Ausschreibungsdetails
Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden Natura 2000-Gebieten durchzuführen und wird in vier Losen zur Bearbeitung jeweils eines FFH-Gebietes vergeben:
LOS 1:
FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ (Gebietsgröße: 539 ha, Salzlandkreis), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2028
LOS 2:
FFH0099LSA „Bodenschwende bei Horla im Südharz“ (Gebietsgröße: 605 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2029
LOS 3:
FFH0088LSA „Elendstal im Hochharz“ (Gebietsgröße: 75 ha, Landkreis Harz),
Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026
LOS 4:
FFH0098LSA „Wipper im Ostharz“ (Gebietsgröße: 40 km (40 ha), Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz),
Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026
1. Leistungsumfang
Die Gesamtleistung über alle vier Gebietslose umfasst die
1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Dokumentation von Managementhinweisen für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung
2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte
3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform
LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“
Angaben basierend auf der FFH-Erstkartierung aus den Jahren 2005 (Wald) und 2009/2016 (Offenland): Vorkommen der LRT 6430, 6510, 9160, 91E0* und 91F0 dokumentiert, wahrscheinlich auch LRT 3260 und 3150 zu erwarten, darüber hinaus an gesetzlich geschützten Biotopen v.a. Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtgrünland, Stillgewässer und Heckenstrukturen relevant.
Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach WHG alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind,, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Waldbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung berücksichtigt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02
Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden Natura 2000-Gebieten durchzuführen und wird in vier Losen zur Bearbeitung jeweils eines FFH-Gebietes vergeben:
LOS 1:
FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ (Gebietsgröße: 539 ha, Salzlandkreis), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2028
LOS 2:
FFH0099LSA „Bodenschwende bei Horla im Südharz“ (Gebietsgröße: 605 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2029
LOS 3:
FFH0088LSA „Elendstal im Hochharz“ (Gebietsgröße: 75 ha, Landkreis Harz),
Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026
LOS 4:
FFH0098LSA „Wipper im Ostharz“ (Gebietsgröße: 40 km (40 ha), Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz),
Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026
1. Leistungsumfang
Die Gesamtleistung über alle vier Gebietslose umfasst die
1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Dokumentation von Managementhinweisen für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung
2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte
3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform
LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“
Angaben basierend auf der FFH-Erstkartierung aus den Jahren 2005 (Wald) und 2009/2016 (Offenland): Vorkommen der LRT 6430, 6510, 9160, 91E0* und 91F0 dokumentiert, wahrscheinlich auch LRT 3260 und 3150 zu erwarten, darüber hinaus an gesetzlich geschützten Biotopen v.a. Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtgrünland, Stillgewässer und Heckenstrukturen relevant.
Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach WHG alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind,, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Waldbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung berücksichtigt.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02_Leistungsbeschreibung
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Betrifft nur Los 3: Die Erfassung von Fels-Lebensraumtypen kann nur durch Kartierer erfolgen, die Spezialkenntnisse zu Kryptogamenerfassung und -bestimmung nachweisen können.
Die vorgesehenen Bearbeiter sind zu benennen und Zutreffendes ist für alle verantwortlichen Projektmitarbeiter jeweils anzukreuzen. Zeilen für weitere Bearbeiter sind bedarfsweise zu ergänzen.
bitte füllen Sie auch Anlage 08a aus.
siehe Anlage 13_Zuschlagskriterien Erläuterungen
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“
Angaben basierend auf der FFH-Erstkartierung aus den Jahren 2005 (Wald) und 2009/2016 (Offenland): Vorkommen der LRT 6430, 6510, 9160, 91E0* und 91F0 dokumentiert, wahrscheinlich auch LRT 3260 und 3150 zu erwarten, darüber hinaus an gesetzlich geschützten Biotopen v.a. Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtgrünland, Stillgewässer und Heckenstrukturen relevant.
Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach WHG alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind,, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Waldbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung berücksichtigt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02
Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden Natura 2000-Gebieten durchzuführen und wird in vier Losen zur Bearbeitung jeweils eines FFH-Gebietes vergeben:
LOS 1:
FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ (Gebietsgröße: 539 ha, Salzlandkreis), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2028
LOS 2:
FFH0099LSA „Bodenschwende bei Horla im Südharz“ (Gebietsgröße: 605 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2029
LOS 3:
FFH0088LSA „Elendstal im Hochharz“ (Gebietsgröße: 75 ha, Landkreis Harz),
Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026
LOS 4:
FFH0098LSA „Wipper im Ostharz“ (Gebietsgröße: 40 km (40 ha), Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz),
Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026
1. Leistungsumfang
Die Gesamtleistung über alle vier Gebietslose umfasst die
1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Dokumentation von Managementhinweisen für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung
2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte
3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform
LOS 2: FFH0099LSA „Bodenschwende bei Horla im Südharz“
Angaben basierend auf der Vorgängerkartierung aus den Jahren 2009 (Wald) und 2008 (Offenland): Vorkommen der LRT 3260, 6230*, 6510, 9110, 9130, 9160 und 91E0* dokumentiert, darüber hinaus an gesetzl. geschützten Biotopen v.a. naturnahe Bachabschnitte und Standgewässer relevant
Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02_Leistungsbeschreibung.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Betrifft nur Los 3: Die Erfassung von Fels-Lebensraumtypen kann nur durch Kartierer erfolgen, die Spezialkenntnisse zu Kryptogamenerfassung und -bestimmung nachweisen können.
Die vorgesehenen Bearbeiter sind zu benennen und Zutreffendes ist für alle verantwortlichen Projektmitarbeiter jeweils anzukreuzen. Zeilen für weitere Bearbeiter sind bedarfsweise zu ergänzen.
bitte füllen Sie auch Anlage 08a aus.
siehe Anlage 13_Zuschlagskriterien Erläuterungen
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“
Angaben basierend auf der FFH-Erstkartierung aus den Jahren 2005 (Wald) und 2009/2016 (Offenland): Vorkommen der LRT 6430, 6510, 9160, 91E0* und 91F0 dokumentiert, wahrscheinlich auch LRT 3260 und 3150 zu erwarten, darüber hinaus an gesetzlich geschützten Biotopen v.a. Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtgrünland, Stillgewässer und Heckenstrukturen relevant.
Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach WHG alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind,, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Waldbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung berücksichtigt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02
Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden Natura 2000-Gebieten durchzuführen und wird in vier Losen zur Bearbeitung jeweils eines FFH-Gebietes vergeben:
LOS 1:
FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ (Gebietsgröße: 539 ha, Salzlandkreis), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2028
LOS 2:
FFH0099LSA „Bodenschwende bei Horla im Südharz“ (Gebietsgröße: 605 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2029
LOS 3:
FFH0088LSA „Elendstal im Hochharz“ (Gebietsgröße: 75 ha, Landkreis Harz),
Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026
LOS 4:
FFH0098LSA „Wipper im Ostharz“ (Gebietsgröße: 40 km (40 ha), Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz),
Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026
1. Leistungsumfang
Die Gesamtleistung über alle vier Gebietslose umfasst die
1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Dokumentation von Managementhinweisen für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung
2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte
3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform
LOS 3: FFH0088LSA „Elendstal im Hochharz“
Angaben basierend auf der FFH-Erstkartierung aus den Jahren 2009/2013 (Wald) und 2009 (Offenland): Vorkommen der LRT 3260, 4030 6430, 8150, 8220, 9110, 9130, 9140, 9180* und 91E0* dokumentiert, darüber hinaus an gesetzlich geschützten Biotopen v.a. Steinbrüche relevant
Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02_Leistungsbeschreibung
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Betrifft nur Los 3: Die Erfassung von Fels-Lebensraumtypen kann nur durch Kartierer erfolgen, die Spezialkenntnisse zu Kryptogamenerfassung und -bestimmung nachweisen können.
Die vorgesehenen Bearbeiter sind zu benennen und Zutreffendes ist für alle verantwortlichen Projektmitarbeiter jeweils anzukreuzen. Zeilen für weitere Bearbeiter sind bedarfsweise zu ergänzen.
bitte füllen Sie auch Anlage 08a aus.
siehe Anlage 13_Zuschlagskriterien Erläuterungen
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LOS 1: FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“
Angaben basierend auf der FFH-Erstkartierung aus den Jahren 2005 (Wald) und 2009/2016 (Offenland): Vorkommen der LRT 6430, 6510, 9160, 91E0* und 91F0 dokumentiert, wahrscheinlich auch LRT 3260 und 3150 zu erwarten, darüber hinaus an gesetzlich geschützten Biotopen v.a. Röhrichte, Seggenrieder, Feuchtgrünland, Stillgewässer und Heckenstrukturen relevant.
Es ist zu beachten, dass innerhalb von Überschwemmungsgebieten nach WHG alle Biotope als gesetzlich geschützt aufzunehmen sind,, sofern es sich nicht um Ackerflächen, Sonderkulturen, Siedlungs- und Infrastrukturflächen sowie Intensivgrünland und naturferne Waldbestände handelt. Dies wurde bei der Flächenaufstellung berücksichtigt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02
Die ausgeschriebene Wertbiotop-Kartierung ist in folgenden Natura 2000-Gebieten durchzuführen und wird in vier Losen zur Bearbeitung jeweils eines FFH-Gebietes vergeben:
LOS 1:
FFH0053LSA „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ (Gebietsgröße: 539 ha, Salzlandkreis), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2028
LOS 2:
FFH0099LSA „Bodenschwende bei Horla im Südharz“ (Gebietsgröße: 605 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz), Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2029
LOS 3:
FFH0088LSA „Elendstal im Hochharz“ (Gebietsgröße: 75 ha, Landkreis Harz),
Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026
LOS 4:
FFH0098LSA „Wipper im Ostharz“ (Gebietsgröße: 40 km (40 ha), Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz),
Leistungszeitraum: 01/2026 – 11/2026
1. Leistungsumfang
Die Gesamtleistung über alle vier Gebietslose umfasst die
1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb der o.g. Natura 2000-Gebietskulisse inklusive Dokumentation von Managementhinweisen für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung
2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte
3. Erstellung jeweils eines Kartierberichts in Kurzform
LOS 4: FFH0098LSA „Wipper im Ostharz“
Angaben basierend auf der FFH-Erstkartierung aus dem Jahr 2007 (Wald und Offenland): Vorkommen der LRT 3260, 6430 und 91E0* dokumentiert, darüber hinaus an gesetzlich geschützten Biotopen v.a. Röhrichte, Feuchtgrünland, naturnahe Bach- und Flussabschnitte relevant
Zu diesem linear verordneten FFH-Gebiet gehören die beidseitigen Gewässerrandstreifen (je 5 m bei Gewässern II. Ordnung und je 10 m bei Gewässern I. Ordnung). Die Kartierkulisse beinhaltet somit auch die Wertbiotop-Vorkommen in den Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen belaufen sich auf ca. 6,6 km Gewässerstrecke I. Ordnung (je 10 m Breite) und 33,4 km Gewässerstrecke II. Ordnung (je 5 m Breite). Auf den unteren 1,37 km verläuft die Wipper in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, was bezüglich der Aufnahme von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten ist.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte Anlage 02_Leistungsbeschreibung
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Betrifft nur Los 3: Die Erfassung von Fels-Lebensraumtypen kann nur durch Kartierer erfolgen, die Spezialkenntnisse zu Kryptogamenerfassung und -bestimmung nachweisen können.
Die vorgesehenen Bearbeiter sind zu benennen und Zutreffendes ist für alle verantwortlichen Projektmitarbeiter jeweils anzukreuzen. Zeilen für weitere Bearbeiter sind bedarfsweise zu ergänzen.
bitte füllen Sie auch Anlage 08a aus.
siehe Anlage 13_Zuschlagskriterien Erläuterungen
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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