Ausschreibungsdetails
Die Daten bilden die Grundlage für die turnusgemäßen Berichtspflichten über die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und zur Aktualisierung des Katasters geschützter Biotope im Land.
2. Leistungsumfang
Die Leistung umfasst die
1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) im zentralen Teil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebiet
2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte
3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse
3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse
Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten Topographischen Karten (DTK10)
4334NW (Alterode, anteilig ca. 80%)
4334SW (Bräunrode)
4434NW (Annarode)
Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert.
Ausschlussflächen sind
• Natura2000-Gebiete
• Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung und des FFH-Monitorings
Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen.
Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind.
Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars.
Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden.
Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG.
Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen).
Für den Fall, dass auf einer Fläche ein oder mehrere Nebencodes erfasst werden, sind Flächengrößen für Haupt- und Nebencodes anzugeben.
Neue Objekte sind fortlaufend so zu nummerieren dass keine Dopplungen innerhalb des FFH-Gebietes bzw. einer DTK10 entstehen.
Streuobstwiesen: Wird bei einer Streuobstwiese als Unterwuchs ein LRT festgestellt und besitzen beide Codes eine identische Flächengröße, so ist die Fläche als LRT (Hauptcode) zu erfassen. Der Code für die Streuobstwiese (HSA, HSB, HSC, HSD, HSE, HSF) soll als Nebencode hierbei abweichend ohne Flächengröße eingetragen werden.
Grünland-LRT: Für die Grünland-LRT 6440 und 6510 ist zu entscheiden, ob es sich um eine magere Ausprägung handelt. Methodische Vorgaben zu deren Einordnung befinden sich auf dem LRT-spezifischen Zusatzbogen.
Die Ergebnisse sind auf Erfassungsbögen und in dem Datenbanksystem BioLRT zu dokumentieren und in einem Kurzbericht zusammenzufassen. Die Flächen werden mittels geeignetem GIS-Programm digitalisiert.
4.1.1 Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen
Es wird eine vollständige Erfassung der LRT im beauftragten Gebiet angestrebt. Das Gebiet ist daher in geeigneter Weise so zu begehen, dass die bisher unbekannten LRT-Vorkommen aufgefunden werden. Das Ergebnis der Begehungen ist im Text zu beschreiben. Die LRT-Vorkommen sind nach den Vorgaben der KA LRT vollständig zu erfassen und der LRT-spezifische Zusatzbogen auszufüllen.
weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung Anlage 02
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Die vorgesehenen Bearbeiter sind zu benennen und Zutreffende ist für alle verant-wortlichen Projektmitarbeiterjeweils anzukreuzen. Zeilen für weitere Bearbeiter sind bedarfsweise zu ergänzen.
Anlage 08a ist vollständig auszufüllen.
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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