Ausschreibungsdetails
Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten).
Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Ent-wicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf re-präsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können.
Los 1 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Norden
Los 2 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Mitte
Los 3 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Süden
Los 4 - Heuschrecken im Grünland (2026-2028)
Los 5 - Determination von bodenlebenden Spinnen im Acker, Grünland und Wald (2027-2028)
Los 6 - Determination von xylobionten Käfern im Wald (2027-2028)
Los 7 - Wildbienen in Siedlungen (2026)
Die vollständigen Leistungsbeschreibungen je Los finden Sie in den Vergabeunterlagen. In den Beschreibungen je Los können aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Zeichenanzahl auch nur Auszüge abgebildet werden.
Im Weiteren bitten wir Sie auch, die Anlage "02_Anlagen" mit Shape-Dateien und Hinweisen für die Lose zu beachten.
Die Erläuterungen der Zuschlagskriterien wurden bezogen auf die fachlichen Inhalte der Lose erstellt. Daher finden Sie in den Vergabeunterlagen 4 PDF-Dateien, und zwar für je eine für die Lose 1 bis 3, 4, 5 bis 6 und 7. Wir bitten auch hier um entsprechende Kenntnisnahme.
Ziel der Leistung des Loses 1 ist die Umsetzung des Bausteins 1A: „Tagfalter und Widderchen auf der Land-schaftsebene“ in den Jahren 2027-2028 auf insgesamt 14 Stichprobenflächen in Sachsen-Anhalt.
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detail-lierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten, Anhang „7.3.2“).
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro
Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 01. bis 21. Mai,
o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni,
o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli,
o Periode 4: 03. bis 23. Juli,
o Periode 5: 24. Juli bis 13. August.
Pro Jahr sind 7 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten.
Der Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes wird vom AG vorgegeben. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen.
Landkreis Lage Kartierungsjahr
Altmarkkreis Salzwedel nördlich Klein Grabenstedt 2027
Altmarkkreis Salzwedel nördlich Chüttlitz 2027
Landkreis Börde östlich Wormsdorf 2027
Landkreis Jerichower Land südlich Königsborn 2027
Landkreis Jerichower Land westlich Fienerode 2027
Landkreis Stendal westlich Meseberg 2027
Landkreis Stendal südwestlich Wulkau 2027
Altmarkkreis Salzwedel südöstlich Badel 2028
Landkreis Börde nordwestlich Beendorf 2028
Landkreis Jerichower Land nordwestlich Tuchheim 2028
Landkreis Stendal westlich Scharlibbe 2028
Landkreis Stendal nordöstlich Erxleben 2028
Landkreis Stendal östlich Voßhof 2028
Landkreis Stendal Havelberg 2028
...
6 Teilleistungen und Termine
Für die Teilleistung 1/2 gelten folgende Termine: 22.11.2027 (Prüffrist 29.11.2027).
Für die Teilleistung 2/2 gelten folgende Termine: 27.11.2028 (Prüffrist 04.12.2028).
Zahlungen
Das Gesamthonorar für die Leistung wird in Teilzahlungen nach Abnahme der zugehörigen Teilleistungen ausgezahlt.
Es gliedert sich die Teilzahlung folgendermaßen auf:
• Teilzahlung 1/2 (2027): 50 % des Gesamthonorars.
• Teilzahlung 2/2 (2028): 50 % des Gesamthonorars.
...
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 02_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht. Beachten Sie bitte auch die Anlage zur Leistungsbeschreibung (Shape-Datei).
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung und Anlage 08a_Referenzen_Projekterfahrungen)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit einschlägiger entomologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung der in den jeweiligen Losen relevanten Insektengruppen vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektleitung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ziel der Leistung des Loses 2 ist die Umsetzung des Bausteins 1A: „Tagfalter und Widderchen auf der Land-schaftsebene“ in den Jahren 2027-2028 auf insgesamt 13 Stichprobenflächen in Sachsen-Anhalt.
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung (siehe unten, Anhang „7.3.2“).
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro
Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 01. bis 21. Mai,
o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni,
o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli,
o Periode 4: 03. bis 23. Juli,
o Periode 5: 24. Juli bis 13. August.
Pro Jahr sind 7 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten (Hinweis: Das Untersuchungsgebiet ST 135 wird sowohl 2027 als auch 2028 kartiert).
Der Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes wird vom AG vorgegeben. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen.
Landkreis Lage Kartierungsjahr
Magdeburg Magdeburg 2027
Dessau-Roßlau östlich Mildensee 2027
Landkreis Mansfeld Südharz östlich Dederstedt 2027
Landkreis Wittenberg nördlich Möhlau 2027
Landkreis Wittenberg Axien 2027
Salzlandkreis nördlich Arnstedt 2027
Salzlandkreis nördlich Etgersleben 2027
Landkreis Mansfeld Südharz östlich Dederstedt 2028
Landkreis Jerichower Land nordöstlich Burg 2028
Landkreis Wittenberg nördlich Großkorga 2028
Landkreis Wittenberg westlich Hohenlubast 2028
Landkreis Wittenberg nördlich Mellnitz 2028
Salzlandkreis östlich Barby 2028
Salzlandkreis Bernburg 2028
...
6 Teilleistungen und Termine
Für die Teilleistung 1/2 gelten folgende Termine: 22.11.2027 (Prüffrist 29.11.2027).
Für die Teilleistung 2/2 gelten folgende Termine: 27.11.2028 (Prüffrist 04.12.2028).
Zahlungen
Das Gesamthonorar für die Leistung wird in Teilzahlungen nach Abnahme der zugehörigen Teilleistungen ausgezahlt.
Es gliedert sich die Teilzahlung folgendermaßen auf:
• Teilzahlung 1/2 (2027): 50 % des Gesamthonorars.
• Teilzahlung 2/2 (2028): 50 % des Gesamthonorars.
...
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 02_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht. Beachten Sie bitte auch die dazugehörige Anlage (Shape-Datei).
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung und Anlage 08a_Referenzen_Projekterfahrungen)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit einschlägiger entomologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung der in den jeweiligen Losen relevanten Insektengruppen vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektlei-tung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ziel der Leistung des Loses 3 ist die Umsetzung des Bausteins 1A: „Tagfalter und Widderchen auf der Land-schaftsebene“ in den Jahren 2027-2028 auf insgesamt 12 Stichprobenflächen in Sachsen-Anhalt.
Es kommt die Methodik gemäß des Einheitlichen Methodenleitfadens für das Modul 1A „Tagfalter und Widderchen auf der Landschaftsebene“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung.
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr im Zeitraum von Anfang Mai bis Mitte August in fünf Erfassungsperioden, die jeweils eine Länge von 21 Tagen haben und gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der fünf Erfassungsperioden wird pro
Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 01. bis 21. Mai,
o Periode 2: 22. Mai bis 11. Juni,
o Periode 3: 12. Juni bis 02. Juli,
o Periode 4: 03. bis 23. Juli,
o Periode 5: 24. Juli bis 13. August.
Pro Jahr sind 6 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten.
Der Verlauf des 1,5 km-Transekts innerhalb des Untersuchungsgebietes wird vom AG vorgegeben. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen.
Landkreis Lage Kartierungsjahr
Saalekreis nördlich Wallendorfer See 2027
Burgenlandkreis westlich Wennungen 2027
Landkreis Harz nördlich Pabstorf 2027
Landkreis Harz nördlich Altenbrak 2027
Landkreis Harz nördlich Badeborn 2027
Landkreis Mansfeld Südharz westlich Hettstedt 2027
Saalekreis Spergau 2028
Burgenlandkreis nördlich Neidschütz 2028
Landkreis Harz westlich Dingelstedt 2028
Landkreis Harz südlich Hüttenrode 2028
Landkreis Mansfeld Südharz südöstlich Erdeborn 2028
Landkreis Mansfeld-Südharz Roßla 2028
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6 Teilleistungen und Termine
Für die Teilleistung 1/2 gelten folgende Termine: 22.11.2027 (Prüffrist 29.11.2027).
Für die Teilleistung 2/2 gelten folgende Termine: 27.11.2028 (Prüffrist 04.12.2028).
Zahlungen
Das Gesamthonorar für die Leistung wird in Teilzahlungen nach Abnahme der zugehörigen Teilleistungen ausgezahlt.
Es gliedert sich die Teilzahlung folgendermaßen auf:
• Teilzahlung 1/2 (2027): 50 % des Gesamthonorars.
• Teilzahlung 2/2 (2028): 50 % des Gesamthonorars.
...
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 02_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht. Beachten Sie bitte auch die zur Leistungsbeschreibung gehörende Anlage (Shape-Datei).
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung und Anlage 08a_Referenzen_Projekterfahrungen)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit einschlägiger entomologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung der in den jeweiligen Losen relevanten Insektengruppen vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektlei-tung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die Heuschreckenkartierung erfolgt auf 26 festgelegten Grünlandflächen in Sachsen-Anhalt. Hiervon werden 24 im Zeitraum einmalig und zwei (ST 079 und ST 092) jährlich beprobt. Somit werden jährlich 10 Flächen beprobt.
Landkreis Lage Kartierungsjahr
Altmarkkreis Salzwedel nördlich Chüttlitz 2027
Altmarkkreis Salzwedel südwestlich Röwitz 2028
Altmarkkreis Salzwedel südöstlich Badel 2026
Altmarkkreis Salzwedel nördlich Klein Grabenstedt 2028
Burgenlandkreis westlich Wennungen 2026
Halle Halle - Nord 2027
Halle Halle - Hufeisensee 2028
Landkreis Anhalt-Bitterfeld südöstlich Scheuder 2026
Landkreis Börde südwestlich Rogätz 2027
Landkreis Börde östlich Wormsdorf 2028
Landkreis Börde nördlich Klein Germersleben 2026
Landkreis Harz nördlich Tanne 2026
Landkreis Harz südlich Hüttenrode 2026, 2027, 2028
Landkreis Jerichower Land südlich Lostau 2028
Landkreis Jerichower Land nordwestlich Tuchheim 2026, 2027, 2028
Landkreis Stendal östlich Voßhof 2027
Landkreis Stendal westlich Dahlen 2028
Landkreis Stendal nordwestlich Neuendorf am Speck 2026
Landkreis Stendal südlich Bölsdorf 2027
Landkreis Stendal Fährstelle Grieben 2028
Landkreis Stendal südwestlich Wulkau 2026
Landkreis Wittenberg westlich Vockerode 2027
Landkreis Wittenberg Elbwiesen südl. Wittenberg 2028
Landkreis Wittenberg nördlich Großkorga 2026
Salzlandkreis östlich Nelben 2027
Salzlandkreis östlich Barby 2028
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6 Teilleistungen und Termine
Für die Teilleistung 1/3 gelten folgende Termine: 23.11.2026 (Prüffrist 30.11.2026).
Für die Teilleistung 2/3 gelten folgende Termine: 22.11.2027 (Prüffrist 29.11.2027).
Für die Teilleistung 3/3 gelten folgende Termine: 27.11.2028 (Prüffrist 04.12.2028).
Zahlungen: Das Gesamthonorar für die Leistung wird in Teilzahlungen nach Abnahme der zugehörigen Teilleistungen ausgezahlt.
Es gliedert sich die Teilzahlung folgendermaßen auf:
• Teilzahlung 1/1 (2026): 33 % des Gesamthonorars,
• Teilzahlung 1/2 (2027): 33 % des Gesamthonorars.
• Teilzahlung 3/3 (2028): 34 % des Gesamthonorars.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 02_Leistungsbeschreibung und der dazugehörigen Shape-Datei.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung und Anlage 08a_Referenzen_Projekterfahrungen)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit einschlägiger entomologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung der in den jeweiligen Losen relevanten Insektengruppen vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektlei-tung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ziel der Leistung ist die die Determination von Proben mit Spinnentieren im Rahmen der Umsetzung des Bausteins 1C: „Laufkäfer und bodenlebende Spinnen in Acker, Grünland und Wald“ in den Jahren 2027-2028, welche auf verschiedenen Untersuchungsflächen in Sachsen-Anhalt genommen wurden.
Minimalanforderung ist die morphologische Determination der Araneae, wobei Präimaginalstadien zwar dokumentiert, allerdings nicht determiniert werden müssen.
Die zu determinierenden Spinnen wurden mittels Bodenfallen an verschiedenen Untersuchungsflächen in Sachsen-Anhalt durch den AG erlangt. Hierbei wurden an jeder Untersuchungsfläche sechs Bodenfallen (Öffnungsdurchmesser 8 cm) für insgesamt sechs 14-tägige Fangperioden während zwei Erfassungszeiträumen (Frühjahr und Spätsommer/Herbst) exponiert, das heißt es gab drei Fangperioden je Erfassungszeitraum. Die Frühjahrserfassung (erster Erfassungszeitraum) erfolgte von Anfang Mai bis Mitte Juni, die Spätsommer-/Herbsterfassung (zweiter Erfassungszeitraum) von Anfang September bis Mitte Oktober.
Die Proben wurden jeweils im Vorjahr (2026-2027) vom AG genommen, sortiert und deren Biomasse bestimmt. Sie werden dem AN spätestens Anfang April des jeweiligen Jahres zur Verfügung gestellt. Hierfür befinden sich die Tiere in Kunststoffgefäßen, welche je nach Tiermenge unterschiedlich Größen haben können. Das Material ist in 70-80 %igem Alkohol konserviert und eindeutig etikettiert.
Der zu determinierende Umfang wird aufgrund der methodisch festgelegten Einzelfallenauswertung mit insgesamt 720 Proben avisiert. Hierbei entfallen pro Jahr 360 Proben. Es gilt zu beachten, dass es sich um eine Maximalangabe handelt, da Fallenverluste im Rahmen des Monitorings nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Sollte es zu einem geringeren Probenaufkommen als avisiert kommen, werden nur die tatsächlich determinierten Proben abgerechnet.
Dokumentation, Datenhaltung
Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst die Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Individuen je Art und, wenn im Zuge der Artdetermination erkennbar, Geschlecht pro Probe) in einer Datenbank nach Vorgabe des AG (Artnachweise im Format MultiBaseCS oder in Absprache mit dem AG in Form einer MS Excel-Vorlage, welche vom AG zur Verfügung gestellt wird)
Es wird zu festgelegten Terminen (s. u.) am Ende des jeweiligen Kalenderjahres (2027 und 2028) eine Datenbank mit den erhobenen Daten dem AG zur Verfügung gestellt.
...
6 Teilleistungen und Termine
Für die Teilleistung 1/2 gelten folgende Termine: 22.11.2027 (Prüffrist 29.11.2027).
Für die Teilleistung 2/2 gelten folgende Termine: 27.11.2028 (Prüffrist 04.12.2028).
Zahlungen
Das Gesamthonorar für die Leistung wird in Teilzahlungen nach Abnahme der zugehörigen Teilleistungen ausgezahlt.
Es gliedert sich die Teilzahlung folgendermaßen auf:
• Teilzahlung 1/2 (2027): 50 % des Gesamthonorars.
• Teilzahlung 2/2 (2028): 50 % des Gesamthonorars.
Sonstige Festlegungen
Der AN erstattet jeweils nach Probeneingang und nach Beginn der Determinationsarbeiten am Sitz des AG in Halle (S.) Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann. Die Bereitschaft zur Kooperation des AN mit anderen Auf-tragnehmern des LAU wird vorausgesetzt. Dies gilt insbesondere, wenn bei unterschiedlichen laufenden Werkverträgen inhaltliche Überschneidungen unvermeidlich sind.
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 02_Leistungsbeschreibung und der dazugehörigen Shape-Datei, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung und Anlage 08a_Referenzen_Projekterfahrungen)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit einschlägiger entomologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung der in den jeweiligen Losen relevanten Insektengruppen vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektlei-tung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ziel der Leistung ist die Determination von Proben mit xylobionten Käfern im Rahmen der Umsetzung des Bausteins 1D: „Xylobionte Käfer im Wald“ in den Jahren 2027-2028, welche auf verschiedenen Untersuchungsflächen in Sachsen-Anhalt genommen wurden.
Methodik: Minimalanforderung ist die morphologische Determination der Coleoptera (exklusive Staphylinidae und Sco-lytinae).
Die zu determinierenden xylobionten Käfer werden mittels Fallen an verschiedenen Untersuchungsflächen in Sachsen-Anhalt durch den AG erlangt. Hierbei wurden an jeder Untersuchungsfläche drei Kreuzfensterfallen (KFF) „Lufteklektor nach Rahn“ betrieben. Erfassungszeitraum ist von Anfang April bis Ende Juli mit monatli-cher Leerung.
Die Proben wurden jeweils im Vorjahr (2026-2027) vom AG genommen, sortiert und deren Biomasse be-stimmt. Sie werden dem AN spätestens Anfang April des jeweiligen Jahres zur Verfügung gestellt. Hierfür befinden sich die Tiere in Kunststoffgefäßen, welche je nach Tiermenge unterschiedlich Größen haben können. Das Material befindet sich in geeigneter Konservierungsflüssigkeit und ist eindeutig etikettiert.
Der zu determinierende Umfang wird aufgrund der methodisch festgelegten Einzelfallenauswertung mit insgesamt 36 Proben avisiert. Hierbei entfallen für 2027-2028 pro Jahr 18 Proben. Es gilt zu beachten, dass es sich um eine Maximalangabe handelt, da Fallenverluste im Rahmen des Monitorings nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Sollte es zu einem geringeren Probenaufkommen als avisiert kommen, werden nur die tatsächlich determinierten Proben abgerechnet.
Dokumentation der Vorkommen, Datenhaltung: Die erhobenen Daten sind zu dokumentieren, dies umfasst die Eingabe aller im Rahmen der Vertragsleistung getätigten Artnachweise (Summe Individuen je Art und, wenn im Zuge der Artdetermination erkennbar, Ge-schlecht pro Probe) in einer Datenbank nach Vorgabe des AG (Artnachweise im Format MultiBaseCS oder in Absprache mit dem AG in Form einer MS Excel-Vorlage, welche vom AG zur Verfügung gestellt wird)
Es wird zu festgelegten Terminen (s. u.) am Ende des jeweiligen Kalenderjahres (2027 und 2028) eine Datenbank mit den erhobenen Daten dem AG zur Verfügung gestellt.
6 Teilleistungen und Termine
Für die Teilleistung 1/2 gelten folgende Termine: 22.11.2027 (Prüffrist 29.11.2027).
Für die Teilleistung 2/2 gelten folgende Termine: 27.11.2028 (Prüffrist 04.12.2028).
Zahlungen
Das Gesamthonorar für die Leistung wird in Teilzahlungen nach Abnahme der zugehörigen Teilleistungen ausgezahlt.
Es gliedert sich die Teilzahlung folgendermaßen auf:
• Teilzahlung 1/2 (2027): 50 % des Gesamthonorars.
• Teilzahlung 2/2 (2028): 50 % des Gesamthonorars.
...
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 02_Leistungsbeschreibung und der dazugehörigen Shape-Datei, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung und Anlage 08a_Referenzen_Projekterfahrungen)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit einschlägiger entomologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung der in den jeweiligen Losen relevanten Insektengruppen vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektleitung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ziel der Leistung des Loses 7 ist die Umsetzung des Bausteins 1E: „Wildbienen in Siedlungen“ im Jahr 2026.
Es kommt die Methodik gemäß des Methodenhandbuchs zum Insektenmonitoring für das Modul 1E „Wildbienen in Siedlungen“ zur Anwendung. Der entsprechende Auszug des Leitfadens mit detaillierter Methodenbeschreibung befindet sich im Anhang dieser Leistungsbeschreibung.
Es erfolgt eine quantitative sowie ergänzend qualitative Arterfassung mit Hilfe einer Transektbegehung sowie eine Erfassung von Umweltvariablen. Die Erfassungen erfolgen je Untersuchungsgebiet und Erfassungsjahr in den unten angegeben Zeiträumen in sechs Erfassungsperioden, die gleichmäßig über den Gesamt-Zeitraum verteilt sind. In jeder der sechs Erfassungsperioden wird pro Stichprobenfläche eine Begehung durchgeführt. Die Erfassungsperioden sind wie folgt
terminiert:
o Periode 1: 25. bis 21. April,
o Periode 2: 22. April bis 19. Mai,
o Periode 3: 20. Mai bis 16. Juni,
o Periode 4: 17. Juni bis 14. Juli,
o Periode 5: 15. Juli bis 11. August
o Periode 5: 12. August bis 08. September.
Es sind 7 Untersuchungsgebiete zu bearbeiten.
Je Untersuchungsgebiet werden fünf 50 m lange Transekte im Siedlungsbereich begangen. Der Verlauf der Transekte wird bei der ersten Begehung durch den AN gewählt, dokumentiert und dem AG mitgeteilt. Die Transekte müssen bei jeder Begehung genau gleich verlaufen. Für die Ersteinrichtung sind zwingend die Vorgaben des Methodenhandbuches umzusetzen!
Für die qualitative Erfassung wird der Siedlungsbereich innerhalb der SPF in Viertel aufgeteilt, die jeweils gezielt nach Arten abgesucht werden.
Wildbienenindividuen werden in Fällen, wo dies zuverlässig möglich ist, vor Ort lebend bestimmt werden. In den meisten Fällen wird dies nicht möglich sein, da mikroskopische Merkmale zur Determination herangezogen werden müssen. Hierfür werden die Individuen als Belege gesammelt und nach Abschluss der Leistung dem AG zur Verfügung gestellt.
Untersuchungsgebiete:
Landkreis Lage Jahr der Kartierung
Landkreis Stendal Havelberg 2026
Magdeburg Magdeburg 2026
Salzlandkreis Bernburg 2026
Landkreis Wittenberg Axien 2026
Landkreis Mansfeld-Südharz Roßla 2026
Saalekreis Spergau 2026
...
6 Termine
Für die Leistung gilt folgender Termin: 23.11.2026 (Prüffrist 30.11.2026).
Zahlungen
Das Gesamthonorar für die Leistung wird nach Abnahme der Leistung ausgezahlt.
...
Alle weiteren Informationen finden Sie in der Anlage 02_Leistungsbeschreibung, da der Zeichenvorrat hier zur Abbildung nicht ausreicht.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung und Anlage 08a_Referenzen_Projekterfahrungen)
Für das Vergabeverfahren gelten folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
• Personelle Leistungsfähigkeit
o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind alle Bearbeiter mit einschlägiger entomologischer Erfahrung verbindlich zu benennen
• Personenbezogene Referenzen
o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung der in den jeweiligen Losen relevanten Insektengruppen vor.
o Die Referenzen sind in eine Excel-Tabelle fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln.
• Organisatorisches Konzept
o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektleitung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufge-führten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen Arbeitsschritten enthält.
Fachliche Qualifikation und Erfahrung 40%
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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