Ausschreibungsdetails
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe- Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehören:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
Die BImA kommt ihrer gesellschaftlichen und politischen Verantwortung nach, indem sie systematisch Potenziale für preisgedämpften Wohnraum auf eigenen Liegenschaften, insbesondere in urbanen Lagen mit hohem Wohnungsbedarf, identifiziert und aktiviert. Auch im innerstädtischen Raum der Landeshauptstadt Potsdam wurden entsprechende Grundstücke auf ihre städtebauliche Entwicklungstauglichkeit geprüft.
Eine dieser Flächen ist das Grundstück der ehemaligen Generalzolldirektion in Potsdam. Die vormals durch Verwaltungsgebäude genutzte Bundesliegenschaft wurde im Zuge eines Totalrückbaus vollständig freigeräumt und für eine städtebauliche Nachnutzung vorbereitet. Ziel ist es, durch eine qualitätsvolle Neubebauung mit differenziertem Wohnungsmix insgesamt etwa 135 neue Mietwohnungen zu realisieren. Diese werden im Rahmen der Wohnungsfürsorge an Bundesbedienstete zu leistbaren Mieten vergeben.
Die Grundstücke befinden sich in verkehrsgünstiger und zugleich ruhiger Lage im südlichen Stadtgebiet Potsdams. Sie liegen im unbeplanten Innenbereich und werden gemäß § 34 BauGB beurteilt. Laut rechtsverbindlichem Flächennutzungsplan sind die Flächen als Wohnbaufläche W3 ausgewiesen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Auf Grundlage einer vorangegangenen Machbarkeitsstudie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und dem Gestaltungsrat ein städtebauliches Konzept entwickelt, das die Potenziale der Liegenschaft herausarbeitet. Die grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit wurde im Jahr 2021 durch eine positiv beschiedene Bauvoranfrage bestätigt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die schlüsselfertige Errichtung der Gebäude, Nebenanlagen und Freiflächen auf der Teilfläche A. Das Baufeld befindet sich im südlichen Bereich des Gesamtgrundstücks und bildet den ersten Realisierungsabschnitt im Rahmen der Gesamtmaßnahme.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sämtliche Bauleistungen, die für die Umsetzung der vorliegenden Planung erforderlich sind. Dazu gehört unter anderem die Ausführung der in dieser FLB beschriebenen Gebäude, Freianlagen, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nebst den Herrichtungsleistungen für das Baugrundstück.
Die Herstellung muss schlüsselfertig und bezugsfertig bereit zur Inbetriebnahme erfolgen und zu den vereinbarten Kosten, Terminen und Qualitäten an den AG übergeben werden.
Die baulichen Anlagen dienen der Wohnnutzung und beinhalten Nebenräume zur Versorgung und technischen Erschließung des Gebäudes. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Betrieb erforderlichen behördlichen Auflagen sind einzuhalten.
Der geforderte Leistungsumfang ist in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung einschl. Anlagen zu entnehmen.
Mit Abgabe des Angebots ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügte Formblätter zu verwenden. Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter weitergehende
Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird das Angebot nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitern eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur
Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Mindestanforderung:
Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens zweifach maximiert):
- für Personenschaden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall)
- für sonstige Schäden: mind. 3 Mio. Euro (pro Schadensfall).
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Gefordert ist eine Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in Euro (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgeschlossen wurden von jährlich durchschnittlich mindestens 5 Mio. Euro, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist.
ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und
Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Der Bieter hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Dabei muss die Gesamtanzahl der Mitarbeitenden der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), im Durchschnitt mehr als 20 betragen.
Mindestanforderung:
Der Bieter hat die für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten unter Nennung der Gesamtprojektleitung, der stellvertretenden Gesamtprojektleitung und des/r Projektmitarbeiters/-in anzugeben.
Zu diesen einzelnen Personen im Projekt sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Name
- Anstellung im Unternehmen seit (Hinweis falls Inhaber/-in oder Freie/-r Mitarbeiter/-in)
- Benennung fachspezifische(r) Berufsausbildung/-abschluss, Qualifikation
- Berufserfahrung seit Abschluss in Jahren
Die Nachweise zu den Qualifikationen aller für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc./ M.Eng./ M.A. oder B.Sc./ B.Eng./ B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung) vom Bieter vorzulegen.
Mindestanforderungen zu den vorgesehenen Beschäftigten:
(1) Bzgl. Gesamtprojektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./ M.Eng./ M.A. oder B.Sc./ B.Eng./ B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 10 Jahren Berufserfahrung.
(2) Bzgl. stellv. Gesamtprojektleitung: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./ M.Eng./ M.A. oder B.Sc./ B.Eng./ B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 10 Jahren Berufserfahrung.
(3) Bzgl. Projektmitarbeiter/-in: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc./ M.Eng./ M.A oder B.Sc./ B.Eng./B.A. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung.
Unternehmensreferenz 1 - Schlüsselfertige Bauleistung
Der Bieter hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der schlüsselfertigen Bauleistung (sofern zutreffend)
- Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Baukosten (KG 200-500, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Erbrachte Gewerke
- Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bieter/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen (Mindestanforderung):
Angabe von einer Referenz für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Baukosten von mind. 5.500.000 Euro netto für KG 200 bis 500). Als schlüsselfertige Leistung wird akzeptiert, wenn alle Bauleistungen im Referenzprojekt von Baubeginn bis zur Fertigstellung von Ihnen als Auftragnehmer hauptverantwortlich durchgeführt worden sind. Die eingereichte Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 01/2016).
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zu dieser Bewerberauskunft einzureichen
(Referenzen-Exposé).
Unternehmensreferenz 2 - Schlüsselfertige Bauleistung
Der Bieter hat Unternehmensreferenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Projektbezeichnung, Ort und Adresse
- Auftraggeber/-in,
- Ansprechpartner/-in (Vor- und Zuname),
- Anschrift, Telefon-Nr. und E-Mail
- Auftragnehmer/-in der schlüsselfertigen Bauleistung (sofern zutreffend)
- Mitarbeiter/-in aus vorgesehenem Projektteam, Funktion im Projekt
- Vertragliche Bindung
- Gebäudetyp, Nutzung
- Gebäudeklasse
- Flächenangaben: BGF, NUF, Wohnfläche
- Baukosten (KG 200-500, in Euro netto)
- Bearbeitungs-/Leistungszeitraum
- Erbrachte Gewerke
- Fertigstellung des Projektes (MM/JJJJ)
- Beschreibung der Aufgabe und der konkret von dem/der Bieter/-in ausgeführten Leistungen in Stichpunkten (Art und Umfang der Leistungen) sowie Erläuterung zu Bauweise
Als mit Leistungsart und Leistungsumfang vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin ausschließlich folgende Leistungen angesehen (Mindestanforderung):
Angabe von einer Referenz für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Baukosten von mind. 5.500.000 Euro netto für KG 200 bis 500). Als schlüsselfertige Leistung wird akzeptiert, wenn alle Bauleistungen im Referenzprojekt von Baubeginn bis zur Fertigstellung von Ihnen als Auftragnehmer hauptverantwortlich durchgeführt worden sind. Die eingereichte Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 01/2016).
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den in den nachfolgenden auszufüllenden Referenzblättern, um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten (pro Referenzprojekt eine Seite DIN A4 mit Projektbezeichnung, Foto, Luftbild oder Lageplan, Flächenangaben zu BGF und NUF nach DIN 277, stichpunktartige Erläuterung des Referenzprojektes). Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend zu dieser Bewerberauskunft einzureichen
(Referenzen-Exposé).
Bei dem Unterkriterium 1.1 „Herstellungskosten“ werden geringe Herstellungskosten positiv bewertet. Das kostengünstigste Angebot erhält die maximalen Wertungspunkte (Bestbieter).
Bei dem Unterkriterium 1.2. „Wartungskosten im Gewährleistungszeitraum“ werden geringe Wartungskosten positiv bewertet. Das kostengünstigste Angebot erhält die maximalen Wertungspunkte (Bestbieter).
Die ausführliche Bewertungssystematik ist der Anlage A-03 Ziff. 1.2.3 zu entnehmen.
Mindestanforderung an die persönlichen Referenzen der Gesamtprojektleitung und der stellv. Gesamtprojektleitung:
- Erfahrung in vergleichbarer Funktion für Bauleistungen als schlüsselfertige Leistung (z.B. im TU/GU-Modell) in Bezug auf realisierte Projekte vergleichbarer Größe (Baukosten von mind. 4.000.000 Euro netto für KG 200 bis 500).
- Als schlüsselfertige Leistung wird akzeptiert, wenn alle Bauleistungen im Referenzprojekt von Baubeginn bis zur Fertigstellung von Ihnen als Auftragnehmer hauptverantwortlich durchgeführt worden sind.
- Die eingereichten persönlichen Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein (Fertigstellung nicht vor 01/2016), um wertungsfähig zu sein.
- Mehrfachnennungen sind zulässig. Sollten die gemäß Anlage A-03 zu bewertenden Aspekte nicht in einer Referenz erbracht werden können, kann das Formblatt zur Einreichung mehrerer persönlicher Referenzen entsprechend vervielfältigt werden. Bei Einreichung mehrerer persönlicher Referenzen werden die jeweils erreichten Punktzahlen für die Erfahrung des/r Gesamtprojektleitung und stellv. Gesamtprojektleitung addiert. Die Aspekte werden dabei jeweils nur einmal gewertet.
Die Bewertung des Unterkriteriums 2.2.1 „Baul. Umsetzung der Neubaumaßnahme“ erfolgt auf Grundlage des eingereichten Projektablaufkonzeptes im Zusammenhang mit der Qualitätsmatrix (Anlage B-02.2) unter Berücksichtigung der in Ziff. 1.2.3 aufgeführten Aspekte (15%).
Die Bewertung des Unterkriteriums 2.2.2 „Bauzeit“ erfolgt auf Grundlage des eingereichten Projektablaufkonzeptes bzw. des Bauzeitenplans für das Gesamtprojekt einschl. Untergliederung je Gebäude (A1 bis A5) unter Berücksichtigung der in Ziff. 1.2.3 aufgeführten Aspekte (10%).
Die Bewertung des Unterkriteriums 2.2.3 „Baustellenabwicklung“ erfolgt auf Grundlage des eingereichten Projektablaufkonzeptes bzw. des Baustelleneinrichtungsplanes und Baustellenabwicklungskonzeptes unter Berücksichtigung der in Ziff. 1.2.3 aufgeführten Aspekte (5%).
Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl beim Zuschlagskriterium „Qualität“ werden die erzielten Punkte der Unterkriterien 2.1.1 bis 2.1.2 und 2.2.1 bis 2.2.3 miteinander addiert.
Bewertet wird in der Gesamtschau. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote auszuschließen, bei denen das qualitätsbezogene Wertungskriterium Pkt. 2.2.1 Qualitäten der Baustoffe und verwendeten Materialien und Qualität der technischen Gebäudeausstattung mit jeweils nur 2 Punkten oder weniger bewertet wurde. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Auftraggeberin grundsätzlich nicht bereit ist, mittelmäßige, unterdurchschnittliche bzw. ungenügende Darstellungen/ Leistungserwartungen zu bezuschlagen.
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 16a EU VOB/A. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Eine Nachforderung von Unterlagen für qualitätsbezogene Kriterien (Projektablaufkonzept) wird gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A ausgeschlossen.
Unvollständige Angebote, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
§ 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
der zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
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