Ausschreibungsdetails
ACHTUNG: Gemäß § 8 Absatz 1 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, denen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes beigefügt ist.
Ziff. 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Ziff. 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Ziff. 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Ziff. 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Ziff. 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Ziff. 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
Ziff. 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Ziff. 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Ziff. 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 124 Absatz 1 GWB
Ziff. 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Ziff. 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Ziff. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde,
Ziff. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
Ziff. 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Ziff. 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Ziff. 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Ziff. 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Ziff. 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Ziff. 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
Ziff. 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
Planänderungsunterlagen eingereicht, welche jedoch nicht auskömmlich waren, sodass 2022 die Notwendigkeit für eine dritte Planänderung kommuniziert wurde. Gründe hierfür sind u.a. die Anpassung immissionstechnischer Untersuchungen aufgrund sich geänderter Richtlinien (RLS 90 → RLS 19), entwässerungstechnische Anpassungen aufgrund neuer Richtlinien (FB WRRL), neue Richtlinien in Bezug auf Klimaschutz (FB Klima), Anpassungen der Gradiente und Bauwerksgrößen zur Sicherstellung der Biotopvernetzung infolge der Einführung M AQ 2022 und damit einhergehende Anpassungen an der Landschaftspflegerischen Begleitplanung einschließlich erforderlicher artenschutzrechtlicher Prüfungen. Ohne die genannten Überarbeitungen bzw. Ergänzung der Planungsunterlagen ist ein Fortgang der Planfeststellung zum Erlangen des Baurechts nicht denkbar und somit keine Realisierung des Vorhabens, welches im BVWP als vordringlicher Bedarf ausgewiesen ist, möglich.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Eignung zur Berufsausübung
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- b) Registereintragungen (Handelsregister, keine Eintragungsverpflichtung)
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle);
- zu b) Nachweis durch
--> Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- c) Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall
• geforderte Höhe für Personenschäden: mind. 3.000.000,- €
• geforderte Höhe für Sach- und Vermögensschäden: mind. 5.000.000,- €
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- zu c) Nachweis durch
--> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren (2021 ff.), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Folgendes muss mindestens eingehalten sein:
• Bearbeitung Verkehrsanlage für den Neubau eines Verkehrsinfrastrukturvorhabens auf Bundes- oder Landesebene von mind. 5 Mio. € (brutto).
• Bearbeitung LBP für ein Neu- oder Ausbauvorhaben eines Verkehrsinfrastrukturvorhabens auf Bundes- oder Landesebene von mind. 3,75 km Länge.
• Erstellung einer saP für ein Neu- oder Ausbauvorhaben eines Verkehrsinfrastrukturvorhabens auf Bundes- oder Landesebene von mind. 3,75 km Länge.
• Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für ein Neu- oder Ausbauvorhaben eines Verkehrsinfrastrukturvorhabens auf Bundes- oder Landesebene von mind. 3,75 km Länge.
Die Referenz ist jeweils nur gültig, wenn eine abgenommene Fassung (zumindest Leseexemplar) vorliegt.
Die Referenzen sind unter Angabe des Bearbeiters, des Auftragswertes, des Leistungszeitraumes und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung aufzuführen. Ein Projektdatenblatt der Referenz bzw. eine entsprechende Referenzbescheinigung ist dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise anzufordern.;
- b) Angaben über Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (inkl. verwendete Hard- und Software);
- c) Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Folgendes muss mindestens eingehalten sein:
• Projektleiter/-in (Koordination der Gesamtmaßnahme) und dessen Stellvertreter/-in mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Verkehrsanlagenplanung bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben auf Bundes- oder Landesebene.
• Projektbearbeiter/-in für die Bearbeitung von Landschaftspflegerischer Begleitplanung (LBP), Leistungen zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und Artenschutzbeitrag: Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, Landespflege oder vergleichbare Studiengänge (z.B. Geographie, Geoökologie oder Biologie) mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Landschaftsplanung bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben auf Bundes- oder Landesebene.
• Als Projektleiter/-in (Koordinator der Gesamtmaßnahme) und dessen Stellvertreter/-in müssen namentlich zwei verschiedene Personen benannt werden.
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> kurzes Abstract der (jeweiligen) Referenz;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
- zu c) Nachweis durch
--> Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
auftragsbezogene Eignung / Sonstiges
- Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen,
Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
2.3.1 Leistungsphase 3 = spätestens 10/2026 (einschließlich FB Klima, WRRL, LB Schall und Luftschadstoffe)
2.3.2 Leistungsphase 4 = spätestens 09/2029 abhängig v. Verfahrensdauer des Planfeststellungsverfahren
2.3.3 Leistungsphase 5 / 6 = 2030 abhängig v. Verfahrensdauer des Planfeststellungsverfahren
Einzelfristen für umweltfachliche Planungen:
2.3.4 LBP, ASB, FFH-Unterlagen = spätestens 10/2026 (Vorlage Lesefassung sowie fortfolgend Begleitung Leistungsphase 4 Verkehrsanlagen und Mitwirkung am Planfeststellungsverfahren)
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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