Ausschreibungsdetails
Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich.
Der nachfolgenden Bekanntmachung können Sie entnehmen, wie die vollständigen Unterlagen anzufordern sind.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Registrierte Nutzer der e-Vergabe können die Vergabeunterlagen im Bereich "Meine e-Vergabe" anfordern, sofern diese von der Vergabestelle über die e-Vergabe bereitgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das gegenständliche Vergabeverfahren beinhaltet die Instandsetzungsleistungen des Arbeitspaketes 08 "Beschichtung und Klimatisierung"
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Das vorliegende Arbeitspaket 08 "Beschichtung und Klimatisierung" bündelt alle Maßnahmen für das Gestellen der für das Instandhaltungsvorhaben benötigten Gerüste, insbesondere:
- Erneuern rutschfester Oberdecksbeläge,
- Beschichtung Unterwasserschiff und Wasserliniengang,
- Beschichtung in diversen Bereichen im Schiff (Leerzellen, Fundamente, Instandsetzungsbereiche anderer Gewerke),
- Beschichtung Überwasserschiff,
- Beschichtung Motraumbilgen,
- Klimatisierung Schiff Außen und Innen (zur Belüftung und Applikation der Beschichtung unter technisch richtigen Umgebungsbedingungen).
WLZ geplant 20.04.2026-19.03.2027
Soweit sich Bewerber/innen zur Erfüllung der Eignungskriterien auf Unterauftragnehmer abstützen (Eignungsleihe), sind solche Unterauftragnehmer zu benennen und die angegebenen Nachweise von Seite dieser Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag beizubringen. Die Angabe, sich im Falle der Beauftragung einen geeigneten Unterauftragnehmer suchen zu wollen, genügt nicht.
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass eine verantwortliche Person zur Verfügung steht, die dafür Sorge trägt, dass die Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards eingehalten werden.
2.
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab
Beizubringende Nachweise:
a) Angaben zur Umsetzung der betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz
b) Eigenerklärung, dass die betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft abdecken.
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung steht, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht.
2.
Die Bestimmungen der AQAP 2110:2016 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, Ausgabe D) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung werden erfüllt und eingehalten.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer sich verpflichtet, die Bestimmungen der AQAP 2110:2016 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, Ausgabe D) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung zu erfüllen und einzuhalten; in der Eigenerklärung ist nachvollziehbar anzugeben, wie die Fähigkeit erworben wurde, bspw. durch ein konkret benanntes Referenzprojekt oder durch konkret benannte Lehrgänge oder in vergleichbarer Weise.
3.
Das Unternehmen verfügt über Prüfungsmöglichkeiten für die Einhaltung einer qualitätsgerechten Verarbeitung aller verwendeten Materialien und kann die fachgerechte Lagerung für Beschichtungsstoffe, Strahlmittel und Decksbeläge sicherstellen. Das eingesetzte Personal muss ausgebildet bzw. angelernt sein und die Fortbildung des Personals muss sichergestellt sein.
Beizubringende Nachweise:
a) Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer über die erforderlichen technischen Möglichkeiten verfügt, um die Qualität der auszuführenden Ausbesserungstätigkeiten zu überprüfen (Schichtdickenmessung, Taupunktmessungen, Temperaturmessungen, u.ä. ), und diese auch einsetzen wird.
b) Eigenerklärung, dass dem Auftragnehmer die Anforderungen an die fachgerechte Lagerung von Beschichtungsstoffen, Strahlmittel und Decksbelägen bekannt sind und er diese einhalten wird,
c) Zertifikat, das durch den Hersteller der Materialien ausgestellt wurde, die der Auftragnehmer für die Konservierungsarbeiten zu verwenden beabsichtigt und mit dem die Qualifikation des Auftragnehmers zur Verwendung dieser Materialien nachgewiesen wird. Es kann vorliegend ein Zertifikat eines beliebigen Herstellers vorgelegt werden, das geeignete Produkte und Materialen für die auszuführenden Arbeiten herstellt, um die grundsätzliche Eignung nachzuweisen. Welche Materialien bezüglich der Ausbesserungsarbeiten aus Kompatibilitätsgründen verwendet werden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Auftragnehmer abgestimmt. Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats einzureichen. Es ist zusätzlich eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats abzugeben, wenn das Zertifikat seine Gültigkeit vor Beginn oder während des Leistungszeitraumes (geplante WLZ) verliert,
d) Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal im Hinblick auf die auszuführenden Konservierungsarbeiten ausgebildet bzw. angelernt ist und die diesbezügliche Fortbildung des Personals sichergestellt ist.
Beizubringender Nachweis:
Nachweis (Kopie) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar. Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats einzureichen. Es ist zusätzlich eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats abzugeben, wenn das Zertifikat seine Gültigkeit vor Beginn oder während des Leistungszeitraumes (geplante WLZ) verliert.
Beizubringender Nachweis:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung einzureichen, die mindestens zwei Referenzaufträge ausweist. In der Eigenklärung sind pro Referenz folgende Mindestangaben aufzuführen:
a. Auftraggeber mit vollständigen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon o. E-Mail)
b. Projekt-/ Referenzbezeichnung
c. Beschreibung der erbrachten Leistungen in übersichtlicher und nachvollziehbarer Form
d. Zeitraum der Leistungserbringung
e. Angabe des Auftragswertes (circa Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend)
f. Angabe des Boots-/Schiffsnamens sowie dessen Typ und Standardverdrängung.
Für die Durchführung der Arbeiten wird das eingesetzte Personal von einem Vorarbeiter geführt, der mündliche Arbeitsanweisungen in deutscher Sprache verständlich erteilen kann.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das für die Durchführung der Arbeiten eingesetzte Personal von einem Vorarbeiter geführt wird, der mündliche Arbeitsanweisungen in deutscher Sprache verständlich erteilen kann.
2.
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein zentraler Ansprechpartner vor Ort als Projektleiter/in vor Ort zur Verfügung, der/die in deutscher Sprache mündlich und schriftlich Berichte erstellen, Arbeitsanweisungen erteilen und mit dem Auftraggeber fließend kommunizieren kann.
Beizubringende Nachweise:
Eigenerklärung, dass für die Durchführung des Vorhabens ein zentraler Ansprechpartner vor Ort als Projektleiter/in zur Verfügung steht, der/ die in deutscher Sprache mündlich und schriftlich Berichte erstellen, Arbeitsanweisungen erteilen und mit dem Auftraggeber fließend kommunizieren kann.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien des DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass die Position des zuständigen Sicherheitsbeauftragten für Geheimschutzangelegenheiten besetzt ist.
Menüpunkt: Vergabe>Unterlagen zur Angebotsabgabe
Das bei Auftragsdurchführung an Bord eingesetzte Personal verfügt über eine Sicherheitsüberprüfung "Ü2-Sab" (Sabotageschutz).
des Marinearsenals (BI-Schiffe)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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