Ausschreibungsdetails
ACHTUNG: Gemäß § 8 Absatz 1 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, denen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes beigefügt ist.
Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Eignung zur Berufsausübung
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- b) Registereintragungen (Handelsregister, keine Eintragungsverpflichtung)
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle);
- zu b) Nachweis durch
--> Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- c) Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall
• geforderte Höhe für Personenschäden: 2.000.000,- €
• geforderte Höhe für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 5.000.000,- €
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- zu c) Nachweis durch
--> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
Die Teilleistungen der Bauüberwachung (BÜ), der Bauoberleitung (BOL), des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) sowie der Umweltbaubegleitung (UBB) sind personell zu trennen. Als personellen Vertreter für die jeweilige Teilleistung ist es ausreichend, eine Person zu benennen, sofern diese über die jeweilige Eignung für die entsprechende Teilleistung verfügt. Eine gleichzeitige Wahrnehmung personeller Funktionen unterschiedlicher Teilleistungen in Personalunion ist unzulässig. Zusätzlicher Personaleinsatz ist dem Auftragnehmer vor dessen Einsatz unter Nachweis der entsprechenden Eignungsnachweisen anzuzeigen.
a) 1. unternehmensbezogene Referenz BÜ:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn (2016 - 2025) Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt der Objektüberwachung von Verkehrsanlagen von Straßenbauprojekten mit:
- Baukosten ≥ 5 Mio. EUR (netto),
- auf Bundes- oder Landesebene
- innerhalb einer Ortdurchfahrt,
- mit Bauteilen des Abwasserkanalbau, Trinkwasserleitungsbau sowie Energieversorgungsbau und
- mindestens eines Ingenieurbauwerkes in Form einer Brücke oder einer Stützwand
nachweisen.
Ein Referenzprojekt wird auch dann gewertet, wenn die Endabnahme der Baumaßnahme erfolgte und das Projekt noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Hinweis: Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
2. personenbezogene Referenz Projektleiter BÜ
Für die benannte Person (Projektleiter BÜ) muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt der BÜ von Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphase 8 von Straßenbauprojekten auf Bundes- oder Landesebene in den letzten 7 Jahren (2019 - 2025) mit Baukosten ≥ 5 Mio. EUR netto nachgewiesen werden.
Ein Referenzprojekt wird auch dann gewertet, wenn die Baumaßnahme bearbeitet wurde und nicht vollständig abgeschlossen ist (Endabnahme der Baumaßnahme muss erfolgt sein).
3. personenbezogene Referenzen stellvertretender Projektleiter BÜ
Für die benannte Person (stellvertretender Projektleiter BÜ) muss mindestens ein und kann bis zu drei wertbare Referenzprojekte der BÜ von in den letzten 7 Jahren (2019 - 2025) nachgewiesen werden.
Ein Referenzprojekt wird auch dann gewertet, wenn die Baumaßnahme bearbeitet wurde und nicht vollständig abgeschlossen ist (Endabnahme der Baumaßnahme muss erfolgt sein).
4. personenbezogene Referenzen Projektleiter BOL
Für die benannte Person (Projektleiter BOL) muss mindestens ein und kann bis zu drei wertbare Referenzprojekte der BOL von Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphase 8 von Straßenbauprojekten auf Bundes- oder Landesebene in den letzten 7 Jahren (2019 - 2025) nachgewiesen werden.
Ein Referenzprojekt wird auch dann gewertet, wenn die Leistungsphase 8 bearbeitet wurde und nicht vollständig abgeschlossen ist (Endabnahme der Baumaßnahme muss erfolgt sein).
5. personenbezogene Referenzen stellvertretender Projektleiter BOL
Für die benannte Person (stellvertretender Projektleiter BOL) muss mindestens ein und kann bis zu drei wertbare Referenzprojekte der BOL von Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphase 8 von Straßenbauprojekten in den letzten 7 Jahren (2019 - 2025) nachgewiesen werden.
Ein Referenzprojekt wird auch dann gewertet, wenn die Leistungsphase 8 bearbeitet wurde und nicht vollständig abgeschlossen ist (Endabnahme der Baumaßnahme muss erfolgt sein).
6. personenbezogene Referenzen Projektleiter SiGeKo
Für die benannte Person (Projektleiter SiGeKo) müssen mindestens drei wertbare Referenzprojekte in der Funktion als SiGeko von Straßenbauprojekten auf Bundes- oder Landesebene in den letzten 5 Jahren (2021 - 2025) nachgewiesen werden.
7. personenbezogene Referenzen UBB
Für die benannte Person (Projektleiter UBB) müssen mindestens drei wertbare Referenzprojekte der UBB hinsichtlich der Umsetzung planfestgestellter landschaftspflegerischer Begleitpläne im Rahmen von Infrastrukturprojekten auf Bundes- oder Landesebene in den letzten 7 Jahren (2019 - 2025) nachgewiesen werden.
Ein Referenzprojekt wird auch dann gewertet, wenn die UBB bearbeitet wurde und nicht vollständig abgeschlossen ist (Endabnahme der Baumaßnahme muss erfolgt sein).
Werden diese Teilnahmebedingungen (Pkt. 2-7) nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.;
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> kurzes Abstract der jeweiligen Referenz;
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
- b) Angaben zu Arbeitskräften;
- c) Angaben über Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (inkl. verwendete Hard- und Software)
- d) Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Folgendes muss mindestens eingehalten sein:
1. § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung:
Der Projektverantwortliche der Bauüberwachung (Projektleiter BÜ) sowie dessen Vertreter (stellvertretender Projektleiter BÜ) ist im Rahmen der Angebotsabgabe zu benennen.
Für den Projektleiter BÜ sowie für den stellvertretenden Projektleiter BÜ gelten folgende Eignungsvoraussetzungen:
• Berufsqualifikation Ingenieur (mindestens abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl.-Ing. (FH) oder entsprechender Master-Abschluss in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder artverwandte Fachrichtungen)
• mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen
Wird diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
2. § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung:
Der Projektverantwortliche der Bauoberleitung (Projektleiter BOL) sowie dessen Vertreter (stellvertretender Projektleiter BOL) ist im Rahmen der Angebotsabgabe zu benennen.
Für den Projektleiter BOL und dessen stellvertretenden Projektleiter BOL gelten folgende Eignungsvoraussetzungen:
• Berufsqualifikation Ingenieur (mindestens abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl.-Ing. (FH) oder entsprechender Master-Abschluss in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder artverwandte Fachrichtungen)
• mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Bauoberleitung von Verkehrsanlagen
Wird diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
3. § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung:
Der Projektverantwortliche Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (Projektleiter SiGeKo) ist im Rahmen der Angebotsabgabe zu benennen.
Für den Projektleiter SiGeKo gelten folgende Eignungsvoraussetzungen:
• Qualifikation zum SiGeKo nach BaustellV
Nachweis der erforderlichen Zertifkate nach RAB 30
--> bauchfachlichen Kenntnisse nach RAB 30 Anlage A
--> arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse nach RAB 30 Anlage B und
--> Koordinatorenkenntnisse nach RAB 30 Anlage C
• mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Funktion eines SiGeKo.
Wird diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
4. § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung:
Der Projektverantwortliche für die Umweltbaubegleitung (Projektleiter UBB) ist im Rahmen der Angebotsabgabe zu benennen.
Für den Projektleiter UBB gelten folgende Eignungsvoraussetzungen:
• Berufsqualifikation Ingenieur (mindestens abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl.-Ing. (FH) oder entsprechender Master-Abschluss in der Fachrichtung Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur oder artverwandte Fachrichtungen)
• mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Umweltbaubegleitung von Verkehrsanlagen.
Wird diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- zu c) Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
- zu d) Nachweis durch
--> Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
auftragsbezogene Eignung / Sonstiges
- Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen,
Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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