lindenstraße 17, 17 a – e in 01796 Pirna,
WE 104368; Bundespolizeidirektion Pirna – Rottwerndorfer Straße 22 in 01796 Pirna,
WE 105488; Bundespolizei Pirna und Hauptzollamt Dresden, Dienstort Pirna – Rottwendorfer Straße 45i in 01796 Pirna,
WE 149453; Bundespolizeidirektion Pirna – Erweiterung I – Bahnhofstraße 15b in 01796 Pirna.
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben.
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln
Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
c) Einsatzpflicht von Harnstoff (Los 4, WE 104368 betreffend)
Die Einsatzpflicht von Harnstoff auf dem Hubschrauberlandeplatz der WE 104368 gem. Ziffer 2.1.3 der Anlage C-02 wird beachtet.
d) Zutrittsregelung Bundespolizei
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 5 Tage vor Auftragsausführung bei der die jeweilige Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die jeweilige Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Maßnahme dient der allgemeinen Sicherheitsvorsorge und wird von der Bundespolizei im Rahmen ihres Ermessensspielraums gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 BPolG angewendet, um potenzielle Risiken zu verhindern.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
4.2.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Grauflächenreinigung
1.1 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Reinigung nicht öffentliche Flächen inkl. Wildwuchsentfernung
a. Wegeflächen befestigt (Pflaster), ca. 215 m²
b. Verkehrsflächen befestigt (Pflaster), ca. 1.400 m²
c. Parkplätze befestigt (Pflaster), ca. 1.340 m²
d. Treppen befestigt (Beton), ca. 20 m²
- Reinigung Müllplatz inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 20 m²
- Reinigung Spritzschutz- / Traufstreifen, ca. 120 m²
- Entwässerungseinrichtungen reinigen
a. Ablaufschächte / Gullys (Regenwassereinläufe), 5 Stück
b. Entwässerungsrinnen (Einlaufrinnen), 10 lfm
2. Winterdienst
2.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen (Asphalt), ca. 2.000 m²
2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – befestigte Wegeflächen (Pflaster), ca. 215 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen (Pflaster), ca. 1.400 m²
- Maschineller Winterdienst – befestigte Parkplatzflächen (Rasengittersteine), ca. 1.340 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Flächen - Treppen (Beton), ca. 20 m²
3. Zusätzliche Streugutentfernung (BEDARFSPOSITION)
b) WE 105517; Hauptzollamt Dresden, Kontrolleinheit Verkehrswege Zittau – Sachsenstraße 18 in 02763 Zittau
1. Grauflächenreinigung
1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen
- Reinigung der öffentlichen Wegeflächen (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 70 m²
1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Reinigung Müllplatz inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 10 m²
- Entwässerungseinrichtungen reinigen
a. Ablaufschächte / Gullys (Regenwassereinläufe), 3 Stück
b. Entwässerungsrinnen (Einlaufrinnen), 53 lfm
2. Winterdienst
2.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – befestigte Gehwegflächen (Pflaster), ca. 70 m²
2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – befestigte Wegeflächen (Pflaster), ca. 130 m²
- Händischer Winterdienst – befestigte Flächen - Treppen (Platten), ca. 20 m²
c) WE 105906; Fahrzeughalle – Villingenring 10 in 02763 Zittau
1. Grauflächenreinigung
1.1 Grauflächenreinigung öffentliche Flächen
- Reinigung der öffentlichen Wegeflächen (Pflaster) inkl. Wildwuchsentfernung, ca. 70 m²
1.2 Grauflächenreinigung nicht öffentliche Flächen
- Entwässerungseinrichtungen - Ablaufschächte / Gullys (Regenwassereinläufe) reinigen, 4 Stück
2. Winterdienst
2.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – befestigte Gehwegflächen (Pflaster), ca. 70 m²
2.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – befestigte Verkehrsflächen (Pflaster), ca. 2.540 m²
WE 104417; Bundespolizeirevier Zittau – Waldweg 22 in 02788 Hirschfelde,
WE 105517; Hauptzollamt Dresden, Kontrolleinheit Verkehrswege Zittau – Sachsenstraße 18 in 02763 Zittau,
WE 105906; Fahrzeughalle – Villingenring 10 in 02763 Zittau.
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben.
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln
Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
c) Zutrittsregelung Bundespolizei
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der jeweiligen Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die jeweilige Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die jeweilige Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Diese Maßnahme dient der allgemeinen Sicherheitsvorsorge und wird von der Bundespolizei im Rahmen ihres Ermessensspielraums gemäß den §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 BPolG angewendet, um potenzielle Risiken zu verhindern.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
4.2.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Winterdienst
1.1 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen (Asphalt), ca. 280 m²
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen (Pflaster), ca. 300 m²
- Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Treppen (Beton), ca. 15 m²
b) WE 106720; IWM Ebersbach – Königswalder Straße 18 in 02730 Ebersbach-Neugersdorf
1. Winterdienst
1.1 Winterdienst öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – befestigte Gehwegflächen (Beton), ca. 270 m²
1.2 Winterdienst nicht öffentliche Flächen
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen (Asphalt), ca. 1.800 m²
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Parkplatzflächen (Rasengittersteine), ca. 800 m²*
- Händischer Winterdienst – nicht öffentliche Treppen (Beton), ca. 5 m²
1.3 Winterdienst nicht öffentliche Flächen Sa, So, Feiertage
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Wegeflächen (Asphalt), ca. 1.400 m²
- Maschineller Winterdienst – nicht öffentliche Parkplatzflächen (Rasengittersteine), ca. 600 m²
WE 105526; Wohnliegenschaft – Königswalder Straße 18 C in 02730 Ebersbach-Neugersdorf,
WE 106720; IWM Ebersbach – Königswalder Straße 18 in 02730 Ebersbach-Neugersdorf.
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags (Ausführungsbedingungen), § 128 Abs. 2 GWB:
a) Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc.
Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist der Einsatz von Laubbläsern/-pustern, Laubsaugern etc. auf den vertragsgegenständlichen Flächen auf ein Minimum beschränkt. Soweit Laubbläser/-puster, Laubsauger etc. auf den Flächen ausnahmsweise zum Einsatz kommen, werden diese per Akku betrieben.
b) Einsatz von Abstumpfungs- bzw. Auftaumitteln
Es werden ökologisch unbedenklichen Abstumpfungsmitteln (Sand, Kies, Splitt o.ä.) verwendet. Die Verwendung von Auftaumitteln (u. a. Streusalze) ist grundsätzlich verboten und wird nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) erfolgen, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist.
- Ziffer 2.2: Angaben zu Umsätzen
- Ziffer 4.1: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben
für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des
bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
4.1. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Es wird erklärt, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen wird.
- Ziffer 2.3: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 4.2.1: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 4.2.2: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Beschäftigtenanzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Winterdienst und Grauflächenreinigung
4.2.1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
4.2.2. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Bei der Abgabe eines Angebotes für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Die Anforderungen an den Leistungsumfang erhöhen sich dadurch nicht.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
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