1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Landkreis Harz- Fachdienst zentrale VergabestelleArt des öffentlichen Auftraggebers: KommunalbehördenHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Beschaffung einer semistationären GeschwindigkeitsüberwachungsanlageBeschreibung: Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zur MieteKennung des Verfahrens: 3ce98a44-b4c5-44b7-b93f-fb80d2bdf035Interne Kennung: EU LÖ 228/25Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 50100000Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige AusrüstungenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 34971000Geschwindigkeitskontrollkameras
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Harz(DEE09)Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungInteressenkonflikt: Ausschluss mittels InteressenskonflikterklärungBildung krimineller Vereinigungen: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB)Bildung terroristischer Vereinigungen: §129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder §
129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)Betrug oder Subventionsbetrug: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.Insolvenz: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren zu
wettbewerbsbeschränkenden Absprachen führt ebenso zum Ausschluss.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis
durch Eigenerklärung.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis
durch Eigenerklärung.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis
durch Eigenerklärung.Schwere Verfehlung: Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124
GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Beschaffung einer semistationären GeschwindigkeitsüberwachungsanlageBeschreibung: Durch den Landkreis Harz wird die Miete einer semistationären (autonomen) Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für den innerörtlichen Einsatz im gesamten Kreisgebiet (gem. Verkehrsüberwachungserlass LSA), mittels Lasertechnik ausgeschrieben.Interne Kennung: EU LÖ 228/25
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 50100000Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige AusrüstungenZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 34971000GeschwindigkeitskontrollkamerasOptionen:Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung um 12 Monate
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Harz(DEE09)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerDatum des Beginns: 10/02/2026Laufzeit: 36Monat
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 1
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: neinDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Allgemeiner JahresumsatzBeschreibung: Eigenerklärung zur EignungKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: Eigenerklärung zur Eignung
5.1.10 ZuschlagskriterienBeschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Alleiniges Zuschlagskriterium = PreisBegründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Preis = 100%
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=825620
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=825620Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 20/01/202610:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ZulässigAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt Sachsen- AnhaltInformationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu
beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Organisation, die Angebote entgegennimmt: Landkreis Harz- Fachdienst zentrale VergabestelleOrganisation, die Angebote bearbeitet: Landkreis Harz- Fachdienst zentrale Vergabestelle
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harz- Fachdienst zentrale VergabestelleIdentifikationsnummer: 000-1Postanschrift: Friedrich- Ebert- Straße 42Ort: HalberstadtPostleitzahl: 38820NUTS-3-Code: Harz(DEE09)Land: DeutschlandE-Mail: vergabestelle@kreis-hz.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen- AnhaltIdentifikationsnummer: 000-2Postanschrift: Ernst- Kamieth- Straße 2Ort: Halle (Saale)Postleitzahl: 06112NUTS-3-Code: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt(DEE02)Land: DeutschlandRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: f39cf8d7-8a9c-4f68-95d5-81a7e58ce953- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/202510:21Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch