Ausschreibungsdetails
Die Festbestellmenge beträgt 9 Stück. Die variable Menge beträgt 120 Stück. Somit beträgt die Höchstmenge 129 Stück. Diese entspricht der geschätzten Gesamtmenge. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu dieser Höchstmenge abgerufen werden. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Wettbewerbsregisterauskunft eingeholt. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen.
Die angegebene Frist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist -Dauer in Tagen) beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Nachweise und Erklärungen zur Leistung:
Konstruktionszeichnung:
Um sicher zu stellen, dass die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden, ist dem Angebot eine Konstruktionszeichnung beizufügen. Aus der Konstruktionszeichnung müssen entsprechend der Leistungsbeschreibung mindestens der 20 ft Container nach ISO 830 1CC, die Positionierung des Kraftstofftanks und dessen Reinigungsöffnung(en) und die Positionunger der Batterie hervorgehen.
Erläuterungen zur angebotenen Leistung:
In der Leistungsbeschreibung werden an einigen Stellen weitergehende Informationen/ Erläuterungen zu der angebotenen Leistung gefordert. Diese Informationen sind mit dem Angebot einzureichen. Hierfür ist vom Bieter selbst eine Anlage zu erstellen.
Zudem sind die Datenblätter: zum Generator, zum Motor, dem Ladegerät, der Standheizung, der Motorsteuerung, der Beleuchtung und der Umfeldbeleuchtung mit dem Angebot vorzulegen. Die Übereinstimmung der Leistung wird anhand dieser Datenblätter überprüft.
Bitte beachten Sie, dass für alle in der Leistungsbeschreibung genannten nationalen oder EU-Normen bezüglich der Anforderungen auch die gleichwertige Art zugelassen wird. Die Gleichwertigkeit muss der Bieter durch geeignete Mittel (z. B. technische Beschreibung des Herstellers oder Prüfbericht einer anerkannten Stelle) mit seinem Angebot nachweisen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrages, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag des Ablaufs der Angebotsfrist).
Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Lieferung von Netzersatzanlagen zum Gegenstand haben, die folgende Merkmale aufweisen: Generatorleistung zwischen ≥ 600 kVA und ≤ 700 kVA, Diesel Motor mit Abgasnorm IIIA oder besser. Geeignet zum Inselbetrieb und Netzparallelbetrieb (siehe Leistungsbeschreibung). Verbaut im 20 ft Container.
Diese Anforderungen können in einer Referenz erfüllt worden sein oder verteilt auf mehrere Referenzen.
Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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