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Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz

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04.12.2025

08.01.2026 11:30

B 20.15 - 0215/25/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

04.12.2025 06:00

Meine e-Vergabe


Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlere und untere Bundesbehörde, die den niedrigen Schwellenwert anwenden gem. § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz
Beschreibung: Atemschutzmaske CBRN für den Zivilschutz mit Zubehör und Wartungsschulung für Atemschutzgerätewarte
Kennung des Verfahrens: bfa34099-686d-41d8-9599-4fce7afb5c01
Interne Kennung: B 20.15 - 0215/25/VV : 1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 35113200Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 35000000Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
2.1.2 Erfüllungsort
Beliebiger Ort
2.1.3 Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 14,345,382.07Euro
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage
Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung
Sanktionen Russland.

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und
dem Angebot beizufügen.

Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle ein Auszug
aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Für einen Zuschlag
kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt.

Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft: fügen Sie die
ausgefüllte Anlage 'Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung';
im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen (im Rahmen einer
Unterauftragsvergabe): die ausgefüllte 'Anlage_Unteraufträge'
und im Rahmen einer Eignungsleihe die ausgefüllte
'Verpflichtungserklärung_Eignungsleihe_Unteraufträge' Ihrem
Angebot bei.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Rein nationale Ausschlussgründe: Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen folgende Erklärung einzureichen: Anlage
Eigenerklärung Ausschlussgründe und Eigenerklärung
Sanktionen Russland.
Los
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: CBRN-Atemschutzmaske M 2000 und Ersatzteile
Beschreibung: Mengenlos 1 für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Atemschutzmaske M2000 und deren Ersatzteilen.

Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.055.191,00 € (netto).
Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 505.519,00 € (netto)

Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 35113200Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 35000000Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48Monat
5.1.5 Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5,055,191Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.

Aus der Rahmenvereinbarung kann von den folgenden
Bestellberechtigten Behörden und Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden:

Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind:
-Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
-Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA)
-Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
-Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:

Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs,
das sind gem. § 4 LKatSG BW:
die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.

Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns,
das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG:
die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.

Die Katastrophenschutzbehörden Berlins,
das sind gem. § 3 KatSG Berlin:
die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei.

Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs,
das sind gem. § 2 BbgBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden Bremens,
das sind gem. VwV KatS-Org Bremen:
Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.

Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs,
das ist gem. § 2 HmbKatSG:
Die Freie und Hansestadt Hamburg.

Die Katastrophenschutzbehörden Hessens,
das sind gem. § 2 HBKG Hessen:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns,
das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens,
das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim.

Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens,
das sind gem. § 2 BHKG NRW:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz,
das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands,
das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG:
die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen,
das sind gem. § 3 SächsBRKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.

Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts,
das sind gem. § 2 KatSG-LSA:
die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.

Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein,
das sind gem. § 3 LKatSG:
die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz

Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen,
das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den
Unterhalt eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN
14001 oder gleichwertig vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den
Unterhalt eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN
9001 oder gleichwertig vor.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=821969
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=821969
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/202611:30
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 82Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 08/01/202611:31
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Leistungen spätestens innerhalb eines Vierteljahres, also 92 Tagen nach Zugang der Bestellung, zu erbringen. Es bleibt der Auftragnehmerin überlassen innerhalb dieses Zeitrahmens Einzelaufträge zu sammeln und gemeinsam zu bearbeiten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002
Titel: CBRN-Atemschutzmaske M 2000 und Ersatzteile
Beschreibung: Mengenlos 2 für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Atemschutzmaske M2000 und deren Ersatzteilen

Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 5.055.191,00 € (netto).
Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 505.519,00 € (netto)

Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 35113200Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 35000000Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48Monat
5.1.5 Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5,055,191Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.

Aus der Rahmenvereinbarung kann von den folgenden
Bestellberechtigten Behörden und Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden:

Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind:
-Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
-Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA)
-Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
-Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:

Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs,
das sind gem. § 4 LKatSG BW:
die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.

Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns,
das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG:
die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.

Die Katastrophenschutzbehörden Berlins,
das sind gem. § 3 KatSG Berlin:
die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei.

Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs,
das sind gem. § 2 BbgBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden Bremens,
das sind gem. VwV KatS-Org Bremen:
Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.

Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs,
das ist gem. § 2 HmbKatSG:
Die Freie und Hansestadt Hamburg.

Die Katastrophenschutzbehörden Hessens,
das sind gem. § 2 HBKG Hessen:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns,
das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens,
das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim.

Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens,
das sind gem. § 2 BHKG NRW:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz,
das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands,
das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG:
die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen,
das sind gem. § 3 SächsBRKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.

Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts,
das sind gem. § 2 KatSG-LSA:
die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.

Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein,
das sind gem. § 3 LKatSG:
die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz

Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen,
das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den
Unterhalt eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN
14001 oder gleichwertig vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den
Unterhalt eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN
9001 oder gleichwertig vor.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=821969
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=821969
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/202611:30
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 82Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 08/01/202611:31
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Leistungen spätestens innerhalb eines Vierteljahres, also 92 Tagen nach Zugang der Bestellung, zu erbringen. Es bleibt der Auftragnehmerin überlassen innerhalb dieses Zeitrahmens Einzelaufträge zu sammeln und gemeinsam zu bearbeiten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003
Titel: Wartungsschulung für Atemschutzvollmaske M 2000
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Veranstaltung von Wartungsschulungen für Atemschutzgerätewarte bezüglich der Atemschutzmaske M2000

Das Höchstvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4.235.000,00 € (netto).
Das Mindestauftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 423.500,00 € (netto)

Das Höchstvolumen entspricht dem geschätzten Gesamtbedarfsvolumen. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zum genannten Höchstvolumen abgerufen werden.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Hauptklassifizierungscode(cpv): 35113200Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch)
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 80522000Schulungsseminare
Zusätzlicher Klassifizierungscode(cpv): 35000000Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48Monat
5.1.5 Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 4,235,000Euro
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist.

Aus der Rahmenvereinbarung kann von den folgenden
Bestellberechtigten Behörden und Einrichtungen (Besteller) abgerufen werden:

Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind:
-Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
-Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA)
-Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
-Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:

Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs,
das sind gem. § 4 LKatSG BW:
die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.

Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns,
das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG:
die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.

Die Katastrophenschutzbehörden Berlins,
das sind gem. § 3 KatSG Berlin:
die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei.

Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs,
das sind gem. § 2 BbgBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden Bremens,
das sind gem. VwV KatS-Org Bremen:
Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.

Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs,
das ist gem. § 2 HmbKatSG:
Die Freie und Hansestadt Hamburg.

Die Katastrophenschutzbehörden Hessens,
das sind gem. § 2 HBKG Hessen:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns,
das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens,
das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG:die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim.

Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens,
das sind gem. § 2 BHKG NRW:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz,
das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands,
das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG:
die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.

Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen,
das sind gem. § 3 SächsBRKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.

Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts,
das sind gem. § 2 KatSG-LSA:
die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.

Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein,
das sind gem. § 3 LKatSG:
die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutz

Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen,
das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG:
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den
Unterhalt eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN
14001 oder gleichwertig vor.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Legen Sie eine Kopie eines gültigen Nachweises über den
Unterhalt eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN
9001 oder gleichwertig vor.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=821969
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=821969
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/202611:30
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 82Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 08/01/202611:31
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Lieferung gemäß DAP Incoterms 2020 deutschlandweit gemäß Einzelabruf im Kaufhaus des Bundes.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Leistungen spätestens innerhalb eines Vierteljahres, also 92 Tagen nach Zugang der Bestellung, zu erbringen. Es bleibt der Auftragnehmerin überlassen innerhalb dieses Zeitrahmens Einzelaufträge zu sammeln und gemeinsam zu bearbeiten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisation, die Angebote entgegennimmt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Organisationen
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Identifikationsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: B20.19@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2817
Fax: +49 2289910610-2817
Internet-Adresse: http://www.bescha.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Angebote entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Identifikationsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
NUTS-3-Code: Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 379ed7b5-0da0-4299-ae1a-a9f24436b7dc- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/12/202514:52
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch


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