Ausschreibungsdetails
Die Thüringer Familien-App ist eine einzigartige Informationsplattform für Familien in Thüringen. Sie bündelt Angebote aus den Bereichen Bildung, Leben, Gesundheit, Soziales sowie Tourismus, Freizeit und Kultur.
Die Thüringer Familien-App ist im Auftrag des Freistaates Thüringen entwickelt worden und steht seit 1. Mai 2025 in allen gängigen App-Stores zum Download zur Verfügung. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Öffentlichkeitskampagne. Die technische Umsetzung der App erfolgt separat.
Zentraler Auftragsgegenstand ist die Steuerung, Beauftragung, Umsetzung und Auswertung von analogen und digitalen Werbemaßnahmen in Thüringen im Zusammenhang mit der Thüringer Familien-App und entsprechenden Ausbaustufen in den Jahren 2026 und 2027. Auch die Weiterentwicklung des aktuellen Kampagnendesigns (s. Dokument 08_Kampagnenübersicht) soll Bestandteil des Auftragsgegenstands sein.
Ziel der Kampagne ist es,
• die Bekanntheit der Thüringer Familien-App in der Zielgruppe nachhaltig zu steigern,
• die Anzahl der App-Downloads und aktiven Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen,
• die Wahrnehmung der App als vertrauenswürdiges, nutzerfreundliches und hilfreiches Angebot zu stärken
Das Höchstvolumen für den oben genannten Leistungsumfang für die Vertragslaufzeit beträgt bis zu 420.168,06 EUR (netto) und steht unter Vorbehalt des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2026/2027. Das geplante Budget verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2027 wie folgt:
• 2026: bis zu 210.084,03 EUR (netto)
• 2027: bis zu 210.084,03 EUR (netto)
Sämtliche Schaltkosten, Honorare, Auslagen und Nebenkosten sind damit erfasst.
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
• Weiterentwicklung des Kampagnendesigns (mehr Bildsprache, weg von reiner Headline-Kampagne)
→ Ausarbeitung weiterer Kampagnenmotive im überarbeiteten Design zur kontinuierlichen Bewerbung der Thüringer Familien-App
• Erstellung themenspezifischer Kampagnenmotive
o Kindertag (01.06. & 20.09.)
o Tag der Familie (15.05.)
o Weihnachten
o Halloween
o Und Ähnliche
• Erstellung von digitalen Werbeanzeigen
o Reel-Ads FB/Insta
o Carousel-Ads FB/Insta
o Story-Ads FB/Insta
o Video Discovery-Anzeigen YouTube
o In-Stream-Anzeigen YouTube
o oder vergleichbare Medien
• Erstellung von analogen Werbemitteln
o Großflächen- und Plakat-Motive
o CityCards-Motive
o Informationsflyer für Familien & Anbieter
o Erstellung von zusätzlichen Werbemitteln
o ÖPNV-Werbung
o Radiowerbung
o Kinowerbung
• Unterstützung beim strategischen Auf- und Ausbau der Social-Media-Aktivitäten
o Reichweiten-Kampagne
o Influencer-Kampagne
o Erstellung eines „Social-Media Kits“ mit Post- und Reelvorlagen für Adobe Express und Canva
o Ausarbeitung eines Konzepts für wiederkehrende Formate mit entsprechenden Vorlagen (s.o.)
• Unterstützung bei der Veranstaltungsorganisation für Messen und Thementage
o Entwicklung von Standkonzepten sowie deren Umsetzung
o Beauftragung von Promotion-Teams
o Beauftragung und Betreuung von Logistikunternehmen
o Und Ähnliches
Umsetzung der Mediaplanung, Schaltung von Werbemaßnahmen
o Erstellung einer Mediaplanung jeweils für die Jahre 2026 und 2027
o Koordinierung, Abstimmung und Buchung von Werbeflächen sowie Schaltung digitaler Werbeanzeigen
o Social-Media-Ads FB/Instagram
o Digitale Anzeigen in Tageszeitungen (u.a. Funke Medien)
o Web-Banner für Apps und Webseiten
o Werbung OOH-Außenbereich: Großflächenplakate
o Schaltung von City Cards
o ÖPNV-Werbung
o Tageszeitungen
o Radiowerbung
o Kinowerbung
Weiterentwicklung der Kampagne entsprechend der Ausbaustufe
• Entwicklung einer Kommunikationsstrategie zu den neuen Funktionen der Familien-App
→ Social-Media Ads
→ Entwicklung passender Werbematerialien
→ Erklärvideos für die Landingpage und Social-Media
Erstellung von Druckvorlagen für Werbematerialien
o Entwicklung von Ideen und Vorschlägen für Werbematerialien für die jeweiligen Zielgruppen
o Familien
o Senior:innen
o Kinder
o Anbieter:innen
Begleitende Absprachen/Projektmanagement/Beratung
• Kick-off nach Absprache im Ministeriumssitz in Erfurt
• Benennung eines Hauptverantwortlichen innerhalb der Agentur sowie einer Stellvertretung
• Teilnahme an internen und externen Präsentationsterminen, bspw. Basispräsentation und Vorstellung im Hause des TMSGAF, ggf. Anwesenheit und
Mitwirkung bei Pressegesprächen und -konferenzen
• wöchentliche Jour Fixes (Viko) zur regelmäßigen Absprache und Abstimmung von Projektständen und Projektsteuerung
Hinweise
Die Aufzählung ist nicht abschließend und benennt lediglich die Mindestanforderungen. Die konkreten Maßnahmen und die Reihenfolge der Umsetzung werden im Rahmen der Auftragserfüllung in gemeinsamer Absprache festgelegt.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung: Die zur Nutzung der e-Vergabe- Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe- Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt.
Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw.
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Es gibt keine Begrenzung zur Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen (siehe Punkt 5.1.15). Die Angabe "100" erfolgte, weil eine Höchstzahl angegeben werden musste.
- Name des Unternehmens
- Gründungsjahr
- Rechtsform
- Hauptsitz
- Projektleitung und Stellvertretung
- Kurzdarstellung der beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen.
Die Referenzkampagnen müssen mindestens die folgenden Maßnahmen beinhalten:
- Digitale Anzeigen/Werbebanner, vorzugsweise In-App-Werbung
- Werbeanzeigen in Social Media-Kanälen
- Außenwerbung (z. B. Road Side Screens, Großflächen im öffentlichen Raum, Floorsticker od. Ä.)
- Erstellung von Promotion-Materialien
Aus der Beschreibung der Referenzen müssen mindestens die folgenden Informationen hervorgehen:
- Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer aussagekräftigen Ansprechperson
- Leistungsgegenstand
- Leistungszeitraum
- Leistungsumfang
- grobe Einordnung des Nettoauftragswertes
- Screenshots bzw. bildliche Darstellung
Angaben zur Ausgangslage, Herangehensweise und Arbeitsergebnissen müssen gemacht werden.
Wünschenswert ist mindestens eine Kampagne aus den Themenbereichen: Soziales, Familie bzw. Senioren.
Wünschenswert sind darüber hinaus Kampagnenbeispiele, die in Thüringen umgesetzt wurden und/ oder Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern widerspiegeln.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.
daace64b-753e-492e-b2aa-3adb909f785a