1 Beschaffer
1.1 BeschafferOffizielle Bezeichnung: UmweltbundesamtArt des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBHaupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2 Verfahren
2.1 VerfahrenTitel: Pflege und Weiterentwicklung des FIS Wasser & Boden nebst Erweiterung des StammdatenimportersBeschreibung: Das Umweltbundesamt (UBA) erhält auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Da-tenaustausch im Umweltbereich (VwV) oder auf freiwilliger Basis von den Bundesländern Einzeldatenlieferungen für die Medien Wasser und Boden. Die Datenbankanwendungen im Wasserbereich dienen einerseits der Erfüllung internationaler Berichtspflichten z. B. an die EUA (WISE-6), EU-Kommission (EU-Nitratrichtlinie, Wirkungsmonitoring) und UN (GEMS) und andererseits als Grundlage für eine evidenzbasierte, d.h. auf Umweltdaten beruhenden Politikberatung. Hinzu kommen regelmäßig Datenanfragen aus der Wissen-schaft, von Journalisten sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Ähnliches gilt für die Da-tenbankanwendung im Bodenbereich. Die bestehenden Einzelanwendungen wurden im Rahmen des Refoplanvorhabens „FIS Wasser & Boden“ (FKZ 3720122020 ) in eine zentra-le Anwendung zusammengeführt, um eine zeitgemäße technische Infrastruktur zum Da-tenmanagement aufzubauen und dauerhaft technische und administrative Synergieeffekte zu erzielen. Das Refoplanvorhaben wurde im August 2025 abgeschlossen. Im Ergebnis steht das neue Datenbankmanagementsystem „Wasser & Boden“ zur Verfügung und löst die bisherigen Einzelanwendungen für Boden, Fließgewässer, Seen und Grundwasser ab. Das System wird im UBA-Rechenzentrum auf zwei Serversystemen in einer Linuxumge-bung betrieben. Das FIS „Wasser & Boden“ besteht aus einem externen Teil (WABO-extern), der in der UBA-DMZ gehostet ist und über den die Datenbereitsteller ihre Daten übermitteln, und einem internen Teil (WABO-intern) in dem die gesamte Datenprozessie-rung und Datenhaltung erfolgt. Der vollständige Programmcode der Anwendung und die Beschreibung, sind auf Opencode.de veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes soll die Softwarepflege des neuen FIS „Wasser und Boden“ des UBA sichergestellt und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der Berichterstattung durchgeführt werden. Weiterhin soll die Anwendung um einen Stammdatenimporter für die Gewässermessstellen erweitert werden (optionale Leistung). Die konkreten Arbeitspa-kete sind unter Punkt 3 detailliert ausgeführt.Kennung des Verfahrens: 3f436de4-aba7-40f1-bb91-68dc6f1bbcebInterne Kennung: 203382, 20 071/00002Verfahrensart: Offenes VerfahrenBeschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche VerwaltungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 90713000Beratung in Umweltfragen
2.1.2 ErfüllungsortNUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine InformationenZusätzliche Informationen: 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EUvgv-
2.1.6 AusschlussgründeQuellen der Ausschlussgründe: BekanntmachungBildung krimineller Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Bildung terroristischer Vereinigungen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Betrug oder Subventionsbetrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Schwere Verfehlung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Interessenkonflikt: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001Titel: Pflege und Weiterentwicklung des FIS Wasser & Boden nebst optionaler Erweiterung des StammdatenimportersBeschreibung: Das Umweltbundesamt (UBA) erhält auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Da-tenaustausch im Umweltbereich (VwV) oder auf freiwilliger Basis von den Bundesländern Einzeldatenlieferungen für die Medien Wasser und Boden. Die Datenbankanwendungen im Wasserbereich dienen einerseits der Erfüllung internationaler Berichtspflichten z. B. an die EUA (WISE-6), EU-Kommission (EU-Nitratrichtlinie, Wirkungsmonitoring) und UN (GEMS) und andererseits als Grundlage für eine evidenzbasierte, d.h. auf Umweltdaten beruhenden Politikberatung. Hinzu kommen regelmäßig Datenanfragen aus der Wissen-schaft, von Journalisten sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Ähnliches gilt für die Da-tenbankanwendung im Bodenbereich. Die bestehenden Einzelanwendungen wurden im Rahmen des Refoplanvorhabens „FIS Wasser & Boden“ (FKZ 3720122020 ) in eine zentra-le Anwendung zusammengeführt, um eine zeitgemäße technische Infrastruktur zum Da-tenmanagement aufzubauen und dauerhaft technische und administrative Synergieeffekte zu erzielen. Das Refoplanvorhaben wurde im August 2025 abgeschlossen. Im Ergebnis steht das neue Datenbankmanagementsystem „Wasser & Boden“ zur Verfügung und löst die bisherigen Einzelanwendungen für Boden, Fließgewässer, Seen und Grundwasser ab. Das System wird im UBA-Rechenzentrum auf zwei Serversystemen in einer Linuxumge-bung betrieben. Das FIS „Wasser & Boden“ besteht aus einem externen Teil (WABO-extern), der in der UBA-DMZ gehostet ist und über den die Datenbereitsteller ihre Daten übermitteln, und einem internen Teil (WABO-intern) in dem die gesamte Datenprozessie-rung und Datenhaltung erfolgt. Der vollständige Programmcode der Anwendung und die Beschreibung, sind auf Opencode.de veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes soll die Softwarepflege des neuen FIS „Wasser und Boden“ des UBA sichergestellt und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der Berichterstattung durchgeführt werden. Weiterhin soll die Anwendung um einen Stammdatenimporter für die Gewässermessstellen erweitert werden (optionale Leistung). Die konkreten Arbeitspa-kete sind unter Punkt 3 detailliert ausgeführt.Interne Kennung: 203382, 20 071/00002
5.1.1 ZweckArt des Auftrags: DienstleistungenHauptklassifizierungscode(cpv): 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungZusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche VerwaltungMenge: 0Optionen:Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen 2-mal um 2 Jahre zu verlängern. Für die/den Auftragnehmende/n besteht kein Anspruch auf Ausübung der Option. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption teitl ddie Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Auslaufen des Vertrages mit.
Zudem stellt das Arbeitspaket 3 eine optionae Leistung dar.
5.1.2 ErfüllungsortOrt: Dessau-RoßlauPostleitzahl: 06844NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)Land: DeutschlandZusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte DauerLaufzeit: 2Jahr
5.1.4 VerlängerungVerlängerung - Maximale Anzahl: 100
5.1.6 Allgemeine InformationenVorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziertDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: jaDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): jaZusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#
5.1.7 Strategische AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die UmweltBeschreibung: Vermeidung von Dienstreisen und PapiererzeugnissenZiel zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.9 EignungskriterienQuellen der Auswahlkriterien: BekanntmachungKriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle AnforderungenBeschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügenKriterium: Referenzen zu bestimmten DienstleistungenBeschreibung: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen.
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert:
1. Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung 2. Erfahrung mit/im Bereich IT-gestützter Verarbeitung von komplexen Umweltzustandsdaten aus dem Boden- und Gewässerschutz im natio-nalen und europäischen Kontext mit einem Bezug zum Zustandsmonitoring.; Nachzuweisen durch Darstellung des Firmenprofils sowie Vorlage des Nachweises über die Durchführung von mindestens vier Projekten aus den genannten Bereichen (Wasser und Boden) im nationalen und europäischen Kontext (mit Angabe der Leistungszeit und Leistungsart) in den vergan-genen drei Jahren. Davon jeweils mindestens ein Projekt aus dem Bereich Bodenschutz und mindestens ein Pro-jekt aus dem Bereich des nicht-anlagenbezogenen Gewässerschutzes.
3. Erfahrung mit/im Bereich Erfahrungen im Aufbau und Betrieb in-teroperabler IT-Prozessketten im behördli-chen Umweltschutz; Nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung von mindestens zwei Projekten aus dem genannten Bereich in den vergangenen drei Jahren, bei denen die Umsetzung der Interope-rabilität (Standards) über mindestens drei Verwaltungsebenen nachgewiesen wird.
4. Kenntnisse in der Anwendungs- und Weben-twicklung zum Datenmanagement im Um-weltbereich sowie Kenntnisse in der Ent-wicklung von XML- oder Python-basierten Anwendungen ; Nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens drei Projekten in den vergangenen drei Jahren..
5. Erfahrungen im Bereich des verwaltungs-übergreifenden Prozessmanagements im Kontext des nationalen Vollzuges von Um-weltberichtspflichten ; nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens zwei Projekten in den vergangenen drei Jahren. Die Nachweise sind für mindestens ein Projekt aus dem Bereich Boden- und ein Projekt aus dem Bereich Gewässerschutz zu erbringen.
6. Kenntnisse der europäischen Umweltbe-richterstattung im Boden- und Gewässer-schutz (z.B. an die EUA, EU-KOM); nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens einem Projekt in den vergangenen drei Jahren.
7. Verhandlungssichere Kenntnisse in deut-scher Sprache in Wort und Schrift; nachzuweisen durch Schriftliche Bestätigung, dass das eingesetzte Personal über die geforderten Kenntnisse ver-fügt.
8. Langjährige Erfahrungen in den Besonder-heiten der interbehördlichen Zusammenar-beit von Bundes- und Landesbehörden so-wie europäischen Behörden; nachzuweisen durch Nachweis über die Durchführung von mindes-tens einem diesbezüglichen Projekt (Behörde-Behörde) unter Angabe von Projekt, Laufzeit und Auftraggeber in den vergangenen drei Jah-ren
Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.
5.1.10 ZuschlagskriterienKriterium:Art: QualitätBezeichnung: Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien, insbesondere zu VErständnis des Angebots, Klare Darstellung, Tragfähigkeit und Geschlossenheit des Vorgehens, Problem und Aufgabenverständis, Zielerreichung, Zeitliche / inhaltliche Planung ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes.Kriterium:Art: PreisBezeichnung: Brutto-AngebotspreisBeschreibung: Es wird der (fiktive) Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer herangezogen. Es sind die Hinweise zur Kalkulation in der Leistungsbeschreibung zu beachten.Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.
5.1.11 AuftragsunterlagenVerbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DeutschInternetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=823293
5.1.12 Bedingungen für die AuftragsvergabeBedingungen für die Einreichung:Elektronische Einreichung: ErforderlichAdresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=823293Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DeutschElektronischer Katalog: Nicht zulässigNebenangebote: Nicht zulässigDie Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässigFrist für den Eingang der Angebote: 22/01/202612:00Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44TagInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:Datum des Eröffnungstermins: 22/01/202613:00Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-RoßlauEröffnungstermin - Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.Auftragsbedingungen:Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: NeinEs ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: neinElektronische Rechnungsstellung: ErforderlichAufträge werden elektronisch erteilt: jaZahlungen werden elektronisch geleistet: jaWesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
5.1.15 TechnikenRahmenvereinbarung:Keine RahmenvereinbarungInformationen über das dynamische Beschaffungssystem:Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und NachprüfungÜberprüfungsstelle: Vergabekammern des BundesInformationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: UmweltbundesamtOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: UmweltbundesamtOrganisation, die Angebote entgegennimmt: UmweltbundesamtOrganisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
8 Organisationen
8.1 ORG-0001Offizielle Bezeichnung: UmweltbundesamtIdentifikationsnummer: 991-01894-95Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale VergabestellePostanschrift: Wörlitzer Platz 1Ort: Dessau-RoßlauPostleitzahl: 06844NUTS-3-Code: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)Land: DeutschlandE-Mail: maxi-janine.schubert@uba.deTelefon: 000Internet-Adresse: http://www.umweltbundesamt.deRollen dieser Organisation:BeschafferOrganisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltOrganisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltOrganisation, die Angebote entgegennimmtOrganisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des BundesIdentifikationsnummer: 12345Postanschrift: Villemomblerstraße 76Ort: BonnPostleitzahl: 53123NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)Land: DeutschlandE-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.deTelefon: +49228 9499 0Fax: +49228 9499 163Internet-Adresse: https://bundeskartellamt.deRollen dieser Organisation:ÜberprüfungsstelleInformationen zur BekanntmachungKennung/Fassung der Bekanntmachung: 465ec8e2-ce99-4914-a685-7520f0cbd460- 01Formulartyp: WettbewerbArt der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – StandardregelungDatum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/12/202512:45Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch