Ausschreibungsdetails
Lose 1 bis 20: Lieferung Holzpellets in verschiedene Liegenschaften im gesamten Bundesgebiet
2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 02.03.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 228 99 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
vgv
2) Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Lieferleistungen für Holzpellets
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert):
Personenschäden: mindestens 2 Mio. €
Sachschäden: mindestens 2 Mio. €
Vermögensschäden: mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden: mindestens 500.000 €
Umweltschäden: mindestens 500.000 €
Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Es wird erklärt, dass das Unternehmen eine Zertifizierung nach ENplus besitzt. Das Zertifikat wird mit dem Teilnahmeantrag eingereicht.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Summe aller Referenzen sollte 85 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens aller bebotenen Lose (gemäß Erklärung Anlage B-01.1 Teilnahmeantrag Ziffer 1) erreichen. Bei Unterschreiten dieses Wertes wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise:
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Abgabe des Teilnahmeantrags auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Referenz-Nr. 1:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 2:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Referenz-Nr. 3:
- Name des Autraggebers
- Art des Referenzobjektes
- Ausführungsort
- Leistungszeitraum vom DATUM bis DATUM
- Jährlicher Leistungsumfang (in MWh/a)
- Leistungsart
- Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse)
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Zuschlagskriterium für alle Lose gilt zu 100 % der Wertungspreis pro Los, d.h. das Differential P0 in Euro pro Tonne (netto) gemäß jeweiligem Preisblatt (Anlage B-02). Das günstigste wertbare Angebot ist entsprechend das wirtschaftlichste Angebot.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Teilnahmeanträge, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
2. Stufe:
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind.
Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
2e6eb826-11dd-4610-80f2-6a981b924305