Ausschreibungsdetails
- WE 0677 Schäfer-Kaserne, Unterm Bogen 1, 31675 Bückeburg
- WE 0187 Wagrien-Kaserne, Putloser Chaussee 35, 23758 Oldenburg
- WE 3897 Kyffhäuser-Kaserne, Seehäuserstr. 60, 06567 Bad Frankenhausen
- WE 2511 Eifel-Kaserne, Philipp-Reis-Str. 2, 54568 Gerolstein
- WE 0557 Tollense-Kaserne, Fünfeichen 18, 17033 Neubrandenburg
- WE 4073 Blücher-Kaserne, Sakrower Landstraße 100, 14089 Berlin
Die zur Verfügung gestellten Grundlagenplanungen entsprechen in Bezug auf die Architektur in etwa einer Leistungsphase 2+ und wurden durch die Bundeswehr als Typenplanung erarbeitet. Das (+) steht hierbei für einzelne, qualitätsdefinierende Maßnahmen in Anlehnung an die Leistungsphase 3 HOAI.
Die Leistung des Auftragnehmers umfassen alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, die zur kompletten Herstellung funktions- und gebrauchsfähiger, den aktuellen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauwerke nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) erforderlich sind.
Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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Anfragen zu den Teilnahmeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 14.01.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung wie folgt nachzuweisen:
Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Hierbei sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.
Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewerber/Bieter weitergehende Nachweise zu den abgegebenen Eigenerklärungen sofort, ansonsten spätestens vor Vertragsbeginn vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird akzeptiert. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vor, wird der Teilnahmeantrag nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern das Unternehmen nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundeskartellamt anzufordern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bewerber/Bieter eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunft einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen.
Sofern die von der Auftraggeberin geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B. von Mitarbeitenden eines Referenzauftraggebers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Die personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert.
Die Fort- und Durchführung des Verfahrens, insbesondere die Aufforderung zur Angebotsabgabe in der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens, stehen unter dem Vorbehalt einer noch ausstehenden Zustimmung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Diese Entscheidung wird nach derzeitigem Stand für den 23.03.2026 erwartet.
Sofern das Verfahren fortgeführt wird, wird der Leistungsumfang in ausführlicher Fassung der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) ab dem Zeitpunkt der Angebotsaufforderung zu entnehmen sein. Für die Durchführung der zu realisierenden Unterkunftsgebäude sind die dann geltenden Richtlinien und Vorschriften in aktuellster Fassung anzuwenden. Insoweit es von Auftraggeber oder Nutzerseite besondere einzuhaltende Richtlinien oder Vorschriften gibt, werden diese dem Bieter im Rahmen der Angebotsaufforderung mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt.
Die Vertragsentwürfe werden ebenfalls im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt. Eine detailliertere Darlegung der Zuschlagskriterien, nach denen die Vergabestelle das wirtschaftlichste Angebot ermittelt, den diesbezüglichen Anforderungen und deren Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert.
Während der Angebotsphase sind freiwillige Ortsbesichtigungen für die Bieter in Abstimmung mit den Verfahrensbeteiligten unter Berücksichtigung der rechtzeitigen Voranmeldung (siehe Zutrittsregelungen auf den Liegenschaften) möglich.
Für die Erstellung des Teilnahmeantrags bzw. gegebenenfalls später der Angebote sowie für die Verfahrensteilnahme erfolgt keine Kosten- oder Aufwandserstattung.
Es ist die Zielsetzung der Auftraggeberin, dass erste Unterkunftsgebäude der Tranche 1 aus diesem Vergabeverfahren VOEK 549-25 bis Ende 2027 fertiggestellt und an die Nutzer übergeben werden.
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 – 4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
c) Wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass auch im Fall der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 19 Abs. 3 S. 2 MiLoG in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 19 Abs. 4 MiLoG einholen muss.
d) Wir erklären, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 € wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der öffentliche Auftraggeber vor Zuschlagserteilung bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
e) Wir erklären, dass wir im Rahmen des EU-Sanktionspakets, auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der veränderten Fassung nach Nr. 2025/932 vom 20. Mai 2025 (Artikel 5k), nicht zu den folgenden genannten Personen,
Organisationen oder Einrichtungen gehören:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln, und verpflichten uns, keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen – wenn auf sie mehr als 10% des Auftragswerts entfällt – einzubinden, die mindestens einen der Tatbestände a) – c) erfüllen.
- WE 0677 Schäfer-Kaserne, Unterm Bogen 1, 31675 Bückeburg
- WE 0187 Wagrien-Kaserne, Putloser Chaussee 35, 23758 Oldenburg
- WE 3897 Kyffhäuser-Kaserne, Seehäuserstr. 60, 06567 Bad Frankenhausen
- WE 2511 Eifel-Kaserne, Philipp-Reis-Str. 2, 54568 Gerolstein
- WE 0557 Tollense-Kaserne, Fünfeichen 18, 17033 Neubrandenburg
- WE 4073 Blücher-Kaserne, Sakrower Landstraße 100, 14089 Berlin
Die zur Verfügung gestellten Grundlagenplanungen entsprechen in Bezug auf die Architektur in etwa einer Leistungsphase 2+ und wurden durch die Bundeswehr als Typenplanung erarbeitet. Das (+) steht hierbei für einzelne, qualitätsdefinierende Maßnahmen in Anlehnung an die Leistungsphase 3 HOAI.
Die Leistung des Auftragnehmers umfassen alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, die zur kompletten Herstellung funktions- und gebrauchsfähiger, den aktuellen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechender Bauwerke nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) erforderlich sind.
Die Unterkunftsgebäude werden auf militärisch genutzten Liegenschaften der BImA errichtet. Liegenschaften der Bundeswehr unterliegen besonderen Zugangsbeschränkungen und Sicherheitsanforderungen. Dies stellt das BwBauProgU vor besondere Herausforderungen. Grundsätzlich erhalten nur Personen Zutritt zu einer Bundeswehrliegenschaft deren Herkunftsland nicht auf der aktuellen Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG aufgeführt ist. Darüber hinaus kann es weitere Einschränkungen und Sicherheitsanforderungen für militärische Sicherheitsbereiche geben, die liegenschaftsabhängig zu berücksichtigen sind. Die im Rahmen des Bauprogramms beplanten Liegenschaften werden gegenwärtig durch die Bundeswehr aktiv genutzt. Jede Baumaßnahme muss sich daher in den militärischen Betrieb vor Ort eingliedern. Für jedes Baufeld wird geprüft, ob die Möglichkeit einer Auszäunung besteht, so dass Baubetrieb und militärische Nutzung getrennt werden können.
Die Mitarbeitenden der ausführenden Unternehmen müssen vor Beginn der Arbeiten tabellarisch erfasst und unter Angaben von Vorname, Name, Ausweisnummer, Ablaufdatum des Ausweises und Staatsangehörigkeit dem Kasernenfeldwebel mind. drei Tage vor geplantem Einlass gemeldet werden.
Die Meldung erfolgt über das die Kasernenkommandanten bzw. deren Büros der jeweiligen Standorte. Das Personal muss weiterhin eine Verpflichtungserklärung zur Wahrung militärischer Sicherheit unterzeichnen. Es dürfen bei der Planung und der Ausführung der Baumaßnahme vor Ort keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Ländern stammen, welche auf der Staatenliste stehen. Die Flächen der Baustelleneinrichtung sind durch den Kasernenkommandanten freizugeben. Es erfolgt eine Einweisung des Firmenpersonals bezüglich der Zufahrtsregelung. Der Aufenthalt ist auf dessen Arbeitsbereich und die unmittelbare Zuwegung dorthin begrenzt. Über die Dauer der Maßnahme ist der laufende Kasernenbetrieb zu berücksichtigen. Auf die Belange des Nutzers hinsichtlich Lärm- und Staubbelästigung ist Rücksicht zu nehmen. Diese ist stets so gering wie möglich zu halten und ggf. mit der Bauleitung der Auftraggeberin abzustimmen.
Einzuhaltende Betriebszeiten entsprechen den Vorgaben des jeweiligen Bundeslands der sechs Standorte.
Zu Produktvorgaben, §7 EU Abs.2 VOB/A:
Die neue Gebäudeautomation ist in das einheitliche System der Liegenschaften zu überführen, daher besteht der Bedarf, das bereits in den Liegenschaften bestehende Systeme auch in den neuen Unterkunftsgebäuden verwendet werden. Die genaue Benennung der Produktvorgaben wird erst mit der ausformulierten FLB vor der Angebotsphase vorliegen.
- Totalunternehmerleistungen alternativ Totalübernehmerleistungen alternativ Generalunternehmerleistungen alternativ Generalübernehmerleistungen und
- für die schlüsselfertige Herstellung und
- von Neubauten im Bereich Wohnen hinsichtlich Unterkunftsgebäuden, Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen, Gemeinschaftsunterkünften oder Jugendherbergen oder im Bereich Gesundheit hinsichtlich Pflegeheime, Altenheimen oder Bettenhäusern oder Gebäuden für Erholung, Kur oder Genesung oder im Bereich Gastgewerbe hinsichtlich Pensionen oder Hotels und
- in serieller und/oder modularer Bauweise
der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023 und 2024 abgeschlossen wurden.
a) Mindestanforderung:
Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Bei der Bewertung wird der angegebene spezifische durchschnittliche Jahresumsatz im oben bezeichneten Tätigkeitsbereich des Auftrages zu Grunde gelegt.
Bzgl. der Bepunktung wird auf die Bewertungsmatrix in den Vergabeunterlagen (Verfahrensleitfaden, Anlage V, unter Punkt 8.4) verwiesen.
Bewertet wird die Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Gesamt-jahresumsatz in Euro (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrages:
- Mehr als 120 Mio. Euro (netto): 10 Punkte
- Mehr als 110 Mio. Euro (netto): 7,5 Punkte
- Mehr als 100 Mio. Euro (netto): 5 Punkte
- Mehr als 90 Mio. Euro (netto): 2,5 Punkte
Gewichtungsfaktor 10
Gefordert ist eine Erklärung einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der folgenden Deckungssummen je Schadensfall (pro Versicherungsfall mindestens zweifach maximiert):
• für Personenschaden: mind. 5 Mio. Euro (pro Schadensfall)
• für Sachschäden: mind. 5 Mio. Euro (pro Schadensfall)
• für Vermögens- einschl. Umweltschäden: mind. 5 Mio. Euro (pro Schadensfall)
mit Angabe des Versicherungsunternehmens.
Alternativ kann eine Erklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Der Bewerber hat die jeweilige Anzahl der Beschäftigten bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) anzugeben. Dabei muss die Gesamtanzahl der Beschäftigten bezogen auf Vollzeitstellen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) im Durchschnitt 50 betragen.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
a) Mindestanforderung:
Mindestens durchschnittlicher Gesamtumsatz der Jahre 2022, 2023, 2024: 80 Mio. Euro (netto).
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Gefordert ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Der Bewerber hat eine Vorstellung seines Unternehmens und ggf. die Einbeziehung von Unterauftragnehmern sowie ein Organigramm bzw. mehrere Organigramme für die vorhergesehene ggf. mit Berücksichtigung des Unterauftragnehmer-Einsatzes als gesondertes Dokument einzureichen.
Die Unternehmensdarstellung soll Ausführungen zu den vorgesehenen Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftspartner/Unterauftragnehmer) enthalten:
aa) Erbringung sämtlicher notwendigen Bauleistungen als TU, TÜ, GU oder GÜ mit allen notwendigen Gewerken hinsichtlich der seriellen Erstellung der Typengebäude (sowohl industrieller Vorfertigung als auch Bauleistungen auf der Baustelle einschließlich Gründung); ausgenommen sind weitere grundstücksbezogene Leistungen (z. B. Baufeldfreimachung und Außenanlagen) diese müssen nicht zwingend dargestellt werden.
bb) Erbringung der Planungsleistungen hinsichtlich der Entwurfs- und Genehmigungs-, Ausführungsplanung sowie der Werk- und Montageplanung (Planungsleistungen Objektplanung, Planungsleistungen TGA, Planungsleistungen Tragwerksplanung, Planungsleistungen Bauphysik, Planungsleistungen Brandschutz) einschließlich Darlegungen (als Eigenerklärung) zur Bauvorlageberechtigung, der Berechtigung über die Erstellung bautechnischer Nachweise der Standsicherheit, Brand- und Schallschutz und Energieeinsparung gem. den einschlägigen Landesbauordnungen.
cc) Erbringung der Qualitätskontrolle sowohl hinsichtlich industrieller Vorfertigung als auch Bauleistungen auf der Baustelle einschließlich Gründung (Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis)
dd) Die Ausführungen aa) bis cc) müssen einen derartigen Detaillierungsgrad aufweisen, dass strukturell eine qualitätsgerechte Leistungserbringung dargelegt wird.
ee) Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass er im Fall von dargelegten Unterauftragnehmern diese in der vorgesehenen Struktur (inklusive der vorgestellten Fachkräfte) im Auftragsfall auch einsetzen wird.
a) Mindestanforderung:
Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
Hinweis der Auftraggeberin: Die maximale Seitenanzahl soll 5 DIN A4-Seiten nicht überschreiten.
Die Auftraggeberin erwartet Angaben zur technischen Ausrüstung und zum Lieferkettenmanagement des Bewerbers hinsichtlich der Vorfertigungskapazität, die dem Bewerber – ggf. auch durch Dritte – zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung steht.
Dabei stehen insbesondere Angaben im Hinblick auf die jährliche Fertigungskapazität in Bruttogeschossfläche im Vordergrund, sowie Angaben zu flexiblen Produktionskapazitäten.
a) Mindestanforderung:
Keine.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Bzgl. der Bepunktung wird auf die Bewertungsmatrix im Verfahrensleitfaden (Anlage V, unter Punkt 8.4) verwiesen.
Bewertet wird die vom Bewerber angegebene Fertigungskapazität wie folgt:
- Erreichen oder Überschreiten der definierten jährlichen Fertigungskapazität einer Bruttogeschossfläche von 100.000 m² BGF: 10 Punkte
Ermittlung der Punkte des Bewerbers im Falle des Unterschreitens der definierten jährlichen Fertigungskapazität:
( Jährliche Fertigungskapazität Bewerber)/(Definierte jährliche Fertigungskapazität) * 10
Gewichtungsfaktor 20
Angaben zu Unternehmensreferenzen der zum Einsatz gemäß der Unternehmensdarstellung (siehe Verfahrensleitfaden, Anlage V, unter Punkt 3.1.6) vorgesehenen Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaftspartner/Unterauftragnehmer), die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen im Zeitraum der letzten zehn Jahre erbracht worden sind bzw. spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist in den wesentlichen Teilen abgeschlossen worden sind oder kurz vor dem Abschluss stehen. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben stellt die Vergabestelle ein Formular (Bewerberauskunft, Anlage 1, Punkt 11) zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Darstellung jeder unternehmensbezogenen Referenz muss folgende Angaben beinhalten:
- Name des Unternehmens / Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft / Unterauftragnehmers, welcher/s die Referenz erbracht hat
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung der dortigen Ansprechperson mit Telefonnummer / E-Mailadresse (Zur Überprüfung der Referenz erforderlich. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und die Bestimmungen der DSGVO eingehalten)
- Benennung des Referenzobjektes
- Kurzbeschreibung des Referenzobjektes
- Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Erbringung der Leistungsart und -umfang
Wünschenswert sind 3 Referenzen. Es müssen mindestens zwei Referenzen vorliegen, die die Leistungsart gem. a) vollständig und kumulativ je Referenz umfassen (siehe Mindestanforderung unter c)).
a) Leistungsart
- Totalunternehmerleistungen alternativ Totalübernehmerleistungen alternativ Generalunternehmerleistungen alternativ Generalübernehmerleistungen
- für die schlüsselfertige Herstellung
- von Neubauten im Bereich Wohnen hinsichtlich Unterkunftsgebäuden, Mehrfamilienhäusern, Wohnheimen, Gemeinschaftsunterkünften oder Jugendherbergen oder im Bereich Gesundheit hinsichtlich Pflegeheime, Altenheimen oder Bettenhäusern oder Gebäuden für Erholung, Kur oder Genesung oder im Bereich Gastgewerbe hinsichtlich Pensionen oder Hotels
- tatsächlichen Baukosten (KG 300-400) von mindestens EUR 25 Mio. (netto)
- einschließlich Objektplanung mind. in grundsätzlicher Anlehnung an Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie Objektüberwachung gem. den Leistungsbildern der HOAI
- einschließlich Technische Gebäudeausrüstung mind. in grundsätzlicher Anlehnung an Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie Objektüberwachung gem. den Leistungsbildern der HOAI
b) Leistungsumfang
(1) Projekt mit industrieller Vorfertigung:
Eine Referenz entspricht dann der Anforderung der seriellen/modularen Bauweise, wenn Teilleistungen in einem industriellen Herstellungsprozess in einem Werk vorgefertigt wurden und die Vorfertigungsquote mindestens 30 % beträgt und dann auf der Baustelle aus den vorgefertigten großteiligen Bauteilen das Gebäude zusammengeführt wird oder die vorgefertigten großteiligen Bauteile in das Gebäude integriert werden.
(2) Serielles/Modulares Projekt mit Wiederholungs- bzw. Reproduktionsgrad
Eine Referenz entspricht dann der Anforderung, wenn die Planung und Bau/ Errichtung von mindestens 3 wiederholbaren nahezu gleicher industriell vorgefertigter Typengebäude erbracht wurde.
(3) Bauvolumen
- Tatsächliche Baukosten (KG 300 -400) größer oder gleich 90 Mio. EUR, netto
- Tatsächliche Baukosten (KG 300 -400) größer oder gleich 70 Mio. EUR, netto
- Tatsächliche Baukosten (KG 300 -400) größer oder gleich 50 Mio. EUR, netto
(4) Projektgröße
Größe des Referenzprojektes in BGF (Bruttogeschossfläche in m2)
• Die Projektgröße BGF in m2 ist größer als 10.000 m²
• Die Projektgröße BGF in m2 bis einschließlich 10.000 m²
• Die Projektgröße BGF in m2 bis einschließlich 5.000 m²
(5) Projekt unter Anwendung der BIM-Methode
(6) Öffentlicher Referenzauftraggeber
Bei dem Referenzauftraggeber handelt es sich um einen Auftraggeber gem. § 98 GWB (öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber)
(7) Zertifizierung Nachhaltigkeit
Das Referenzobjekt wurde gem. Nachhaltigkeitsaspekten zertifiziert.
• Erbringung von Bauleistungen eines zertifizierten Gebäudes nach BNB silber oder höher
• Erbringung von Bauleistungen eines zertifizierten Gebäudes nach einem zu BNB vergleichbaren Zertifizierungssystem z.B. DGNB, QNG
c) Mindestanforderung
Es müssen mindestens zwei Referenzen vorliegen, die die Leistungsart gem. a) vollständig und kumulativ je Referenz umfassen.
d) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung
Bei der Bewertung werden nur Referenzen berücksichtigt, die die Leistungsart jeweils vollständig und kumulativ abdecken.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt je Referenz gemäß dem Leistungsumfang. Bzgl. der Bepunktung wird auf die Bewertungsmatrix im Verfahrensleitfaden (Anlage V, unter Punkt 8.4) verwiesen.
Ausführlichere Darstellung der Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung siehe im Folgenden: Referenzen zu bestimmten Arbeiten.
Maximal 200 Punkte pro Referenz; insg. max. 600 Punkte für max. drei Referenzen
Bewertet werden die Angaben des Bewerbers zu der Referenz hinsichtlich des Leistungsumfangs in den jeweiligen Unterpunkten wie folgt:
(1) Projekt mit industrieller Vorfertigung = 4 Punkte
(2) Serielles/Modulares Projekt mit Wiederholungs- bzw. Reproduktionsgrad= 2 Punkte
(3) Bauvolumen
- Tatsächliche Baukosten (KG 300 -400) größer oder gleich 90 Mio. EUR, netto: 1 Punkt
- Tatsächliche Baukosten (KG 300 -400) größer oder gleich 70 Mio. EUR, netto: 0,75 Punkte
- Tatsächliche Baukosten (KG 300 -400) größer oder gleich 50 Mio. EUR, netto: 0,5 Punkte
(4) Projektgröße BGF in m2 (tatsächlich bebaute Fläche)
- Die Projektgröße BGF in m2 ist größer als 10.000 m² = 1 Punkt
- Die Projektgröße BGF in m2 bis einschließlich 10.000 m² = 0,75 Punkte
- Die Projektgröße BGF in m2 bis einschließlich 5.000 m² = 0,5 Punkte
(5) Projekt unter Anwendung der BIM-Methode = 0,75 Punkte
(6) Öffentlicher Referenzauftraggeber
- Auftraggeber gem. § 98 GWB = 0,75 Punkte
(7) Zertifizierung Nachhaltigkeit:
- Erbringung von Bauleistungen eines zertifizierten Gebäudes nach BNB silber oder höher = 0,5 Punkte
- Erbringung von Bauleistungen eines zertifizierten Gebäudes nach einem zu BNB vergleichbaren Zertifizierungssystem z.B. DGNB, QNG = 0,25 Punkte
Gewichtungsfaktor 20 je Unterpunkt (1) bis (7)
Sofern es mehr geeignete Bewerber geben sollte, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollten, wird ein von der Vergabestelle eingesetztes Gremium anhand des Bewertungssystems die Bewerber festlegen, die nach Auswertung der Bewerbungen jeweils zeitgleich zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden.
Die Auftraggeberin wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit positiver Eignungsprognose für das weitere Verfahren auswählen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben.
Reduzierungskriterien:
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als die angegebenen maximalen Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die ausgewählten und in der unten dargestellten „Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb“ aufgeführten Eignungskriterien als Reduzierungskriterien bewerten. Die Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Auftraggeberin behält sich vor, auch weiter auf diejenigen 4 bzw. 3 Bewerber zu reduzieren, die am besten geeignet sind, wenn ein erheblicher Punktabstand zwischen dem 5.-platzierten Bewerber bzw. den 4.- und 5.-platzierten Bewerbern zu den ersten 3 bzw. 4 Bewerbern nach der Bewertungsmatrix besteht.
Bewertungsschlüssel für Reduzierung:
Zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien wird die Auftraggeberin die Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber insgesamt maximal 900 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien verteilen.
Ergebnis der Bewerberreduzierung:
Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung die bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) zur Angebotsabgabe auffordern.
Bei Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern entscheidet das Los. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert.
Die Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb ist der Anlage V (Ziffer 8.4) zu entnehmen.
a) Mindestanforderung:
Der Bewerber hat zu versichern, dass die Vergabe- und Vertragskorrespondenz in deutscher Sprache erfolgt und die Projektsprache Deutsch ist.
b) Bewertung im Rahmen der Bewerberreduzierung:
Keine.
60 % Qualität /Realisierungszeiträume
40 % Preis.
60 % Qualität /Realisierungszeiträume
40 % Preis
60 % Qualität /Realisierungszeiträume
40 % Preis.
60 % Qualität /Realisierungszeiträume
40 % Preis
Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht.
Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Daher bestehen besondere betriebliche Bedingungen hinsichtlich des Zutritts, der Zugangszeiten, der Zufahrt und der Einrichtung von Baufeldern, die den Vorgaben und Zustimmungen der jeweiligen Kasernenkommandaturen unterliegen.
Es wird angestrebt, die Baufelder für die Bauzeit temporär aus der Liegenschaft auszugrenzen und separat zugänglich zu machen.
Grundsätzlich gilt, dass bei der Planung und der Ausführung der Baumaßnahme vor Ort keine Beschäftigten eingesetzt werden dürfen, die aus Ländern stammen, welche auf der aktuellen Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG stehen.
Für weitere und detailliertere Angaben zu Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe auch unter "Ausführungsbedingungen gem. § 128 GWB - Zusätzliche Informationen - Grundstücke und betriebliche Besonderheiten".
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
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