Ausschreibungsdetails
LOS A:
Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg //
Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg mit der Option für die Strecke Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim
Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen//
Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt//
LOS B:
Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neu-haus am Rennweg//
Zella-Mehlis – Wernshausen//
Option "Rennsteig" Ilmenau – Bf Rennsteig//
Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt//
Option "Stundentakt RB 50" Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen//
Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen)
mit einem Umfang von insgesamt ca. 6,5 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr zu erbringen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
genannte Ort "Erfurt, Kreisfreie Stadt". Der Ort wurde ausgewählt, da keine
andere oder weitere Auswahlmöglichkeit bestand und der ausgewählte Ort Sitz
des Aufgabenträgers mit dem überwiegenden Anteil an der zu erbringenden
Leistung hat. Erfüllungsorte der Leistungserbringung sind die von den zu
vergebenden SPNV-Leistungen umfassten Regionen der Bundesländer Bayern
und Thüringen.
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon
hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
und/oder § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter
im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage
SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der
Textform mit dem Angebot einreichen.
wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage
SUN_A4 mit dem Angebot einreichen.
Der Bewerber ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage
SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der
Textform mit dem Angebot einreichen.
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss
der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen.
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss
der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen.
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine
Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und/oder
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des
Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage SUN_A4_Formblatt
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem
Angebot einreichen.
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB. Zum
Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die
ausgefüllte und unterschriebene Anlage SUN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen.
RE 7 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg zweistündlich
RE 57 Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt – Würzburg zweistündlich
RE 70 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen Einzelleistungen
RB 40 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Ebenhausen – Schweinfurt zweistündlich
RB 44 Erfurt – Suhl – Grimmenthal – Meiningen zweistündlich
Option „Mainschleifenbahn“:
RS 5 Würzburg – Seligenstadt – Volkach-Astheim stündlich
Los A:
• Option „Mainschleifenbahn“: RS 5 Würzburg – Volkach-Astheim (alle Leistungen)
Der konkrete Leistungsumfang der Optionen ist der Anlage LB–1.12 Leistungsvolumen zu entnehmen.
genannte Ort "Erfurt, Kreisfreie Stadt". Der Ort wurde ausgewählt, da keine
andere oder weitere Auswahlmöglichkeit bestand und der ausgewählte Ort Sitz
des Aufgabenträgers mit dem überwiegenden Anteil an der zu erbringenden
Leistung hat. Erfüllungsorte der Leistungserbringung sind die von den zu
vergebenden SPNV-Leistungen umfassten Regionen der Bundesländer Bayern
und Thüringen.
Beschreibung:
Mit dem Angebot sind zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
die folgenden Unterlagen vorzulegen:
(1) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist,
falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist,
gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter reichen
ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung
für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist ein.
Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe für
das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses
Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach Absatz (3) ausreichend.
2) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz
im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, sofern die Informationen
nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter Absatz (1) enthalten sind. Für den Fall,
dass die Nachweise nach den Absätzen (1) und (2) nach Auffassung des Auftraggebers
nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit ausreichen, behält er sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Geforderte Mindeststandards:
Bieter sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie Umsatzerlöse aus
der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in
einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 10 Mio. € erzielt haben.
Beschreibung:
Mit dem Angebot sind zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen:
(1)
Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die nachfolgend unter Mindeststandards genannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige
Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den unter Mindeststandards genannten Tätigkeitsbereichen hervorgehen;
(2) Angabe von Referenzen über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr (kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote nachweisbar), in denen die unter Mindeststandards genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der dort ebenfalls genannten
Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Fplkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt hat.
Geforderte Mindeststandards:
Der Bieter verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen, wenn er über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots in mindestens einem Jahr mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr, kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote, verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist. Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich.
Dieses wird nach der im Folgenden
beschriebenen Vorgehensweise ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot ist
dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Zur Berechnung des
Wertungspreises werden
zunächst die Gesamtkosten der Bieter (Blatt 1, Position 8) (Preisstand
2024) ab dem
Jahr 2024 mit einem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6
effektive
Preisgleitung) jährlich über die Vertragslaufzeit fortgeschrieben. Die
Kosten der
Optionen werden nur mit 50 % angesetzt. Zu den Gesamtkosten werden für
die Wertung noch die ermittelten Kosten für 600 Einsatzstunden von zusätzlichen
Personalen (Blatt
3 zusätzliche Personale) addiert, sowie die Vorlaufkosten (Blatt 0). Von
diesen Jahreswerten
wird sodann der jährlich anrechenbare „Wertungsvorteil für Mehrqualität“
(Blatt 5
Mehrqualität), der ebenfalls ab dem Jahr 2024 mit dem gewichteten
effektiven Preisgleitfaktor
(siehe Blatt 6 effektive Preisgleitung) jährlich über die Vertragslaufzeit
fortgeschrieben wird, abgezogen, wenn und soweit Bieter entsprechende Mehrqualitäten
anbieten. Unter
Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung von 3 % wird der so
genannte jährliche
Barwert ermittelt. Dieser Wert stellt den jährlichen Wertungspreis dar. Die
Summe
der jährlichen Wertungspreise dividiert durch die Vertragslaufzeit von
ergibt den
Wertungspreis.
Zur Vereinfachung wird das Jahr der Betriebsaufnahme nicht berücksichtigt
und das letzte Betriebsjahr in allen Positionen als volles Kalenderjahr betrachtet.
Im Rahmen der Wertung werden sodann die nach der vorstehend
beschriebenen Vorgehensweise
ermittelten Wertungspreise für die Lose A und B sowie – falls Angebote
über die Loskombination
eingehen – für die Loskombination gegenübergestellt. Wenn sich dabei die
Summe der
niedrigsten Wertungspreise für die Lose A und B als niedriger herausstellt
als der
niedrigste Wertungspreis für die Loskombination, werden die Zuschläge in
den Losen
A und B auf die Angebote mit dem jeweils niedrigsten Wertungspreis
erteilt. Stellt sich hingegen der niedrigste Wertungspreis für die Loskombination als
niedriger heraus
als die Summe der niedrigsten Wertungspreise für die Lose A und B, wird
der Zuschlag
auf das Angebot über die Loskombination mit dem niedrigsten
Wertungspreis erteilt.
Der Bieter hat die Möglichkeit bei Abgabe von mehr als einem Angebot zu
erklären, welche Kombination von Angeboten für die Lose A und B nicht
zuschlagsfähig sind. Die
Erklärung muss bei Abgabe der Angebote vom Bieter erfolgen. Erfolgt
keine Angabe,
sind sämtliche Kombinationen von Hauptangeboten für die Lose A und B
zuschlagfähig.
Die sich ergebende Reihenfolge im Rahmen der Wertung wird um
mögliche Ausschlüsse
von Kombinationsvarianten bereinigt.
Die Vorgehensweise bei der Wertung ist in Blatt 7 des
Kalkulationsschemas dargestellt.
RB 41 Eisenach – Wernshausen – Meiningen – Grimmenthal – Eisfeld – Sonneberg – Neuhaus am Rennweg
stündlich Eisenach – Eisfeld
zweistündlich Eisfeld – Sonneberg
stündlich Sonneberg – Neuhaus am Rennweg
RB 43 Zella-Mehlis – Wernshausen stündlich
Option „Rennsteig“: RB 49 Ilmenau – Bf Rennsteig zweistündlich
RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen – Ebenhausen – Schweinfurt Stadt
zweistündlich mit Verdichtern Gemünden – Bad Kissingen
stündlich Bad Kissingen – Schweinfurt Stadt
Option „Stundentakt RB 50“:
RB 50 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen
Verkehre zur Herstellung des Stundentakts i.V. zu Status Quo-Verkehren
RB 59 Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Neustadt a. d. Saale (– Meiningen)
montags bis freitags zweistündlich,
ein Zugpaar nach Meiningen
• Option „Rennsteig“: RB 49 Ilmenau – Rennsteig (alle Leistungen)
• Option „Stundentakt RB 50“: RB 50 Gemünden – Bad Kissingen (Einzelleistungen)
Der konkrete Leistungsumfang der Optionen ist der Anlage LB–1.12 Leistungsvolumen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen:
(1) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach Absatz (2) ausreichend.
(2) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter Absatz (1) enthalten sind.
Für den Fall, dass die Nachweise nach den Absätzen (1) und (2) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behalten sie sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Geforderte Mindeststandards:
Bieter sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 10 Mio. € erzielt haben und nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Beschreibung:
Mit dem Angebot sind zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen:
(1) Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die nachfolgend unter Mindeststandards genannte erforderliche Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige
Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den unter Mindeststandards genannten Tätigkeitsbereichen hervorgehen;
(2) Angabe von Referenzen über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr (kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote nachweisbar), in denen die unter Mindeststandards genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der dort ebenfalls genannten
Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Fplkm pro Jahr und der Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in verantwortlicher Position mitgewirkt hat.
Geforderte Mindeststandards:
Der Bieter verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen, wenn er über Personal verfügt, das über Erfahrung in verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines SPNV-Angebots in mindestens einem Jahr mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr, kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote, verfügt. Von Erfahrung in verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss mindestens die Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen, Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde, sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist.
Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters nicht erforderlich.
Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Zur Berechnung des Wertungspreises werden zunächst die Gesamtkosten der Bieter (Blatt 1, Position 8) (Preisstand 2024) ab dem Jahr 2024 mit einem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 effektive Preisgleitung) jährlich über die Vertragslaufzeit fortgeschrieben. Die Kosten der Optionen werden nur mit 50 % angesetzt. Zu den Gesamtkosten werden für die Wertung noch die ermittelten Kosten für 600 Einsatzstunden von zusätzlichen Personalen (Blatt 3 zusätzliche Personale) addiert, sowie die Vorlaufkosten (Blatt 0). Von diesen Jahreswerten wird sodann der jährlich anrechenbare „Wertungsvorteil für Mehrqualität“ (Blatt 5 Mehrqualität), der ebenfalls ab dem Jahr 2024 mit dem gewichteten effektiven Preisgleitfaktor (siehe Blatt 6 effektive Preisgleitung) jährlich über die Vertragslaufzeit fortgeschrieben wird, abgezogen, wenn und soweit Bieter entsprechende Mehrqualitäten anbieten. Unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung von 3 % wird der so genannte jährliche Barwert ermittelt. Dieser Wert stellt den jährlichen Wertungspreis dar. Die Summe der jährlichen Wertungspreise dividiert durch die Vertragslaufzeit von ergibt den Wertungspreis.
Zur Vereinfachung wird das Jahr der Betriebsaufnahme nicht berücksichtigt und das letzte Betriebsjahr in allen Positionen als volles Kalenderjahr betrachtet.
Im Rahmen der Wertung werden sodann die nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise ermittelten Wertungspreise für die Lose A und B sowie – falls Angebote über die Loskombination eingehen – für die Loskombination gegenübergestellt. Wenn sich dabei die Summe der niedrigsten Wertungspreise für die Lose A und B als niedriger herausstellt als der niedrigste Wertungspreis für die Loskombination, werden die Zuschläge in den Losen A und B auf die Angebote mit dem jeweils niedrigsten Wertungspreis erteilt. Stellt sich hingegen der niedrigste Wertungspreis für die Loskombination als niedriger heraus als die Summe der niedrigsten Wertungspreise für die Lose A und B, wird der Zuschlag auf das Angebot über die Loskombination mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt.
Der Bieter hat die Möglichkeit bei Abgabe von mehr als einem Angebot zu erklären, welche Kombination von Angeboten für die Lose A und B nicht zuschlagsfähig sind. Die Erklärung muss bei Abgabe der Angebote vom Bieter erfolgen. Erfolgt keine Angabe, sind sämtliche Kombinationen von Hauptangeboten für die Lose A und B zuschlagfähig. Die sich ergebende Reihenfolge im Rahmen der Wertung wird um mögliche Ausschlüsse von Kombinationsvarianten bereinigt.
Die Vorgehensweise bei der Wertung ist in Blatt 7 des Kalkulationsschemas dargestellt.
5595e537-b44c-4401-8e85-238dbee42480