Ausschreibungsdetails
Teilnahmeantrags anhand der "Auswahlkriterien" Die Vergabe der Punkte erfolgt dabei anhand der in der EU-Auftragsbekanntmachung aufgeführten Auswahlkriterien im Sinne des § 51 VgV (Bewertungskriterien "B-Kriterien"), die mit der Kennung "[B]" gekennzeichnet sind, anhand der zu den Bewertungskriterien vorgesehenen Vor-
gaben ("Bewertungsmaßstab"). Diese Bewertungskriterien sind gewichtet.
Es gelten die nachfolgenden Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B], 3. [B] und 4. [B]:
1. Auftragswert (netto) p.a. des Referenznehmers in zwei geeigneten unternehmensbezogenen
Referenzprojekten für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen [B].
Auftragswert (netto) p.a. des Referenznehmers in einem geeig-
neten unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem
Referenznehmer erbrachten Leistungen
>= 2 Mio. EUR p.a. 5 Punkte
>= 1,8 Mio. EUR p.a. < 2 Mio. EUR p.a. 4 Punkte
>= 1,6 Mio. EUR p.a. < 1,8 Mio. EUR p.a. 3 Punkte
>= 1,4 Mio. EUR p.a. < 1,6 Mio. EUR p.a. 2 Punkte
>= 1,2 Mio. EUR p.a. < 1,4 Mio. EUR p.a. 1 Punkt
>= 1 Mio. EUR p.a. < 1,2 Mio. EUR p.a. 0 Punkte
< 1 Mio. EUR p.a. Kein geeignetes
Referenzprojekt
Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für den Auftragswert (netto) p.a. für die zwei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber kann somit für die zwei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 10 Punkte (2 x 5) erzielen.
2. Von dem Referenznehmer geleistete Personentage (PT) für die Erbringung redaktioneller und konzeptioneller Dienstleistungen in zwei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B].
Etwaige vor dem 01.01.2022 von dem Referenznehmer geleisteten Personentage (PT) für die
Erbringung redaktioneller und konzeptioneller Dienstleistungen werden im Rahmen dieses Aus-
wahlkriteriums jedoch nicht berücksichtigt.
Von dem Referenznehmer geleistete Personentage (PT) für die
Erbringung redaktioneller und konzeptioneller Dienstleistun-
gen in einem geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt
>= 3.420 PT 5 Punkte
>= 3.300 PT < 3.420 PT 4 Punkte
>= 3.180 PT < 3.300 PT 3 Punkte
>= 3.060 PT < 3.180 PT 2 Punkte
>= 2.940 PT < 3.060 PT 1 Punkt
< 2.940 PT 0 Punkte
Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die geleisteten Personentage (PT) für die zwei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber kann somit für die zwei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 10 Punkte (2 x 5) erzielen.
3. Von dem Referenznehmer geleisteten Personentage (PT) für die Erbringung von Videoleistungen in zwei geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekten zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [B]. Etwaige vor dem 01.01.2022 von dem Referenznehmer geleisteten Personentage (PT) für die Erbringung der Videoleistungen werden im Rahmen dieses Auswahlkriteriums jedoch nicht berücksichtigt.
Von dem Referenznehmer geleistete Personentage (PT) für die
Erbringung von Videoleistungen in dem geeigneten unterneh-
mensbezogenen Referenzprojekt
>= 2.460 PT 5 Punkte
>= 2.400 PT < 2.460 PT 4 Punkte
>= 2.340 PT < 2.400 PT 3 Punkte
>= 2.280 PT < 2.340 PT 2 Punkte
>= 2.220 PT < 2.280 PT 1 Punkt
< 2.220 PT 0 Punkte
Je eingereichtem geeignetem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Die erzielten Punkte für die geleisteten Personentage (PT) für die zwei eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert, d.h. der Bewerber kann somit für die zwei mit dem Teilnahmeantrag eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte maximal 10 Punkte (2 x 5) erzielen.
4. Art des öffentlichen Auftraggebers als Referenzgeber in einem eingereichten geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt [B].
Art des öffentlichen Auftraggebers als Referenzgeber in einem
geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekt
Bundesministerium oder
Organ der Europäischen Union
10 Punkte
Andere oberste Bundesbehörde 6 Punkte
Landesministerium 4 Punkte
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers 0 Punkte
Hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nur ein geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt eingereicht, in dem der Referenzgeber ein öffentlicher Auftraggeber ist, wird dieses geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekt für die Bewertung herangezogen. Hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag mehr als ein geeignetes unternehmensbezoge-
nes Referenzprojekt eingereicht, in dem der Referenzgeber ein öffentlicher Auftraggeber ist, wird das chronologisch zuerst angegebene geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekt für die Bewertung herangezogen. Der Bewerber kann bei diesem Auswahlkriterium somit maxi-
mal 10 Punkte (1 x 10) erzielen.
Die jeweils in den Auswahlkriterien 1. [B], 2. [B], 3. [B] und 4. [B] erzielten Punkte werden addiert. Insgesamt kann der Bewerber maximal 40 Punkte (4 x 10) erzielen.
Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden für die Auswahlkriterien jeweils die chronologisch ersten zwei (2) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet bzw. im
Rahmen des Auswahlkriteriums 4. das chronologisch zuerst angegebene geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekt, in dem der Referenzgeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Der Auftraggeber entscheidet nach freiem Ermessen, bis zu welcher Rangstelle (Rang 3 oder höher) er Bewerber zur Angebotsabgabe auffordert.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlkriterien mehrere Bewerber mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Losverfahren zu treffen. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeig-
neten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
Diejenigen Bewerber, die nicht zur Abgabe eines indikativen Erstangebots aufgefordert werden, werden vom Auftraggeber zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes über die Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrags unter Angabe von Gründen informiert.
- nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
- § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
somit 48 Monate. Das geschätzte Auftragsvolumen zum Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens hat einen Höchstwert von 13.576.070,80 Euro (netto).
optional dreimal um jeweils 12 Monate
verlängerbar. Die Gesamtlaufzeit mit allen Optionen beträgt
somit 48 Monate.
Folgende Mindestanforderungen [A] müssen erfüllt sein, damit ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt vorliegt:
o Leistungsgegenstand des unternehmensbezogenen Referenzprojekts waren redaktionelle und konzeptionelle Dienst- und Videoleistungen sowie Hosting für den Internetbetrieb inklusive nachgelagerter Monitoring- und Controllingmaßnah-men für den Auftraggeber [Mindestanforderungen [A]];
o Der Auftragswert - EUR (netto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Re-ferenznehmer erbrachten auftragsgegenständlichen Leistungen muss mindestens 1 Mio. EUR (netto) p.a. betragen [Mindestanforderungen [A]].
"p.a. bedeutet dabei nicht zwingend, dass der Auftragswert - EUR (netto) eines Kalenderjahres mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen muss. Ausreichend ist ein Auftragswert - EUR (netto) des Referenznehmers in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR (netto) in einem zwölfmonatigen unterbrechungsfreien Erbringungszeitraum.
o Erbringungszeitraum (mindestens zwölfmonatige unterbrechungsfreie Erbringung in dem Bemessungszeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren [Mindestanforderungen [A]];
o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein [Mindestanforderungen [A]].
o Mindestens ein (1) vergleichbares unternehmensbezogenes Referenzprojekt muss als Leistungsgegenstand neben den redaktionellen und konzeptionellen Dienst- und Videoleistungen sowie Hosting für den Internetbetrieb inklusive nachgelagerter Monitoring- und Controllingmaßnahmen für den Auftraggeber auch Programmierleistungen beinhaltet haben [Mindestanforderungen [A]].
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens
(Mindestanforderungen "[A]").
Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Einreichung seines Teilnahmewettbewerbs noch nicht über einen ausreichenden Versicherungsschutz wie gefordert, ist eine andere Eigenerklärung
auszufüllen, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz abgeschlossen wird, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Die Mindestanforderungen an den Versicherungsschutz müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine entsprechende Eigenerklärung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen, soweit nicht der Versicherungsschutz alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft umfasst.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist eine entsprechende Eigenerklärung für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat diese Eigenerklärung jeweils als Teil der Anlage "Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" auszufüllen. Der Bewerber / die Bewerberge-
meinschaft hat diese Anlage(n) "Erklärungsbogen zur Eignung sowie sonstige Erklärungen" als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
beinhaltet das Startseitenkonzept (fließt zu 50 %ein)
Konzeption des Videoteams (fließt zu 50 % ein)
beinhaltet Erfahrung der Teamleitung/
Konzeption des Redaktionsteams (fließt zu 50 % ein)
Leistungspunkte (P) des Angebots
erfolgt wie folgt: Wertungsrelevanter
Preis ist der kalkulatorische
Angebotspreis = Gesamtpreis EUR
(brutto).
Fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen und fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (§ 51 VgV) betreffen, werden jeweils nicht nachgefordert.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Werden dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen angefragte Unterlagen, z. B. im Rahmen der Aufklärung der Eignung analog § 15 Abs. 5 VgV, nicht rechtzeitig vorgelegt, behält sich der Auftraggeber vor, den Teilnahmeantrag vom Vergabeverfahren auszuschließen.
2. Mindestanforderung an die Leistungserbrinung:
Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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