Ausschreibungsdetails
Die im Bereich der Internationalen Forschermobilität anfallenden Aufgaben der „Deutschen Koordinierungsstelle für Internationale Forschermobilität“ umfassen die „Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen“ (NKS MSC)“ sowie die „Nationale Koordinierungsstelle Deutschland zur Information und Beratung für international mobile Forschende (EURAXESS)“. Ziel der Tätigkeit der Deutschen Koordi-nierungsstelle für internationale Forschermobilität ist, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschender und Einrichtungen in den EU-Mobilitätsprogrammen sicherzustellen sowie nach Maßgabe der Beauftragung eine optimale Durchführung und Mitgestaltung der Programme im Bundesinteresse zu gewährleisten.
Weitere Unterstützungsaufgaben ergeben sich u.a. aus der Umsetzung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, der Umsetzung der Bund-Länder-Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034) sowie der Begleitung des im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten „1.000 Köpfe-Plus-Programms“. Mit der im Juli 2025 begonnenen Umsetzung des 1.000 Köpfe-Plus-Programms wird international mobilen Forschenden ein sicherer Hafen sowie Maßnahmen auf der Ebene der Bundesländer als auch auf europäischer Ebene erforderlich, um Synergien mit den vorhandenen und noch auszugestaltenden europäischen Maßnahmen (bspw. „Choose Europe for Science“) für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu nutzen.
Die im Bereich der Internationalen Forschermobilität anfallenden Aufgaben der „Deutschen Koordinierungsstelle für Internationale Forschermobilität“ umfassen die „Nationale Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen“ (NKS MSC)“ sowie die „Nationale Koordinierungsstelle Deutschland zur Information und Beratung für international mobile Forschende (EURAXESS)“. Ziel der Tätigkeit der Deutschen Koordinierungsstelle für internationale Forschermobilität ist, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschender und Einrichtungen in den EU-Mobilitätsprogrammen sicherzustellen sowie nach Maßgabe der Beauftragung eine optimale Durchführung und Mitgestaltung der Programme im Bundesinteresse zu gewährleisten.
Weitere Unterstützungsaufgaben ergeben sich u.a. aus der Umsetzung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, der Umsetzung der Bund-Länder-Strategie zur Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (2024-2034) sowie der Begleitung des im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode vereinbarten „1.000 Köpfe-Plus-Programms“. Mit der im Juli 2025 begonnenen Umsetzung des 1.000 Köpfe-Plus-Programms wird international mobilen Forschenden ein sicherer Hafen sowie eine Karriereperspektive im deutschen Wissenschaftssystem geboten. Im Zuge der Umsetzung des Programms und dessen Begleitung ist eine enge Abstimmung mit Maßnahmen auf der Ebene der Bundesländer als auch auf europäischer Ebene er-forderlich, um Synergien mit den vorhandenen und noch auszugestaltenden europäischen Maßnahmen (bspw. „Choose Europe for Science“) für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland zu nutzen.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VIII.2).
mindestens vierjährige Erfahrungen im Tätigkeitsbereich der Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung, mit Verhandlungsprozessen mit der EU, im Bereich der Wissenschaftler- und Studierendenmobilität sowie im Bereich Internationalisierung und Europäischer Hochschulraum. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen mit der Betreuung von Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung, mit Verhandlungsprozessen mit der EU, im Bereich der Wissenschaftler- und Studierendenmobilität sowie im Bereich Internationalisierung und Europäischer Hochschulraum umgesetzt oder erworben wurden.
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Durchführung von Projekten der öffentlichen Hand auf europäischer und deutscher Ebene. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Projekten der öffentlichen Hand umgesetzt oder erworben wurden.
mindestens zweijährige Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement sowie in der Durchführung. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement sowie der Durchführung von Veranstaltungen umgesetzt oder erworben wurden.
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Pflege mehrsprachiger Internetplattformen sowie in der Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Anforderung ist belegt, wenn über den Referenzauftrag deutlich wird, dass Kenntnisse und Erfahrungen in der Pflege mehrsprachiger Internetplattformen sowie in der Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt oder erworben wurden.
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
mindestens vierjährige Erfahrungen in der Leitung eines Teams von mindestens vier Personen (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis).
mindestens zweijährige Erfahrungen im Bereich Wissenschaftsmanagement (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis). Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für den verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden zu benennende Referenz belegt werden kann, dass dieser über konkrete Kenntnisse und Erfahrungen im Be-reich Wissenschaftsmanagement verfügt.
mindestens vierjährige Erfahrungen im Bereich personenbezogener internationaler Wissenschaftlermobilität (für einen verantwortlichen bzw. leidenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis). Diese Anforderung ist erfüllt, wenn über die für den verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden zu benennende Referenz belegt werden kann, dass dieser über konkrete Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich personenbezogener internationaler Wissenschaftlermobilität verfügt.
verhandlungssichere Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift (für einen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeitenden mindestens einen Referenznachweis).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
a. Ebene der wissenschaftlichen Mitarbeitenden:
erworbene Fachkenntnisse durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium (für mindestens vier Mitarbeitende);
mindestens zweijährige Berufserfahrung im Wissenschaftsmanagement (für mindestens einen Mitarbeitenden);
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Pflege mehrsprachiger Internetplattformen (besonders deutsch und englisch) oder im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (für mindestens einen Mitarbeitenden);
mindestens zweijährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und dem BMFTR oder anderen vergleichbaren Bundeseinrichtungen (für mindestens einen Mitarbeitenden);
fließende Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift (für mindestens zwei Mitarbeitende).
b. Ebene der administrativen Mitarbeitenden:
abgeschlossenes Studium, Ausbildung oder vergleichbare in der Praxis erworbene betriebswirtschaftliche oder kaufmännische Fachkenntnisse (für mindestens einen Mitarbeitenden);
Fachkenntnisse und mindestens zweijährige Erfahrungen im deutschen und europäischen Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht, allgemeinen Verwaltungsrecht und Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO) (für mindestens einen Mitarbeitenden);
mindestens zweijährige Erfahrungen bei der Umsetzung von Projekten der öffentlichen Hand auf europäischer oder deutscher Ebene (für mindestens einen Mitarbeitenden);
gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (für mindestens einen Mitarbeitenden).
Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen
(§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
8aef37f1-3ed2-43ee-ad04-46cf0ddb33a3