Ausschreibungsdetails
Außerdem sollen die Instandsetzung der Bauschäden am Dachtragwerk und die Verbesserung der Wärmedämmung im Dachbereich geplant werden.
Optional soll weiterhin die Instandsetzung der Schäden an der Fassade und die Erneuerung der Fenster und der äußeren Fensterbänke geprüft werden.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen (gem. HOAI) 2-4
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen (gem. HOAI) 5-7
- Leistungsstufe 3: Leistungsphase (gem. HOAI) 8
- Leistungsstufe 4: Leistungsphase (gem. HOAI) 9
Mit Abschluss des Objektplanungsvertrages beauftragt die Auftraggeberin den Auftragnehmer zunächst nur mit der Erbringung der Leistungen der Leistungsstufe 1.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen 2, 3 und 4 später zu den Bedingungen des Vertrages abzurufen, solange keine Kündigung des Auftragnehmers erfolgt ist. Soweit dies nach dem Planungs- und Baufortschritt sachgerecht ist, ist der Auftraggeber auch befugt, die weitere Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder einzelne Abschnitte der Bauaufgabe zu beschränken, sofern es sich um abgrenzbare Teilleistungen handelt. Dabei soll eine unnötige Teilung von Leistungsstufen vermieden werden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt; Auf das Kündigungsrecht des Auftragnehmers nach § 14.1 AVB wird verwiesen. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Regelungen des Vertrags kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Gebäudedaten:
- Baujahr: 1938
- Bruttogrundfläche (BGF): 7.049 m²
- Nutzfläche: 5.735 m²
- Dachfläche Walmdach: rd. 1.700 m²
- Anzahl der Gaupen: 30 Stück
- Fassadenfläche: rd. 2.180 m²
- Fensterfläche (DG, OG und EG): rd. 280 m²
Denkmalschutz:
Die Klotzberg-Kaserne ist im nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Birkenfeld als Denkmalzone aufgeführt. Stadtbildprägend ist der burgähnliche Charakter, gekennzeichnet durch auf terrassiertem Gelände mit um mehrere Höfe gruppierte Gebäude und Treppentürme. Die Klotzberg Kaserne wurde zwischen 1936-1938 errichtet.
(www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet,
wenn sie bis spätestens 19.02.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der
Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
2. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Nichterfüllung der Mindestanforderungen in Anlage_A-02 i.V.m. Anlage_B-02 (Bewerberauskunft und Eigenerklärungen)
Außerdem sollen die Instandsetzung der Bauschäden am Dachtragwerk und die Verbesserung der Wärmedämmung im Dachbereich geplant werden.
Optional soll weiterhin die Instandsetzung der Schäden an der Fassade und die Erneuerung der Fenster und der äußeren Fensterbänke geprüft werden.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen (gem. HOAI) 2-4
- Leistungsstufe 2: Leistungsphasen (gem. HOAI) 5-7
- Leistungsstufe 3: Leistungsphase (gem. HOAI) 8
- Leistungsstufe 4: Leistungsphase (gem. HOAI) 9
Mit Abschluss des Objektplanungsvertrages beauftragt die Auftraggeberin den Auftragnehmer zunächst nur mit der Erbringung der Leistungen der Leistungsstufe 1.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen 2, 3 und 4 später zu den Bedingungen des Vertrages abzurufen, solange keine Kündigung des Auftragnehmers erfolgt ist. Soweit dies nach dem Planungs- und Baufortschritt sachgerecht ist, ist der Auftraggeber auch befugt, die weitere Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder einzelne Abschnitte der Bauaufgabe zu beschränken, sofern es sich um abgrenzbare Teilleistungen handelt. Dabei soll eine unnötige Teilung von Leistungsstufen vermieden werden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt; Auf das Kündigungsrecht des Auftragnehmers nach § 14.1 AVB wird verwiesen. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Regelungen des Vertrags kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Gebäudedaten:
- Baujahr: 1938
- Bruttogrundfläche (BGF): 7.049 m²
- Nutzfläche: 5.735 m²
- Dachfläche Walmdach: rd. 1.700 m²
- Anzahl der Gaupen: 30 Stück
- Fassadenfläche: rd. 2.180 m²
- Fensterfläche (DG, OG und EG): rd. 280 m²
Denkmalschutz:
Die Klotzberg-Kaserne ist im nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Birkenfeld als Denkmalzone aufgeführt. Stadtbildprägend ist der burgähnliche Charakter, gekennzeichnet durch auf terrassiertem Gelände mit um mehrere Höfe gruppierte Gebäude und Treppentürme. Die Klotzberg Kaserne wurde zwischen 1936-1938 errichtet.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen 2, 3 und 4 später zu den Bedingungen des Vertrages abzurufen, solange keine Kündigung des Auftragnehmers erfolgt ist. Soweit dies nach dem Planungs- und Baufortschritt sachgerecht ist, ist der Auftraggeber auch befugt, die weitere Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder einzelne Abschnitte der Bauaufgabe zu beschränken, sofern es sich um abgrenzbare Teilleistungen handelt. Dabei soll eine unnötige Teilung von Leistungsstufen vermieden werden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt; Auf das Kündigungsrecht des Auftragnehmers nach § 14.1 AVB wird verwiesen. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Regelungen des Vertrags kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Beschreibung: Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz,
Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register
oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder
Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde,
gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige
Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens).
Beschreibung: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie
desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter
als 6 Monate sein).
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 123, 124 GWB
Beschreibung: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang
mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die
Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EUVergaberichtlinien.
Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an
Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine
Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen
Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser
Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter die Anlage B-02, Ziff. 4 auszufüllen und
zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe
Plattform einzureichen.
Beschreibung: Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG (Anlage B-02, Ziff. 5)
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundeskartellamt anzufordern.
Beschreibung: Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist
die Erklärung einer Berufs- / Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme
je Versicherungsfall
- 2,0 Mio. Euro für Personenschäden,
- 1,5 Mio. Euro für Sachschäden
mit Angabe des Versicherungsunternehmens, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.
Sollten die jeweiligen Deckungssummen schon erreicht sein, ist eine Kopie des Versicherungsnachweises beizulegen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen
oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bewerber/Bieter verpflichtet,
im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen
bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
Mindestanforderungen: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens
2,0 Mio. Euro für Personenschäden / 1,5 Mio. Euro für Sachschäden,
Nachweis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht älter als sechs Monate
bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann.
Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto)
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist.
Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft
nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in Euro (netto)
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart
Objektplanung Gebäude / Innenräume gem. § 34 HOAI.
Mindestanforderungen:
Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart
Objektplanung Gebäude / Innenräume gem. § 34 HOAI von mind. 100.000 Euro p.a.!
Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Wertung zur Bewerberbegrenzung:
Zur Bewerberbegrenzung gewertet wird der durchschnittliche, jährliche Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2022-2024, netto)
für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude und Innenräume.
- Wichtung des Bewertungskriteriums: 10 %
- ab 100.000,00 € bis 499.999,99 € = 1 Punkt
- ab 500.000,00 € bis 1.499.999,99 € = 2 Punkte
- ab 1.500.000,00 € = 3 Punkte
Die vergebene Punktzahl wird mit der entsprechenden Wichtung (10 %) multipliziert und ergibt die Bewertungspunktzahl
dieses Bewertungskriteriums (hier: max. Bewertungspunktzahl = 30 Punkte).
Siehe hierzu Auswahlkriterien zur Bewerberbegrenzung - Anlage "A-03.1_VOEK 570-24_Klotzberg-Kaserne_Auswahlkriterien" in den Vergabeunterlagen.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bewerbergemeinschaft
nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Beschreibung: 1. Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
2. Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen,
Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen werden, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht
und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Siehe hierzu Bewerberauskunft Anlage B-02 Ziffer 8.
Beschreibung: Mindestanforderungen: 1. Der Nachweis (beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde
in die Architektenkammer) über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ des Einzelbewerbers
oder des bevollmächtigten Vertreters einer Bewerbergemeinschaft ist als Anlage mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Der Nachweis (beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde bei der entsprechenden Kammer)
über die Eintragung als Bauvorlageberechtigter bei der entsprechenden Kammer ist als Anlage
mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn geforderten Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft
nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
Bei ausländischen Bewerbern: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG
bzw. Richtlinie 2005/36/EG.
Beschreibung: 1. Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden insgesamt
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024).
2. Angabe der Anzahl an Architekten im Leistungsbereich Objektplanung Gebäude / Innenräume
gem. § 34 HOAI der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024).
Mindestanforderung:
Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl betriebszugehöriger Architekten im Leistungsbereich Objektplanung Gebäude / Innenräume
(gem. § 34 HOAI) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt zwei beträgt.
Siehe hierzu Bewerberauskunft Anlage B-02 Ziffer 10.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn alle Angaben und geforderten Nachweise für die gesamte Bewerbergemeinschaft
nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds erbracht werden.
Wertung zur Bewerberbegrenzung:
Zur Bewerberbegrenzung gewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Architekt:innen (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild
Objektplanung Gebäude/Innenräume gem. § 34 HOAI der letzten 3 Geschäftsjahre
(2022-2024, bei mehreren Standorten jeweils nur auf das verantwortliche Büro bezogen).
- Wichtung des Bewertungskriteriums: 15 %
- Anzahl der Architekt:innen im Durchschnitt 2 = 1 Punkt
- Anzahl der Architekt:innen im Durchschnitt 3 bis 5 = 2 Punkte
- Anzahl der Architekt:innen im Durchschnitt 6 oder mehr = 3 Punkte
Die vergebene Punktzahl wird mit der entsprechenden Wichtung (15 %) multipliziert und ergibt die Bewertungspunktzahl
dieses Bewertungskriteriums (hier: max. Bewertungspunktzahl = 45 Punkte).
Siehe hierzu Auswahlkriterien zur Bewerberbegrenzung - Anlage "A-03.1_VOEK 570-24_Klotzberg-Kaserne_Auswahlkriterien" in den Vergabeunterlagen.
Beschreibung: 1. Angabe der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen unter Nennung von:
- Projektleiter/-in,
- stellvertret. Projektleiter/-in,
- Projektmitarbeiter/-in,
- Bauleiter/-in des Gesamtvorhabens.
Zu den einzelnen Projektmitarbeitern sind folgende Angaben zu machen:
- Name,
- Anstellung im Unternehmen,
- Unternehmenszugehörigkeit,
- Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation,
- Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren,
- Angaben zu etwaigen fachspezifischen Zusatzqualifikationen (falls zutreffend).
2. Erklärung über die Zurverfügungstellung mindestens eines Projektleiters/einer Projektleiterin
und eines Projektleiterseiner Projektleiterin in Stellvertretung, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation
für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A.
oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen
mit jeweils mind. fünf Jahren Berufserfahrung.
3. Erklärung, dass für das Projekt neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. ein/e weiterer/e Projektmitarbeiter/in zur Verfügung steht,
der/die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen:
Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur
oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. einem Jahr Berufserfahrung.
4. Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten
(Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. / M.A.
oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen,
Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung sowie Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer
und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar).
Mindestanforderungen:
1. Benennung von Projektleiter/-in, stellvertret. Projektleiter/-in und Projektmitarbeiter/-in unter Angabe von Name, Anstellung im Unternehmen,
Unternehmenszugehörigkeit, fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation, Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren,
etwaigen fachspezifischen Zusatzqualifikationen (falls zutreffend).
2. Erklärung über die Zurverfügungstellung mindestens eines Projektleiters/einer Projektleiterin
und eines Projektleiterseiner Projektleiterin in Stellvertretung, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation
für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A.
oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen
mit jeweils mind. fünf Jahren Berufserfahrung.
3. Erklärung, dass für das Projekt neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. ein/e weiterer/e Projektmitarbeiter/in zur Verfügung steht,
der/die über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen:
Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. / M.A. oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur
oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. einem Jahr Berufserfahrung.
4. Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten
(Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. / M.A.
oder B.Sc. / B.Eng. / B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen,
Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung sowie Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer
und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar) liegen als Anlage zum Teilnahmeantrag vor.
Siehe hierzu Bewerberauskunft Anlage B-02 Ziffer 11.
Wertung zur Bewerberbegrenzung:
Zur Bewerberbegrenzung gewertet wird die Berufserfahrung (in vollen Jahren) des/der vorgesehenen
Projektleiters/Projektleiterin, stv. Projektleiters/Projektleiterin und des/der Projektbearbeiters/Projektmitarbeiterin (Objektplanung Gebäude und Innenräume).
- Wichtung des Bewertungskriteriums insgesamt: 25 % (davon anteilig Projektleiter/-in 10 %; stv. Projektleiter/-in 10 %; Projektmitarbeiter/-in 5 %)
1. Berufserfahrung Projektleiter/-in
- 5 bis 7 Jahre = 1 Punkt
- 8 bis 10 Jahre = 2 Punkte
- 11 Jahre oder mehr = 3 Punkte
2. Berufserfahrung stv. Projektleiter/-in
- 5 bis 7 Jahre = 1 Punkt
- 8 bis 10 Jahre = 2 Punkte
- 11 Jahre oder mehr = 3 Punkte
3. Berufserfahrung Projektmitarbeiter/-in
- 1 bis 3 Jahre = 1 Punkt
- 4 bis 7 Jahre = 2 Punkte
- 8 Jahre oder mehr = 3 Punkte
Die vergebene Punktzahl wird mit der entsprechenden Wichtung (Projektleiter/-in 10 %; stv. Projektleiter/-in 10 %; Projektmitarbeiter/-in 5 %) multipliziert und ergibt die Bewertungspunktzahl
dieses Bewertungskriteriums (hier: max. Bewertungspunktzahl Projektleiter/-in = 30 Punkte; stv. Projektleiter/-in = 30 Punkte; Projektmitarbeiter/-in = 15 Punkte).
Siehe hierzu Auswahlkriterien zur Bewerberbegrenzung - Anlage "A-03.1_VOEK 570-24_Klotzberg-Kaserne_Auswahlkriterien" in den Vergabeunterlagen.
Beschreibung: Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbungsgemeinschaft nachfolgende Referenzen vorzulegen.
Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (Abschluss Leistungsphase 5 nicht vor dem 01.01.2020), um wertungsfähig zu sein.
Mehrfachnennungen sind zulässig. So können die gleichen realisierten Planungsleistungen für alle Referenzen nachgewiesen werden.
Die Erfahrungen sind als Tätigkeit im eigenen Büro nachzuweisen.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
- Referenzbeschreibung: Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen
mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Vorlage von mind. drei Referenzen für Objektplanungen der Kategorie Gebäude und Innenräume gem. Anlage 10.2 HOAI,
Objektliste Gebäude, Gruppe „Büro/Verwaltung/Staat/Kommune“, Leistungen gem. § 34 HOAI, mind. Honorarzone III,
anrechenbare Kosten min. 2.000.000 € (netto), bearbeitet (mind. Leistungsphasen 2-5) nach dem 01.01.2020.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzgebern einzureichen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist,
die die Leistung beurteilen kann.
Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
• (sofern zutreffend) Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt;
• Projektbezeichnung, Lage / Ort;
• Gebäudetyp, Nutzung und Größe (BGF);
• Art der Maßnahme (Bestandssanierung oder Neubau);
• Referenzobjekt mit Denkmalschutzeigenschaft (Ja oder Nein);
• Name und Anschrift des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse;
• Öffentlicher Auftraggeber (Ja oder Nein);
• Vertragliche Bindung (Einzelauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer);
• Anrechenbare Kosten (in Euro, netto);
• Baukosten (KG 200-500, in Euro brutto);
• Bearbeitungs-/Leistungszeitraum;
• Bearbeitete Leistungsphasen HOAI;
• Abschluss der Leistungsphase 5 (MM/JJJJ);
• Honorarzone;
• Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bewerber/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten
(Art und Umfang der Leistungen, unter Angabe der in Eigenleistung bearbeiteten Leistungsphasen gemäß HOAI).
Wertung zur Bewerberbegrenzung:
Zur Bewerberbegrenzung gewertet werden folgende Inhalte der eingereichten Referenzen (Wichtung des Bewertungskriteriums "Referenzen" insgesamt: 50 %):
1. Erbrachte Leistungsphasen gem. § 34 HOAI (Wichtung des Unterkriteriums insgesamt: 10 %; max. Bewertungspunktzahl = 30 Punkte)
- Leistungsphasen 2-5 = 1 Punkt
- Leistungsphasen 2-5 und darüber hinaus weitere Leistungsphasen, z.B. LP 1, 6, 7, 8, 9 = 2 Punkte
- vollständige Leistungserbringung LP 1 - 9 = 3 Punkte
2. Anrechenbare Baukosten gem. § 35 HOAI in € (netto) (Wichtung des Unterkriteriums insgesamt: 5 %; max. Bewertungspunktzahl = 15 Punkte)
- ab 2.000.000,00 € bis 2.499.999,99 € = 1 Punkt
- ab 2.500.000,00 € bis 2.999.999,99 € = 2 Punkte
- ab 3.000.000,00 € = 3 Punkte
3. Projektleiter:in, stv. Projektleiter:in und -bearbeiter:in sind auch für die zu vergebende Planungsaufgabe vorgesehen (Wichtung des Unterkriteriums insgesamt: 5 %; max. Bewertungspunktzahl = 15 Punkte)
- nur Projektleiter:in oder stv. Projektleiter:in oder -bearbeiter:in = 1 Punkt
- zwei der Mitarbeiter:innen = 2 Punkte
- alle drei = 3 Punkte
4. Anzahl Referenzobjekte mit öffentlichen Auftraggebern (Wichtung des Unterkriteriums insgesamt: 10 %; max. Bewertungspunktzahl = 30 Punkte)
- eine = 1 Punkt
- zwei = 2 Punkte
- drei = 3 Punkte
5. Anzahl Referenzobjekte (zur Bestandssanierung) Umbau/Modernisierung/Instandsetzung (Wichtung des Unterkriteriums insgesamt: 5 %; max. Bewertungspunktzahl = 15 Punkte)
- eine = 1 Punkt
- zwei = 2 Punkte
- drei = 3 Punkte
6. Anzahl Referenzobjekte mit Denkmalschutzeigenschaft (Wichtung des Unterkriteriums insgesamt: 15 %; max. Bewertungspunktzahl = 45 Punkte)
- eine = 1 Punkt
- zwei = 2 Punkte
- drei = 3 Punkte
Die vergebene Punktzahl je Unterkriterium wird mit der entsprechenden Wichtung multipliziert und ergibt die Bewertungspunktzahl des jeweiligen Unterkriteriums.
Siehe hierzu Auswahlkriterien zur Bewerberbegrenzung - Anlage "A-03.1_VOEK 570-24_Klotzberg-Kaserne_Auswahlkriterien" in den Vergabeunterlagen.
Beschreibung: Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag/Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen,
in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen.
(Anlage B-03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung)
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte „Bewerberauskunft Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) und etwaige Nachweise vorzulegen.
Übrige Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von den übrigen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft
jeweils eine „Bewerberauskunft und Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) mit Erklärungen nur zu den Ziff. 2 Angaben zum Unternehmen,
3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Wettbewerbsregister, 5. Betriebshaftpflichtversicherung,
7. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 8. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen abzugeben und etwaige Nachweise vorzulegen.
Beschreibung: Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-04)
Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant, sind unter Ziff. 14 „Bewerberauskunft und Eigenerklärungen“ (Anlage B-02)
Art und Umfang der zu übertragenden Teilleistungen zu beschreiben.
Ist eine Eignungsleihe vorgesehen, sind unter Ziff. 15 „Bewerberauskunft und Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) die Eignungskriterien anzugeben,
zu deren Erfüllung auf fremde Kapazitäten zurückgegriffen werden soll.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind Sie als Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Ressourcen zur Auftragsdurchführung in Anspruch genommen werden sollen und es sind Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Anlage B-04). Sie haben ferner für jedes der Unternehmen die vorliegende „Bewerberauskunft und Eigenerklärungen“ (Anlage B-02) mit den Erklärungen zu den Ziff. 2. Angaben zum Unternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 6. Angaben zu Umsätzen,
8. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und etwaige weitere Eigenerklärungen und Nachweise beizubringen.
Beschreibung: Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Der Zutritt in die militärisch genutzte Liegenschaft erfolgt im täglichen Passwechselverfahren, d.h. an der Wache wird gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises,
Reisepass oder Führerschein im Tausch ein Besucherausweis ausgehändigt, der beim Verlassen der Liegenschaft wieder an der Wache gegen das hinterlegte Dokument ausgetauscht wird. Demensprechend wird mit etwaigen Nachunternehmern / Unterauftragnehmern und Lieferanten des Auftragnehmers verfahren.
Im Vorfeld an das Passwechselverfahren hat die Aushändigung einer Mitarbeiterliste (mit den Namen, der Pass-Nummer und der ausstellenden Behörde)
an den Nutzer der Liegenschaft zu erfolgen.
Mitarbeiter, auch jene von Nachunternehmen bzw. Eignungsleihern sowie Lieferanten, welche auf der Liste der unsicheren Staaten stehen
(gem. Staatenliste im Sinne von §13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG), erhalten keine Zutrittsberechtigung zum Bundeswehrgelände.
Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG:
1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan)
2. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien)
3. Armenien (Republik Armenien)
4. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan)
5. Belarus (Republik Belarus)
6. China (Volksrepublik China), ab 01.07.1997 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong, ab 20.12.1999 einschließlich Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau
7. Georgien
8. Irak (Republik Irak)
9. Iran (Islamische Republik Iran)
10. Kasachstan (Republik Kasachstan)
11. Kirgisistan (Kirgisische Republik)
12. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea)
13. Kuba (Republik Kuba)
14. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos)
15. Libanon (Libanesische Republik)
16. Libyen (Staat Libyen)
17. Moldau (Republik Moldau)
18. Pakistan (Islamische Republik Pakistan)
19. Russische Föderation
20. Sudan (Republik Sudan)
21. Syrien (Arabische Republik Syrien)
22. Tadschikistan (Republik Tadschikistan)
23. Turkmenistan
24. Ukraine
25. Usbekistan (Republik Usbekistan)
26. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam).
Die „Staatenliste“ wird durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat festgelegt und ist in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung zu beachten.
Dies gilt auch bei Änderungen während der Vertragslaufzeit. Wartezeiten wegen Nichtbeachtung der Regelungen werden nicht vergütet.
Von Bewerbern ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Eigenerklärung (siehe „Bewerberauskunft und Eigenerklärungen“ Anlage B-02, Abschnitt IV), dass zur Leistungserbringung keine Beschäftigten eingesetzt werden,
die aus Staaten, in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit
sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind, (Staaten i.S.d. § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 17 SÜG) stammen (Staatenliste gem. Anlage).
(z.B. Jahresabschlüsse, Bankerklärungen etc.)
Beschreibung: Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen.
Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit
des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen
und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Das angebotene Honorar sowie die Stundensätze sind in das Preisblatt (Anlage B-01.3) einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Die Form der Honorarermittlung ist dem Angebot beizufügen.
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
Das Angebot muss die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Honorarblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
Zwingend einzuhaltende Kalkulationsvorgaben:
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Vergütung“ (Gewichtung 40 %, max. 40 Punkte):
Gewertet wird das in dem Preisblatt angegebene Honorar sowie die angegebenen Stundensätze.
Honorar:
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Honorar erhält die volle Punktzahl (30 Punkte). Die Bewertung erfolgt nach der unten stehenden Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
Die angebotenen Honorare werden jeweils mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Punktezahl Honorar = (niedrigstes Honorar × 30) / (angebotenes Honorar)
Stundensätze:
Das wertbare Angebot mit dem jeweils niedrigsten Stundensatz je Kategorie erhält die volle Punktzahl
(Stundensatz Projektleiter:in: 3 Punkte; Stundensatz stellvertret. Projektleiter:in: 3 Punkte; Stundensatz Projektbearbeiter:in Objektplanung Gebäude: 2 Punkte;
Stundensatz Bauleiter:in: 2 Punkte). Die Bewertung erfolgt nach den unten stehenden Formeln mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden Anwendung.
- Stundensatz Projektleiter:in:
Punktezahl Stundensatz Projektleiter:in = (niedrigster Stundensatz × 3) / Stundensatz
- Stundensatz stellvertret. Projektleiter:in:
Punktezahl Stundensatz stellvertret.Projektleiter:in = (niedrigster Stundensatz × 3) / Stundensatz
- Stundensatz Projektbearbeiter:in Objektplanung Gebäude:
Punktezahl Stundensatz Projektbearbeiter:in Objektplanung Gebäude = (niedrigster Stundensatz × 2) / Stundensatz
- Stundensatz Bauleiter:in:
Punktezahl Stundensatz Bauleiter:in = (niedrigster Stundensatz × 2) / Stundensatz
Zu den Zuschlagskriterien siehe auch Anlage "A-04_Wertung_Zuschlagskriterien_VOEK 570-24" in den Vergabeunterlagen.
Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei, schriftlich) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Dabei sind insbesondere die dem Angebot hinterlegten Kalkulationsgrundlagen hinsichtlich der Wertungskriterien (vgl. Ziff. 1.2.4) zu beachten und zu erörtern.
Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität“ (Gewichtung 60 %, max. 60 Punkte)
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung nachvollziehbar darzustellen.
Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept - auf max. 10 DIN A4 Seiten (mind. Schriftgröße 10) - muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte (siehe Tabelle unten) enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird.
Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung (und auch im etwaigen Verhandlungsgespräch) herangezogen werden.
Die federführenden Mitarbeiter sind namentlich zu benennen. Die Namen müssen mit denen im Teilnahmewettbewerb (Anlage B-02) benannten,
qualifizierten Mitarbeitern übereinstimmen.
Bewertet werden im Vergleich der Angebote untereinander die Qualität, die Plausibilität und die Verständlichkeit des Konzeptes mit Blick auf die besonderen Anforderungen der hier ausgeschriebenen Leistungen. Dazu werden die Angebote unter Berücksichtigung der folgenden Tabelle bewertet und gewichtet:
Bewertungskriterien:
- 1. Kriterium: Auftragsbezogenes Organisationskonzept (max. 20 Punkte)
Zusammensetzung des Projektteams anhand eines Organigramms über die gesamte Baumaßnahme, einschl. Entscheidungsbefugnis und Vertretung;
Qualitätssicherung der Leistungen im Büro in Bezug auf Kostenkontrolle, Terminkontrolle, Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Erläuterung der Schnittstellenorganisation
- 2. Kriterium: Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Planungsphase (max. 20 Punkte)
Kommunikation mit dem Auftraggeber; Organisation des Berichtswesens; Abnahme und Freigabe der Planungsergebnisse,
Koordination und Integration der Ergebnisse anderer an der Planung Beteiligter bzw. Mitwirkung bei der Koordination
- 3. Kriterium: Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Baudurchführungsphase (max. 20 Punkte)
Konzept der Objektüberwachung während der Baudurchführung (u.a. Frequenz und Dauer der Objektüberwachung),
Organisation der Bauphase (u.a. Qualitätsüberwachung, Koordination fachlich Beteiligter)
Achtung !:
Werden die 10 Seiten DIN A4 (mind. Schriftgröße 10) überschritten, führt dies nicht zum Ausschluss des Konzeptes.
Die darüberhinausgehenden Ausführungen auf weiteren Seiten und Anlagen finden bei der Wertung des Konzeptes jedoch keine Berücksichtigung.
Bewertung der einzelnen Kriterien:
Die Bewertung der Kriterien 1 bis 3 erfolgt durch ein Gremium der Auftraggeberin gemäß der nachfolgenden Tabelle. Dabei werden je Kriterium Erfüllungsgrade vergebenen.
Der vergebene Erfüllungsgrad (0 bis 100%) wird mit der max. Punktzahl entsprechend der Wertungsmatrix für jedes Kriterium multipliziert und die sich ergebenden Punktzahlen werden zum Endergebnis aufaddiert. Abweichend zu den definierten Erfüllungsgraden (0% - 25% - 50% - 75% - 100%) können auch Zwischenabstufungen gerundet in 5%-Schritten vorgenommen bzw. vergeben werden.
- bis zu 100%: sehr gut - Der höchste Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im obersten Bereich. Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt.
Die Darstellungen wurden umfassend und mit kreativen Ideen abgebildet (herausragende Qualität).
bis zu 75%: gut - Ein hoher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im oberen Bereich. Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt.
Die wesentlichen Darstellungen wurden vollständig abgebildet (ohne Mängel).
- bis zu 50%: befriedigend - Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im mittleren Bereich. Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt.
Darstellungen sind im Allgemeinen abgebildet (kleinere Mängel).
- bis zu 25%: ausreichend - Ein geringer Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im unteren Bereich. Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen. Es bestehen erhebliche Mängel, Darstellungen sind nur in Grundzügen abgebildet (erhebliche Mängel).
- 0%: mangelhaft - Die Nichterfüllung wird mit 0 % gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt. Erhebliche Teile sind nicht abgebildet.
Gleichstand: Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der höheren Gesamtpunktzahl des Zuschlagskriteriums „Qualität“ den Zuschlag.
Zu den Zuschlagskriterien siehe auch Anlage "A-04_Wertung_Zuschlagskriterien_VOEK 570-24" in den Vergabeunterlagen.
Für den Teilnahmewettbewerb: Unterlagen und Angaben, die im Zuge einer notwendigen Bewerberbegrenzung bewertet werden (Anlage B-02 Bewerberauskunft und Eigenerklärungen, insbesondere die darin enthaltenen Umsatzangaben für den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude & Innenräume, Angaben zur Anzahl an Architekten im Leistungsbereich Objektplanung Gebäude & Innenräume, Angaben zur Berufserfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter:innen, Referenzen für Objektplanungen der Kategorie Gebäude & Innenräume), werden nicht nachgefordert!
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin.
Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen.
Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.
Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin.
Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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