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Beschaffung von sechs sondergeschützten Kraftfahrzeugen

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23.01.2026

23.02.2026 10:00

VS-2025-0238

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

23.01.2026 15:45

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Beschaffung von sechs sondergeschützten Kraftfahrzeugen
Beschreibung: Beschaffung von sechs sondergeschützten Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300]
Kennung des Verfahrens: da85aec4-86a0-4607-9297-fb2faf8136b1
Interne Kennung: VS-2025-0238
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 34114000Spezialfahrzeuge
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Tempelstrasse 1-3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: 
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: 
Bildung krimineller Vereinigungen: 
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: 
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: 
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 
Betrug oder Subventionsbetrug: 
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: 
Zahlungsunfähigkeit: 
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 
Insolvenz: 
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: 
Interessenkonflikt: 
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: 
Schwere Verfehlung: 
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: 
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: 
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: 
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: 
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: 
Bildung terroristischer Vereinigungen: 
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: Sonderfahrzeug gem. Ausschlusskriterienkatalog für KV 166 SF und KV 174 SF
Beschreibung: Sondergeschützte Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300] inklusive Transport nach
Bonn.

Die Fahrzeuge müssen die Kriterien gem. der Anlagen "Leistungsbeschreibung
Ausschlusskriterienkatalog KV 174 SF.pdf" und "Leistungsbeschreibung Ausschluss- kriterien KV 166 SF.pdf" erfüllen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 34114000Spezialfahrzeuge
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Tempelstrasse 1-3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die "Leistungsbeschreibungen Ausschlusskriterien KV 166 SF und KV 174 SF" werden in der zweiten Stufe (Angebotsphase) postalisch an die in Anlage 06.2 angegebene Anschrift und Person(en) versandt.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers muss durch 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt soll die Lieferung sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300) der Beschussklasse VR 9 VPAM BRV 2009 und seitlichem Ansprengschutz 12,5 kg PETN [oder äquivalent] nach VPAM ERV 2010 [Fassung 3 mit dem Zertifizierungs-Code F (Abstand 2m) und dem Prüfungsergebnis 3 Sterne] beinhalten. Das Ende des Ausführungszeitraums des Referenzprojektes darf nicht mehr als 2 Jahre vor Ende der Teilnahmeantragsfrist liegen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: gem. Angebotsblatt/Leistungsverzeichnis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=832312
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=832312
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/02/202610:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG macht von den Nachforderungen gemäß §22 VSVgV Gebrauch.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien KV 166 SF, KV 174 SF, KV 167 SF, KV 168 SF, KV 171 SF und KV 172 SF"
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Es gilt deutsches Recht. Der Vertragsausführung liegen die Vergabeunterlagen und das Angebot des Bieters zugrunde. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (AGB-BFAA) in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Vergabe von Unteraufträgen:
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002
Titel: Sonderfahrzeug gem. Ausschlusskriterienkatalog für KV 167 SF
Beschreibung: Sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300] inklusive Transport nach
Bonn.
Das Fahrzeug muss die Kriterien gem. der Anlage "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterienkatalog KV 167 SF.pdf" erfüllen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 34114000Spezialfahrzeuge
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Tempelstrasse 1-3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
Zusätzliche Informationen: Die "Leistungsbeschreibungen Ausschlusskriterien KV 167 SF" werden in der zweiten Stufe (Angebotsphase) postalisch an die in Anlage 06.2 angegebene Anschrift und Person(en) versandt.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers muss durch 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt soll die Lieferung sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300) der Beschussklasse VR 9 VPAM BRV 2009 und seitlichem Ansprengschutz 12,5 kg PETN [oder äquivalent] nach VPAM ERV 2010 [Fassung 3 mit dem Zertifizierungs-Code F (Abstand 2m) und dem Prüfungsergebnis 3 Sterne] beinhalten. Das Ende des Ausführungszeitraums des Referenzprojektes darf nicht mehr als 2 Jahre vor Ende der Teilnahmeantragsfrist liegen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: gem. Angebotsblatt/Leistungeverzeichnis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=832312
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=832312
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/02/202610:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG macht von den Nachforderungen gemäß §22 VSVgV Gebrauch.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien KV 166 SF, KV 174 SF, KV 167 SF, KV 168 SF, KV 171 SF und KV 172 SF"
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Es gilt deutsches Recht. Der Vertragsausführung liegen die Vergabeunterlagen und das Angebot des Bieters zugrunde. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (AGB-BFAA) in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Vergabe von Unteraufträgen:
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003
Titel: Sonderfahrzeug gem. Ausschlusskriterienkatalog für KV 168 SF
Beschreibung: Sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300] inklusive Transport nach
Bonn.
Das Fahrzeug muss die Kriterien gem. der Anlage "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterienkatalog KV 168 SF.pdf" erfüllen.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 34114000Spezialfahrzeuge
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Tempelstrasse 1-3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
Zusätzliche Informationen: Die "Leistungsbeschreibungen Ausschlusskriterien KV 168 SF" werden in der zweiten Stufe (Angebotsphase) postalisch an die in Anlage 06.2 angegebene Anschrift und Person(en) versandt.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers muss durch 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt soll die Lieferung sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300) der Beschussklasse VR 9 VPAM BRV 2009 und seitlichem Ansprengschutz 12,5 kg PETN [oder äquivalent] nach VPAM ERV 2010 [Fassung 3 mit dem Zertifizierungs-Code F (Abstand 2m) und dem Prüfungsergebnis 3 Sterne] beinhalten. Das Ende des Ausführungszeitraums des Referenzprojektes darf nicht mehr als 2 Jahre vor Ende der Teilnahmeantragsfrist liegen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: gem. Angebotsblatt/Leistungsverzeichnis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=832312
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=832312
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/02/202610:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG macht von den Nachforderungen gemäß §22 VSVgV Gebrauch.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien KV 166 SF, KV 174 SF, KV 167 SF, KV 168 SF, KV 171 SF und KV 172 SF"
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Es gilt deutsches Recht. Der Vertragsausführung liegen die Vergabeunterlagen und das Angebot des Bieters zugrunde. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (AGB-BFAA) in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Vergabe von Unteraufträgen:
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0004
Titel: Sonderfahrzeug gem. Ausschlusskriterienkatalog für KV 171 SF + KV 172 SF
Beschreibung: Sondergeschützte Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300] inklusive Transport nach
Bonn.
Die Fahrzeuge müssen die Kriterien gem. der Anlagen "Leistungsbeschreibung
Ausschlusskriterien KV 171 SF und KV 172 SF.pdf" erfüllen.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 34114000Spezialfahrzeuge
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Tempelstrasse 1-3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
Zusätzliche Informationen: Die "Leistungsbeschreibungen Ausschlusskriterien KV 171 SF und KV 172 SF" werden in der zweiten Stufe (Angebotsphase) postalisch an die in Anlage 06.2 angegebene Anschrift und Person(en) versandt.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers muss durch 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt soll die Lieferung sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300) der Beschussklasse VR 9 VPAM BRV 2009 und seitlichem Ansprengschutz 12,5 kg PETN [oder äquivalent] nach VPAM ERV 2010 [Fassung 3 mit dem Zertifizierungs-Code F (Abstand 2m) und dem Prüfungsergebnis 3 Sterne] beinhalten. Das Ende des Ausführungszeitraums des Referenzprojektes darf nicht mehr als 2 Jahre vor Ende der Teilnahmeantragsfrist liegen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: gem. Angebotsblatt/Leistungsverzeichnis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=832312
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=832312
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/02/202610:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Der AG macht von den Nachforderungen gemäß §22 VSVgV Gebrauch.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien KV 166 SF, KV 174 SF, KV 167 SF, KV 168 SF, KV 171 SF und KV 172 SF"
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Es gilt deutsches Recht. Der Vertragsausführung liegen die Vergabeunterlagen und das Angebot des Bieters zugrunde. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (AGB-BFAA) in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Vergabe von Unteraufträgen:
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Organisationen
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Identifikationsnummer: 991-01944-42
Postanschrift: Kirchhofstraße 1-2
Ort: Brandenburg an der Havel
Postleitzahl: 14776
NUTS-3-Code: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt(DE401)
Land: Deutschland
E-Mail: eu-vergabe@bfaa.bund.de
Telefon: +49 3018473016327
Internet-Adresse: https://bfaa.diplo.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Identifikationsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6a6aa4d3-39cd-458f-b0fd-8fba15c025a6- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/01/202614:01
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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