1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: Der Generalbundesanwalt beim BundesgerichtshofArt des öffentlichen Auftraggebers: Oberste BundesbehördeHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Kauf von Hardware für ein Backup-System nebst Software, Installation und Service/WartungBeschreibung: Die Auftraggeberin beabsichtigt den Kauf von Hardware für ein Backup-System, einschließlich Entnahmemöglichkeit der Speichermedien, nebst Software und Installation. Dieses System soll die erheblichen Datenmengen in einer angemessenen Zeit sichern und vorgesehene Sicherungszyklen einhalten. Der abzuschließende Vertrag soll eine entsprechende Supportleistung beinhalten.Kennung des Verfahrens: 493ee8da-f083-4800-b6e1-10f423c70810Interne Kennung: 5400/6 E SH IV Nr. 114Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 30200000Computeranlagen und ZubehörZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72910000Computer-Backup-Dienste
2.1.2 ErfüllungsortOrt: KarlsruhePostleitzahl: 76135NUTS-3-Code: Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine InformationenRechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBildung krimineller Vereinigungen: Neben den Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB gelten ggf. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen zu finden sind.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0000Titel: Kauf von Hardware für ein Backup-System nebst Software, Installation und Service/WartungBeschreibung: Die Auftraggeberin beabsichtigt den Kauf von Hardware für ein Backup-System, einschließlich Entnahmemöglichkeit der Speichermedien, nebst Software und Installation. Dieses System soll die erheblichen Datenmengen in einer angemessenen Zeit sichern und vorgesehene Sicherungszyklen einhalten. Der abzuschließende Vertrag soll eine entsprechende Supportleistung beinhalten.Interne Kennung: 5400/6 SH IV Nr. 114
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: LieferungenHauptklassifizierungscode(cpv): 30200000Computeranlagen und ZubehörZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 72910000Computer-Backup-Dienste
5.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerSonstige Angaben zur Dauer: Unbekannt
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Eintragung in das HandelsregisterBeschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister, nachzuweisen durch einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als drei Monate zum Ende der Angebotsfrist.Kriterium: Berufliche RisikohaftpflichtversicherungBeschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähgkeit
Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter Höhe:
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Kopie des Dokuments beifügen) oder eine Bestätigung, dass die entsprechende Versicherung bei Auftragserteilung zum Abschluss kommt. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis für jede einzelne Firma vorzulegen. Bescheinigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Im Übrigen wird auf die Anlage 3 Eignungsverzeichnis verwiesen.Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über QualitätssicherungsstandardsBeschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Erfüllung einer Norm der Qualitätssicherung:
Nachweis einer gültigen Zertifizierung des Auftragnehmers zu einem Qualitätsmanagement (ISO 9001 oder EFQM). Legen Sie bitte eine Kopie des Zertifikats bei.Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über QualitätssicherungsstandardsBeschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Erfüllung einer Norm des IT-Grundschutzes:
Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach ISO 27001 durch den Bieter und den Hersteller.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=824210
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=824210Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 11/05/202610:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4WocheInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 Abs. 2 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim KartellamtInformationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB: Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB: Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
8 Organisationen
8.1 ORG-0000Offizielle Bezeichnung: Der Generalbundesanwalt beim BundesgerichtshofIdentifikationsnummer: 991-03071-56Ort: KarlsruhePostleitzahl: 76135NUTS-3-Code: Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)Land: DeutschlandE-Mail: beschaffung@gba.bund.deTelefon: 000Rollen dieser Organisation:Beschaffer
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim KartellamtIdentifikationsnummer: t:022894990Ort: BonnPostleitzahl: 53113NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 53877449-7911-4e24-b381-44d0d0f2d862- 06Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/03/202610:37Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch