Ausschreibungsdetails
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Zuschlagskriterien und Gewichtung:
Die Wertungspunkte für die Unterhaltsreinigung und die Grund- und Sonderreinigung ergeben sich aus dem Verhältnis zum jeweils niedrigstem Angebotspreis. Der niedrigste angebotene Jahrespreis (brutto), für die Unterhaltsreinigung erhält die Höchstpunktzahl 60. Der niedrigste angebotene Stundenverrechnungssatz für die Grund- u. Sonderreinigung erhält die Höchstpunktzahl 5. Der niedrigste Preis für die Schmutzfangmatten erhält die Höchstpunktzahl 5. Die Wertungspunkte für die jährlichen Planstunden ergeben sich aus dem Verhältnis zum höchsten, von einem Bieter einkalkulierten Wert, wobei das Angebot mit den meisten produktiven Jahresstunden die Höchstpunktzahl von 30 erhält. Die jeweilig erreichten Punkte werden addiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aller Kriterien erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Preis für die Unterhaltsreinigung.
Terminvereinbarungen für Los 1 über die eVergabe-Plattform oder per Email an BwDLZUlmOBMEllwangen@bundeswehr.org.
Die Besichtigung ist bis spätestens Mittwoch, den 28.01.2026; 15:00 Uhr durchzuführen.
•Name des Auftraggebers, Ansprechpartner der jeweiligen Referenz mit telefonischer Erreichbarkeit;
•Bezeichnung des Objektes;
•Leistungsort;
•Art und Umfang der erbrachten Leistung;
•Zeitraum der Auftragsausführung/Beginn der Vertragslaufzeit
(Ausgenommen hiervon sind Neufirmen. Der Bieter hat in diesem Fall eine entsprechende Eigenerklärung seinem Angebot beizufügen)
einzureichen, dass er derzeit über ein
Umweltmanagementsystem (ISO 14001 oder EMAS
oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten
auch Zertifikate von unabhängigen
Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß
Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den
Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des
Bieters z.B. über ein geordnetes
Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards
verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich
zu erbringen.
Bei abgelaufenem Zertifizierungszeitraum ist ein
Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung der
Zertifizierung oder dessen Verlängerung
einzureichen.
Aus berechtigten Gründen können Unternehmen ihre
Eignung zudem auch durch andere als die vom
Auftraggeber geforderten Nachweise belegen. Soweit
vom Bieter andere als die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise (z.B. ausführliche detaillierte
Eigenerklärungen über die unternehmensinternen
Regelungen zur Einhaltung umweltspezifischer
Standards und einfacher Grundsätze, wie die
Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung
von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von
umweltschonenden Reinigungsmitteln, den
ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom
und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung,
Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen etc. etc.) mit dem
Angebot eingereicht werden, sind die berechtigten
Gründe für diese abweichende Einreichung
darzulegen. Als berechtigte Gründe erkennt die
Vergabestelle unter anderem solche Gründe an, die
nachweisen, dass das bietende Unternehmen noch
den sogenannten Start-Ups angehört. Der Nachweis
einer solchen Zugehörigkeit ist vom Bieter zu
erbringen.
Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe
bleiben davon unberührt.
einzureichen, dass er derzeit über ein
Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001 oder
gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch
Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen
(z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des
Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis
erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B.
über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach
aktuellen Standards verfügt um seine
Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern.
Bei abgelaufenem Zertifizierungszeitraum ist ein
Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung der
Zertifizierung oder dessen Verlängerung
einzureichen.
Aus berechtigten Gründen können Unternehmen ihre Eignung zudem auch durch andere als die vom
Auftraggeber geforderten Nachweise belegen. Soweit
vom Bieter andere als die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise (z.B. ausführliche detaillierte
Eigenerklärungen über die unternehmensinternen
Regelungen, Weisungs- und Berichtswege,
Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse,
Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) mit
dem Angebot eingereicht werden, sind die
berechtigten Gründe für diese abweichende
Einreichung darzulegen. Als berechtigte Gründe
erkennt die Vergabestelle unter anderem solche
Gründe an, die nachweisen, dass das bietende
Unternehmen noch den sogenannten Start-Ups
angehört. Der Nachweis einer solchen Zugehörigkeit
ist vom Bieter zu erbringen.
Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe
bleiben davon unberührt.
Betriebshaftpflicht als Kopie mit mindestens der in § 9
Vertragsentwurfs geforderten Deckungssummen mit
dem Angebot einzureichen. *
* Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung
oder
Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes
beizubringen
(Bei derzeit nicht ausreichender Deckungssumme ist
eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass die
Deckungen nachgereicht werden. Die
Deckungszusage des Versicherers bei einer
eventuellen Auftragsvergabe ist erforderlich.)
gültigen Fassung,
ist vom Bieter eine Eigenerklärung abzugeben.
Dazu ist das bekanntgegebene Formular zu
verwenden, Dateiname:
ALLE Lose Eigenerklaerung Artikel 5k_ RUS
Sanktionen.docx
Eigenerklärung Tariftreue
Dazu ist das bekanntgegebene Formular zu
verwenden, Dateiname:
ALLE Lose Eigenerklaerung Tariftreue.pdf
sind gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als 3 Monate zum Angebotsschlusstermin) von
folgenden Einrichtungen mit dem Angebot
einzureichen. *
o Berufsgenossenschaft
o Krankenkassen
o Finanzamt
* Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung
oder
Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes
beizubringen
letzten 3 Jahre (Jahre 2023, 2024 und 2025)
erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der
Umsätze im Tätigkeitsbereich Gebäudereinigung einzureichen. (Ausgenommen hiervon sind
Neufirmen. Der Bieter hat in diesem Fall eine
entsprechende Eigenerklärung seinem Angebot
beizufügen).
Angebotsschlusstermin) Auszug aus dem
Handelsregister oder Berufsregister oder eine andere
entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur
Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des
Staates der Unternehmensniederlassung mit dem
Angebot einzureichen.
Angebotsschlusstermin) Auszug aus dem
Handelsregister oder Berufsregister oder eine andere
entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur
Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des
Staates der Unternehmensniederlassung mit dem
Angebot einzureichen.
jährlichen Planstunden ergeben
sich aus dem Verhältnis zum
höchsten, von einem Bieter
einkalkulierten Wert, wobei das
Angebot mit den meisten
produktiven Jahresstunden die
Höchstpunktzahl von 30 erhält
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Zuschlagskriterien und Gewichtung:
Die Wertungspunkte für die Unterhaltsreinigung und die Grund- und Sonderreinigung ergeben sich aus dem Verhältnis zum jeweils niedrigstem Angebotspreis. Der niedrigste angebotene Jahrespreis (brutto), für die Unterhaltsreinigung erhält die Höchstpunktzahl 60. Der niedrigste angebotene Stundenverrechnungssatz für die Grund- u. Sonderreinigung erhält die Höchstpunktzahl 5. Der niedrigste Preis für die Schmutzfangmatten erhält die Höchstpunktzahl 5. Die Wertungspunkte für die jährlichen Planstunden ergeben sich aus dem Verhältnis zum höchsten, von einem Bieter einkalkulierten Wert, wobei das Angebot mit den meisten produktiven Jahresstunden die Höchstpunktzahl von 30 erhält. Die jeweilig erreichten Punkte werden addiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aller Kriterien erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Preis für die Unterhaltsreinigung.
Terminvereinbarungen für Los 2 über die eVergabe-Plattform oder per Email an BwDLZUlmOBMDillingen@bundeswehr.org.
Die Besichtigung ist bis spätestens Mittwoch, den 28.01.2026; 15:00 Uhr durchzuführen.
•Name des Auftraggebers, Ansprechpartner der jeweiligen Referenz mit telefonischer Erreichbarkeit;
•Bezeichnung des Objektes;
•Leistungsort;
•Art und Umfang der erbrachten Leistung;
•Zeitraum der Auftragsausführung/Beginn der Vertragslaufzeit
(Ausgenommen hiervon sind Neufirmen. Der Bieter hat in diesem Fall eine entsprechende Eigenerklärung seinem Angebot beizufügen)
einzureichen, dass er derzeit über ein
Umweltmanagementsystem (ISO 14001 oder EMAS
oder gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten
auch Zertifikate von unabhängigen
Zertifizierungsstellen (z.B. der Herkunftsländer gemäß
Niederlassung des Firmensitzes des Bieters), die den
Nachweis erbringen, dass das Unternehmen des
Bieters z.B. über ein geordnetes
Unternehmensmanagement nach aktuellen Standards
verfügt um seine Dienstleistungen umweltverträglich
zu erbringen.
Bei abgelaufenem Zertifizierungszeitraum ist ein
Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung der
Zertifizierung oder dessen Verlängerung
einzureichen.
Aus berechtigten Gründen können Unternehmen ihre
Eignung zudem auch durch andere als die vom
Auftraggeber geforderten Nachweise belegen. Soweit
vom Bieter andere als die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise (z.B. ausführliche detaillierte
Eigenerklärungen über die unternehmensinternen
Regelungen zur Einhaltung umweltspezifischer
Standards und einfacher Grundsätze, wie die
Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung
von Betriebsmitteln und -stoffen, die Verwendung von
umweltschonenden Reinigungsmitteln, den
ressourcenschonenden Umgang mit Wasser, Strom
und Papier, Entwässerung und Abwasserbehandlung,
Bodenschutz, Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen, Umgang mit Gefahrstoffen etc. etc.) mit dem
Angebot eingereicht werden, sind die berechtigten
Gründe für diese abweichende Einreichung
darzulegen. Als berechtigte Gründe erkennt die
Vergabestelle unter anderem solche Gründe an, die
nachweisen, dass das bietende Unternehmen noch
den sogenannten Start-Ups angehört. Der Nachweis
einer solchen Zugehörigkeit ist vom Bieter zu
erbringen.
Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe
bleiben davon unberührt.
einzureichen, dass er derzeit über ein
Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001 oder
gleichwertig) verfügt. Als gleichwertig gelten auch
Zertifikate von unabhängigen Zertifizierungsstellen
(z.B. der Herkunftsländer gemäß Niederlassung des
Firmensitzes des Bieters), die den Nachweis
erbringen, dass das Unternehmen des Bieters z.B.
über ein geordnetes Unternehmensmanagement nach
aktuellen Standards verfügt um seine
Dienstleistungsqualität zu prüfen und zu verbessern.
Bei abgelaufenem Zertifizierungszeitraum ist ein
Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung der
Zertifizierung oder dessen Verlängerung
einzureichen.
Aus berechtigten Gründen können Unternehmen ihre Eignung zudem auch durch andere als die vom
Auftraggeber geforderten Nachweise belegen. Soweit
vom Bieter andere als die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise (z.B. ausführliche detaillierte
Eigenerklärungen über die unternehmensinternen
Regelungen, Weisungs- und Berichtswege,
Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse,
Schulungsprogramme, Prozessabläufe, etc. etc.) mit
dem Angebot eingereicht werden, sind die
berechtigten Gründe für diese abweichende
Einreichung darzulegen. Als berechtigte Gründe
erkennt die Vergabestelle unter anderem solche
Gründe an, die nachweisen, dass das bietende
Unternehmen noch den sogenannten Start-Ups
angehört. Der Nachweis einer solchen Zugehörigkeit
ist vom Bieter zu erbringen.
Die Regelungen des § 47 VgV zur Eignungsleihe
bleiben davon unberührt.
Betriebshaftpflicht als Kopie mit mindestens der in § 9
Vertragsentwurfs geforderten Deckungssummen mit
dem Angebot einzureichen. *
* Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung
oder
Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes
beizubringen
(Bei derzeit nicht ausreichender Deckungssumme ist
eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass die
Deckungen nachgereicht werden. Die
Deckungszusage des Versicherers bei einer
eventuellen Auftragsvergabe ist erforderlich.)
gültigen Fassung,
ist vom Bieter eine Eigenerklärung abzugeben.
Dazu ist das bekanntgegebene Formular zu
verwenden, Dateiname:
ALLE Lose Eigenerklaerung Artikel 5k_ RUS
Sanktionen.docx
Eigenerklärung Tariftreue
Dazu ist das bekanntgegebene Formular zu
verwenden, Dateiname:
ALLE Lose Eigenerklaerung Tariftreue.pdf
sind gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen (nicht älter als 3 Monate zum Angebotsschlusstermin) von
folgenden Einrichtungen mit dem Angebot
einzureichen. *
o Berufsgenossenschaft
o Krankenkassen
o Finanzamt
* Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung
oder
Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes
beizubringen
letzten 3 Jahre (Jahre 2023, 2024 und 2025)
erreichten Gesamtumsätze bzw. gegebenenfalls der
Umsätze im Tätigkeitsbereich Gebäudereinigung einzureichen. (Ausgenommen hiervon sind
Neufirmen. Der Bieter hat in diesem Fall eine
entsprechende Eigenerklärung seinem Angebot
beizufügen).
Angebotsschlusstermin) Auszug aus dem
Handelsregister oder Berufsregister oder eine andere
entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur
Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des
Staates der Unternehmensniederlassung mit dem
Angebot einzureichen.
Angebotsschlusstermin) Auszug aus dem
Handelsregister oder Berufsregister oder eine andere
entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur
Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des
Staates der Unternehmensniederlassung mit dem
Angebot einzureichen.
jährlichen Planstunden ergeben
sich aus dem Verhältnis zum
höchsten, von einem Bieter
einkalkulierten Wert, wobei das
Angebot mit den meisten
produktiven Jahresstunden die
Höchstpunktzahl von 30 erhält.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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