Ausschreibungsdetails
Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Planungsleistungen in den nachfolgend genannten Losen stufenweise:
Los 1: Planungsleistungen für Elektrotechnik (ELT) Lph 1-9,
Los 2: Planungsleistung für Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen (HLS) Lph 1-9
zu vergeben.
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de.
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Folgende Unterlagen werden nicht nachgefordert (Zuschlagskriterien!): Preisblatt und Konzept.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
15. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
16. In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) einzutragen.
17. Falls zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-04 Bietergemeinschaftserklärung).
18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-05)
Es ist zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen.
Falls die vorstehende Erklärung nicht abgeben werden kann, hat das bietende Unternehmen anzugeben, aus welchen Gründen es nicht von der Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen werden darf. Zum Beispiel durch:
☐ Das Unternehmen ist den Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen, dass die Zahlung vorgenommen wurde oder die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen eingegangen wurde (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB).
☐ Es wurden folgende Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen (ggf. zusätzliches Blatt verwenden):
Sollten sich die Verhältnisse nach Abgabe dieser Erklärung ändern, ist dies sofort im laufenden Vergabeverfahren und noch vor Zuschlagserteilung von dem Bieter mitzuteilen.
Es ist eine Erklärung zum Nichtbestehen eines etwaigen Bezugs des Bieters zu Russland abzugeben:
Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind.
☐ Es ist zu erklären, dass
- das Unternehmen nicht in Russland niedergelassen ist und -im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann- nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt.
- an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist.
- das Unternehmen nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit handelt.
- für die Ausführung des Auftrags nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen wird, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt.
- nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch genommen werden, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt ist oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt.
Die gesamte Elektroverteilung ist ab der Hauseinführung im Rahmen der Grundinstandsetzung neu zu planen und aufzubauen. Die gelten Vorschriften sind dabei zu beachten. Weitere Planungsergebnisse der beteiligten Fachplaner sind bei der Planung zu berücksichtigen.
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Die Leistungen werden stufenweise abgerufen (s. Vertrag)
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-04 in gleicher Form einzureichen.
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help
Desk
zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -
1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de
eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Folgende Unterlagen werden nicht nachgefordert (Zuschlagskriterien!): Preisblatt und Konzept.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
15.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
16.
In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) einzutragen.
17. Falls zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-04 Bietergemeinschaftserklärung).
18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-05)
Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung
Los 1 und 2:
Das dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Der Nachweis der Architekten- bzw. Ingenieurkammereintragung des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen (oder für ausländische Bewerber der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung). Beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in eine entsprechende Kammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen ist der Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG erforderlich. – Mindestanforderung
Von dem Bieter ist eine Eigenerklärung abzugeben (Vordruck „B-03a Bieterauskunft Eignungskriterien“), dass für das Projekt mindestens ein/e Projektleiter/-in sowie mindestens ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der ausgeschriebenen Leistung besitzen. – Mindestanforderung –
Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind dem Angebot als Anlage (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen sowie Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar) beizufügen. – Mindestanforderung –
Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Millionen Euro für Sachschäden und mindestens 500.000,00 Euro für Vermögensschäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Mindestanforderung:
Es wird durchschnittlich ein jährlicher Gesamtumsatz von mindestens 150.000,00 €/netto gefordert.
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Mindestanforderung:
Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Beschäftigten mehr als 3 Vollzeitangestellte beträgt.
Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbungsgemeinschaft nachfolgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2018 abgeschlossen sein, um wertungsfähig zu sein.
In den 3 pro Los geforderten Unternehmensreferenzen müssen mindestens die Leistungsbilder des entsprechenden Loses enthalten sein.
Die selbe Referenz kann ggf. für mehrere Lose verwendet werden, wenn Sie die entsprechenden Leistungsbilder der betreffenden Lose enthält.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzgebern einzureichen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzen wird auf § 75 Abs. 5 S. 2 und 3 Vergabeverordnung (VgV) verwiesen. Für den Nachweis sind die u.a. Tabellen zu verwenden.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als drei bzw. vier Unternehmensreferenz pro Los vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Bitte achten Sie hierbei auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den Eigenerklärungen (Referenztabellen), um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten. Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend mit einer Zuordnung (z.B. Nummerierung) zur Eigenerklärung der Referenzen einzureichen (Referenzen-Exposé).
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Unter Beachtung der Mindestanforderungen sind mit den erforderlichen Angaben pro Los in der Anlage B-03b „Eigenerklärung Unternehmensreferenzen“ Tabellen zu den Referenzen auszufüllen.
Los 1 Planungsleistung für elektrotechnische Anlagen
Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen:
Alle 3 Referenzen müssen für Los 1 jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Ausführung von HOAI-Planungsleistungen im Sinne von Anlage 15 zu § 55 HOAI (mind. Grundleistungen der LPH 2-4)
• Planungsleistungen im Bereich Mensen, Kantinen, Restaurants, Großküchen mit Essensausgabe oder vergleichbaren Planungsleistungen
• Abschluss der Leistungen der Leistungsphase 8 im Sinne von Anlage 15 zu § 55 HOAI im Zeitraum zwischen 01/2018 und dem Ende der Einreichungsfrist der Angebote
1 von 3 Referenzen muss für Los 1 folgende Mindestanforderung erfüllen:
• Mindest-Baukosten KG 300-400 DIN 276-1:2018-12: 3 Mio. € netto und Mindest-BGF 1.000 m²
• Ausführung von HOAI-Planungsleistungen im Sinne von Anlage 15 zu § 55 HOAI (mind. Grundleistungen der LPH 1-8)
Nichterfüllung von Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich pro Los aus der Gesamtsumme (netto) lt. Preisblatt-Honorarblatt (Anlage B-02).
Bewertung Zuschlagskriterium Preis:
1. Preiskomponente: Umbauzuschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.5 in % (max. 20 Punkte)
2. Preiskomponente: ggf. Zu- oder Abschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.7 in % (max. 20 Punkte)
3. Preiskomponente: Summe Stundensätze lt. Vertrag § 10.10.2 in € (max. 30 Punkte)
4. Preiskomponente: Nebenkostenpauschale lt. Vertrag § 11.1 in % (max. 5 Punkte)
5. Preiskomponente: Pauschalen für besondere Leistungen gem. Anlage zu § 6 des Vertrages „spezifische Leistungspflichten“ in € (max. 25 Punkte)
Die angebotene Wertungssumme wird pro Los mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Wertungssumme - Berechnung pro Preiskomponente - = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl.
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Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien
Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes
L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für die Qualität
LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis
= Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Qualität (70 %)
= Gewichtungsfaktor für den Preis (30 %)
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für die Qualität ergibt.
4. Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl in dem Kriterium D) der Qualität den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
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Mit dem Angebot ist pro Los ein Konzept (in Textform, formfrei – möglichst nicht mehr als 5 A4 Seiten) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll.
Eine Überschreitung der Seitenanzahl des Konzepts führt nicht zum Ausschluss, jedoch wird dies in der Bewertung durch Punktabzug berücksichtigt.
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung darzustellen.
Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat.
Die vorgesehenen, federführenden Beschäftigten (mindestens Projektleitung, stellvertretende Projektleitung) sind namentlich zu benennen.
Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden.
Das mit dem Angebot pro Los einzureichende Konzept muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird.
Kriterien Los 1 ELT:
Bewertet auf Grundlage des Konzepts zur Leistungserbringung
siehe in der Tabelle A) und B)
Bewertung auf Grundlage des Personal- und Organisationskonzepts inklusive Organigramm
siehe in der Tabelle C) max. Leistungspunkt-zahl
A) Projektanalyse und Verfahrenskonzept:
Analyse der Aufgabenstellung, Darstellung des Vorgehensmodells unter Einbeziehung der Planungsprozesse, Kostenverfolgung, Kommunikation und Dokumentation sowie der Definition von ggf. bestehenden Risiken.
Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen Gewerken 30
B) Terminplanbasiertes Phasenkonzept:
Darstellung des terminlichen Ablaufs unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs der Liegenschaft sowie in diesem Zusammenhang die Definition von ggf. entstehenden Risiken. 30
C) Qualität und Plausibilität der Personalorganisation bzgl. des konkret benannten Projektteams:
Berufserfahrung der Teammitglieder, Aufbau des geplanten Projektteams (namentliche Benennung), Aufgabenverteilung im Team, Entscheidungsbefugnisse, Vertretungsregelung, geplante Präsenz vor Ort 40
Summe max. Punktzahl 100
Bewertung Zuschlagskriterium Qualität:
Die Qualität des Angebotes wird anhand des Konzeptes bewertet.
Bei der Wertung der Konzepte (Kriterien A)-C)) wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit für die Auftraggeberin geachtet.
Bewertungsmethode der Angaben des Bieters zu den Kriterien
Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich der Konzepte.
Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wobei bei den Unterkriterien A) und B) maximal 30 Leistungspunkte und bei dem Unterkriterium C) maximal 40 Leistungspunkte erreicht werden können:
Bewertung: sehr gut
Anwendung bei Bst. A)+B) 26 - 30 Punkte
Anwendung bei Bst. C) 35 - 40 Punkte
Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich, Vorgabe der Seitenzahl eingehalten).
Bewertung: gut
Anwendung bei bei Bst. A)+B) 21 - 25 Punkte
Anwendung bei Bst. C) 29 - 34 Punkte
Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich).
Bewertung: befriedigend
Anwendung bei Bst. A)+B) 19 - 20 Punkte
Anwendung bei Bst. C) 23 - 28 Punkte
Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt.
Es bestehen mehrere offene Fragen.
(brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben)
Bewertung: ausreichend:
Anwendung bei Bst. A)+B) 10 - 18 Punkte
Anwendung bei Bst. C) 13 - 22 Punkte
Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts).
Bewertung: mangelhaft:
Anwendung bei Bst. A)+B) 1 - 9 Punkte
Anwendung bei Bst. C) 1 - 12 Punkte
Ein sehr geringer Zielerreichungsgrad, der die Leistung nicht umsetzt oder nur teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, mit sehr vielen offenen Fragestellungen, ungenügende bzw. mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, ungeordnet, unvollständig.
Bewertung: ungenügend:
Anwendung bei Bst. A)-C) 0 Punkte
Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt (Ausschluss).
Das Konzept des Angebotes wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die gesamte vorhandene HLS-Anlagentechnik der Mensa ist zu erneuern. Dafür sind die entsprechenden Planungsleistungen zu erbringen. Weitere Planungsergebnisse der beteiligten Fachplaner sind bei der Planung zu berücksichtigen. Auch ist u.a. die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 durchzuführen.
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Die Leistungen werden stufenweise abgerufen (s. Vertrag)
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-04 in gleicher Form einzureichen.
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2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden.
Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
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5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden.
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6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“.
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7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help
Desk
zur Verfügung:
Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 -
1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-
Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de
eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich.
Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung.
Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel
sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören
für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für
Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur
Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-
Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt.
Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende
Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Folgende Unterlagen werden nicht nachgefordert (Zuschlagskriterien!): Preisblatt und Konzept.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
15.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
16.
In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) einzutragen.
17. Falls zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-04 Bietergemeinschaftserklärung).
18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-05)
Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung
Los 1 und 2:
Das dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
Der Nachweis der Architekten- bzw. Ingenieurkammereintragung des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen (oder für ausländische Bewerber der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung). Beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in eine entsprechende Kammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen ist der Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG erforderlich. – Mindestanforderung
Von dem Bieter ist eine Eigenerklärung abzugeben (Vordruck „B-03a Bieterauskunft Eignungskriterien“), dass für das Projekt mindestens ein/e Projektleiter/-in sowie mindestens ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der ausgeschriebenen Leistung besitzen. – Mindestanforderung –
Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind dem Angebot als Anlage (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen sowie Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar) beizufügen. – Mindestanforderung –
Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Millionen Euro für Sachschäden und mindestens 500.000,00 Euro für Vermögensschäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Erklärung über den Umsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Mindestanforderung:
Es wird durchschnittlich ein jährlicher Gesamtumsatz von mindestens 150.000,00 €/netto gefordert.
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.
Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Mindestanforderung:
Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Beschäftigten mehr als 3 Vollzeitangestellte beträgt.
Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbungsgemeinschaft nachfolgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2018 abgeschlossen sein, um wertungsfähig zu sein.
In den 3 pro Los geforderten Unternehmensreferenzen müssen mindestens die Leistungsbilder des entsprechenden Loses enthalten sein.
Die selbe Referenz kann ggf. für mehrere Lose verwendet werden, wenn Sie die entsprechenden Leistungsbilder der betreffenden Lose enthält.
Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzgebern einzureichen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzen wird auf § 75 Abs. 5 S. 2 und 3 Vergabeverordnung (VgV) verwiesen. Für den Nachweis sind die u.a. Tabellen zu verwenden.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als drei bzw. vier Unternehmensreferenz pro Los vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Bitte achten Sie hierbei auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den Eigenerklärungen (Referenztabellen), um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten. Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend mit einer Zuordnung (z.B. Nummerierung) zur Eigenerklärung der Referenzen einzureichen (Referenzen-Exposé).
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Unter Beachtung der Mindestanforderungen sind mit den erforderlichen Angaben pro Los in der Anlage B-03b „Eigenerklärung Unternehmensreferenzen“ Tabellen zu den Referenzen auszufüllen.
Los 2 Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär
Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen:
Alle 3 Referenzen müssen für Los 2 jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Ausführung von HOAI-Planungsleistungen im Sinne von Anlage 15 zu § 55 Technische Ausrüstung HOAI (mind. Grundleistungen der LPH 2-4)
• Planungsleistungen im Bereich Mensen, Kantinen, Restaurants, Großküchen mit Essensausgabe oder vergleichbare Planungsleistungen
• Abschluss der Leistungen der Leistungsphase 8 im Sinne von Anlage 15 zu § 55 HOAI im Zeitraum zwischen 01/2018 und dem Ende der Einreichungsfrist der Angebote
1 von 3 Referenzen muss für Los 3 folgende Mindestanforderung erfüllen:
• Mindest-Baukosten KG 300-400 DIN 276-1:2018-12: 3 Mio. € netto und Mindest-BGF 1.000 m²
• Ausführung von HOAI-Planungsleistungen im Sinne von Anlage 15 zu § 55 Technische Ausrüstung HOAI (mind. Grundleistungen der LPH 1-8
• Planungsleistungen unter Einhaltung von Energieeffizienzzielen, wie z.B. EGB 55 oder vergleichbar
Nichterfüllung von Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Wertungssumme in Euro errechnet sich pro Los aus der Gesamtsumme (netto) lt. Preisblatt-Honorarblatt (Anlage B-02).
Bewertung Zuschlagskriterium Preis:
1. Preiskomponente: Umbauzuschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.5 in % (max. 20 Punkte)
2. Preiskomponente: ggf. Zu- oder Abschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.7 in % (max. 20 Punkte)
3. Preiskomponente: Summe Stundensätze lt. Vertrag § 10.10.2 in € (max. 30 Punkte)
4. Preiskomponente: Nebenkostenpauschale lt. Vertrag § 11.1 in % (max. 5 Punkte)
5. Preiskomponente: Pauschalen für besondere Leistungen gem. Anlage zu § 6 des Vertrages „spezifische Leistungspflichten“ in € (max. 25 Punkte)
Die angebotene Wertungssumme wird pro Los mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet:
Wertungssumme - Berechnung pro Preiskomponente - = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl.
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Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien
Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes
L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für die Qualität
LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis
= Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Qualität (70 %)
= Gewichtungsfaktor für den Preis (30 %)
Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für die Qualität ergibt.
4. Gleichstand:
Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl in dem Kriterium D) der Qualität den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
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Details: siehe Anlage "A-03 Wertung Zuschlagskriterien"
Mit dem Angebot ist pro Los ein Konzept (in Textform, formfrei – möglichst nicht mehr als 5 A4 Seiten) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll.
Eine Überschreitung der Seitenanzahl des Konzepts führt nicht zum Ausschluss, jedoch wird dies in der Bewertung durch Punktabzug berücksichtigt.
Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung darzustellen.
Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat.
Die vorgesehenen, federführenden Beschäftigten (mindestens Projektleitung, stellvertretende Projektleitung) sind namentlich zu benennen.
Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden.
Das mit dem Angebot pro Los einzureichende Konzept muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird.
Kriterien Los 2 HLS:
Bewertet auf Grundlage des Konzepts zur Leistungserbringung
siehe in der Tabelle A) bis C)
Bewertung auf Grundlage des Personal- und Organisationskonzepts inklusive Organigramm
siehe in der Tabelle D) max. Leistungspunkt-zahl
A) Projektanalyse und Verfahrenskonzept:
Analyse der Aufgabenstellung, Darstellung des Vorgehensmodells unter Einbeziehung der Planungsprozesse, Kostenverfolgung, Kommunikation und Dokumentation sowie der Definition von ggf. bestehenden Risiken.
Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen Gewerken. 20
B) Terminplanbasiertes Phasenkonzept:
Darstellung des terminlichen Ablaufs unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs der Liegenschaft sowie in diesem Zusammenhang die Definition von ggf. entstehenden Risiken. 20
C) Konzept zu Energieeffizienzzielen:
Darstellung Grobkonzept zu Variantenuntersuchungen für die Erreichung der Energieeffiziensziele, Darstellung Einfluss der technischen Anlagen 20
D) Qualität und Plausibilität der Personalorganisation bzgl. des konkret benannten Projektteams:
Berufserfahrung der Teammitglieder, Aufbau des geplanten Projektteams (namentliche Benennung), Aufgabenverteilung im Team, Entscheidungsbefugnisse, Vertretungsregelung, geplante Präsenz vor Ort 40
Summe max. Punktzahl
100
Bewertung Zuschlagskriterium Qualität:
Die Qualität des Angebotes wird anhand des Konzeptes bewertet.
Bei der Wertung der Konzepte (Kriterien A)-D)) wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit für die Auftraggeberin geachtet.
Bewertungsmethode der Angaben des Bieters zu den Kriterien
Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich der Konzepte.
Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wobei bei den Unterkriterien A)-C) maximal 20 Leistungspunkte und bei dem Unterkriterium D) maximal 40 Leistungspunkte erreicht werden können:
Bewertung: sehr gut
Anwendung bei Bst. A)-C) 17 - 20 Punkte
Anwendung bei Bst. D) 35 - 40 Punkte
Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich, Vorgabe der Seitenzahl eingehalten).
Bewertung: gut
Anwendung bei bei Bst. A)-C) 14 - 16 Punkte
Anwendung bei Bst. D) 29 - 34 Punkte
Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich).
Bewertung: befriedigend
Anwendung bei Bst. A)-C) 11 - 13 Punkte
Anwendung bei Bst. D) 23 - 28 Punkte
Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt.
Es bestehen mehrere offene Fragen.
(brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben)
Bewertung: ausreichend:
Anwendung bei Bst. A)-C) 6 - 10 Punkte
Anwendung bei Bst. D) 13 - 22 Punkte
Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen.
(einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts).
Bewertung: mangelhaft:
Anwendung bei Bst. A)-C) 1 - 5 Punkte
Anwendung bei Bst. D) 1 - 12 Punkte
Ein sehr geringer Zielerreichungsgrad, der die Leistung nicht umsetzt oder nur teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, mit sehr vielen offenen Fragestellungen, ungenügende bzw. mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, ungeordnet, unvollständig.
Bewertung: ungenügend:
Anwendung bei Bst. A)-D) 0 Punkte
Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt (Ausschluss).
Das Konzept des Angebotes wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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