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Ausschreibungsdetails

Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)

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19.01.2026 (letzte Änderung am 24.02.2026)

31.03.2026 06:00

Z2r - FE SV.0021/2025

1

Verfahren

Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen

24.02.2026 04:15

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Beschreibung: Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC‐Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC‐Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG).
Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC‐Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Bestätigungsanalysen im Blutserum zu korrelieren. In dieser Festlegung soll auch berücksichtigt werden, dass ein akuter Cannabiskonsum möglichst solange als positiv angezeigt wird, wie die aus der Literaturanalyse ersichtlichen Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten besteht.
Weiterhin sollen neuere Verfahren wie z.B. Speichel als Matrix für eine Bestätigungsanalyse und die Möglichkeiten zum Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden.
Kennung des Verfahrens: 7d960366-bfba-4eec-8d36-f21fae968bce
Interne Kennung: Z2r - FE SV.0021/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2.1.2 Erfüllungsort
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Rein nationale Ausschlussgründe: Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 c (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4).
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000
Titel: Prüfung von Vortests zum THC-Nachweis im Rahmen des §24a und § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Beschreibung: Durch das am 22.08.2024 in Kraft getretene sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein gesetzlicher THC‐Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum im Straßenverkehr eingeführt (§ 24a StVG). Außerdem gilt für Fahranfänger sowie für junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein THC‐Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum (§ 24c StVG).
Da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei häufigerem Konsum die THC‐Konzentration, trotz adäquater Trennung zwischen Konsum und Fahren, oberhalb des Wirkungsgrenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt, hat die Expertenarbeitsgruppe, auf deren Empfehlung der neue THC-Grenzwert basiert, den Einsatz von Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums aus Gründen der Praktikabilität und zur Vermeidung der Erfassung eines länger zurückliegenden Konsums für erforderlich gehalten.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es zu ermitteln, welche messspezifischen Kriterien in Speichelvortest, die im Rahmen des § 24a StVG und des § 24c StVG eingesetzt werden, festgelegt werden sollten, um möglichst hoch mit den Ergebnissen der Bestätigungsanalysen im Blutserum zu korrelieren. In dieser Festlegung soll auch berücksichtigt werden, dass ein akuter Cannabiskonsum möglichst solange als positiv angezeigt wird, wie die aus der Literaturanalyse ersichtlichen Dauer der verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung von Gelegenheitskonsumenten besteht.
Weiterhin sollen neuere Verfahren wie z.B. Speichel als Matrix für eine Bestätigungsanalyse und die Möglichkeiten zum Einsatz von Kapillarblut in Vortests geprüft werden.
Interne Kennung: Z2r - FE SV.0021/2025
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 73000000Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Sonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 176,470.59Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: .
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen.

und

- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.

Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: 1. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von toxikologischen Studien im Bereich der psychoaktiven Substanzforschung;
nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1.

2. Kenntnisse über analytische Verfahren zum Substanznachweis in verschiedenen Matrices (Blut, Haar, Speichel); nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren. - Einzutragen in die Referenzliste Nr. ´2

3. Publikationen in internationalen, wissenschaftlichen Fachjournalen in Bezug auf Cannabisanalytik und – pharmakokinetik, Cannabinoidnachweis in verschiedenen Matrices, Interpretation von Cannabinoidkonzentrationen; nachzuweisen durch: mindestens 3 Veröffentlichungen ((Fachzeitschriftenartikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten (Bei zugänglicher Literatur ist die genaue Quelle zu benennen.
Bei nicht zugänglicher Literatur ist auf Anforderung der Vergabestelle ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen, bevorzugt elektronisch.)
Bei BMV/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu benennen (FE-Nr.) - Einzutragen in der Referenzliste 3

4. Für die Bearbeitung des Projekts ist mindestens eine Person erforderlich, die über Fachkunde (Qualifikation und Erfahrung) im Bereich klinische Studien verfügt ; nachzuweisen durch: Eigenerklärung 1 hinsichtlich
Vorhandensein von Fachpersonal und ausreichende personelle Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung; (Angaben zur personellen/individuellen Besetzung der verantwortlichen Stellen in Verbindung mit Erklärung zur Verfügbarkeit über die gesamte Projektlaufzeit.
• Qualifikation,
• namentliche Nennung der fachkundigen Person, sofern zumutbar
• Erläuterung zur Fachkunde (Qualifikation/ Erfahrungshintergrung

5. Notwendige technische Ausstattung für die Durchführung des Projektes; nachweis durch: Eigenerklärung 2 - Nachweis über Verfügbarkeit der Ausstattung über die gesamten Projektlaufzeit

Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=830683
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=830683
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/03/202606:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 12Woche
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: siehe § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin - Beschreibung: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR)
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Identifikationsnummer: 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51427
NUTS-3-Code: Rheinisch-Bergischer Kreis(DEA2B)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Telefon: 000
Internet-Adresse: https://www.bast.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Identifikationsnummer: t:022894990
Abteilung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228 9499 0
Fax: +49 228 9499163
Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10 Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: dc6a07d5-f9f6-4e1c-8517-7ad3031acb2f-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 123a565b-8167-421c-a6f1-9ea79e944118- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/02/202610:43
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

23.02.2026


24.02.2026




04.02.2026


05.02.2026




26.01.2026


27.01.2026




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