Ausschreibungsdetails
Los 2; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für zwei Bundesliegenschaften in Oldenburg
Los 3; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für zwei Bundesliegenschaften in Wilhelmshaven
Los 4; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Bad Bentheim
Los 5; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Verden
Los 6; Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für eine Bundesliegenschaft in Bunde
WE 108346; Zollamt Emden, Zum Nordkai 22/ 24, 26725 Emden
WE 108353; Hundestaffel Emden, Zum Nordkai 8, 26725 Emden
WE 108355; Funkwerkstatt Emden, Zum Nordkai 8a, 26725 Emden
Los 2:
WE 107816; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Oldenburg, Zeughausstr. 73, 26121 Oldenburg
WE 108366; Zollamt Kreyenbrück, An der Kolckwiese 7, 26121 Oldenburg
Los 3
WE 108350; Zoll WHV See, Schleusenstraße 20a, 26382 Wilhelmshaven
WE 150037; Zollamt WHV, Dodoweg 17, 26382 Wilhelmshaven
Los 4:
WE 140262; Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, Achterberg 100, 48455 Bad Bentheim
Los 5:
WE 107439; Zollamt Verden, Max-Planck-Str. 7, 27283 Verden (Aller)
Los 6:
WE 140261; Bundespolizeirevier Bunde, Schliekenweg 6, 26831 Bunde
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Sie haben als Bieter zum Nachweis Ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden. Sie können alternativ zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei Ihrem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern Sie nachweisen, dass Sie zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen haben. Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Können Sie aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Sollten Sie kein inländischer Bieter sein, genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot in Frage kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen darzulegen. Sie haben zum Nachweis, dass Sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck "Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 22.01.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Abgabe eines Angebots wesentlich sind, z. B., weil die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren (vgl. Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen).
Ortsbesichtigungen können nur nach Absprache bis zum 19.01.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 16.01.2026 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
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Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an
eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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Lose 4 und 6: Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB).
2) Etwaiger Bezug des Bieters zu Russland: Es wird auf die Anlage B-03 Ziffer 4
verwiesen.
Winterdienstleistungen und Grauflächenreinigung für drei Bundesliegenschaften in Emden
1. Grauflächenreinigung
1.1 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 400 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 1.650 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 1.400 m²
Fläche gesamt: ca. 3.450 m²
2. Winterdienst
2.1 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 400 m²
- Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 1.650 m²
- Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 1.400 m²
Fläche gesamt: ca. 3.450 m²
b) WE 108353; Hundestaffel Emden, Zum Nordkai 8, 26725 Emden
1. Grauflächenreinigung
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 100 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentlicher Gehweg, ca. 100 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 120 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 50 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Treppen/Podeste (Handreinigung), ca. 20 m²
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 6 Stück
Fläche gesamt: ca. 390 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 100 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentlicher Gehweg, ca. 100 m²
- Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 120 m²
- Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 50 m²
- Nichtöffentliche Treppen/Podeste (Handreinigung), ca. 20 m²
Fläche gesamt: ca. 390 m²
c) WE 108355; Funkwerkstatt Emden, Zum Nordkai 8a, 26725 Emden
1. Grauflächenreinigung
1.1 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 100 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 350 m²
Fläche gesamt: ca. 450 m²
2. Winterdienst
2.1 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Verkehrsfläche, ca. 100 m²
- Nichtöffentliche Verkehrsfläche, ca. 350 m²
Fläche gesamt: ca. 450 m²
WE 108346; Zollamt Emden, Zum Nordkai 22/ 24, 26725 Emden
WE 108353; Hundestaffel Emden, Zum Nordkai 8, 26725 Emden
WE 108355; Funkwerkstatt Emden, Zum Nordkai 8a, 26725 Emden
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
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6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Grauflächenreinigung
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 250 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 20 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 1.000 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 500 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Treppen, ca. 10 m²
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 7 Stück
- Aschenbecher entleeren (im Raucherpavillion), 1 Stück
Fläche gesamt: ca. 1.780 m
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 250 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 20 m²
- Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 1.000 m²
- Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 500 m²
- Nichtöffentliche Treppen (Handreinigung), ca. 10 m²
Fläche gesamt: ca. 1.780 m²
b) WE 108366; Zollamt Kreyenbrück, An der Kolckwiese 7, 26133 Oldenburg
1. Grauflächenreinigung
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentliche Verkehrsflächen, ca. 30 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 314 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 2.400 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Parkplätze ca. 730 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Treppen, ca. 55 m²
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 9 Stück
- Entwässerungsrinnen reinigen, 120 lfm.
- Abfallbehälter entleeren, 5 Stück
- Aschenbecher entleeren (am Raucherplatz), 1 Stück
Fläche gesamt: ca. 3.529 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentliche Verkehrsfläche, ca. 30 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Wegeflächen, ca. 314 m²
- Nichtöffentliche Verkehrsflächen, ca. 2.400 m²
- Nichtöffentliche Parkplätze, ca. 730 m²
- Nichtöffentliche Treppen (Handreinigung), ca. 55 m²
Fläche gesamt: ca. 3.529 m²
WE 107816; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Oldenburg, Zeughausstr. 73, 26121 Oldenburg
WE 108366; Zollamt Kreyenbrück, An der Kolckwiese 7, 26121 Oldenburg
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
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Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1. Grauflächenreinigung
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 130 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Park- und Wegeflächen, ca. 300 m²
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 1 Stück
Fläche gesamt: ca. 430 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 130 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Park- und Wegeflächen, ca. 300 m²
Fläche gesamt: ca. 430 m²
b) WE 150037; Zollamt WHV, Dodoweg 17, 26386 Wilhelmshaven
1. Grauflächenreinigung
1.1 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.418 m²
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 5 Stück
Fläche gesamt: ca. 1.418 m²
2. Winterdienst
2.1 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.418 m²
Fläche gesamt: ca. 1.418 m²
WE 108350; Zoll WHV See, Schleusenstraße 20a, 26382 Wilhelmshaven
WE 150037; Zollamt WHV, Dodoweg 17, 26382 Wilhelmshaven
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 4.300 m²
- Ablaufschächte (Regeneinläufe) reinigen, 17 Stück
- Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 28 Stück
Fläche gesamt: ca. 4.300 m²
2. Winterdienst
2.1 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 4.300 m²
Fläche gesamt: ca. 4.300 m²
WE 140262; Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, Achterberg 100, 48455 Bad Bentheim
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen
(Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Öffentliche Flächen
- Reinigung Öffentlicher Gehweg, ca. 36 m²
1.2 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.762 m²
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen (Rampe und Treppe), ca. 22 m²
- Ablaufschächte/Gullys (Regeneinläufe) reinigen, 3 Stück
- Entwässerungsrinnen reinigen, 1 Stück (ca. 12 m)
Fläche gesamt: ca. 1.820 m²
2. Winterdienst
2.1 Öffentliche Flächen
- Öffentlicher Gehweg, ca. 36 m²
2.2 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.762 m²
- Nichtöffentliche Sonderflächen (Rampe und Treppe), ca. 22 m²
Fläche gesamt: ca. 1.820 m²
WE 107439; Zollamt Verden, Max-Planck-Str. 7, 27283 Verden (Aller)
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
1.1 Nichtöffentliche Flächen
- Reinigung Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.600 m²
- Ablaufschächte (Regeneinläufe) reinigen, 10 Stück
- Fläche gesamt: ca. 1.600 m²
2. Winterdienst
2.1 Nichtöffentliche Flächen
- Nichtöffentliche Flächen, ca. 1.600 m²
Fläche gesamt: ca. 1.600 m²
WE 140261; Bundespolizeirevier Bunde, Schliekenweg 6, 26831 Bunde
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen
(Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat die Auftragnehmerin ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
- Ziffer 6: Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
- Ziffer 7: Angaben zu Umsätzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
6. Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach
maximiert):
Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. € (pro Schadensfall)
Vermögensschäden: mindestens 100.000 € (pro Schadensfall)
Schlüsselschäden: mindestens 50.000 € (pro Schadensfall)
- Ich erkläre, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die
jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird.
- Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, werde ich unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
7. Angaben zu Umsätzen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) sowie zum Umsatz
(netto) bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten Winterdienst und Grauflächenreinigung, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Jahre.
- Ziffer 8: Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ziffer 9: Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Ziffer 10: Angaben zu Referenzen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beschreibung: 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
- Ich erkläre, dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt.
- Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die
notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um
die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger
Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens:
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart:
10. Angaben zu Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen
Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der
Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden.
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann.
Nachfolgende Angaben zu den Referenzen sind zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-,
Industrieobjekt, u. a.),
- Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
- jährlicher Leistungsumfang (in bearbeitete Grundfläche in qm),
- Leistungszeitraum,
- Leistungsart,
- Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht
Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) inkl. Name, Telefon-Nr.
und E-Mail-Adresse.
Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und
gewichtet: Preis 100 %.
Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise
einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die
Vergabe per Losentscheid vor.
Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen
und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die
Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf
Nachforderung haben die Bieter nicht.
ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das
Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
GWB).
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