Ausschreibungsdetails
Schnittstellenmit
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123
Abs. 1 Nr. 7 GWB),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle
und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1
Var. 1 und 3 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte
dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr.
3).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1
Nr. 8 GWB), oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch
die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht
hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9
GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für
den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist
entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu
einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
- § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Es erfolgt eine losbezogene Angebotslimitierung. In dem hiesigen Verfahren kann ein Bieter auf maximal ein Los anbieten und den Zuschlag erhalten. Sofern ein Bieter auf mehr als ein Los anbietet, wird das Angebot gewertet, welches vom Zeitstempel als erstes eingegangen ist. Entsprechend der Losaufteilung ist vorgesehen, je Los einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen.
Referenz 1
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die erste Referenz:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB bzw. im Sinne von Artikel 1, Nr. 1 und Nr. 4 der RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG umfassen.
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland.
c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests.
d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
EA8
Referenz 2
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine zweite geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an diese zweite Referenz:
Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen
oder
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland.
Muss-Anforderungen (c bis f):
c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests.
d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
EA9
Referenz 3
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine dritte geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an diese dritte Referenz:
Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen
oder
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland.
Muss-Anforderungen (c bis f):
c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests.
d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Die Senioritätenstufen für die jeweiligen Rollen sind wie folgt definiert:
• Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen:
Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
• Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen:
Vertiefte Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
• Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen:
Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen aufweisen.
Für alle gemäß EA10 bis EA15 geforderten/anzugebenden Fachkräfte gelten jeweils folgende übergreifenden Anforderungen:
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die jeweilige Fachkraft muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal:
- Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach CEFR)
- Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
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EA10
Rolle 1 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in SW-Entwicklung Testautomatisierung (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in SW-Entwicklung Testautomatisierung - Experte: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in SW-Entwicklung Testautomatisierung - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden
Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen.
• Expertenkenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
• Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Entwicklerteams in der Testauto-matisierung sowie in der Personalführung eines Teams (Teamgröße mindestens 5 Mitarbei-ter*innen)
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agi-len Tools z.B. JIRA/Confluence
• Expertenkenntnisse und Projekterfahrung in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalku-lation und Präsentation. Insbesondere in der Ausarbeitung von Dokumenten zur Dokumen-tation.
• Expertenkenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI
• Expertenkenntnisse mit Technologien wie z.B.: Cucumber, Gherkin, Java
• Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit Automic Business Automation (früher: UC4)
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit automatisieren Test und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten
• Expertenkenntnisse In der Umsetzung von Massen Datenerzeugung für Testzwecke und Entwicklung Simulationstools für Schnittstellen zur Ermöglichung Teilprüfungen der An-wendungen
EA11
Rolle 2 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Test (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Test - Experte: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Test - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden
Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen.
• Expertenkenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
• Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Testteams sowie in der Personal-führung eines Teams (Teamgröße mindestens 5 Mitarbeitenden)
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agi-len Tools z.B. JIRA/Confluence
• Expertenkenntnisse und Projekterfahrung in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalku-lation und Präsentation. Insbesondere in der Ausarbeitung von Dokumenten zur Dokumen-tation.
• Expertenkenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI
• Expertenkenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
• Expertenkenntnisse in der Durchführung von manuellen Tests zur Prüfung der Anwendung mit Schnittstellen
EA12
Rolle 3 der technischen Fachkräfte: SW-Entwickler*in Testautomatisierung (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- SW-Entwickler*in Testautomatisierung) - Senior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die SW-Entwickler*in Testautomatisierung - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden
Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Entwicklungsergebnissen von automati-sierten Testfällen und des Testvorgehens
• Vertiefte Kenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools wie z.B. HP Alm Client sowie agilen Tools z.B. JIRA/Confluence
• Vertiefte Kenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI
• Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit relationalen Datenbanken z.B. SQL Developer, Putty
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
• Vertiefte Kenntnisse in der Automatisierung von Testfällen mittels Selenium, Jenkins, Cucumber Gherkin oder vergleichbares
• Vertiefte Kenntnisse in den Programmiersprachen JAVA, Python
• Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von automatisieren Test und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten
• Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von Berichten über die Ergebnisse des automatisierten Tests
• Vertiefte Kenntnisse In der Umsetzung von Massen Datenerzeugung für Testzwecke und Entwicklung Simulationstools für Schnittstellen zur Ermöglichung Teilprüfungen der An-wendungen
EA13
Rolle 4 der technischen Fachkräfte: Tester*in (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
• Tester*in - Senior: 3 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Tester*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden
Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Testfällen und des Testvorgehens
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agi-len Tools z.B. JIRA/Confluence
• Vertiefte Kenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
• Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken z.B. SQL Developer, Putty
• Vertiefte Kenntnisse in Erstellen von Vorlagen von Testschritten zur Automatisierung
• Vertiefte Kenntnisse bei Erstellung von Test Szenarien mit Massendaten als Unterstützung bei der Durchführung von Lasttests
• Zertifizierung ISTQB oder vergleichbare (Grundlagen-) Zertifizierungen und Projekterfahrung in dem Bereich Test mit der entsprechenden Methodik
• Vertiefte Kenntnisse in der Durchführung von manuellen Tests zur Prüfung der Anwendung mit Schnittstellen
EA14
Rolle 5 der technischen Fachkräfte: Technische*r Autor*in für Testdokumentation (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Technische*r Autor*in für Testdokumentation - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Technische*r Autor*in für Testdokumentation - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden
Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung von Präsentationen.
• Vertiefte Kenntnissein der Unterstützung des Projektmanagement nach agiler Arbeitsweise oder nach V-Modell XT
• Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung barrierefreier Dokumente (Beispiele Word, Power-Point, PDF, etc.)
• Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence
EA15
Rolle 6 der technischen Fachkräfte: Ergonomieverantwortliche*r für Test (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Ergonomieverantwortliche*r für Test - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Ergonomieverantwortliche*r für Test - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden
Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis 15 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstellung von Präsentationen.
• Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence
• Vertiefte Kenntnisse über Werkzeuge für Usability Engineering
• Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in Arbeitsplatzergonomie für Bildschirmarbeitsplätze, Software-Ergonomie und Gebrauchstauglichkeit (= Usability)
• Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf barrierefreie Dokumente (Word, PowerPoint, PDF, etc.)
• Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf barrierefreie Anwendungen in der Softwareentwick-lung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der geforderte bereichsspezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt 5.000.000,00 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsinhalte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihenden Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte".
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu
bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht
verpflichtet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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