Ausschreibungsdetails
Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Artinventars an insgesamt 3 Begehungsterminen, eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse.
Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung der Amphibien im Jahr 2029 auf insgesamt 6 Messtischblättern.
Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im Süden Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Weißenfels im Osten sowie Braunsbedra und Nebra (Unstrut) im Norden. Das UG wird im Süden und Westen durch die thüringische Landesgrenze begrenzt und erreicht dort die Ausläufer der Hohen Schrecke (vgl. Abb. 1). Es umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 587,06 km2, was einer Fläche von ca. 4,61 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB) (Abb. 1, Tab. 1).
MTB-Nr. MTB-Bezeichnung Anmerkung Fläche in km2
4734 Wiehe anteilig 59,77
4735 Nebra (Unstrut) vollständig 129,43
4736 Freyburg (Unstrut) vollständig 129,43
4737 Weißenfels vollständig 129,43
4834 Buttstädt anteilig 23,1
4835 Eckartsberga anteilig 115,9
Summe 587,06
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Für den Endbericht gilt folgender Termin: 23.11.2029
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In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung.
Eine exakte Anzahl zu erfassender Gewässer wird nicht vorgegeben, da diese bei Zugrundelegung des o. a. Zeiteinsatzes in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten stark variieren kann (Größe von Gewässern, Fahrstrecken zw. Gewässern etc.) und generell gilt, das Maximum der im o. a. Zeiteinsatz möglichen Gewässer zu erfassen. Je Messtischblatt sind aber 25 zu kartierende Gewässer als absolutes Minimum zu betrachten (entspricht 6,25 Gewässer pro Geländetag). Hinsichtlich der Auswahl der Gewässer ist darauf zu achten, dass diese möglichst gleichmäßig im gesamten MTB und den MTB-Q verteilt liegen und keine Kartierlücken existieren.
Im Vorfeld der Kartierung sollten je MTB oder MTB-Q entsprechende Arbeitskarten (oder digitale Karten) erstellt werden, auf denen alle anhand von Geodaten (BTNT, OSM-Gewässerdaten etc.) identifizierbaren, vornummerierten Gewässer (MTB-weise forlaufende Nummerierung im Schema: „3437-001“) sowie ggf. bekannte Artvorkommen dargestellt werden. Entsprechende Daten werden nach Auftragsvergabe vom LAU zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe dieser Karten/digitalen Grundlagen können die MTB im Gelände systematisch begangen und kartiert werden.
An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2029 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen überwiegend nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz sollte auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen, wobei bei der zweiten und dritten Begehung mindestens 5 der 8 Kartierstunden jeweils nach Einbruch der Dunkelheit erfolgen müssen. Sollten im vorgegebenen Zeitansatz je MTBQ (8 h) alle Gewässer des MTBQ erfasst worden sein und das Zeitbudget noch nicht ausgeschöpft sein, können zusätzlich weitere Gewässer im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses ausgewählt und kartiert werden.
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Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Es ist je vollständig enthaltenen 2 Messtischblättern mindestens eine fachlich geeignete Person mit einschlägiger herpeto-logischer Erfahrung verbindlich zu benennen. Nachträgliche Änderungen des für die Kartierung verbindlich benannten Personals sind ausschließlich in begründeten Einzelfällen und nach Bestätigung durch den Auftraggeber zulässig. Bei derartigen Abweichungen ist zwingend sicherzustellen, dass das alternativ geplante Kartierpersonal über gleichwertige oder bessere Referenzen verfügt. Dies ist analog zur Angebotsphase durch Übermittlung entsprechender Referenzlisten zu belegen.
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Lurchen sowie die Bewertung von Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK (2017) vor.
o Die Referenzen sind in die vom AG vorgegebene Excel-Vorlage (Anlage 14-1) fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbei-ter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln
• Organisatorisches Konzept
o Es ist eine tabellarische Übersicht beizufügen, welche eine verbindliche Zuordnung von Erfassern zu den jeweiligen MTB enthält (Anlage 14-2).
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 50%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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