Ausschreibungsdetails
Die sechs Wehranlagen Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Rothenfels, Faulbach und Freudenberg, welche zwischen 1934 und 1939 in Betrieb genommen wurden, befinden sich alters- und betriebsbedingt in einem Zustand, der eine tiefgreifende Grundinstandsetzung an sämtlichen Baugruppen erforderlich macht.
Ziel der Maßnahmen ist es, die sechs Wehranlagen in einen dauerhaften und betriebssicheren Zustand zu versetzen, der weitgehend einem Neubau entspricht.
Die Benennung der einzelnen Projekte auf der e-Vergabe ist dabei wie folgt gewählt:
Grundinstandsetzung 6 Mainwehre Los X (X ist dabei die entsprechende Losnummer).
Die maximale Anzahl an Losen, auf die sich beworben werden kann, ist nicht
beschränkt.
Die sechs Wehranlagen Erlabrunn, Harrbach, Steinbach, Rothenfels, Faulbach und Freudenberg, welche zwischen 1934 und 1939 in Betrieb genommen wurden, befinden sich alters- und betriebsbedingt in einem Zustand, der eine tiefgreifende Grundinstandsetzung an sämtlichen Baugruppen erforderlich macht.
Ziel der Maßnahmen ist es, die sechs Wehranlagen in einen dauerhaften und betriebssicheren Zustand zu versetzen, der weitgehend einem Neubau entspricht.
Los 2: Wehranlagen Faulbach und Freudenberg (Baugrube, Massiv- und Stahlwasserbau)
vom Unternehmen unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt.
Vertrauliche Unterlagen wurden im Verzeichnis der Vergabeunterlagen entsprechend
gekennzeichnet. Der Vordruck der Verschwiegenheitserklärung ist auszudrucken und vom
Unternehmen auf der letzten Seite gemäß den Vorgaben auszufüllen und zu unterschreiben.
Die unterschriebene Fassung ist als eingescannte PDF-Datei über die e-Vergabe Plattform
einzureichen. Die Planungsunterlagen werden dem Unternehmen dann zeitnah über die e-
Vergabe Plattform zur Verfügung gestellt. Der Versand dieser Unterlagen erfolgt in der Regel Donnerstags.
Hinweis: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden den Bewerbern nach eingereichter Verschwiegenheitserklärung nicht alle Anlagen zur FLB zur Verfügung gestellt. Das gesamte Unterlagenpaket wird bei der Aufforderung zum Erstangebot übergeben.
jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Beschreibung: Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung
gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht
werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen
Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sowie auf Verlangen nach § 6d EU Absatz
1 VOB/A den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter
andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu
lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende
Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE,
sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage
der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur
Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Der geforderte
Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 50 Mio. Euro
Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung
gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht
werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen
Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ebenfalls mit dem Teilnahmenantrag ist der Nachweis nach § 6d EU Absatz
1 VOB/A in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den
Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter
andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu
lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende
Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE,
sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage
der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur
Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Die Eigenerklärung
zur Eignung und zugehörige Anlagen sind insbesondere auszufüllen und einzureichen soweit
die geforderten Angaben zu den Referenzen nicht in der Präqualifikation oder der EEE
enthalten sind.
letzten bis zu zehn abgeschlossenen Kalenderjahren (Fertigstellung im Zeitraum vom
01.01.2015 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist), die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind.
Für die Leistung (A)-(D) ist mind. eine Referenz nachzuweisen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Auf Verlangen hat der Bewerber für alle Referenzen, die gewertet wurden die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen vorzulegen.
Bei Referenzen mit Wichtung gilt zudem:
Wird mehr als eine Referenz eingereicht, werden die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen bei jedem Bewerber addiert und es wird dann der Mittelwert mit zwei Nachkommastellen berechnet und mit der Wichtung für die jeweilige Referenz multipliziert. Dies kann bedeuten, dass der Mittelwert eine geringere Punktzahl aufweist als die punkthöchste Referenz.
Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert:
- Mit Wichtung:
A) Bauleistungen des Massivbaus an Wehranlagen oder vergleichbaren Objekten. Bei der Bauleistung muss es sich um einen Neubau oder eine Grundinstandsetzung (einem Neubau gleichwertig) handeln. Vergleichbare Objekte sind: Schleuse, Sperrwerk, Wasserkraftanlage oder vergleichbar komplexe Ingenieurbauwerke mit Bezug zu Gewässer mit beweglichen Bauwerksteilen (generell gilt für alle Objekte: Komplexität HOZ IV der Anlage 12.2 HOAI).
Wichtung: 50%
Punktevergabe erfolgt auf Basis der folgenden Tabelle:
+ 1 Punkt: Objekt ist eine Wehranlage
+ 1 Punkt: Baugrubenherstellung, Transport und Einbau großer Teile erfolgte mit Hilfe von Wasserfahrzeugen
+ 1 Punkt: Abrechnungssumme Massivbau >= 6 Mio. Euro Netto
+ 1 Punkt: Objekt blieb während der Baudurchführung im Betrieb, dafür waren Provisorien erforderlich
1 Punkt (Anforderung erfüllt): Abrechnungssumme Massivbau >= 3 Mio. Euro Netto
0 Punkte (Anforderung nicht erfüllt): Abrechnungssumme < 3Mio. Euro Netto
B) Bauleistungen des Stahlwasserbaus an Wehranlagen oder vergleichbaren Objekten. Bei der Bauleistung muss es sich um einen Neubau oder eine Grundinstandsetzung (einem Neubau gleichwertig) handeln. Vergleichbare Objekte sind: Schleuse, Sperrwerk, Wasserkraftanlage oder vergleichbar komplexe Ingenieurbauwerke mit Bezug zu Gewässer mit beweglichen Bauwerksteilen (generell gilt für alle Objekte: Komplexität HOZ IV der Anlage 12.2 HOAI).
Wichtung: 50%
Punktevergabe erfolgt auf Basis der folgenden Tabelle:
+ 1 Punkt: Objekt ist eine Wehranlage
+ 1 Punkt: Transport und Einbau großer Teile erfolgte mit Hilfe von Wasserfahrzeugen
+ 1 Punkt: Stahlwasserbauverschlüsse bestanden aus mindestens zwei relativ zueinander beweglichen Teilen
+ 1 Punkt: Abrechnungssumme Stahlwasserbau >= 6 Mio. Euro Netto
1 Punkt (Anforderung erfüllt): Abrechnungssumme Stahlwasserbau >= 3 Mio. Euro Netto
0 Punkte (Anforderung nicht erfüllt): Abrechnungssumme < 3 Mio. Euro Netto
- Ohne Wichtung:
C) Leistungen über die Erbringung der Objektplanung in Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI bei einer Wehranlage oder einem vergleichbaren Objekt. Bei der Planungsleistung muss es sich um eine Planung für einen Neubau oder eine Grundinstandsetzung (einem Neubau gleichwertig) handeln. Vergleichbare Objekte sind: Schleuse, Sperrwerk oder vergleichbar komplexe konstruktive Ingenieurbauwerke mit Bezug zu Gewässer mit beweglichen Bauwerksteilen (generell gilt für alle Objekte: Komplexität HOZ IV der Anlage 12.2 HOAI).
Mindestanforderung: Abrechnungssumme >= 0,5 Mio. Euro Netto
D) Leistungen über die Erbringung der Tragwerksplanung in Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI bei einer Wehranlage oder einem vergleichbaren Objekt. Bei der Planungsleistung muss es sich um eine Planung für einen Neubau oder eine Grundinstandsetzung (einem Neubau gleichwertig) handeln. Vergleichbare Objekte sind: Schleuse, Sperrwerk oder vergleichbar komplexe konstruktive Ingenieurbauwerke mit Bezug zu Gewässer mit beweglichen Bauwerksteilen (generell gilt für alle Objekte: Komplexität HOZ IV der Anlage 12.2 HOAI).
Mindestanforderung: Abrechnungssumme >= 0,5 Mio. Euro Netto
zulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt worden sind, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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