Ausschreibungsdetails
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
- objektbezogene Reparaturhaftpflichtversicherung
- Planmäßige Arbeiten, u. a. mit:
- Dockbesichtigung
-Konservierungsarbeiten am Bootskörper im Überwasser- und Unterwasserbereich
- Instandsetzen der rutschfesten Decksbeläge und Decksnebenflächen auf allen Außendecks
- Instandsetzungsarbeiten an Bunkern, Tanks und Zellen
- Durchführen von Materialerhaltungsstufen an 2 EA AnDiMot
- Durchführen von Materialerhaltungsstufen an 2 EA EDiMot
- Instandsetzungsmaßnahmen an schiffstechnischen Anlagen
- Instandsetzung der Einrichtung in den Wohndecks
- Instandsetzen des Trinkwassersystems
- Instandsetzungsarbeiten an den Seekühlwasser- und Feuerlöschpumpen
- Instandsetzungsarbeiten an Klima-, Lüftungs- und Proviantkälteanlagen
- Durchführen von sicherheitstechnischen Überprüfungen an Anlagen in Zusammenarbeit mit MUKdo-Prüfern
- Durchführen der schiffbaulichen Folgeuntersuchung gemäß Prüfbuch Aquamarin in Zusammenarbeit mit MUKdo-Prüfern
Vorhandensein der für die Durchführung des Instandhaltungsvorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit:
- 1 EA Stromanschluss 3AC/440V/60Hz/400A nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3.
- 2 EA unabhängige Feuerlöschanschlüsse für C-Rohre mit einem Druck von mindestens 6 bar, alternativ kann auch ein, von der örtlichen Feuerwehr genehmigtes, Feuerschutzkonzept auf Basis von transportablen Löschlösungen zur Anwendung kommen.
- Frischwasseranschluss für das Bordsystem und Liefern von Frischwasser mit Keimfreiheitszertifikat.
- Abwasseranschlüsse für Grau- und Schwarzwasser.
- Getrocknete Steuer- und Arbeitsluft mit 6-8 bar.
- Beheizen und Belüften des gesamten Schleppers oder von Teilbereichen, abhängig von den konkreten Arbeiten und den entsprechenden Vorgaben der Regeln der Technik bzw. des Arbeitsschutzes.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, den Schlepper jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grund-berührung) des Schleppers am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
4. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Pier, mit einer Pierlänge die es erlaubt, den Schlepper sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
5. Eignungskriterium:
Sicherstellung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schleppers (zu berücksichtigender Tiefgang des Schleppers: 4,5m) und der Oberkante Pallung bei der Trockenstellung (Docken/Slippen/Pallen) mindestens 1200 mm beträgt (siehe dazu GA-Plan).
6. Eignungskriterium:
Das Dock bzw. die Slipanlage lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung des Schleppers zu (keine Berührung der Einhausung mit dem Schlepper) bzw. es steht ein Hallenliegeplatz zur Verfügung.
7. Eignungskriterium:
Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens 6,5m.
8. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock bzw. Slip und Pier, um jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schleppersilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis zu 20t transportiert werden können.
9. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien Werft.pdf" zu entnehmen.
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
23. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien Werft.pdf" zu entnehmen.
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Instandhaltungsvorhabens sicherstellt.
13. Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
16. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
18. Eignungskriterium:
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht.
Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien Werft.pdf" zu entnehmen.
Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1.
21. Eignungskriterium:
Die Bestimmungen der (Frisch-)Wasserhygiene nach VDI MT 6023 Blatt 4 Kategorie A und B werden eingehalten. Vor Beginn jeglicher Arbeiten an trinkwasserführenden Systemen ist durch den Auftragnehmer für alle an diesen Systemen arbeitenden Personen ein Nachweis über durchgeführte Wasserhygieneschulungen nach VDI MT 6023 Blatt 4 Kategorie A (Qualifikation für hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen) und B (Qualifikation für hygienebewusste Durchführung von Arbeiten, wie sie im Rahmen von Errichtungs- oder Instandhaltungsarbeiten anfallen) nachzuweisen.
Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien Werft.pdf" zu entnehmen.
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Booten der Deutschen oder einer anderen Marine oder von deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z.B. Hafen- und Seeschlepper, Offshore Support Vessels, Forschungsschiffe).
Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien Werft.pdf" zu entnehmen.
Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer verfügt über Erfahrungen bei der Instandhaltung von Pumpen, Schiebern, Absperrklappen und Ventilen.
15. Eignungskriterium:
Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer ist in der Lage Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.
19. Eignungskriterium:
Die Bestimmungen der AQAP 2110:2016 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, Ausgabe D) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung werden erfüllt und eingehalten.
Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien Werft.pdf" zu entnehmen.
Das an Bord eingesetztes Personal wird von einem Vorarbeiter geführt, der sich in der deutschen Sprache sicher verständigen kann.
12. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien Werft.pdf" zu entnehmen.
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der/die direkt der Unternehmensführung untersteht.
Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien Werft.pdf" zu entnehmen.
Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
Der/Die zu erbringenden Nachweis/e zu den Eingungskriterien sind dem Dokument "Anlage 5 zum Vertrag_Eignungskriterien Werft.pdf" zu entnehmen.
Für den Fall von Bewerber- /Bietergemeinschaften: Erklärung des Bewerbers betreffend die Gründung einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft. Nachweis über Formblatt B-V 47, siehe Vergabeunterlagen
Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-B-V031, siehe Vergabeunterlagen
falls zutreffend: Abgabe einer Eigenerklärung gem. Formblatt BAAINBw-V-V 032, siehe Vergabeunterlagen
Abgabe einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender
Ausschlussgründe gemäß § 7 Abs. 2 BwBBG, siehe Vergabeunterlagen
Abgabe einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gemäß § 7 Abs. 3 und 4 BwBBG, siehe Vergabeunterlagen
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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