Ausschreibungsdetails
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Bodestraße 1-3, 10178 Berlin
Rohbauarbeiten - DIN 18299 etc. - Ausbau Pergamonsteg - VE B-303-9
KG 300:
ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
ATV DIN 18331 Betonarbeiten
ATV DIN 18335 Stahlbauarbeiten
ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten
ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten
ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
ATV DIN 18318 Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen
ATV DIN 18863 Maler- und Lackiererarbeiten, Beschichtungen
KG 400:
ATV DIN 18385 Aufzugsanlagen, Förderanlagen
ATV DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungs- und Erdungsanlagen
ATV DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansichtdient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben), müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können
Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten. Seit dem 1.1.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Der Eröffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht mehr in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme an der Submission ist nicht mehr möglich.
Baustelleneinrichtung für Gesamtleistung Pergamonsteg am Ufer;
Baustelleinrichtung im Wasser, Kupfergraben; Transportplanung für die Brückenträger, einschl. Zeichnungen; Beantragung und Einholung aller notwendiger behördlicher Genehmigungen für den Transport von Großgeräten, Schwer- und Langtransporte der Bauteile auf öffentlichen Straßen;
Technische Bearbeitung Brücke:
Durchführung von Schwingungsmessungen am Brückenüberbau; Baubegleitende Vermessung durch einen öff. bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) inkl. Dokumentation.
Gerüstarbeiten:
Arbeitsgerüste für die Fassadenbekleidung, ca. 390 m2; Traggerüste, ca. 430 m3; Traggerüste, ca. 90 m2.
Betonarbeiten:
Mehrgeschossige Stahlbetonkonstruktion als Kopfbau auf der Westseite der Brücke, L/B ca. 20,50/4,80 m, als „Weiße Wanne“ mit WU-Beton; ca. 450 m3; Brückenüberbau als Stahlverbundkonstruktion, Deckenplatte, Dicke 20-25 cm, auf Stahltrapezprofil, Abmessungen L/B ca. 24,00/20,50 m, ca. 500 m2; Stahlbetonfertigteile als Schwingungsdämpfer, 13 St.
Stahlbauarbeiten:
Stahlbauarbeiten Brückenüberbau S235J2, EXC 3, Stahlverbundträger aus geschweißten Blechträgern mit Überhöhung, Höhe 800 mm, Länge ca. 24,00 m, ca. 165 t; Querträger in Kurzstücken aus HEB-Träger, ca. 9 t; Schwingungsdämpfer aus Stahlplatten, ca. 2 t.
Korrosionsschutzarbeiten:
Korrosionsschutz C3 auf Stahlkonstruktion der Brücke und der Schwingungsdämpfer, ca. 176 t;
Abdichtungsarbeiten:
Horizontalabdichtung Brücke, ca. 510 m2; Abdichtung Außentreppe aus Stahlbeton, ca. 80 m2; Dachabdichtung Aufzugstürme, ca. 25 m2;
Innenabdichtung des Regenwassereinleitbauwerks mit Flüssigkunststoff, insgesamt ca. 62 m2; Sockelabdichtung der Außenwand des Kopfbaus, ca. 45 m2.
Gussasphaltarbeiten:
Gussasphaltschutzschicht auf Trennschicht auf der Polymerbitumenabdichtung des Brückenüberbaus, ca. 510 m2.
Metallbauarbeiten:
Brücken- und Treppengeländer aus Stahl, teilweise Edelstahl, ca. 82 m; Gitterroststeg und -podeste inkl. Unterkonstruktion und Geländer aus Stahl, einschl. Korrosionsschutz im Duplex-System.
Edelstahl-Ausbauelemente für die Aufzugstürme; Ablaufabdeckung auf der Brücke aus Aluminiumgussgitter, 32 St;
Naturwerksteinarbeiten:
Fassadenbekleidung D 15 cm aus Naturwerksteinplatten Muschelkalk, als verlorene Schalung für die WU-Wand, ca. 8 m2;
Ausführung der massive Uferwand- und Kopfbauwerkbekleidungen, Plattendicke 15 cm, ca. 200 m2 mit vom AG beigestellten montagefertigen Naturwerksteinplatten;
Unterkonstruktion aus nichtrostendem Stahl nach Planung und Statik des AN, Montage der vom AG vorgefertigten und beigestellten Naturwerksteinplatten Muschelkalk, für: Seitenbekleidung Brücke, ca. 50 m; vorgehängte hinterlüftete Fassadenbekleidung Aufzugstürme, ca. 175 m2; Dachbeläge auf Stelzlager, ca. 20 m2;
Bodenbelag der Brücke aus großformatigen Granitplatten auf Splittbett, ca. 500 m2; Natursteinkeilstufen aus Granit, ca. 230 m; Sitzbänke aus Granit, 8 St;
Maler- und Lackierarbeiten:
Antistatisch ableitfähige Bodenbeschichtungen, ca. 40 m2; feuchtebeständige, diffusionsoffene und staubbindende mineralischen Anstrich auf Betonwänden, ca. 90 m2; Hydrophobierung auf Deckenunterseiten, ca. 20 m2.
KG 400 Integration Technische Gebäudeausrüstung:
- Abwasser: Brückenablauf, 16 St; Ablauf, Bodenablauf, 6 St; Schlitzrinne in Sonderkonstruktion, 4 St; Futterrohre, 10 St.
- Verlegesysteme: Durchführungssysteme mit Systemdeckel und Mediendurchführung, 14 St.
- Blitzschutz- und Erdungsanlagen: Fundamenterder und Ableitungen in Stahlbeton, 820 m; --Erdungsfestpunkte, 10 St; Klemmen zur Verbindung von Bewehrung, 185 St.
- Aufzugsanlagen: Ankerschienen, 30 m; Wellenanker, 6 St.
- Prüfungen, Messungen, Dokumentationen, Fotodokumentation während der Errichtung für die Leistungen der KG 400.
Leistungsbeginn: 16.04.2026
Ausführungsende: 07.12.2028
Verbindliche Einzelfristen
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQ Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 die auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Umsatzangaben für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der zu vergebenden Leistung und der Bauzeit stehen, ist der gültige PQ-Eintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Sofern im Präqualifikationsverzeichnis 3 hinterlegte Referenzen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, ist der gültige PQEintrag für den entsprechenden Leistungsbereich als Eignungsnachweis ausreichend. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt 124 sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/Vergaben/InformationenAuftragnehmer/Eigenerklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieterhaben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Zusätzliche Qualifikationsnachweise zur technischen Leistungsfähigkeit:
Es sind zusätzliche Qualifikationsnachweise des Bieters vorzulegen. Sollten diese Qualifikationen nicht im eigenen Betrieb erbracht werden können, hat der Bieter die verantwortlichen Nachunternehmer zu benennen und deren Nachweise vorzulegen.
1. Nachweis der Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten
Der Bieter bzw. der für die Leistung vorgesehene Nachunternehmer hat einen gültigen Nachweis der Fachkunde für Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten zu erbringen.
Als Nachweis gilt ein gültiges Zertifikat für Korrosionsschutzarbeiten einer anerkannten Prüfstelle (z. B. Bundesverband für Korrosionsschutz e. V. – KOR-Schein) oder ein gleichwertiger Nachweis.
Gleichwertige Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten der EU-/EWR-Staaten werden anerkannt.
2. Nachweis Befähigung zur Herstellung von Tragkonstruktion aus Stahl
Ein gültiges EG-Zertifikat ist für das Schweißen der Tragkonstruktion aus Stahl, für die Ausführungsklasse EXC3 gemäß DIN EN 1090-1 2012-02 oder gleichwertig für alle Arten der im LV beschriebenen Stahlbauarbeiten, vorzulegen durch:
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von tragenden Stahlbauten nach DIN EN 1090-2: 2018-09 (Abschnitt 7) oder gleichwertig.
Die Herstellung von tragenden Bauteilen aus Stahl in den genannten Ausführungsklassen darf nur durch solche Hersteller erfolgen, deren werkseigene Produktionskontrolle durch eine notifizierte Stelle entsprechend EN 1090-1:2012-02 (Ausführung von Stahltragwerken – Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile) oder gleichwertig zertifiziert ist.
Als Eignungsnachweis gilt alternativ (gem. Liste der Technischen Baubestimmungen vom 09.04.2025 (VVTB Bln):
- ein durch eine notifizierte Stelle ausgestelltes oder bestätigtes Schweißzertifikat nach DIN EN
1090-1: 2012-02, wenn die werkseigene Produktionskontrolle des Betriebs durch diese Stelle
entsprechend DIN EN 1090-1: 2012-02 zertifiziert ist;
oder:
- ein auf Grundlage von DIN EN 1090-2:2011-10 bzw. DIN EN 1090-2:2018-09 in Verbindung mit
DIN EN 1090-1: 2012-02, Tabelle B.1 durch eine bauaufsichtlich anerkannte Stelle ausgestelltes
Schweißzertifikat.
Referenzen für vergleichbare Bauleistungen:
Referenzen mit Vorlage der Referenzbescheinigung (VHB FB 444) oder gleichwertiger Referenzbescheinigungen
Es sind Referenzbescheinigungen des Bieters bzw. der für die Leistung vorgesehene Nachunternehmer vorzulegen.
Hinweis: Bei präqualifizierten Firmen wird die Eignung anhand der im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen geprüft. Sollten die dort hinterlegten Referenzen den hier geforderten, projektspezifischen Anforderungen nicht entsprechen, müssen präqualifizierte Bieter bereits mit dem Angebot zusätzlich geeignete Referenzen einreichen.
Allgemeine Angaben zu Referenzbescheinigungen
Die Referenzbescheinigungen müssen folgende Angaben enthalten:
- Referenzgeber (Bauherr/Auftraggeber) oder dessen Vertretung (falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird) mit Namen (Angabe der juristischen Person), Anschrift, Ansprechpartner und dessen Position bzw. Firmenzugehörigkeit, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse.
- Bezeichnung des Bauvorhabens
- Ausgeführte Leistung bei Gewerkebündelung z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer, ansonsten Angabe der Einzelleistungen (Gewerke)
- Ort der Ausführung (Ort/Straße)
- Ausführungszeit (Monat/Jahr) Baubeginn und Fertigstellung
- Vertragliche Bindung des Referenznehmers: Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer
- Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung des PQ-Verfahrens (https://www.pq-verein.de/downloads/) auf die sich die Referenz bezieht
- Art der Baumaßnahme: Neubau, Umbau oder Denkmal
- Bestätigung des Referenzgebers über die auftragsgemäße Ausführung der Leistungen einschließlich ggf. Feststellungen, die während der Abwicklung gemacht wurden, wie
- Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B
- die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt
- wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung
- dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht
- die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert
- wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen
- Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
- ggf. andere.
Folgende Angaben sind für die Referenzbescheinigung(en) für Neubau Brücke erforderlich:
- Kurzbeschreibungen der Baumaßnahme
- Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke
- Eventuelle Besonderheiten der Ausführung
- Auftragswert der Maßnahme in Euro netto.
Folgende Angaben sind bei Referenzbescheinigungen für einzelne Bauleistungen erforderlich:
- Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen (z. B. m³, m², m, St, kg, t)
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer
- Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
- Auftragswerts der ausgeführten einzelnen Bauleistungen in Euro netto.
1. Referenzbescheinigungen für Neubau Brücke
Es sind Referenzbescheinigungen von mindestens 1 abgeschlossenen Neubau einer Brücke mit Angaben zu im eigenen Betrieb maßgeblich erbrachten vergleichbaren Bauleistungen aus den Bereichen Betonarbeiten oder Stahl- und Korrosionsschutzarbeiten vorzulegen. Die Referenzen müssen in Summe einen Auftragswert von mindestens 2.000.000 Euro netto aufweisen. Die Fertigstellung der Leistungen muss in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein.
2. Referenzbescheinigungen für einzelne Bauleistungen Neubau
Mit der vorgenannten Referenzbescheinigung für Neubau Brücke oder ggf. durch zusätzlich Referenzbescheinigungen aus dem Bereich Neubau Hochbau sind folgende einzelne Bauleistungen nachzuweisen (bei Nachunternehmereinsatz ist dessen Eignung für die jeweilige Leistung durch entsprechende Referenzbescheinigungen nachzuweisen). Die Fertigstellung der Leistungen muss in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein.
2.1 WU-Beton,
2.2 Stahlbauarbeiten,
2.3 Metallbauarbeiten,
2.4 Naturwerksteinarbeiten.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es dürfen keine Personen an dem Öffnungsverfahren teilnehmen
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53113 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Vertretung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
ALT
Frist für den Eingang der Angebote: 29/01/2026 09:30
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tag
Datum des Eröffnungstermins: 29/01/2026 09:31
NEU
Frist für den Eingang der Angebote: 04/02/2026 11:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tag
Datum des Eröffnungstermins: 04/02/2026 11:01
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