1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesamt für Auswärtige AngelegenheitenArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Beschaffung von sechs sondergeschützten KraftfahrzeugenBeschreibung: Beschaffung von sechs sondergeschützten Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300]Kennung des Verfahrens: da85aec4-86a0-4607-9297-fb2faf8136b1Interne Kennung: VS-2025-0238Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 34114000Spezialfahrzeuge
2.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Tempelstrasse 1-3Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2009/81/EGvsvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, AuftragsunterlagenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Bildung krimineller Vereinigungen: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Betrug oder Subventionsbetrug: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zahlungsunfähigkeit: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Insolvenz: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Interessenkonflikt: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Schwere Verfehlung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Bildung terroristischer Vereinigungen:
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: Sonderfahrzeug gem. Ausschlusskriterienkatalog für KV 166 SF und KV 174 SFBeschreibung: Sondergeschützte Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300] inklusive Transport nach Bonn.
Die Fahrzeuge müssen die Kriterien gem. der Anlagen "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterienkatalog KV 174 SF.pdf" und "Leistungsbeschreibung Ausschluss- kriterien KV 166 SF.pdf" erfüllen.Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 34114000Spezialfahrzeuge
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Tempelstrasse 1-3Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 0
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die "Leistungsbeschreibungen Ausschlusskriterien KV 166 SF und KV 174 SF" werden in der zweiten Stufe (Angebotsphase) postalisch an die in Anlage 06.2 angegebene Anschrift und Person(en) versandt.
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, AuftragsunterlagenKriterium: Referenzen zu bestimmten LieferungenBeschreibung: Die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers muss durch 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt soll die Lieferung sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300) der Beschussklasse VR 9 VPAM BRV 2009 und seitlichem Ansprengschutz 12,5 kg PETN [oder äquivalent] nach VPAM ERV 2010 [Fassung 3 mit dem Zertifizierungs-Code F (Abstand 2m) und dem Prüfungsergebnis 3 Sterne] beinhalten. Das Ende des Ausführungszeitraums des Referenzprojektes darf nicht mehr als 2 Jahre vor Ende der Teilnahmeantragsfrist liegen.Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: gem. Angebotsblatt/LeistungsverzeichnisKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=832312
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von UnteraufträgenElektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=832312Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/02/202610:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der AG macht von den Nachforderungen gemäß §22 VSVgV Gebrauch.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinBedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien KV 166 SF, KV 174 SF, KV 167 SF, KV 168 SF, KV 171 SF und KV 172 SF"Elektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: jaWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Es gilt deutsches Recht. Der Vertragsausführung liegen die Vergabeunterlagen und das Angebot des Bieters zugrunde. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (AGB-BFAA) in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.Vergabe von Unteraufträgen:Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Auswärtige AngelegenheitenOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002Titel: Sonderfahrzeug gem. Ausschlusskriterienkatalog für KV 167 SFBeschreibung: Sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300] inklusive Transport nach Bonn. Das Fahrzeug muss die Kriterien gem. der Anlage "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterienkatalog KV 167 SF.pdf" erfüllen.Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 34114000Spezialfahrzeuge
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Tempelstrasse 1-3Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 0
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Die "Leistungsbeschreibungen Ausschlusskriterien KV 167 SF" werden in der zweiten Stufe (Angebotsphase) postalisch an die in Anlage 06.2 angegebene Anschrift und Person(en) versandt.
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, AuftragsunterlagenKriterium: Referenzen zu bestimmten LieferungenBeschreibung: Die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers muss durch 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt soll die Lieferung sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300) der Beschussklasse VR 9 VPAM BRV 2009 und seitlichem Ansprengschutz 12,5 kg PETN [oder äquivalent] nach VPAM ERV 2010 [Fassung 3 mit dem Zertifizierungs-Code F (Abstand 2m) und dem Prüfungsergebnis 3 Sterne] beinhalten. Das Ende des Ausführungszeitraums des Referenzprojektes darf nicht mehr als 2 Jahre vor Ende der Teilnahmeantragsfrist liegen.Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: gem. Angebotsblatt/LeistungeverzeichnisKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=832312
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von UnteraufträgenElektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=832312Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/02/202610:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der AG macht von den Nachforderungen gemäß §22 VSVgV Gebrauch.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinBedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien KV 166 SF, KV 174 SF, KV 167 SF, KV 168 SF, KV 171 SF und KV 172 SF"Elektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: jaWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Es gilt deutsches Recht. Der Vertragsausführung liegen die Vergabeunterlagen und das Angebot des Bieters zugrunde. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (AGB-BFAA) in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.Vergabe von Unteraufträgen:Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Auswärtige AngelegenheitenOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003Titel: Sonderfahrzeug gem. Ausschlusskriterienkatalog für KV 168 SFBeschreibung: Sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300] inklusive Transport nach Bonn. Das Fahrzeug muss die Kriterien gem. der Anlage "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterienkatalog KV 168 SF.pdf" erfüllen.Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 34114000Spezialfahrzeuge
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Tempelstrasse 1-3Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 0
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Die "Leistungsbeschreibungen Ausschlusskriterien KV 168 SF" werden in der zweiten Stufe (Angebotsphase) postalisch an die in Anlage 06.2 angegebene Anschrift und Person(en) versandt.
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, AuftragsunterlagenKriterium: Referenzen zu bestimmten LieferungenBeschreibung: Die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers muss durch 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt soll die Lieferung sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300) der Beschussklasse VR 9 VPAM BRV 2009 und seitlichem Ansprengschutz 12,5 kg PETN [oder äquivalent] nach VPAM ERV 2010 [Fassung 3 mit dem Zertifizierungs-Code F (Abstand 2m) und dem Prüfungsergebnis 3 Sterne] beinhalten. Das Ende des Ausführungszeitraums des Referenzprojektes darf nicht mehr als 2 Jahre vor Ende der Teilnahmeantragsfrist liegen.Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: gem. Angebotsblatt/LeistungsverzeichnisKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=832312
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von UnteraufträgenElektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=832312Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/02/202610:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der AG macht von den Nachforderungen gemäß §22 VSVgV Gebrauch.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinBedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien KV 166 SF, KV 174 SF, KV 167 SF, KV 168 SF, KV 171 SF und KV 172 SF"Elektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: jaWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Es gilt deutsches Recht. Der Vertragsausführung liegen die Vergabeunterlagen und das Angebot des Bieters zugrunde. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (AGB-BFAA) in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.Vergabe von Unteraufträgen:Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Auswärtige AngelegenheitenOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0004Titel: Sonderfahrzeug gem. Ausschlusskriterienkatalog für KV 171 SF + KV 172 SFBeschreibung: Sondergeschützte Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300] inklusive Transport nach Bonn. Die Fahrzeuge müssen die Kriterien gem. der Anlagen "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien KV 171 SF und KV 172 SF.pdf" erfüllen.Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 34114000Spezialfahrzeuge
5.1.2 ErfüllungsortPostanschrift: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Tempelstrasse 1-3Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 0
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlichAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): neinZusätzliche Informationen: Die "Leistungsbeschreibungen Ausschlusskriterien KV 171 SF und KV 172 SF" werden in der zweiten Stufe (Angebotsphase) postalisch an die in Anlage 06.2 angegebene Anschrift und Person(en) versandt.
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, AuftragsunterlagenKriterium: Referenzen zu bestimmten LieferungenBeschreibung: Die Leistungsfähigkeit eines Bewerbers muss durch 1 Referenzprojekt nachgewiesen werden. Das Referenzprojekt soll die Lieferung sondergeschützter Geländewagen [Toyota Land Cruiser 300) der Beschussklasse VR 9 VPAM BRV 2009 und seitlichem Ansprengschutz 12,5 kg PETN [oder äquivalent] nach VPAM ERV 2010 [Fassung 3 mit dem Zertifizierungs-Code F (Abstand 2m) und dem Prüfungsergebnis 3 Sterne] beinhalten. Das Ende des Ausführungszeitraums des Referenzprojektes darf nicht mehr als 2 Jahre vor Ende der Teilnahmeantragsfrist liegen.Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: gem. Angebotsblatt/LeistungsverzeichnisKategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=832312
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von UnteraufträgenElektronische Einreichung: ZulässigAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=832312Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: ZulässigFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 23/02/202610:00Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Der AG macht von den Nachforderungen gemäß §22 VSVgV Gebrauch.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinBedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen, insbesondere "Leistungsbeschreibung Ausschlusskriterien KV 166 SF, KV 174 SF, KV 167 SF, KV 168 SF, KV 171 SF und KV 172 SF"Elektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: neinZahlungen werden elektronisch geleistet: jaWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Es gilt deutsches Recht. Der Vertragsausführung liegen die Vergabeunterlagen und das Angebot des Bieters zugrunde. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (AGB-BFAA) in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.Vergabe von Unteraufträgen:Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim BundeskartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Auswärtige AngelegenheitenOrganisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
8 Organisationen
8.1 ORG-7001Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Auswärtige AngelegenheitenIdentifikationsnummer: 991-01944-42Postanschrift: Kirchhofstraße 1-2Ort: Brandenburg an der HavelPostleitzahl: 14776NUTS-3-Code: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt(DE401)Land: DeutschlandE-Mail: eu-vergabe@bfaa.bund.deTelefon: +49 3018473016327Internet-Adresse: https://bfaa.diplo.deRollen dieser Organisation:BeschafferZentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließtOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmt
8.1 ORG-7004Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim BundeskartellamtIdentifikationsnummer: t:022894990Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 2289499-0Fax: +49 2289499-163Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.deRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 6a6aa4d3-39cd-458f-b0fd-8fba15c025a6- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/01/202614:01Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch