Ausschreibungsdetails
ökologische Baubegleitung und LAP
Im betrachteten Deichabschnitt werden ca. 2.200 m Deich saniert. Für die im Lageplan dargestellte Lösungsmöglichkeit wurde folgende Geometrie des sanierten Deichkörpers angenommen.
Die neue Deichkronenbreite beträgt 3,0 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1:3. Die Deichoberfläche wird wieder mit einer Grasansaat versehen. Die fehlende Deichkubatur wird mit Aueton ausgeglichen. Es wird keine gesonderte Deichdichtung eingebaut, da der vorhandene Deich komplett aus Aueton besteht. Lediglich im Übergangsbereich zum Deichneubau Stat. 2+166…2+176,7 wird eine Deichdichtung eingebaut.
Der Deichverteidigungsweg wird landseitig auf einer 5,0 m breiten Berme mit Betonsystempflaster neu angelegt.Rampen und Überfahrten erhalten eine Neigung von 1:10. Tiefborde wasserseitig im Kronenbereich, landseitig am Ende von Auf-, Über- und Abfahrten
Gehölze werden bis min. 5,0 m beidseitig vom neuen Deichfuß entfernt.
Zur Druckentlastung erfolgt der Einbau eines Entlastungsschlitzes im landseitigen Deichschutzstreifen. Die Sanierung (Baustation 0+000,00…2+176,00, eigene Baustationierung) erfolgt laut Aufgabenstellung in der vorhandenen Deichtrasse.
Hier: Ökologische Baubetreuung und Landschaftspflegerischer Ausführungsplanung, Beratung bei der Profilierung der Flutrinne, Überwachung der Entwicklungspflege
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Fehlende Erklärungen oder Nachweise des Formblattes 631 EU - TVERGG werden gemäß § 56 VgV durch den Auftraggeber teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis / Honorarermittlung und Bieterangabenverzeichnis (wenn Vergabeunterlagen beigefügt). Diese werden nicht nachgefordert.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet;
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
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Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind
ökologische Baubegleitung und LAP
Im betrachteten Deichabschnitt werden ca. 2.200 m Deich saniert. Für die im Lageplan dargestellte Lösungsmöglichkeit wurde folgende Geometrie des sanierten Deichkörpers angenommen.
Die neue Deichkronenbreite beträgt 3,0 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1:3. Die Deichoberfläche wird wieder mit einer Grasansaat versehen. Die fehlende Deichkubatur wird mit Aueton ausgeglichen. Es wird keine gesonderte Deichdichtung eingebaut, da der vorhandene Deich komplett aus Aueton besteht. Lediglich im Übergangsbereich zum Deichneubau Stat. 2+166…2+176,7 wird eine Deichdichtung eingebaut.
Der Deichverteidigungsweg wird landseitig auf einer 5,0 m breiten Berme mit Betonsystempflaster neu angelegt.Rampen und Überfahrten erhalten eine Neigung von 1:10. Tiefborde wasserseitig im Kronenbereich, landseitig am Ende von Auf-, Über- und Abfahrten
Gehölze werden bis min. 5,0 m beidseitig vom neuen Deichfuß entfernt.
Zur Druckentlastung erfolgt der Einbau eines Entlastungsschlitzes im landseitigen Deichschutzstreifen. Die Sanierung (Baustation 0+000,00…2+176,00, eigene Baustationierung) erfolgt laut Aufgabenstellung in der vorhandenen Deichtrasse.
Hier: Ökologische Baubetreuung und Landschaftspflegerischer Ausführungsplanung, Beratung bei der Profilierung der Flutrinne, Überwachung der Entwicklungspflege
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte E-Mail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/ Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhaltedes Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Gem. § 16a (1) VOB/A EU werden Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen.
Ausgenommen sind die Unterlagen: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis und Bieterangabenverzeichnis (wenn den Vergabeunterlagen beigefügt)..
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet;
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
- Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung;
- Bescheinigungen für die Eintragungen (Handelsregisterauszug, IHK-Nachweis, (Handwerks-/ Gewerbekarte) bzw. Kurzerläuterung zur Nichteintragung.
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum
davon eine Referenz ökologische Baubegleitung für ein Deichbauvorhaben, verbunden mit Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz verschiedener
wertgebender Arten, Suche und Absammlen von Amphibien, Bausumme > 2,0 Mio € netto, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
- Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
Angabe:
- im Handelsregister eingetragen (Handelsregisterauszug),
- bei der Industrie‐ und Handelskammer eingetragen (IHK-Eintragungsnachweis),
- als Freiberufler bei der Architekten‐ oder Ingenieurkammer eingetragen (Eintragungsnachweis),
- für die auszuführenden Leistungen in der Handwerksrolle eingetragen (Handwerks- / Gewerbekarte)
- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet (Kurzerläuterung zur Nichteintragung)
Nachweise:
- Gewerbeanmeldung bzw. Kurzerläuterung zur Nichtanmeldung,
- Bescheinigungen für die o.g. Eintragungen bzw. Kurzerläuterung zur Nichteintragung
(gemäß Fb124 / PQ; Eigenerklärung)
+ Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Nachweise:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
Nachweise: Fachausbildung an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule, Fachhochschule oder gleichwertig (z.B. Urkunde)
teilweise nachgefordert und können bis zum Ablauf der dort genannten Frist nachgereicht werden. Dies betrifft alle Erklärungen und Nachweise, außer Angebotsschreiben,
Leistungsverzeichnis / Honorarermittlung und Bieterangabenverzeichnis (wenn Vergabeunterlagen beigefügt). Diese werden nicht nachgefordert.
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