Ausschreibungsdetails
Hinweis 2: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 3: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Fragen von Bietenden, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Ist bei elektronisch in Textform eingereichten Bewerbungen der/die Bewerbende nicht erkennbar, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Kommunikation zwischen Bewerbenden/Bietenden und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerbenden sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierte/r Nutzer/in der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerbenden versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Bauaufgaben umfassen Erneuerungsmaßnahmen, Modernisierungen und energetische Sanierungen von Gebäuden und Gebäudeteilbereichen mit überwiegend repräsentativem Charakter. Die Gebäude dienen Verwaltungszwecken und Sondernutzungen. Sie verfügen über ein hohes technisches Ausstattungsniveau und unterliegen im Bau und Betrieb besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Gebäude stehen teilweise unter Denkmalschutz. Die Maßnahmen werden überwiegend im laufenden Betrieb umgesetzt.
Das Honorarvolumen pro Einzelmaßnahme liegt voraussichtlich im Bereich ab 50.000 EUR bis 650.000 EUR (brutto). Das Gesamtkostenvolumen (KG 200-600) aller Baummaßnahmen beträgt nach derzeitiger Einschätzung ca. 400 Mio. EUR (netto).
Die Fachplanungsleistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Fachplanungsbüros vergeben werden.
Das BBR führt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach VgV in 2 Stufen durch:
— Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
— Stufe 2: Verhandlung zur Rahmenvereinbarung
Im Ergebnis des Vergabeverfahrens sollen bis zu 6 Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Fachplanungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu objektkonkreten, auftragsbezogenen Kriterien zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Zuschlagskriterien und deren Wichtung sind der Auswertungsmatrix Stufe 3 (Anlage B zur Rahmenvereinbarung) zu entnehmen. Die Unterkriterien orientieren sich an den Rahmenbedingungen der Einzelaufträge und können daher variieren.
Die Einzelaufträge umfassen Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 8). Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelauftrag (Stufe 3 – objektkonkret) festgelegt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Anspruch auf Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder einzelne Leistungsbereiche zu beschränken.
Beginn der Rahmenvertragslaufzeit ist voraussichtlich 04/2026. Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen (objektkonkret) ist für die Jahre 2026 bis 2030 vorgesehen. Die Laufzeit der einzelnen, auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge (objektkonkret), kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinausgehen.
AG: Bund/BImA
Nutzer: DBT
Gebäudenutzung: Plenarbereich Reichstagsgebäude, Sitzungssäle, Büro- u. Sondernutzungen des Deutschen Bundestags
Art der Baumaßnahme: Neubau, Sanierung, Modernisierung, Umbau, Ertüchtigung u. Instandsetzung
Projektkosten (netto) für KG 480 gem. DIN 276: Bis zu 5. Mio. € je nach Einzelauftrag
Projektdauer: Beauftragung innerhalb des Rahmenvertrages für vier Jahre (2.Quartal 2026 bis Ende 1. Quartal 2030), Projekte werden über die Rahmenvertragsdauer hinaus bearbeitet
Leistungsbereich: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (AG 8)
Leistungsbild: Technische Ausrüstung gemäß §§ 55ff HOAI der AG 8 in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie besonderer Leistungen gemäß Einzelauftrag. Dem jeweiligen Einzelauftrag liegt eine Leistungsbeschreibung bei.
Bei Rahmenvereinbarungen Schätzwert/Höchstwert über die Gesamtlaufzeit des Vertrages beträgt: Schätzwert (netto): 1.680.000 €, Höchstwert (brutto): 2,5 Mio. €
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Mitglieder die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführenden und/oder dem/den bevollmächtigten Vertretenden elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Ist bei elektronisch in Textform eingereichten Bewerbungen der/die Bewerbende nicht erkennbar, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerbenden, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Mitglieder der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a). Ferner ist eine Vollmacht für den/die bevollmächtigte/n Vertreter/in der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmenden vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der/die Bewerbende oder Bietende, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für das Nachunternehmen die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerbender oder Bietender die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmenden eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmen (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
7. Unterzeichnete Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 (Anlage 6). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
8. Einverständniserklärung Geheimschutz (Anlage 7). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied sowie von allen Nachunternehmen vorzulegen.
9. Vertraulichkeitserklärung Vergabeunterlagen (Anlage 8). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied sowie von allen Nachunternehmen vorzulegen.
10. Der Auftraggebende wird für den/die Bietende/n, der/die den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes) beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben ausländische Bietende gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (soweit vorhanden) vorzulegen. Die Auftragsvergabe steht daher unter dem Vorbehalt, dass das Wettbewerbsregister keine Eintragungen enthält, die einer Beauftragung entgegenstehen.
nachzuweisen.
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024) muss im Bereich Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 8 mindestens >= 350.000 € netto betragen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens darf der Umsatz des Nachunternehmens nur entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn das Nachunternehmen diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat.
Die Anzahl der Beschäftigten (einschl. Büroinhaber/innen) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2022, 2023, 2024) mindestens >= 3.
Davon Anzahl der Beschäftigten mit Studienabschluss (Bachelor, Master oder Diplom) aus dem Fachbereich Maschinen- oder Elektrotechnik in Verbindung mit Gebäudeautomation oder Automatisierungs- und Regelungstechnik oder in Verbindung mit einem Zertifizierungslehrgang Fachingenieur Gebäudeautomation VDI (Anlagengruppe 8) oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach Studium in der Fachplanung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 8 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens >= 2.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens darf der Umsatz des Nachunternehmens nur entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn das Nachunternehmen diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat.
gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Alle Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2018 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI).
In beiden Referenzprojekten muss jeweils die Anlagengruppe 8 von dem/der Bewerbenden bearbeitet worden sein.
In beiden Referenzprojekten müssen zusammengenommen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 gem. §§ 55 HOAI von dem/der Bewerbenden bearbeitet worden sein.
Davon:
Ein Referenzprojekt als Neubau – oder Grundsanierungsmaßnahme aus dem Bereich der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 8 mit anrechenbaren Gesamtkosten in den KGR 480 nach DIN 276 von mind. 300.000 € netto.
Ein Referenzprojekt als Erneuerungsbaumaßnahme/Bestandssanierung (Bauen im Bestand/Bauen im laufenden Betrieb) aus dem Bereich der Technischen Ausrüstung mit anrechenbaren Gesamtkosten in den KGR 480 nach DIN 276 von mind. 120.000 € netto.
Hinweis: Rahmenvereinbarungen im Bereich des Bauunterhalts werden nicht als ein Referenzprojekt gewertet.
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerbenden vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/in, Auftraggeber/in, Ansprechpartner/in mit Tel.-Nr., Entwurfsverfasser/in, Architekt/in, Projektdauer, Gebäudenutzung, Art der Baumaßnahme, Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung, Beschreibung der Maßnahmen des/der Bewerbenden zur Gewährleistung der Qualität der Projektabwicklung (projektbezogene Aussagen zu Kosten-, Termin- und Qualitätssicherung)
Hinweis: Berufung auf Zertifizierung nach EN DIN ISO 9001 oder gleichgestellte Verfahren genügt nicht, Vorlage eines projektbezogenen Referenzschreibens etc.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüberhinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem/der Bewerbenden eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmens sind nicht zugelassen.
Der/die Bewerbende oder die Bietergemeinschaft haben das gesamte Projektteam
im Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) vorzustellen. Dabei soll auch berücksichtigt werden, welche Zugehörigkeit des Fachbereichs vorliegt, sodass die Aufteilung der Projektbeteiligten den Anlagengruppen bzw. Kostengruppen zugeordnet werden kann. Dies ist bei der Einzelvorstellung (s.u. zu berücksichtigen).
Die für das Projektteam geltenden Mindestkriterien sind in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbogen) aufgeführt.
Das konkrete Projektteam ist erst in Stufe 3 (Einzelauftrag) zu benennen. Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind in digitaler Form erst mit Angebotsabgabe für den Einzelauftrag vorzulegen.
Die für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten dürfen über keine Staatsangehörigkeit von einem in der beiliegenden Staatenliste des BMI aufgeführten Staaten verfügen. Dies gilt auch dann, wenn sie daneben auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, die nicht auf der Liste vermerkt ist.
Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der/die Bewerbende /die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
www.evergabe-online.de
Für die Projektbearbeitung ist eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung durch die Polizei des Deutschen Bundestages, für alle mit der Planung und Bauausführung befassten Personen, sowie alle Personen mit Zutrittsberechtigung zu den Baustellen und den Bestandsgebäuden, erforderlich. Der Abschluss eines Rahmenvertrages und die hieraus resultierenden Einzelaufträge wird unter der Bedingung gemäß § 158 BGB geschlossen werden, dass die Überprüfung erfolgreich abgeschlossen werden und eine erfolgreich abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung nicht widerrufen wird.
Die Bearbeitung einzelner Projekte erfordert die erfolgreiche Überprüfung der Stufe Ü2 nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (§ 9 SÜG) für einen mit der Planung und Bauausführung befassten Personen oder der Stufe Ü2 gem. Sabotageschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG) für alle Personen mit Zutrittsberechtigung zu den Baustellen und Bestandsgebäuden. Soweit bei den mit der Auftragsausführung betrauten Mitarbeiten bislang keine erfolgreiche Überprüfung der Stufe Ü 2 vorliegt, genügt es für das Vergabeverfahren, wenn eine entsprechende Erklärung unterzeichnet wird, dass die Bereitschaft einer entsprechenden Sicherheitsüberprüfung der angegebenen Mitarbeiter besteht. Es wird jedoch klargestellt, dass der Abschluss aus diesem Rahmenvertrag resultierender Einzelaufträge nur unter Bedingung gemäß § 158 BGB geschlossen werden, dass die Überprüfung der Stufe Ü 2 erfolgreich abgeschlossen werden kann bzw. eine erfolgreich abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung nicht widerrufen wird.
Voraussetzung für eine Beauftragung ist, dass das eingesetzte Personal die Sicherheitsanforderungen an die Baumaßnahme erfüllt. Die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden dürfen dafür keine Staatszugehörigkeit zu einem der Staaten in denen nach Feststellung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i.S.d. § 13 Abs. 1 S.1 Nr. 17 SÜG), besitzen. (Staatenliste ist mit veröffentlicht)
Dies gilt gleichermaßen für Personen, die über eine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit/-en verfügen und mindestens eine dieser Staatsangehörigkeiten einer der in der Staatenliste genannten Staaten betrifft. Der/die Auftragnehmende hat außerdem sicherzustellen, dass Personen die einem Staat der Staatenliste angehören keinen Einblick in die Unterlagen der Baumaßnahme erhalten.
Sollte sich im Vergabeverfahren herausstellen, dass Mitarbeiter benannt werden, die diese Anforderungen nicht erfüllen, führt dies zum sofortigen Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4.1, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
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