Ausschreibungsdetails
- Erdarbeiten, Nassbaggerarbeiten im UFer- und Sohlbereich, Abbrucharbeiten und Rückbauarbeiten der Böschungssicherung im Uferzurücknahmebereich
- Transport, Verwendung, Verwertung oder Entsorgung von Baggergut getrennt nach Belastungsklassen
- die Uferzurücknahmebereiche werden mit Wasserbausteinen gesichert
- Anpassungen von Böschungssicherungen
- baubegleitende Kampfmittelräumung im Landbereich
- Herrichten von Umschlagstellen, Lager-, Zwischenlager- und Baustelleneinrichtungsflächen
- Technische Bearbeiten
- Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Öffnen und Schließen von Buhnenfeldern
- Parallelwerksschüttungen
- Erdarbeiten, Nassbaggerarbeiten im UFer- und Sohlbereich, Abbrucharbeiten und Rückbauarbeiten der Böschungssicherung im Uferzurücknahmebereich
- Transport, Verwendung, Verwertung oder Entsorgung von Baggergut getrennt nach Belastungsklassen
- die Uferzurücknahmebereiche werden mit Wasserbausteinen gesichert
- Anpassungen von Böschungssicherungen
- baubegleitende Kampfmittelräumung im Landbereich
- Herrichten von Umschlagstellen, Lager-, Zwischenlager- und Baustelleneinrichtungsflächen
- Technische Bearbeiten
- Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Öffnen und Schließen von Buhnenfeldern
- Parallelwerksschüttungen
Beschreibung: Der Nachweis der Eignung gem § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auf für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen sowie auf Verlangen nach § 6d EU Absatz 1 VOB/A den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuwiesen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Vergabeunterlagen bei.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit dem Angebot die Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens sowie die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft zu machen.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen sowie auf Verlangen nach § 6d EU Absatz 1 VOB/A den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache bezufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Die Eigenerkärung zur Eignung und zugehörigen Anlagen sind insbesondere auszufüllen und einzureichen soweit die geforderten Angaben zu den Referenzen nicht in die Präqualifikation oder der EEE enthalten sind.
Zu §6a EU VOB/A Nummer 3a): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu zehn abgeschlossenen Kalenderjahren (Fertigstellung im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Angebotsfrist), die mit der zu vergbenden Leistugn vergleichbar sind.
Für jede Leistung (A)-(B) sind mindestens drei Referenzen nachzuweisen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Auf Verlangen hat der Bewerber für alle Referenzen, die gewertet wurden die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Beschinigungen vorzulegen.
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A) Bauleistungen für Nachbaggerarbeiten nach Leistungsbereich 211_03
Mindestanforderung: Aushubmenge von mindestens 5.000 m³
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B) Bauleistungen für Kampfmittelräumungen nach Leistungsbereich 511_08
Mindestanforderung: Räumung im Gewässer
Beschreibung: Der Nachweis der Eignung gem § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auf für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen sowie auf Verlangen nach § 6d EU Absatz 1 VOB/A den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuwiesen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Vergabeunterlagen bei.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit dem Angebot den Befähigungsschrein Kampfmittel nach § 19 und § 20 SprengG einzureichen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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