Ausschreibungsdetails
a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut
b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut
Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Bezugsberechtigt aus den Rahmenvereinbarungen sind die in der Anlage 2 des Vertrages aufgeführten Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, die nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die entsprechende Leistung abrufen.
Die Justizlandschaft in Sachsen-Anhalt gliedert sich in:
• das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg,
• das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau,
• das Oberlandesgericht Naumburg,
• vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal,
• 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen,
• das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg,
• zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg,
• das Landessozialgericht in Halle (Saale),
• drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg,
• das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale),
• vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal,
• das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau,
• die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg,
• vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal,
• drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt,
• die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz,
• die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale),
• den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz und
• den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 20.02.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
(4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen.
(5) Die Bieter haben ferner die Erklärungzur Umsetzung des SaubFahrzeug-BeschG (Anlage 6) einzureichen. Die Erklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots
vorgelegt wird, wird der AG von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Frist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Die Erklärung ist einzureichen, soweit Leistungsbestandteile, welche den Erklärungsinhalt betreffen, nicht von der Deutsche Post AG übernommen werden. Soweit erklärungsrelevante Leistungsbestandteile von der Deutsche Post AG übernommen werden, ist diese Erklärung nicht einzureichen.
Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut
b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut
Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Das Los 1 betrifft sämtliche Paketsendungen der Gerichte und Justizbehörden Sachsen-Anhalts in den Leitregionen 29 und 39.
a) bis zum 31.03.2027 für das Optionsjahr 2027/2028,
b) bis zum 31.03.2028 für das Optionsjahr 2028/2029,
c) bis zum 31.03.2029 für das Optionsjahr 2029/2030
die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen.
Die Rahmenvereinbarung endet automatisch mit Ausschöpfung der Höchstmenge, spätestens jedoch zum 30.06.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die ersten sechs Monate ab Leistungsbeginn gelten als Probezeit. Während der Probezeit werden die auszuführenden Briefdienstleistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen.
Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten.
Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
Bezugsberechtigt aus den Rahmenvereinbarungen sind die in der Anlage 2 des Vertrages aufgeführten Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, die nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die entsprechende Leistung abrufen.
Die Justizlandschaft in Sachsen-Anhalt gliedert sich in:
• das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg,
• das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau,
• das Oberlandesgericht Naumburg,
• vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal,
• 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen,
• das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg,
• zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg,
• das Landessozialgericht in Halle (Saale),
• drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg,
• das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale),
• vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal,
• das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau,
• die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg,
• vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal,
• drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt,
• die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz,
• die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale),
• den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz und
• den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen.
o der Leistungsart,
o des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und Ansprechperson mit Tel.-Nr.),
o der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Teil einer Bietergemeinschaft),
o des Ausführungsortes,
o der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen pro Jahr (Paketsendungsmenge p.a. in Stück),
o des Auftragswertes (pro Jahr) und,
o des Leistungszeitraums.
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Sendungsvolumen) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Durch die Bekanntgabe der Ansprechperson beim Auftraggeber stimmt der Auftragnehmer zu, dass der Auftraggeber mit der Ansprechperson Kontakt aufnimmt und die Ansprechperson über die Auftragsabwicklung Auskunft erteilt.
In folgenden Aufträgen war eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vereinbart. Mehrere kleine Aufträge können als eine Referenz zusammengefasst werden.
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 500 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stelle nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (500 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 450 Punkte.
Es ist darzustellen, wie im Rahmen der Produktionsprozesse (Abholung, Bearbeitung und Sortierung, Transport zum Empfängerort, Verteilung, Zustellung) sichergestellt wird, dass die Paketsendungen vor Wettereinflüssen, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen geschützt werden. Es können maximal 80 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
80 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
64 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
48 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
24 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Es ist darzulegen, ob der Bieter die Beförderung und/oder Zustellung innerhalb Sachsen Anhalts mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen anzugeben. Es können maximal 60 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept verpflichtet, die auszuführenden Leistungen im Bereich Sachsen Anhalt im eigenen Betrieb und mit eigenen Kräften ("aus einer Hand") zu erbringen, erhält er die volle Punktzahl von 60 Punkten. Beabsichtigt der Bieter für die Zustellung in Sachsen Anhalt (Konzern-)Fremdunternehmen (Nachunternehmer, Kooperationspartner, etc.) einzusetzen, erhält der Bieter eine geringere Punktzahl in Abhängigkeit zu der Anzahl der beteiligten Fremdunternehmen nach der in der Tabelle in den Vorbemerkungen (Ziff. 7) angegebenen Staffelung (Anzahl 0=60 Punkte, Anzahl 1=40 Punkte, Anzahl 2=20 Punkte, Anzahl >2=0 Punkte).
Es ist darzulegen, wie eine lückenlose Sendungsverfolgung – insbesondere bei Einsatz von Subunternehmern – sichergestellt wird. Jede Sendung muss mit einer eindeutigen Tracking-ID versehen werden, die eine vollständige Nachverfolgbarkeit durch alle Phasen des Transportprozesses – von der Abholung bis zur Zustellung – ermöglicht. Darzustellen ist außerdem, wie regelmäßig und aktuell die Statusinformationen der Sendungen aktualisiert werden. Dabei ist besonders auf die Häufigkeit der Updates einzugehen. Die Sendungsverfolgung muss auch bei der Bearbeitung durch Subunternehmer lückenlos gewährleistet sein. Es soll konkret beschrieben werden, wie sichergestellt wird, dass die Sendungsverfolgung durchgängig und ohne Unterbrechung erfolgen kann, insbesondere bei der Einbindung von Subunternehmern. Es können maximal 60 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
60 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
48 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
36 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Es ist darzustellen, wie mit Havarie- und Sondersituationen sowie Versandspitzen umgegangen wird. Hier ist insbesondere darauf einzugehen, welche Reaktionsmechanismen im Falle von Personal- und/oder Maschinenausfällen oder extremen Wetterbedingungen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist auszuführen, wie die Mindestpostlaufzeiten des § 18 PostG auch bei vorübergehend sehr hohen Beförderungsmengen eingehalten werden und wie ein Sendungsrückstau vermieden wird. In diesem Zusammenhang sollte auch dargestellt werden, wie sichergestellt wird, dass eine ausreichende und flexible Anzahl von Versand-/Sortierbehältern zur Verfügung steht. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
30 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
15 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Der Bieter hat darzulegen, mit welchen Maßnahmen der Bieter die Qualität der Leistung im Auftragsfalle kontinuierlich überwachen und absichern wird. Darzustellen ist, wie potenzielle Fehler frühzeitig erkannt und behoben, sowie Prozesszuverlässigkeit und Effizienz sichergestellt werden. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, Pünktlichkeit, Zustellgeschwindigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachhaltig zu gewährleisten. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
100 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
80 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
60 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
30 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Es ist darzulegen, in welcher Weise die für die Leistungsausführung eingesetzten Mitarbeiter aus- und fortgebildet werden, etwa in Bezug auf die betrieblichen Abläufe bei der Beförderung, Zustellung und Nachsendung. Abzustellen ist nicht auf allgemeine Qualifikationsmaßnahmen des Bieterunternehmens, sondern vielmehr konkret auf die Schulungen derjenigen Mitarbeiter, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden. Es können maximal 65 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
65 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
52 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
39 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
20 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Der Bieter hat darzulegen, mit welchen organisatorischen und prozessualen Maßnahmen ein effektives Reklamations- und Beschwerdemanagement sichergestellt wird. Die Darstellung soll sowohl den Umgang mit Anfragen und Beschwerden von Empfängern als auch mit internen Reklamationen umfassen. Erwartet wird ein Verfahren, das eine zeitnahe Bearbeitung sowie eine systematische Analyse der Ursachen ermöglicht. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen aus erkannten Problemen zu lernen, wiederkehrende Fehler zu vermeiden und die Dienstleistungsqualität kontinuierlich zu verbessern. Es können maximal 85 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
85 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
68 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
51 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
26 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Die zu erbringenden Paketdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
a) nationalen Paketen bis maximal 31,5 kg, sowie Sperrgut
b) internationalen Paketen (innerhalb und außerhalb der EU) bis maximal 30 kg, sowie Sperrgut
Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Pakete Bestandteil der Leistung. Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Das Los 2 betrifft sämtliche Paketsendungen der Gerichte und Justizbehörden Sachsen-Anhalts in den Leitregionen 06 und 38.
a) bis zum 31.03.2027 für das Optionsjahr 2027/2028,
b) bis zum 31.03.2028 für das Optionsjahr 2028/2029,
c) bis zum 31.03.2029 für das Optionsjahr 2029/2030
die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen.
Die Rahmenvereinbarung endet automatisch mit Ausschöpfung der Höchstmenge, spätestens jedoch zum 30.06.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die ersten sechs Monate ab Leistungsbeginn gelten als Probezeit. Während der Probezeit werden die auszuführenden Briefdienstleistungen des AN, insbesondere mit Blick auf eine vertragsgerechte Leistungserbringung, analysiert. Sollte diese Überprüfung ergeben, dass der AN seine Leistung nicht in zufriedenstellender Weise erbringt, wird der AG zunächst Abhilfe verlangen und dem AN die Gelegenheit einräumen, die festgestellten Mängel abzustellen. Der AG hat das Recht, den Vertrag spätestens am Monatsersten für den Schluss des Kalendermonats ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen.
Der AG behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Monate nach der Zuschlagserteilung auch an den zweit- oder drittplatzierten Bieter zu vergeben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt. Im Hinblick auf diese Option gilt eine Bindefrist von vier Monaten.
Darüber hinaus ist der AG berechtigt, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, die Ausführung der Leistung geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der AN wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund, der im Verantwortungsbereich des AN liegt, endgültig ausfällt und ein zeitlicher Zusammenhang zur ersten Zuschlagserteilung angenommen werden kann.
Bezugsberechtigt aus den Rahmenvereinbarungen sind die in der Anlage 2 des Vertrages aufgeführten Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, die nach dem Zuschlag Einzelaufträge erteilen und die entsprechende Leistung abrufen.
Die Justizlandschaft in Sachsen-Anhalt gliedert sich in:
• das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg,
• das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau,
• das Oberlandesgericht Naumburg,
• vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal,
• 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen,
• das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg,
• zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg,
• das Landessozialgericht in Halle (Saale),
• drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg,
• das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale),
• vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal,
• das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau,
• die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg,
• vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt Stendal,
• drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt,
• die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz,
• die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale),
• den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau OT Raßnitz und
• den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale), Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Dienststellen kommen.
o der Leistungsart,
o des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und Ansprechperson mit Tel.-Nr.),
o der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Teil einer Bietergemeinschaft),
o des Ausführungsortes,
o der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen pro Jahr (Paketsendungsmenge p.a. in Stück),
o des Auftragswertes (pro Jahr) und,
o des Leistungszeitraums.
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Sendungsvolumen) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Durch die Bekanntgabe der Ansprechperson beim Auftraggeber stimmt der Auftragnehmer zu, dass der Auftraggeber mit der Ansprechperson Kontakt aufnimmt und die Ansprechperson über die Auftragsabwicklung Auskunft erteilt.
In folgenden Aufträgen war eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vereinbart. Mehrere kleine Aufträge können als eine Referenz zusammengefasst werden.
Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 500 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stelle nach dem Komma (kaufmännische Rundung).
Zur Erläuterung ein Beispiel:
Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (500 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10 % über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 450 Punkte.
Es ist darzustellen, wie im Rahmen der Produktionsprozesse (Abholung, Bearbeitung und Sortierung, Transport zum Empfängerort, Verteilung, Zustellung) sichergestellt wird, dass die Paketsendungen vor Wettereinflüssen, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen geschützt werden. Es können maximal 80 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
80 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
64 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
48 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
24 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Es ist darzulegen, ob der Bieter die Beförderung und/oder Zustellung innerhalb Sachsen Anhalts mit eigenen Kräften und in eigenem Betrieb ("aus einer Hand") abwickelt, oder ob er die Sendungen an Fremdunternehmen (konzernfremde Nachunternehmen, Kooperationspartner, Universaldienstleister) weiterleitet. Im Letzteren Fall ist die Zahl der Fremdunternehmen anzugeben. Es können maximal 60 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
Insofern sich ein Bieter in seinem Konzept verpflichtet, die auszuführenden Leistungen im Bereich Sachsen Anhalt im eigenen Betrieb und mit eigenen Kräften ("aus einer Hand") zu erbringen, erhält er die volle Punktzahl von 60 Punkten. Beabsichtigt der Bieter für die Zustellung in Sachsen Anhalt (Konzern-)Fremdunternehmen (Nachunternehmer, Kooperationspartner, etc.) einzusetzen, erhält der Bieter eine geringere Punktzahl in Abhängigkeit zu der Anzahl der beteiligten Fremdunternehmen nach der in der Tabelle in den Vorbemerkungen (Ziff. 7) angegebenen Staffelung (Anzahl 0=60 Punkte, Anzahl 1=40 Punkte, Anzahl 2=20 Punkte, Anzahl >2=0 Punkte).
Es ist darzulegen, wie eine lückenlose Sendungsverfolgung – insbesondere bei Einsatz von Subunternehmern – sichergestellt wird. Jede Sendung muss mit einer eindeutigen Tracking-ID versehen werden, die eine vollständige Nachverfolgbarkeit durch alle Phasen des Transportprozesses – von der Abholung bis zur Zustellung – ermöglicht. Darzustellen ist außerdem, wie regelmäßig und aktuell die Statusinformationen der Sendungen aktualisiert werden. Dabei ist besonders auf die Häufigkeit der Updates einzugehen. Die Sendungsverfolgung muss auch bei der Bearbeitung durch Subunternehmer lückenlos gewährleistet sein. Es soll konkret beschrieben werden, wie sichergestellt wird, dass die Sendungsverfolgung durchgängig und ohne Unterbrechung erfolgen kann, insbesondere bei der Einbindung von Subunternehmern. Es können maximal 60 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
60 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
48 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
36 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
18 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Es ist darzustellen, wie mit Havarie- und Sondersituationen sowie Versandspitzen umgegangen wird. Hier ist insbesondere darauf einzugehen, welche Reaktionsmechanismen im Falle von Personal- und/oder Maschinenausfällen oder extremen Wetterbedingungen eingerichtet werden. Darüber hinaus ist auszuführen, wie die Mindestpostlaufzeiten des § 18 PostG auch bei vorübergehend sehr hohen Beförderungsmengen eingehalten werden und wie ein Sendungsrückstau vermieden wird. In diesem Zusammenhang sollte auch dargestellt werden, wie sichergestellt wird, dass eine ausreichende und flexible Anzahl von Versand-/Sortierbehältern zur Verfügung steht. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
50 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
40 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
30 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
15 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Der Bieter hat darzulegen, mit welchen Maßnahmen der Bieter die Qualität der Leistung im Auftragsfalle kontinuierlich überwachen und absichern wird. Darzustellen ist, wie potenzielle Fehler frühzeitig erkannt und behoben, sowie Prozesszuverlässigkeit und Effizienz sichergestellt werden. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, Pünktlichkeit, Zustellgeschwindigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachhaltig zu gewährleisten. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
100 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
80 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
60 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
30 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Es ist darzulegen, in welcher Weise die für die Leistungsausführung eingesetzten Mitarbeiter aus- und fortgebildet werden, etwa in Bezug auf die betrieblichen Abläufe bei der Beförderung, Zustellung und Nachsendung. Abzustellen ist nicht auf allgemeine Qualifikationsmaßnahmen des Bieterunternehmens, sondern vielmehr konkret auf die Schulungen derjenigen Mitarbeiter, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden. Es können maximal 65 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
65 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
52 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
39 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
20 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
Der Bieter hat darzulegen, mit welchen organisatorischen und prozessualen Maßnahmen ein effektives Reklamations- und Beschwerdemanagement sichergestellt wird. Die Darstellung soll sowohl den Umgang mit Anfragen und Beschwerden von Empfängern als auch mit internen Reklamationen umfassen. Erwartet wird ein Verfahren, das eine zeitnahe Bearbeitung sowie eine systematische Analyse der Ursachen ermöglicht. Ziel ist es, durch geeignete Maßnahmen aus erkannten Problemen zu lernen, wiederkehrende Fehler zu vermeiden und die Dienstleistungsqualität kontinuierlich zu verbessern. Es können maximal 85 Punkte erreicht werden.
Bewertung:
85 Punkte: Sehr gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich, detailliert und gut nachvollziehbar dargestellt. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht oder punktuell sogar übertroffen werden.
68 Punkte: Gute Lösung und fachliche Qualität, anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele vollständig und problemlos erreicht werden.
51 Punkte: Befriedigende Lösung und zufriedenstellende fachliche Qualität. Mit geringen Einschränkungen detaillierte, aber insgesamt gut nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele weitgehend vollständig erreicht werden.
26 Punkte: Ausreichende Lösung und fachliche Qualität, wenig detaillierte, aber im Kern nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept lässt erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
0 Punkte: Schlechte Lösung und mangelhafte fachliche Qualität, skizzenhaft und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können.
5c248170-2e19-4689-b7a0-e96b9ec09f89