Ausschreibungsdetails
Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Artinventars an insgesamt 3 Begehungsterminen, eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse.
Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung der Amphibien im Jahr 2026 auf insgesamt 10 Messtischblättern.
Die Leistung wird in folgende vier räumliche Lose aufgeteilt, für die separat geboten werden kann:
• Los 1 - Zwischen Mosigkau und Nienburg
• Los 2 - Zwischen Kleinpaschleben und Nauendorf
• Los 3 – Zwischen Cosa und Peißen
• Los 4 – Calbe (Saale) und Schönebeck
Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befindet sich im mittleren Teil Sachsen-Anhalts zwischen den Ortschaften Schönebeck im Norden, Förderstedt, Gerlebogk und Neutz im Westen sowie Nauendorf und Zöberitz im Süden. Im Nordosten wird das UG durch den Verlauf der Elbe begrenzt und erreicht im Osten bei Mosigkau seine östlichste Grenze (vgl. Abb. 1). Innerhalb dieses UG erfolgt eine räumliche Aufteilung in insgesamt vier Lose.
Hinweis: Loslimitierung
Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal zwei Lose pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitie-rung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum An-gebot (formlos) festzulegen.
Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er
aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter
mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält.
3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag er-
hält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei je
nem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw.
Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein
getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang.
4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht
bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben
werden. In der Folge können einem Bieter mehr als zwei Lose zugeteilt werden. Für
diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich
für die verbleibenden Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorge
nannten Punkten 1. bis 3.
Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
...
In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Angaben den detaillierten Beschreibungen zu den jeweiligen Losen sowie der Anlage 2_Leistungsbeschreibung.
MTB-Nr. MTB-Bezeichnung Anmerkung Fläche in km2
4137 Wulfen vollständig 127,70
4138 Aken (Elbe) vollständig 91,01
Gesamt: 218,71
...
An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2026 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen überwiegend nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz sollte auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen, wobei bei der zweiten und dritten Begehung mindestens 5 der 8 Kartierstunden jeweils nach Einbruch der Dunkelheit erfolgen müssen. Sollten im vorgegebenen Zeitansatz je MTBQ (8 h) alle Gewässer des MTBQ erfasst worden sein und das Zeitbudget noch nicht ausgeschöpft sein, können zusätzlich weitere Gewässer im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses ausgewählt und kartiert werden.
Während der Begehungen sollen die üblichen Standardmethoden zur Erfassung von Amphibien (Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten der Gewässerufer, Larvensuche, ggf. Reusenfallenfänge) zum Einsatz kommen. Dabei sind alle Amphibienvorkommen artspezifisch und mit Angabe der jeweiligen Anzahl und Entwicklungsstadien in Form von wissenschaftlichen Datensätzen zu dokumentieren. Der Einsatz von Reusenfallen liegt im Ermessen der Erfasser und ist nicht verpflichtend. Sofern Fallen zum Einsatz kommen, können diese bei Bedarf entsprechend dem o. a. Zeitansatz auch verkürzt im Gewässer verbleiben (z. B. von 15:00 bis 22:00 o. Ä.). Während der Begehungen soll an den Untersuchungsgewässern zusätzlich nach Hinweisen auf ein Vorhandensein von invasiven Prädatoren wie Waschbär und Mink (ggf. weitere Arten) gesucht werden. Hinweise auf Vorkommen dieser Arten können z. B. Sichtbeobachtungen, Trittsiegel, Prädationsopfer oder weitere Spuren (z.B. Losung) sein. Positivbefunde sind als qualitativer Nachweis mit Angabe zur Art des Nachweises zu dokumentieren. Sofern Prädation an Amphibien nachgewiesen wird, sollte diese mit Angabe der betroffenen Art und Individuenzahl sowie Fotos dokumentiert werden.
...
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Es ist je vollständig enthaltenen 2 Messtischblättern mindestens eine fachlich geeignete Person mit einschlägiger herpeto-logischer Erfahrung verbindlich zu benennen. Nachträgliche Änderungen des für die Kartierung verbindlich benannten Personals sind ausschließlich in begründeten Einzelfällen und nach Bestätigung durch den Auftraggeber zulässig. Bei derartigen Abweichungen ist zwingend sicherzustellen, dass das alternativ geplante Kartierpersonal über gleichwertige oder bessere Referenzen verfügt. Dies ist analog zur Angebotsphase durch Übermittlung entsprechender Referenzlisten zu belegen.
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Lurchen sowie die Bewertung von Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK (2017) vor.
o Die Referenzen sind in die vom AG vorgegebene Excel-Vorlage (Anlage 14-1) fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbei-ter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln
• Organisatorisches Konzept
o Es ist eine tabellarische Übersicht beizufügen, welche eine verbindliche Zuordnung von Erfassern zu den jeweiligen MTB enthält (Anlage 14-2).
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 50%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
siehe LB, Seite 4/11 sowie Abb. 3:
MTB-Nr. MTB-Bezeichnung Anmerkung Fläche in km2
4237 Köthen (Anhalt) vollständig 128,03
4337 Gröbzig vollständig 128,31
Summe 758,84
...
An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2026 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen überwiegend nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz sollte auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen, wobei bei der zweiten und dritten Begehung mindestens 5 der 8 Kartierstunden jeweils nach Einbruch der Dunkelheit erfolgen müssen. Sollten im vorgegebenen Zeitansatz je MTBQ (8 h) alle Gewässer des MTBQ erfasst worden sein und das Zeitbudget noch nicht ausgeschöpft sein, können zusätzlich weitere Gewässer im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses ausgewählt und kartiert werden.
Während der Begehungen sollen die üblichen Standardmethoden zur Erfassung von Amphibien (Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten der Gewässerufer, Larvensuche, ggf. Reusenfallenfänge) zum Einsatz kommen. Dabei sind alle Amphibienvorkommen artspezifisch und mit Angabe der jeweiligen Anzahl und Entwicklungsstadien in Form von wissenschaftlichen Datensätzen zu dokumentieren. Der Einsatz von Reusenfallen liegt im Ermessen der Erfasser und ist nicht verpflichtend. Sofern Fallen zum Einsatz kommen, können diese bei Bedarf entsprechend dem o. a. Zeitansatz auch verkürzt im Gewässer verbleiben (z. B. von 15:00 bis 22:00 o. Ä.). Während der Begehungen soll an den Untersuchungsgewässern zusätzlich nach Hinweisen auf ein Vorhandensein von invasiven Prädatoren wie Waschbär und Mink (ggf. weitere Arten) gesucht werden. Hinweise auf Vorkommen dieser Arten können z. B. Sichtbeobachtungen, Trittsiegel, Prädationsopfer oder weitere Spuren (z.B. Losung) sein. Positivbefunde sind als qualitativer Nachweis mit Angabe zur Art des Nachweises zu dokumentieren. Sofern Prädation an Amphibien nachgewiesen wird, sollte diese mit Angabe der betroffenen Art und Individuenzahl sowie Fotos dokumentiert werden.
...
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Es ist je vollständig enthaltenen 2 Messtischblättern mindestens eine fachlich geeignete Person mit einschlägiger herpetologischer Erfahrung verbindlich zu benennen. Nachträgliche Änderungen des für die Kartierung verbindlich benannten Personals sind ausschließlich in begründeten Einzelfällen und nach Bestätigung durch den Auftraggeber zulässig. Bei derartigen Abweichungen ist zwingend sicherzustellen, dass das alternativ geplante Kartierpersonal über gleichwertige oder bessere Referenzen verfügt. Dies ist analog zur Angebotsphase durch Übermittlung entsprechender Referenzlisten zu belegen.
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Lurchen sowie die Bewertung von Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK (2017) vor.
o Die Referenzen sind in die vom AG vorgegebene Excel-Vorlage (Anlage 14-1) fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln
• Organisatorisches Konzept
o Es ist eine tabellarische Übersicht beizufügen, welche eine verbindliche Zuordnung von Erfassern zu den jeweiligen MTB enthält (Anlage 14-2).
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 50%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
siehe LB, Seite 5/11 sowie Abb. 4:
MTB-Nr. MTB-Bezeichnung Anmerkung Fläche in km2
4338 Zörbig vollständig 128,31
4438 Landsberg vollständig 128,59
Summe 256,90
...
An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2026 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen überwiegend nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz sollte auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen, wobei bei der zweiten und dritten Begehung mindestens 5 der 8 Kartierstunden jeweils nach Einbruch der Dunkelheit erfolgen müssen. Sollten im vorgegebenen Zeitansatz je MTBQ (8 h) alle Gewässer des MTBQ erfasst worden sein und das Zeitbudget noch nicht ausgeschöpft sein, können zusätzlich weitere Gewässer im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses ausgewählt und kartiert werden.
Während der Begehungen sollen die üblichen Standardmethoden zur Erfassung von Amphibien (Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten der Gewässerufer, Larvensuche, ggf. Reusenfallenfänge) zum Einsatz kommen. Dabei sind alle Amphibienvorkommen artspezifisch und mit Angabe der jeweiligen Anzahl und Entwicklungsstadien in Form von wissenschaftlichen Datensätzen zu dokumentieren. Der Einsatz von Reusenfallen liegt im Ermessen der Erfasser und ist nicht verpflichtend. Sofern Fallen zum Einsatz kommen, können diese bei Bedarf entsprechend dem o. a. Zeitansatz auch verkürzt im Gewässer verbleiben (z. B. von 15:00 bis 22:00 o. Ä.). Während der Begehungen soll an den Untersuchungsgewässern zusätzlich nach Hinweisen auf ein Vorhandensein von invasiven Prädatoren wie Waschbär und Mink (ggf. weitere Arten) gesucht werden. Hinweise auf Vorkommen dieser Arten können z. B. Sichtbeobachtungen, Trittsiegel, Prädationsopfer oder weitere Spuren (z.B. Losung) sein. Positivbefunde sind als qualitativer Nachweis mit Angabe zur Art des Nachweises zu dokumentieren. Sofern Prädation an Amphibien nachgewiesen wird, sollte diese mit Angabe der betroffenen Art und Individuenzahl sowie Fotos dokumentiert werden.
...
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Es ist je vollständig enthaltenen 2 Messtischblättern mindestens eine fachlich geeignete Person mit einschlägiger herpetologischer Erfahrung verbindlich zu benennen. Nachträgliche Änderungen des für die Kartierung verbindlich benannten Personals sind ausschließlich in begründeten Einzelfällen und nach Bestätigung durch den Auftraggeber zulässig. Bei derartigen Abweichungen ist zwingend sicherzustellen, dass das alternativ geplante Kartierpersonal über gleichwertige oder bessere Referenzen verfügt. Dies ist analog zur Angebotsphase durch Übermittlung entsprechender Referenzlisten zu belegen.
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Lurchen sowie die Bewertung von Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK (2017) vor.
o Die Referenzen sind in die vom AG vorgegebene Excel-Vorlage (Anlage 14-1) fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln
• Organisatorisches Konzept
o Es ist eine tabellarische Übersicht beizufügen, welche eine verbindliche Zuordnung von Erfassern zu den jeweiligen MTB enthält (Anlage 14-2).
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 50%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
siehe LB, Seite 6/11 sowie Abb. 4:
Tab 1: Im Los 1 anteilig oder vollflächig enthaltene MTB.
MTB-Nr. MTB-Bezeichnung Anmerkung Fläche in km2
3636 Schönebeck (Elbe) anteilig 47,77
3937 Leitzkau anteilig 8,9
4036 Calbe (Saale) vollständig 127,47
4037 Barby (Elbe) anteilig 74,32
Summe 258,46
...
An den Gewässern im UG sind zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2026 die Populationen der Amphibien zu erfassen. Eine entsprechende Vorauswahl der im MTB geeignetsten Gewässer kann vorab anhand der Karten sowie im Rahmen der ersten Begehung erfolgen. Die für Amphibien geeigneten Gewässer sind insgesamt an mindestens 3 Terminen zur Hauptreproduktionszeit der relevanten Amphibienarten zu kartieren, wobei die Begehungen überwiegend nachts erfolgen müssen. Im Idealfall erfolgt die erste Begehung im März sowohl tagsüber, als auch in der Dämmerung/nachts (z. B. von 14:00-22:00), so dass bei Tageslicht eine Vorauswahl der geeignetsten Gewässer im MTB-Q und am Abend eine erneute Begehung zur eigentlichen Erfassung stattfinden. Dieser Ansatz sollte auch für die weiteren Begehungen verfolgt werden, um die Nachweiswahrscheinlichkeit zu erhöhen, wobei bei der zweiten und dritten Begehung mindestens 5 der 8 Kartierstunden jeweils nach Einbruch der Dunkelheit erfolgen müssen. Sollten im vorgegebenen Zeitansatz je MTBQ (8 h) alle Gewässer des MTBQ erfasst worden sein und das Zeitbudget noch nicht ausgeschöpft sein, können zusätzlich weitere Gewässer im Nachbar-MTB des jeweiligen Loses ausgewählt und kartiert werden.
Während der Begehungen sollen die üblichen Standardmethoden zur Erfassung von Amphibien (Laichsuche, Verhören, Sichtbeobachtungen, nächtliches Ableuchten der Gewässerufer, Larvensuche, ggf. Reusenfallenfänge) zum Einsatz kommen. Dabei sind alle Amphibienvorkommen artspezifisch und mit Angabe der jeweiligen Anzahl und Entwicklungsstadien in Form von wissenschaftlichen Datensätzen zu dokumentieren. Der Einsatz von Reusenfallen liegt im Ermessen der Erfasser und ist nicht verpflichtend. Sofern Fallen zum Einsatz kommen, können diese bei Bedarf entsprechend dem o. a. Zeitansatz auch verkürzt im Gewässer verbleiben (z. B. von 15:00 bis 22:00 o. Ä.). Während der Begehungen soll an den Untersuchungsgewässern zusätzlich nach Hinweisen auf ein Vorhandensein von invasiven Prädatoren wie Waschbär und Mink (ggf. weitere Arten) gesucht werden. Hinweise auf Vorkommen dieser Arten können z. B. Sichtbeobachtungen, Trittsiegel, Prädationsopfer oder weitere Spuren (z.B. Losung) sein. Positivbefunde sind als qualitativer Nachweis mit Angabe zur Art des Nachweises zu dokumentieren. Sofern Prädation an Amphibien nachgewiesen wird, sollte diese mit Angabe der betroffenen Art und Individuenzahl sowie Fotos dokumentiert werden.
...
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 2_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Es ist je vollständig enthaltenen 2 Messtischblättern mindestens eine fachlich geeignete Person mit einschlägiger herpetologischer Erfahrung verbindlich zu benennen. Nachträgliche Änderungen des für die Kartierung verbindlich benannten Personals sind ausschließlich in begründeten Einzelfällen und nach Bestätigung durch den Auftraggeber zulässig. Bei derartigen Abweichungen ist zwingend sicherzustellen, dass das alternativ geplante Kartierpersonal über gleichwertige oder bessere Referenzen verfügt. Dies ist analog zur Angebotsphase durch Übermittlung entsprechender Referenzlisten zu belegen.
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Lurchen sowie die Bewertung von Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK (2017) vor.
o Die Referenzen sind in die vom AG vorgegebene Excel-Vorlage (Anlage 14-1) fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln
• Organisatorisches Konzept
o Es ist eine tabellarische Übersicht beizufügen, welche eine verbindliche Zuordnung von Erfassern zu den jeweiligen MTB enthält (Anlage 14-2).
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 50%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c909ff00-ecce-4f72-9527-24bdb0625350