1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)Art des öffentlichen Auftraggebers: Anstalten des öffentlichen Rechts auf BundesebeneHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: BAW 09/2026 Catering-Dienstleistungen am Standort KarlsruheBeschreibung: Die BAW möchte einen Dienstleistungsvertrag mit einem Catering-/Verpflegungsdienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) schließen, um für ca. 25 Veranstaltungen in 2 Jahren mit jeweils ca. 40 - 150 Personen eine Bewirtschaftung während des Veranstaltungszeitraums sicherzustellen. Weitere Anforderungen an die Catering-Dienstleistung finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 09) und dem Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Anlage 08).Kennung des Verfahrens: 84478663-0d75-47cd-a199-e3efab701521Interne Kennung: BAW 09/2026Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 55300000Restaurant- und BewirtungsdiensteZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 55520000Verpflegungsdienste
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)Land: Deutschland
2.1.3 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 181,250Euro
2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signa-tur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Ver-schlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmean-trägen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlBetrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlBildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlBildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlEinstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlInsolvenz: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlInteressenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlMit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlRein nationale Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlTäuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.htmlWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.htmlZahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Catering-Dienstleistungen in KarlsruheBeschreibung: Die BAW möchte einen Dienstleistungsvertrag mit einem Catering-/Verpflegungsdienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) schließen, um für ca. 25 Veranstaltungen in 2 Jahren mit jeweils ca. 40 - 150 Personen eine Bewirtschaftung während des Veranstaltungszeitraums sicherzustellen. Die Anforderungen an die Catering-Dienstleistung finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 09).Interne Kennung: BAW 09/2026
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 55300000Restaurant- und BewirtungsdiensteZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 55520000Verpflegungsdienste
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 09/03/2026Enddatum der Laufzeit: 29/02/2028
5.1.5 WertGeschätzter Wert ohne MwSt.: 181,250Euro
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das AngebotAuftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der ArbeitenBeschreibung: Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 3.Kriterium: Berufliche RisikohaftpflichtversicherungBeschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen wird. Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 6.Kriterium: Allgemeiner JahresumsatzBeschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.1Kriterium: Spezifischer JahresumsatzBeschreibung: Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.2Kriterium: Relevante Bildungs- und BerufsqualifikationenBeschreibung: Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden: Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 8.Kriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 9.Kriterium: Anzahl der FührungskräfteBeschreibung: Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel meiner Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte sind: Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 10.Kriterium: Eintragung in ein relevantes BerufsregisterBeschreibung: Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Siehe Anlage 04_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 13.
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: PreisBezeichnung: PreisBeschreibung: Gewichtung 40%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Preis“ sind maximal 100 Punkte erreichbar. Die Bepunktung im Zuschlagskriterium „Preis“ wird wie folgt vorgenommen: Im Rahmen der Wertung wird der von den Bietern angebotene „Gesamtwertungspreis netto“ (Wertungspreis) in folgende Formel eingesetzt: Punkte = 100 x (Günstigster Preis / Gewerteter Preis) Der Bieter mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält dadurch 100 Punkte. Die Punktevergabe an die anderen Bieter ergibt sich relativ dazu nach obiger Formel.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: MenüvorschlagBeschreibung: Gewichtung 10%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Menüvorschlag“ sind maximal 25 Punkte erreichbar. Zur Bewertung soll der Bieter einen Menüvorschlag für 75 Personen für eine fiktive Veranstaltung im Sommer (Juli/August) einreichen. Beinhalten soll dieser zwei verschiedene Pausensnacks, einen herzhaften und einen süßen und zwei Hauptgänge, einen vegetarischen und einen mit Fleisch. Der Menüvorschlag soll sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibung berücksichtigen. Insbesondere ist der Forderung des Auftraggebers nach qualitativen Speisen, sowie dem Einsatz saisonaler, regionaler und ökologischer Produkte ausreichend und erkennbar Rechnung zu tragen.
25 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden vollumfänglich erfüllt.
20 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden gut erfüllt.
15 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden befriedigend erfüllt.
10 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden nur eingeschränkt erfüllt.
5 Punkte: Die Anforderungen des Auftraggebers werden eher nicht erfüllt.
1 Punkt: Die Anforderungen des Auftraggebers werden nicht erfüllt.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: TestessenBeschreibung: Gewichtung 40 %. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Testessen“ sind maximal 100 Punkte erreichbar. Nach absolvierter Ortsbesichtigung wird der Bieter zur Erstellung und Präsentation eines Testessens eingeladen. Menü: • Vorspeise (Salat): gemischte Blattsalate mit selbstgewähltem Dressing, Körnern und Brotcroûtons • Hauptgang 1 (vegetarisch): Käsespätzle mit Röstzwiebeln • Hauptgang 2 (Fleisch): Züricher Geschnetzeltes mit Rösti Erwartet wird ein Testessen für vier Personen, bei dem die Anforderungen an die Produkte gemäß der Leistungsbeschreibung beachtet und zubereitet wurde und anschließend in den Räumen des Auftraggebers präsentiert wird. Die Bewertung des Testessens erfolgt durch eine Jury des Auftraggebers mit 4 Personen. Bewertet werden: a) Anrichtung b) Geruch c) Konsistenz d) Geschmack e) Temperatur f) Portionsgröße entspricht der für eine Person (erfüllt = Note 1; nicht erfüllt = Note 6) Durchschnittliche Gesamtnote: 1,00 bis 1,49 = 100 Punkte 1,50 bis 2,49 = 80 Punkte 2,50 bis 3,49 = 60 Punkte 3,50 bis 4,49 = 40 Punkte 4,50 bis 5,49 = 20 Punkte 5,50 bis 6,00 = 1 Punkt
Aus den vergebenen Einzelnoten jedes Jurymitglieds wird eine durchschnittlichen Gesamtnoten errechnet. Bei der Berechnung wird kaufmännisch auf 2 Nachkommastellen gerundet.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: EmissionenBeschreibung: Gewichtung 10%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Emissionen“ sind maximal 25 Punkte erreichbar. Im Rahmen der Wertung wird der von den Bietern errechnete Emissionswert „kg CO2e“ in folgende Formel eingesetzt: Punkte = 25 x (Geringster Emissionswert „kg CO2e“ / Gewerteter Emissionswert „kg CO2e“) Der Bieter mit dem niedrigsten Emissionswert „kg CO2e“ erhält dadurch 25 Punkte. Die Punktevergabe an die anderen Bieter ergibt sich relativ dazu nach obiger Formel. Für die Emissionsberechnung werden zwei Angaben vom Bieter benötigt: 1. Fahrzeugklasse und Antriebsart 2. Fahrdistanz nach tatsächlich gefahren Kilometern in kürzester Wegstrecke gemäß Kartendienst Geoportal.de oder vergleichbar
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschFrist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/02/202612:00Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=828515
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=828515Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 18/02/202610:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum WettbewerbHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1000Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)Identifikationsnummer: Leitweg-ID 991-04361-66Abteilung: VergabestelleOrt: KarlsruhePostleitzahl: 76187NUTS-3-Code: Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)Land: DeutschlandE-Mail: ausschreibung@baw.deTelefon: +49 721-97260Internet-Adresse: http://www.baw.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –Identifikationsnummer: Leitweg-ID 991-02380-92Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49 228 94990Fax: +49 0228 9499163Rollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: c3891fef-c5d7-4c87-8b2e-ecf76b00f52c- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/01/202609:44Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch