Ausschreibungsdetails
Die Nutzung dieser Software erfolgt on premise beim Auftraggeber (AG). Technisch muss jederzeit der Umzug in eine vom AG bestimmte Cloud möglich sein. D.h. das System muss alle relevanten informationssicherheits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen gewährleisten.
Die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Im Sinne der Nachhaltigkeit befürworten wir den Verzicht von Umverpackung, bzw. bei zwingend erforderlicher Verpackung (für mögliche Kleinteile oder Elektronik) muss recyclebares Material eingesetzt werden. Die Abgabe einer Eigenerklärung ist an dieser Stelle nötig.
Der Auftragnehmer muss spätestens sieben (7) Werktage vor der Lieferung den Zeitpunkt der Lieferung mit einer der benannten BALM-Ansprechpersonen abstimmen. Die Lieferung muss, frei Verwendungsstelle, innerhalb der BALM-Funktionszeiten erfolgen. Diese sind Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 9:00 Uhr und 14:45 Uhr und Freitag zwischen 9:00 Uhr und 13:15 Uhr (mögliche Abweichungen ergeben sich ggf. für die benannten Außenstellen und werden im Rahmen der Auslieferung abgestimmt) Andere Zeiten bedürfen der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Zu diesem Zweck wird der - nach Abschluss der Prüfung - führende Bieter aufgefordert eine/n entsprechende Teststellung/Testzugang zuzuliefern/bereitzustellen.
Die Testdauer beträgt max. vier Wochen und beginnt vsl. ab der 5. KW 2026.
Kommt der Auftraggeber im Rahmen der Teststellung zu dem Ergebnis, dass das Produkt bzw. die Dienstleistung entgegen der getätigten Angaben nicht die Mindestanforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt, kann das Angebot bereits aus formalen Gründen ausgeschlossen werden.
Für den Einsatz im oben beschriebenen Einsatzgebiet muss die Software zusätzlich die im Anhang A „Bewertungsmatrix“ dargestellten Eigenschaften erfüllen.
die in den
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
die in den
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
die in den
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
die in den
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
die in den
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
die in den
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
die in den
Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage
"Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die
vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in
Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Die Nutzung dieser Software erfolgt on premise beim Auftraggeber (AG). Technisch muss jederzeit der Umzug in eine vom AG bestimmte Cloud möglich sein. D.h. das System muss alle relevanten informationssicherheits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen gewährleisten.
Die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Im Sinne der Nachhaltigkeit befürworten wir den Verzicht von Umverpackung, bzw. bei zwingend erforderlicher Verpackung (für mögliche Kleinteile oder Elektronik) muss recyclebares Material eingesetzt werden. Die Abgabe einer Eigenerklärung ist an dieser Stelle nötig.
Der Auftragnehmer muss spätestens sieben (7) Werktage vor der Lieferung den Zeitpunkt der Lieferung mit einer der benannten BALM-Ansprechpersonen abstimmen. Die Lieferung muss, frei Verwendungsstelle, innerhalb der BALM-Funktionszeiten erfolgen. Diese sind Montag bis Donnerstag jeweils zwischen 9:00 Uhr und 14:45 Uhr und Freitag zwischen 9:00 Uhr und 13:15 Uhr (mögliche Abweichungen ergeben sich ggf. für die benannten Außenstellen und werden im Rahmen der Auslieferung abgestimmt) Andere Zeiten bedürfen der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
1
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
1
Es gelten folgende Mindeststandards:
1
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
1
Es gelten folgende Mindeststandards:
Das Bestehen eingerichteter Umweltmanagementmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
1
Es gelten folgende Mindeststandards:
1
Das Bestehen eingerichteter Qualitätssicherungsmaßnahmen ist durch Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar nachzuweisen.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte.
Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet.
Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet.
Bewertungsbeispiel (fiktiv)
Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte.
Zur Bewertung der angebotenen Leistung (i.d.R. qualitative, umweltbezogene und/oder soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt vorgehen:
Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet nicht statt.
Die ggf. als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM sodann anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen!
In Bezug auf das jeweilige Kriterium können sodann Punkte nach dem in der Bewertungsmatrix aufgeführten Bewertungsschema erzielt werden.
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des
Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
(hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur
innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise
möglich.
- Vergabekammer des Bundes-
Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von
10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf
den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes
beim Bundeskartellamt,
Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BALM ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die
Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns
konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche
Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
- Vergabekammer des Bundes-
- Vergabekammer des Bundes-
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