Ausschreibungsdetails
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Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion für Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276:
300, 330, 340, 360, 380, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480, 490, 530 und 550 verantwortlich.
Er betreibt und hält alle vertragsgegenständlichen Anlagen/Systeme nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung instand.
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Weitere Leistungen sind:
-Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
-Prüfungen ortsfester Anlagen/Betriebsmittel
-Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortlichen
-Störungsmanagement
-Optimierung
-Dokumentieren, Berichten
-Entsorgung
-ggf. Gewährleistungsüberwachung
-Energie-, Stillstandsmanagement/-wartung
-Kommunikationsmanagement
-Nutzung von EDV und eines CAFM-Systems.
sowie Leistungen nach allgemeinen Vorschriften und Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
-DGUV V4 ortsfeste elektrische Anlagen
-VDI 2035 Vermeidung Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
-VDI 2052 RLT für Küchen
-VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
-VDI 6023 Trinkwasser-/Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid-/Chlorat-Messung
-Trinkwasserverordnung 2023
-TRBS 1201 Prüfungen Arbeitsmittel/überwachungsbedürftiger Anlagen
-TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
-TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
-Betriebssicherheitsverordnung
-42. Bundesimmisionsschutzverordnung
-technische Prüfverordnung des Bundeslandes
Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes und Herstellervorgaben sind zu berücksichtigen.
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Der Auftragnehmer setzt für die Leistungserbringung ein:
-einen Objektleiter, drei Stellvertreter - je einen pro Standort und einen weiteren Vertreter
-vier Haustechniker, jeweils zwei der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar bzw. der Gewerke Versorgungstechnik (Sanitär-/ Heizungs-/ Lüftungs- / Klimatechnik) oder vergleichbar, sowie zwei Vertreter je Fachrichtung bzw. Gewerk.
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Der AN betreibt 24 Stunden täglich, an 365/366 Tagen/Jahr, einen Bereitschaftsdienst, bei dem Störmeldungen der AG und automatisierte Meldungen auflaufen. Er richtet eine zum Zeitpunkt bei Übernahme der Liegenschaften verfügbare und funktionsfähige Zentrale ein. Der Bereitschaftsdienst ist personell und sachgegenständlich so auszustatten, dass alle erforderlichen Maßnahmen bei gemeldeten Störungen/ Anforderungen eingeleitet/veranlasst werden können und die Reaktionszeiten eingehalten werden. Während des Bereitschaftsdienstes sind geforderte Schaltvorgänge vorzunehmen. Der Störungsdienst ist aus dem vor Ort eingesetzten Liegenschaftspersonal zusammenzustellen.
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Gesetzliche Anforderungen an Reaktionszeiten sind für den AN grundsätzlich bindend. Zwingend ist eine Reaktionszeit von 30 Minuten für Aufzugsanlagen, für Energieversorgungs-, NEA, USV-, Kommunikationsanlagen etc. und für Hilfsanlagen (Heizung, Kühlung, Lüftung, GLT, etc.) eine Reaktionszeit von max. 1 Stunde. Bei Innerhalb vereinbarter Anwesenheit des AN auftretenden Störungen, deren Beseitigung unter "Kleinreparatur" fällt, sind Störungsbeseitigungen unverzüglich zu beginnen. Bei außerhalb vereinbarter Anwesenheit auftretender Störungen sowie solchen, deren Beseitigung nicht unter "Kleinreparatur" fällt, hat der AN unverzüglich, spätestens 60 Minuten nach Eingang der Störmeldung beim AN mit der Störungsbeseitigung zu beginnen.
Mehr Angaben s. Ziffer 5.1.
Hauptdienstsitz ist in der Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin, mit 110.607 m² BGF und unterteilt sich in die Gebäude A-H.
Die Liegenschaft in der Scharnhorststraße 34-37 wird von der Invalidenstraße, der Scharnhorststraße und dem Spandauer Schifffahrtskanal dreiseitig begrenzt. An der vierten, der nördlichen Seite befindet sich der Invalidenfriedhof.
Auf der Liegenschaft wurde ein Gebäudekomplex errichtet, welcher sich in nachfolgende Gebäudeteile gliedert:
• Gebäude A bestehend aus UG, EG, 1. bis 4. OG, DG
• Gebäude B bestehend aus UG, EG, 1. OG
• Gebäude C bestehend aus UG, EG, 1. OG, 2. OG
• Gebäude D bestehend aus UG, EG, 1. bis 4. OG
• Gebäude E bestehend aus EG, 1. OG, 2. OG
• Gebäude F bestehend aus EG, 1. OG, 2. OG
• Gebäude G bestehend aus UG, EG, 1. bis 3. OG, Spitzboden
• Gebäude H1 bestehend aus 1 Geschoß
• Gebäude H2 bestehend aus 1 Geschoß
Der Gebäudekomplex besteht aus einem Hauptgebäude (z.T. Altbau und z.T. Neubau), welches durch einen gläsernen Übergang mit einem Gartenhaus (Konferenzzentrum) verbunden ist. Das Gartenhaus wurde in den letzten Jahren saniert und ist im Jahr 2024 wieder in Betrieb gegangen. Die Versorgung des Gebäudes erfolgt aus dem Hauptgebäude.
Aufgrund anstehender Sanierungsmaßnahmen ist der (teilweise) Auszug bzw. Umzug der Mitarbeiter des BMWE aus den vorgenannten Liegenschaften in das Anmietobjekt Chausseestr. 23 in 10115 Berlin, welches fußläufig zu erreichen ist, notwendig. Die damit verbundene Betreuung des Mieters BMWE in der Anmietliegenschaft wird ebenfalls Bestandteil des Leistungsumfangs des eingesetzten Personals.
2) Ortsbesichtigungen sind zwingend und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind bis spätestens 28.01.2026, 15:00 Uhr, per E-Mail an Einkauf-TGM@bundesimmobilien.de zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
Ortsbesichtigungen werden im Zeitraum vom 02.02. bis 12.02.2026 angeboten.
Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises an der Ortsbesichtigung führt grundsätzlich zum Ausschluss vom Verfahren.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 19.02.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03, Ziffer 3.2 verwiesen.
Der AN stellt eine zeitgemäße CAFM-Software für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden und technischen Anlagen, die den webbasierten Zugriff durch die AG ermöglicht (6-8 Lizenzen).
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Sonstige Leistungen:
-Start-Up-Vertragsauslaufphase
-Instandhaltungsmanagement
-Stellung erforderlichen Personals
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Die Start-Up-Phase Stufe 1 beginnt mit Zuschlag, spätestens am 01.08.2026, Stufe 2 am 01.09.2026. Der Regelbetrieb beginnt am 01.10.2026.
Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten.
Für die Übernahme der Liegenschaft stellt der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team), dem der vorgesehene Objektleiter und ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter angehören.
In Stufe 1 erfolgt u.a. die Personalvorstellung mit Vorlage der Qualifikationsnachweise, die Beantragung ggf. weiterer Sicherheitsüberprüfungen, die Anpassung des CAFM-Systems, Klärungen zu Abläufen und Prozessen.
In Stufe 2 erfolgen u.a. die Übernahme der technischen Anlagen/Systeme durch den AN, der Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
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In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen sowie Räumen/Lagermöglichkeiten an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen.
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Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenlogo und Namensschild auszustatten.
Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses liegenschaftsgebunden an.
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Die Anwesenheit des Objektleiters beträgt 40 Std./Woche. Von Montag bis Freitag ist die Präsenzzeit von 08:30 Uhr-15:30 Uhr zu gewährleisten. Mit der stellvertretenden Objektleitung ist die Besetzung in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr sicherzustellen.
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Die vertragsgegenständlichen Leistungen der Haustechniker sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 bis 17:00 Uhr zu erbringen.
Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen.
Die ständige Erreichbarkeit des Objektleiters und der Haustechniker vor Ort ist innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit zu gewährleisten.
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Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
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Der AN verpflichtet sich, über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus zusätzliche Leistungen/Auftragsleistungen für Bau- und Dienstleistungen zu übernehmen. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag erheben: 5 % größer/gleich 10.000 €, 7,5% größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamtbetrag/Auftrag).
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Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) für die Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Für IT- und Netzwerkanbindung muss der AN einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter auf seine Kosten abschließen.
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Die AG stellt Wärme, Wasser, Elektroenergie kostenlos zur Verfügung, für die Erreichbarkeit der Medienanschlüsse trägt der AN Sorge. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden.
Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen/vorzuhalten, sie entsprechen Sicherheitsbestimmungen, wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften.
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Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Materialien und Betriebsmittel usw., die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind.
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Der AN hat für die Entsorgung der Abfälle eigene Entsorgungseinrichtungen (Container, Tonnen etc.) bereitzustellen.
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Der AN gewährleistet die Verschwiegenheit seines Personals (s. Anlage C-06).
- Name (vollständige Bezeichnung), Sitz und Postanschrift der Firma
- Rechtsform
- Umsatzsteuer-ID
- Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde
- Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde
- Registergericht
- Gesetzliche Vertretung
- Ansprechperson (Telefon, E-Mail)
- ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
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Der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister) ist auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz (netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Technisches Gebäudemanagement), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Technisches Gebäudemanagement
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart Technisches Gebäudemanagement
- Personenschäden: mindestens 5,0 Mio. €
- Sachschäden mindestens 5,0 Mio. €
- Vermögensschäden mindestens 0,5 Mio. €
- Schlüsselschäden: mindestens 0,3 Mio. €.
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1. Vom Bieter ist die nachfolgende Erklärung (auf Anlage B-03, Bieterauskunft, Ziffer 4.1.1, wird verwiesen) abzugeben:
- Die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse wird derzeit schon erreicht bzw. eine entsprechende Anpassung der Deckungssummen wird für die Dauer der Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorgenommen.
2. Der Nachweis zur bestehenden Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung ist nach Anforderung der Auftraggeberin (AG) vorzulegen.
-Das Unternehmen beschäftigt ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung.
-Dem künftigen Objektteam steht eine der ausgeschriebenen Leistung entsprechende technischen Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge, Materialien usw.) zu Verfügung.
-Das in den Liegenschaften eingesetzte Personal ist in der Lage, die eingesetzten Gebäudeleittechnik- und IT-Programme der Auftraggeberin (AG) fachgerecht zu nutzen und zu bedienen, das Personal ist entsprechend geschult.
-Sämtliche für den Leistungsumfang notwendigen Fachbetriebszulassungen werden nach Aufforderung der AG jederzeit vorgelegt.
-Der Nachweis über die Eintragung in die Installationsverzeichnisse der Berliner Grundversorgungsunternehmen Energie/Wasser/Abwasser liegt bereits vor.
Oder
-Der Nachweis über die Eintragung in die Installationsverzeichnisse der Berliner Grundversorgungsunternehmen Energie/Wasser/Abwasser liegt noch nicht vor, der Eintrag wird (verpflichtend) zu Leistungsbeginn vorgenommen.
-Im Rahmen der Leistungserbringung werden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, soweit das möglich und wirtschaftlich ist.
-Das Unternehmen besitzt eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 für seinen etablierten Informationssicherheits-Managementprozess. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht.
Oder
-Das Unternehmen besitzt keine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 für seinen etablierten Informationssicherheits-Managementprozess, die Vorgaben aus ISO/IEC 27001 werden aber erfüllt. Die Erläuterung, wie die Vorgaben aus ISO/IEC 27001 erfüllt werden, ist mit dem Angebot vorzulegen (ggf. mithilfe der Anlage C-07 oder einer eigenen Darstellung).
-Das für den Einsatz vorgesehene CAFM-System ist in einer nach ISO/IEC 27001 zertifizierten Betriebsumgebung oder gleichwertig, d.h. in einer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz zertifizierten Betriebsumgebung oder in einer mit nativer Zertifizierung auf Basis des IT-Grundschutzes des BSI zertifizierten Betriebsumgebung implementiert. Entsprechende Nachweise werden mit dem Angebot vorgelegt.
-Sicherheitsanforderungen seitens der AG für die Cloud-Mitbenutzung gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 2.19.2 werden erfüllt.
Auf Anforderung ist die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen seitens der AG für die Cloud-Mitbenutzung schriftlich zu erklären (Anlage C-09).
Folgendes Personal steht für die Erbringung der Leistungen zur Verfügung:
1. Ein Objektleiter und drei Vertreter (je einer für jeden Standort + ein Vertreter):
-mit mindestens Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik, Facility Management oder vergleichbarer Fachrichtung
-mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
2. Zwei Haustechniker und ein Vertreter der Fachrichtung Elektrotechnik oder vergleichbar mit Schaltberechtigung für die technischen Anlagen laut Leistungsbeschreibung::
-mit Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4)
-mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position.
3. Zwei Haustechniker und ein Vertreter in einem Gewerk der Versorgungstechnik (Sanitär-/ Heizungs-/ Lüftungs- und Klimatechnik) oder vergleichbar:
-mit Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4)
-mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in vergleichbarer Position
-die Nachweise der Qualifikation aller vorgenannten Personen werden auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt
-für den Nachweis der Berufserfahrung aller vorgenannten Personen werden Angaben zum beruflichen Werdegang, zu betreuten Objekten, Funktionen und Aufgaben in Form eines Projektlebenslaufes auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt und die Namen der Personen genannt.
-Alle (4+2) Haustechniker verfügen über einen schriftlichen Nachweis als Beauftragte Person vor Ort für Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung, bzw. es wird erklärt, diese Berechtigung bei Zuschlagserteilung unverzüglich einzuholen.
-Mindestens 2 Haustechniker, ggf. auch stellvertretender Objektleiter oder Objektleiter, besitzen den schriftlichen Nachweis einer Unterweisung von Betriebsangehörigen zur Schaltberechtigung für MS-Schaltanlagen.
-Mindestens 4+1 Haustechniker sind im Besitz des schriftlichen Nachweises für Arbeiten an Feststellanlagen – Fachkraft für Feststellanlagen.
-Mindestens 1 Haustechniker und ein Vertreter, ggf. auch stellvertretender Objektleiter oder Objektleiter, besitzen den Nachweis als Verantwortliche Elektrofachkraft.
-Mindestens 1 Haustechniker und ein Vertreter verfügen über den schriftlichen Nachweis einer Unterweisung als Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV Information 205-003 und VdS 3111 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung.
-Alle Nachweise werden nach Aufforderung der AG jederzeit vorgelegt.
-Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart Technisches Gebäudemanagement aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
-In den Referenzen sind anzugeben:
--Name des Auftraggebers
--Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.)
--Ausführungsort (Name + Anschrift des Referenzobjektes)
--jährlicher Leistungsumfang in € (netto) für die ausgeschriebene Leistungsart und bearbeiteter Anlagen gemäß Kostengruppen nach DIN 276
--Leistungszeitraum
--Leistungsart
--Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer pro Jahr
--Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Hinweis: Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
-Angaben zu Mitgliedern von Bietergemeinschaften, zu deren Leistungsbereichen und -umfängen, Ziffer 5.1
-Angaben über den geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern, Beschreibung des voraussichtlichen Leistungsbereiches und -umfanges, Ziffer 5.2
-Angaben zur Inanspruchnahme von Eignungsleihe gem. § 47 VgV und Benennung des Aspektes der Eignungsleihe
Das Angebot mit dem günstigsten Preis bekommt 60 Punkte (Maximalpunktzahl). Die Punktzahlen der weiteren zu bewertenden Angebote ermitteln sich aus dem Produkt des günstigsten Angebotspreises und 60 Punkten dividiert durch den Preis des zu bewertenden Angebotes.
Die Bewertung erfolgt anhand von Schwerpunkten für die 5 Teilkonzepte:
-Start-Up- und Vertragsauslauf- und Übergangsphase (3%)
-Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement (15%)
-Störungsmanagement (12%)
-Qualitätsmanagement/Kontinierlicher Verbesserungsprozess (6%)
-Energiemanagement.(4%)
Die Schwerpunkte der Teilkonzepte, die Bewertungsgrundlagen dieser nach Punkten sowie die Darstellung und Gestaltung des Konzeptes sind der Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen, Ziffern 3.3 bzw. 4.1 zu entnehmen.
Jedoch ist für jede im Objekt eingesetzte Person, außerhalb der Sicherheitsbereiche, als generelle Zugangsvoraussetzung eine BZR-Auskunft (Bundeszentralregister-Auskunft) ohne Erkenntnisse erforderlich.
Folgende Erklärungen sind vom Bieter abzugeben, auf Anlage B-03, Bieterauskunft, Ziffer 4.2.1, wird verwiesen:
-Zu Beginn der Start-up-Phase wird ausreichend Personal vorgehalten, welches bereit ist, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Ü2) zu unterziehen (mindestens ein Objektleiter, zwei stellvertretende Objektleiter und 4 Haustechniker verschiedener Gewerke, 2 x HLS + 2 x Elektrotechnik). Das Personal ist im Unternehmen tätig und wird vollumfänglich für die Übernahmephase und den anschließenden Regelbetrieb zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für deren Vertreter.
-Für den 24h/365-Tage-Regelbetrieb der Liegenschaften werden ausreichend qualifizierte Mitarbeiter bereitgehalten, welche bereit sind, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Ü2) zu unterziehen.
-Die Bereitschaft der Beschäftigten des Dienstleisters bzw. seiner Unterauftragnehmer, sich einer BZR-Abfrage durch den Nutzer zu unterziehen.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWE befindet.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an.
Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich acht (8) bis zwölf (12) Wochen und kann auch bis sechs (6) Monate in Anspruch nehmen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen/den Nutzer möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü2 und Ü2 Sabschutz die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.
Die Auftraggeberin weist auf Folgendes hin: Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung von Personen mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit der Folge der Ablehnung können insbesondere vorliegen bei: Straftaten der Person in den letzten 5 Jahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzverfahren, Beziehungen und Kontakte in Staaten im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Staatenliste des BMI), Alkohol- und Drogenabhängigkeit u.a.. Es handelt sich hierbei um eine nicht abschließende Beispielnennung. In jedem Fall führen diese Sachverhalte stets zu verlängerten Verfahrenslaufzeiten der Sicherheitsüberprüfung. Das Risiko der Verfahrensverzögerung sowie der Ablehnung einer Person im Ergebnis einer nicht erfolgreich durchgeführten Sicherheitsüberprüfung, gleich aus welchem Grund, verbleibt beim Auftragnehmer.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 und Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
-Es wird sichergestellt, dass alle im Objekt eingesetzten, firmeneigenen Mitarbeiter die Anforderungen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Ü2) erfüllen. Diese Regelung gilt ebenfalls für die in den Sicherheitsbereichen eingesetzten Nachunternehmer. Für noch nicht sicherheitsüberprüfte Beschäftigte werden nach Zuschlagserteilung die notwendigen Angaben und Auskünfte eingereicht.
-Zur Leistungserbringung werden (teilweise) Beschäftigte eingesetzt, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (Ü2). Für diese werden die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegt.
-Für die Abfrage aus dem BZR werden mindestens 2 Wochen berücksichtigt, die rechtzeitige Beantragung beim Nutzer wird erklärt.
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