Ausschreibungsdetails
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "06_Eigenerklärung Sanktionen Russland".
Unternehmensdaten
Die Anlage "07_Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage "Unternehmensdaten" für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
Los 1: 470 Stück Rollcontainer
Das Formblatt "13_Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" ist von Ihnen, entsprechend Ihrer Nachweisführung über die Herkunft der angebotenen Holzprodukte aus legaler und nachhaltiger Waldwirtschaft, auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Diese Forderung entfällt, sofern der Materialwert der eingesetzten Holzprodukte weniger als 2000 € netto beträgt. Sofern dies auf Ihr Angebot zutrifft, weisen Sie bitte darauf hin.
Nachweis zum Produktsicherheitsgesetz
Dem Angebot ist ein von befugten Dritten ausgestelltes aktuelles Zertifikat (GS-Zertifikat oder ein gleichwertiges Prüfzeichen) beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die angebotenen Produkte die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes erfüllen. Die Gleichwertigkeit des Prüfzeichens ist vom Bieter nachzuweisen.
Vorbehalt der verifizierenden Prüfung eines Dekormusters
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Prüfung der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen von dem hiernach für den Zuschlag vorgesehenen Bieter je Los ein Muster des angebotenen Dekors zur Verifikation der angebotenen Leistung visuell zu prüfen. Dieses Dekormuster muss die diesbezüglich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.2.6 gestellten Anforderungen erfüllen. Nach gesonderter Aufforderung reichen Sie bitte ein physisches Dekormuster (mind. 5 cm x 5 cm) ein. Das Dekormuster ist vom Bieter auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der vom Beschaffungsamt des BMI genannten Frist (innerhalb von 10 Kalendertagen nach gesonderter Aufforderung) an die in der Aufforderung benannte Adresse zu senden.
Auf der Sendung sind folgende Angaben anzubringen:
Dekormuster zum Vergabeverfahren des Beschaffungsamtes des BMI
Az. B 21.12 - 0752/25/VV : 1
Steht das Dekormuster der Vergabestelle nicht bis zum Ablauf der im Aufforderungsschreiben genannten Frist zur Verfügung, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Mit der Dekormustervorstellung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Rücksendung des Dekormusters 1.9 der Anlage "19_ABB".
Vorbehalt einer verifizierenden Teststellung
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Prüfung der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen von dem hiernach für den Zuschlag vorgesehenen Bieter je Los ein Produktmuster des angebotenen Möbels zur Verifikation der angebotenen Leistung visuell zu prüfen. Dieses Produktmuster muss die diesbezüglich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.2. bis 2.5 gestellten Anforderungen, mit Ausnahme des Dekors erfüllen.
Für die Durchführung der verifizierenden Teststellung hat der Bieter auf Anforderung binnen 14 Tagen ein Produktmuster bereitzustellen und die Prüfung durch die Vergabestelle zu ermöglichen. Die Besichtigung dauert ca. 2 bis 3 Stunden und muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland z. B. bei einem Kunden des Bieters oder in Ausstellungsräumen des Bieters bzw. des Herstellers erfolgen. Sofern der Bieter der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Mit der Produktmustervorstellung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○ Lieferung von Büromöbeln z.B. Rollcontainer, Standcontainer, Bildschirmarbeitsplätze, Büroschränke, Besprechungstische, Bürodrehstühle oder Besprechungsstühle inkl. Montage, Vertragen und gebrauchsfertige Aufstellung an den Verwendungsorten.
○ Lieferung von mind. 50 Stück Büromöbel je Referenz
● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist das Formular "04_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Los 2: 470 Stück Rollcontainer
Das Formblatt "13_Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten" ist von Ihnen, entsprechend Ihrer Nachweisführung über die Herkunft der angebotenen Holzprodukte aus legaler und nachhaltiger Waldwirtschaft, auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Diese Forderung entfällt, sofern der Materialwert der eingesetzten Holzprodukte weniger als 2000 € netto beträgt. Sofern dies auf Ihr Angebot zutrifft, weisen Sie bitte darauf hin.
Nachweis zum Produktsicherheitsgesetz
Dem Angebot ist ein von befugten Dritten ausgestelltes aktuelles Zertifikat (GS-Zertifikat oder ein gleichwertiges Prüfzeichen) beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die angebotenen Produkte die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes erfüllen. Die Gleichwertigkeit des Prüfzeichens ist vom Bieter nachzuweisen.
Vorbehalt der verifizierenden Prüfung eines Dekormusters
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Prüfung der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen von dem hiernach für den Zuschlag vorgesehenen Bieter je Los ein Muster des angebotenen Dekors zur Verifikation der angebotenen Leistung visuell zu prüfen. Dieses Dekormuster muss die diesbezüglich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.2.6 gestellten Anforderungen erfüllen. Nach gesonderter Aufforderung reichen Sie bitte ein physisches Dekormuster (mind. 5 cm x 5 cm) ein. Das Dekormuster ist vom Bieter auf eigene Kosten spätestens bis zum Ablauf der vom Beschaffungsamt des BMI genannten Frist (innerhalb von 10 Kalendertagen nach gesonderter Aufforderung) an die in der Aufforderung benannte Adresse zu senden.
Auf der Sendung sind folgende Angaben anzubringen:
Dekormuster zum Vergabeverfahren des Beschaffungsamtes des BMI
Az. B 21.12 - 0752/25/VV : 1
Steht das Dekormuster der Vergabestelle nicht bis zum Ablauf der im Aufforderungsschreiben genannten Frist zur Verfügung, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Mit der Dekormustervorstellung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Rücksendung des Dekormusters 1.9 der Anlage "19_ABB".
Vorbehalt einer verifizierenden Teststellung
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Prüfung der mit dem Angebot eingereichten Unterlagen von dem hiernach für den Zuschlag vorgesehenen Bieter je Los ein Produktmuster des angebotenen Möbels zur Verifikation der angebotenen Leistung visuell zu prüfen. Dieses Produktmuster muss die diesbezüglich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2.2. bis 2.5 gestellten Anforderungen, mit Ausnahme des Dekors erfüllen.
Für die Durchführung der verifizierenden Teststellung hat der Bieter auf Anforderung binnen 14 Tagen ein Produktmuster bereitzustellen und die Prüfung durch die Vergabestelle zu ermöglichen. Die Besichtigung dauert ca. 2 bis 3 Stunden und muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland z. B. bei einem Kunden des Bieters oder in Ausstellungsräumen des Bieters bzw. des Herstellers erfolgen. Sofern der Bieter der Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Mit der Produktmustervorstellung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
● Wert des Auftrages,
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung).
● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○ Lieferung von Büromöbeln z.B. Rollcontainer, Standcontainer, Bildschirmarbeitsplätze, Büroschränke, Besprechungstische, Bürodrehstühle oder Besprechungsstühle inkl. Montage, Vertragen und gebrauchsfertige Aufstellung an den Verwendungsorten.
○ Lieferung von mind. 50 Stück Büromöbel je Referenz
● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist das Formular "04_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
● Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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