Ausschreibungsdetails
Die durch die RV abrufbaren Leistungen werden in fachspezifische und übergreifende Leistungen eingeteilt. Fachspezifische Leistungen werden explizit durch einen Einzelabruf vom ITZBund beauftragt. Übergreifende Leistungen werden nicht explizit vom ITZBund beauftragt, sondern müssen im Rahmen jedes Einzelabrufs vom AN erbracht werden.
• Los 1 beschreibt die Weiterentwicklung des MoeVe-Backend sowie die Umsetzung fachlicher Anforderungen im Bereich Energie- und Stromsteuer.
• Los 2 befasst sich mit der Ablösung und Integration bestehender Fachverfahren im Bereich der Genussmittel- und Verbrauchssteuern in die MoeVe-Plattform.
• Los 3 enthält die übergreifenden Aufgaben zu Test und Qualitätssicherung und stellt sicher, dass die in Los 1 und Los 2 umgesetzten Vorhaben konsistent integriert und qualitätsgesichert werden.
Dieses Verfahren beinhaltet das Fachlos "Los 1 - MoeVe Backend-Bearbeitung + Strom- und Energiesteuer " (von insgesamt drei Fachlosen).
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das
Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
(§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123
Abs. 1 Nr. 7 GWB),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle
und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1
Var. 1 und 3 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte
dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr.
3).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,
die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1
Nr. 8 GWB), oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch
die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen
übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht
hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9
GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für
den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs.
1 Nr. 6 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist
entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu
einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124
Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise
die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten
nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach
- § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Es erfolgt eine losbezogene Angebotslimitierung. In dem hiesigen Verfahren kann ein Bieter auf maximal ein Los anbieten und den Zuschlag erhalten. Sofern ein Bieter auf mehr als ein Los anbietet, wird das Angebot gewertet, welches vom Zeitstempel als erstes eingegangen ist. Entsprechend der Losaufteilung ist vorgesehen, je Los einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer abzuschließen.
Referenz 1
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben.
Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die erste Referenz:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB bzw. im Sinne von Artikel 1, Nr. 1 und Nr. 4 der RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG umfassen.
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens, also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland.
c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests.
d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR)
EA8
Referenz 2
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine zweite geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an diese zweite Referenz:
Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen
oder
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland.
Muss-Anforderungen (c bis f):
c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests.
d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
"Referenzen zu bestimmten Arbeiten" für die Kriterien der
"Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" mitgenutzt:
EA9
Referenz 3
Reichen Sie bitte mittels der Anlage "Unternehmensreferenzbogen" eine dritte geeignete Referenz mit den nachfolgend aufgeführten Angaben in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein.
Nutzen Sie die Anlage "Unternehmensreferenzbogen", soweit erforderlich, bitte mehrfach.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden ist im Dokument "Unternehmensreferenzbogen" im Feld "Einreichendes Unternehmen" der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu der Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Wert des Auftrages in Euro, bezogen auf den maßgeblichen Referenzzeitraum
Zeitraum der Leistungserbringung,
Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an diese dritte Referenz:
Entweder a) oder b) als Muss-Anforderung:
a) Die Referenz muss einen Auftrag eines deutschen öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB umfassen
oder
b) Der Auftragsgegenstand umfasst Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich eines steuerlichen Fachverfahrens also ein Verfahren zur Festsetzung und Erhebung von Steuern auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene in Deutschland.
Muss-Anforderungen (c bis f):
c) Der Auftragsgegenstand umfasst folgende technische Schwerpunkte: Anforderungserhebung und -analyse, Software-Entwicklung, technische Beratung, Last- und Performancetests.
d) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung);
e) Die Referenz hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, etwaige Unterbrechungen der Leistungserbringung zählen nicht zur Mindestlaufzeit (maßgeblich ist die bis zum bis zum Datum der Auftragsbekanntmachung erreichte Laufzeit);
f) Der innerhalb der Referenz vom Unternehmen geleistete Umfang umfasst jeweils mindestens 1.150 PT/Jahr oder der Wert des Auftrags der jeweiligen Referenz entspricht mindestens 1.400.000,00 EUR/Jahr (netto).
Sofern es sich um eine Referenz handelt, die noch nicht abgeschlossen wurde, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es ist hier eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsausschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 EUR oder zwischen 100.000 und 200.000 EUR).
Die Senioritätenstufen für die jeweiligen Rollen sind wie folgt definiert:
• Senioritätenstufe "Junior" mit Grundkenntnissen:
Grundkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nachweisba-re Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 100 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leis-tungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen Anfor-derungen aufweisen.
• Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen:
Vertiefte Kenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rol-len aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nach-weisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 200 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen An-forderungen aufweisen.
• Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen:
Expertenkenntnisse sind wie folgt definiert: Hinsichtlich sämtlicher bei den jeweiligen Rol-len aufgeführten fachlichen Anforderungen muss die eingesetzte Fachkraft über nach-weisbare Praxiserfahrung mit einer Dauer von mindestens 5 Jahren verfügen und zugleich den Umfang von mindestens 500 Personentagen (PT) nachweisbar projektspezifischer Leistungserbringung betreffend aller bei den jeweiligen Rollen aufgeführten fachlichen An-forderungen aufweisen.
Für alle gemäß EA 10 bis EA 24 geforderten/anzugebenden Fachkräfte gelten jeweils folgende übergreifenden
Anforderungen:
Reichen Sie dazu bitte einen Nachweis in Form der ausgefüllten Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der Mitarbeitenden der jeweiligen Bieter-konstellation addiert. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" ein. Es gelten daher die Mitarbeiterzahlen des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens.
Die jeweilige Fachkraft muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Allgemeine Anforderungen an das externe
Unterstützungspersonal:
- Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, (jeweils mindestens C1 nach CEFR)
- Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß VerpflG und Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung Niveau Ü2 gemäß
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
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EA10
Rolle 1 der technischen Fachkräfte: Projektleiter*in (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Projektleiter*in: 1 technische Fachkraft (VZÄ).
Der/die Projektleiter*in muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit Expertenkenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Expertenkenntnisse in der Projektleitung aus vorangegangenen Projekten
• Expertenkenntnisse zu agilen Projekten und agilen Vorgehensweisen
• Expertenkenntnisse zur Skalierung in agilen Projekten
• Expertenkenntnisse in Personalführung
"Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle" für
die Kriterien der "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA11
Rolle 2 der technischen Fachkräfte: System- und SW-Architekt*in (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- System- und SW-Architekt*in - Experte: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die System- und SW-Architekt*in - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Expertenkenntnisse in der Rolle als Architekt in Enterprise - Projekten
• Expertenkenntnisse v.a. zu Java, Spring Framework
• Expertenkenntnisse zu Microservice-Architekturen
• Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken, u. a. Oracle
• Expertenkenntnisse zu Cloudtechnologien wie Kubernetes und OpenShift, oder gleichwertige Cloudtechnologien
• Expertenkenntnisse im Bereich Containervirtualisierung wie Docker oder gleichwertige Technologien
• Expertenkenntnisse mit komplexen Projekten mit vielen einzelnen Komponenten und der Konfiguration
• Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
• Expertenkenntnisse zu Red Hat JBoss EAP im Enterprise Umfeld
• Expertenkenntnisse zu Kubernetes, OpenShift, Azure Cloud Service
• Expertenkenntnisse in Containervirtualisierung z.B. Docker oder Spring Boot
• Expertenkenntnisse zu verteilten Infrastruktur-Komponenten
• Expertenkenntnisse in der Verwendung der Tools Jira und Confluence
EA12
Rolle 3 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Anforderungsanalyse (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Anforderungsanalyse - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Anforderungsanalyse - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Expertenkenntnisse in der Teamleitung in agilen Projekten (Planung und Steuerung)
• Expertenkenntnisse in der Statusvorstellung des Teams in den entsprechenden Gremien
• Expertenkenntnisse in der Kommunikation und Abstimmung mit anderen Teams und Stakeholdern
• Expertenkenntnisse im Ablauf- und Prozessmanagement in agilen Teams
• Expertenkenntnisse in der Moderation von Workshops
• Expertenkenntnisse im Coaching von Junior-Anforderungsanalytiker*innen
• Erfahrung in der Qualitätssicherung von erstellten funktionalen Beschreibungen so-wie erstellten Fachspezifikationen
• Expertenkenntnisse in der Analyse von fachlichen und nicht fachlichen Anforderungen im Enterprise Umfeld
• Expertenkenntnisse zu agilen Methoden, z.B. als Business Analyst oder als Pro-duct Owner
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit Tools wie Doors Next, Jira, Confluence und Planungstools wie Advanced Roadmaps, Structure oder Ähnliches
EA13
Rolle 4 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in SW-Entwicklung (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
-Teamleiter*in SW-Entwicklung - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in SW-Entwicklung - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Expertenkenntnisse zu Java, Spring Framework im Enterprise Umfeld
• Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von SW-Entwicklungsteams
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit JavaTypeScript, React, Node.js im Zusammenhang mit UI-Entwicklung nach SPA (Single Page Application)
• Expertenkenntnisse zu relationalen Datenbanken
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker)
• Expertenkenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit Automic Business Automation (früher: UC4)
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit Jasper Reports
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit technischer Anbindung von Software zur Validierung von Daten (z.B. Bankdatenüberprüfung von Uniserv)
• Expertenkenntnisse zur Entwicklung von Java-Anwendungen und Webanwendungen
• Expertenkenntnisse zur Entwicklung der Digitale Barrierefreiheit und deren Umsetzung in der jeweiligen Technologie (zum Beispiel Anbindung der Accessibility-API oder Verwendung der Komponentenbibliothek "KoliBri")
• Expertenkenntnisse zum Umgang mit automatisieren Test und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten
• Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics
• Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten Entwicklungspakete
• Vertiefte Kenntnisse zu anderen Technologien, z.B. App-Entwicklung auf Android oder iOS
EA14
Rolle 5 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Test für Entwicklung (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Test für Entwicklung - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Test für Entwicklung- Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Expertenkenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
• Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Testteams
• Expertenkenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI
• Expertenkenntnisse im Testen von graphischen Oberflächen z.B. mit Selenium
• Expertenkenntnisse zu Testmanagementtools z.B. HP Alm Quality Center sowie agilen Tools z.B. JIRA/Confluence
EA15
Rolle 6 der technischen Fachkräfte: Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support (Senioritätenstufe Experte)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support - Experte: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Teamleiter*in Anwendungsbetreuung und Support - Experte muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Experte" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Expertenkenntnisse in Analyse, Abstimmung und Behebung von 3rd-Level-Tickets
• Expertenkenntnisse zur Steuerung und Überwachung von Supportteams
• Expertenkenntnisse in der Vorbereitung, Abstimmung und Durchführung von Datenbereinigungen
"Durchschnittlicher jährliche Belegschaft" für die Kriterien der
"Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA16
Rolle 7 der technischen Fachkräfte: Anforderungsanalytiker*in (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Anforderungsanalytiker*in - Senior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Anforderungsanalytiker*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in der Moderation von Workshops
• Vertiefte Kenntnisse im Coaching von Junior-Anforderungsanalytiker*innen
• Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von erstellten funktionalen Beschreibungen sowie erstellten Fachspezifikationen
• Vertiefte Kenntnisse in der Analyse von fachlichen und nicht fachlichen Anforderungen im Enterprise Umfeld
• Vertiefte Kenntnisse zu agilen Methoden, z.B. als Product Owner
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Tools wie Doors Next, Jira, Confluence und Planungstools wie Advanced Roadmaps, Structure oder Ähnliches
EA17
Rolle 8 der technischen Fachkräfte: SW-Entwickler*in (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- SW-Entwickler*in - Senior: 3 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die SW-Entwickler*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von u.a. User Stories, Epics
• Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung der Entwicklungsergebnisse für die koordinierten Entwicklungspakete
• Vertiefte Kenntnisse zu anderen Technologien, z.B. App-Entwicklung auf Android oder iOS
• Vertiefte Kenntnisse zu Java, Spring Framework im Enterprise Umfeld
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit JavaTypeScript, React, Node.js im Zusammenhang mit UI-Entwicklung nach SPA (Single Page Application)
• Vertiefte Kenntnisse zu relationalen Datenbanken
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Cloudtechnologien (z.B. Spring Cloud, Kubernetes, OpenShift) und Containervirtualisierungen (z.B. Docker)
• Vertiefte Kenntnisse im Dependency-Management wie Maven, NPM oder gleichwertige Technologien
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Versionsverwaltungssystemen wie Git
• Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung von Java-Anwendungen und Webanwendungen
• Vertiefte Kenntnisse zur Entwicklung der Digitale Barrierefreiheit und deren Umsetzung in der jeweiligen Technologie (zum Beispiel Anbindung der Accessibility-API oder Verwen-dung der Komponentenbibliothek "KoliBri")
• Vertiefte Kenntnisse zur Umsetzung von automatisieren Tests mit entsprechenden Tech-nologien/ Tools (z.B. Jenkins, Playwright etc.), Programmiersprachen (z.B. Java, Python etc.) und dazugehöriger Skript-Erstellung mit Erzeugung von dafür vorgesehen Testdaten
EA18
Rolle 9 der technischen Fachkräfte: Tester*in für Entwicklung (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Tester*in für Entwicklung - Senior: 2 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Tester*in für Entwicklung - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in der Qualitätssicherung von Testfällen und des Testvorgehens
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit Testmanagementtools z.B. HP Alm Client sowie agilen Tools z.B. JIRA/Confluence
• Vertiefte Kenntnisse zum Test in einem Enterprise Umfeld mit verteilten Komponenten
• Vertiefte Kenntnisse zum Schnittstellentest z.B. mit SOAP-UI
der Führungskräfte" für die Kriterien der "Relevante Bildungs-
und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA19
Rolle 10 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Deployment und Anwendungsbetrieb (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Spezialist*in Deployment und Anwendungsbetrieb - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Spezialist*in Deployment und Anwendungsbetrieb - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse zu verteilten Systemen mit einer Vielzahl an Komponenten
• Vertiefte Kenntnisse zu Versionsverwaltungssystemen und im Dependency - Management, mit Maven und NPM oder gleichwertigen Technologien
• Vertiefte Kenntnisse zum Aufsetzen von CI/CD-Pipelines für Java- und JavaTypeScript - Komponenten
• Vertiefte Kenntnisse zu Cloudtechnologien, insbesondere im Konfigurationsmanagement, mit Software - Containern und deren Orchestrierung sowie auch dem Aufsetzen von CI/CD - Pipelines unter der Verwendung von Containern
• Vertiefte Kenntnisse im Bereich von DevSecOps
• Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit JBoss EAP Servern und mit Cloud-Umgebungen auf Basis von Kubernetes, Openshift
• Vertiefte Kenntnisse zum Aufbau und zum Umgang mit verteilten Systemen
• Vertiefte Kenntnisse zum Konfigurieren und überwachen von verteilten Systemen sowohl auf Applicationservern als auch in cloudbasierten Umgebungen
• Im Übrigen ergeben sich die zu erfüllenden fachliche Anforderungen aus den zur Rolle vorstehend aufgeführten Aufgaben
EA20
Rolle 11 der technischen Fachkräfte: Spezialist*in Defect Management (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
• Spezialist*in Defect Management - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Spezialist*in Defect Management - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse oder Projekterfahrung im Bereich des Projektmanagements mit V-Modell und ITIL oder vergleichbare Erfahrungen
• Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstel-lung von Präsentationen.
• Vertiefte Kenntnisse in der Ausarbeitung von Dokumentationen
• Vertiefte Kenntnisse in den Technologien von relationalen Datenbanken (SQL)
• Vertiefte Kenntnisse in Umgang mit System und Massendatenverarbeitung
• Vertiefte Kenntnisse in JIRA
• Vertiefte Kenntnisse in der Verwaltung und Steuerung im Rahmen des Fehlerbehebungsmanagement
EA21
Rolle 12 der technischen Fachkräfte: 2nd-Level Support (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- 2nd-Level Support - Senior: 3 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die 2nd-Level Support - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse zur Bearbeitung von Echt-Betriebs-Tickets in verschiedenen Syste-men
• Vertiefte Kenntnisse zur Ticketbearbeitung in einem Multi-Stakeholder-Projekt mit mehre-ren fachlichen als auch technischen Partnern und Auftraggebern
• Vertiefte Kenntnisse in relationalen Datenbanken und in Verwendung von SQL
• Vertiefte Kenntnisse in JIRA
• Vertiefte Kenntnisse in Erstellung von Skripten zur Bereinigung auf Datenbankebene von Datenfehler
• Vertiefte Kenntnisse in Erstellung von Auswertungen mit hoher Komplexität auf Datenbankebene
und Berufsqualifikationen" mitgenutzt:
EA22
Rolle 13 der technischen Fachkräfte: Technische*r Autor*in für Entwicklung (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für die MoeVe wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Technische*r Autor*in für Entwicklung - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Technische*r Autor*in für Entwicklung - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstel-lung von Präsentationen.
• Vertiefte Kenntnissein der Unterstützung des Projektmanagement nach agiler Arbeitsweise oder nach V-Modell XT
• Vertiefte Kenntnisse in der Erstellung barrierefreier Dokumente (Beispiele Word, Power-Point, PDF, etc.)
• Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence
EA23
Rolle 14 der technischen Fachkräfte: Scrum Master*in (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für [ die MoeVe ] wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Scrum Master*in - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Scrum Master*in - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstel-lung von Präsentationen.
• Vertiefte Kenntnisse in Theorie, Praktiken und Regeln des Scrum-Prozesses
• Vertiefte Kenntnissein der Unterstützung des Projektmanagement nach agiler Arbeitsweise
• Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence
EA24
Rolle 15 der technischen Fachkräfte: Ergonomieverantwortliche*r für Entwicklung (Senioritätenstufe Senior)
Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" die Anzahl der technischen Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Im Bereich der Werk- und Dienstleistungen für [ die MoeVe ] wird folgende Mindestzahl pro Vertragsjahr gefordert:
- Ergonomieverantwortliche*r für Entwicklung - Senior: 1 technische Fachkräfte (VZÄ).
Der/die Ergonomieverantwortliche*r für Entwicklung - Senior muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Siehe "Allgemeine Anforderungen an das externe Unterstützungspersonal" gemäß den übergreifenden Anforderungen.
Fachliche Anforderungen:
Für die hiesige Fachkraft ergibt sich hinsichtlich der nachfolgend aufgeführten fachlichen Anforderungen die notwendige Praxiserfahrung und projektspezifische Leistungserbringung der in dieser Rolle relevanten Senioritätenstufe "Senior" mit vertieften Kenntnissen aus der übergreifenden Vorgabe für EA 10 bis EA 24 zu den Senioritätenstufen.
• Vertiefte Kenntnisse in Textverarbeitungsprogrammen, Tabellenkalkulationen und Erstel-lung von Präsentationen.
• Vertiefte Kenntnisse in Jira und Confluence
• Vertiefte Kenntnisse über Werkzeuge für Usability Engineering
• Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in Arbeitsplatzergonomie für Bildschirmarbeitsplät-ze, Software-Ergonomie und Gebrauchstauglichkeit (= Usability)
• Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf barrierefreie Dokumente (Word, PowerPoint, PDF, etc.)
• Vertiefte Kenntnisse in der Prüfung auf barrierefreie Anwendungen in der Softwareent-wicklung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätig-keitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der geforderte bereichs-spezifische Netto-Mindestumsatz für jedes Geschäftsjahr beträgt 10.000.000,00 EUR (netto). Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten Leistungsin-halte der Anlage "Leistungsbeschreibung" bezieht.
Übersenden Sie bitte die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte", welche die jewei-ligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre vor Auftragsbekanntmachung belegt.
Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte" von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für die jeweiligen Mitglieder der Bietergemein-schaft auszufüllen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, ist der o.g. Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vom eignungsverleihen-den Unternehmen anzugeben. Übersenden Sie bitte für jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage "Umsätze und Anzahl Fachkräfte".
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle des ITZBund mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Grundlage der Gesamtleistungspunkte des zu bewertenden
Angebots (gemäß Ziffer 9.7) sowie des Gesamtpreis des zu
bewertenden Angebots gemäß Leistungsverzeichnis des zu
bewertenden Angebots (gemäß Ziffer 10.3.1) nach der
erweiterten Richtwertmethode nach der Unterlage für
Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018),
kostenlos zu beziehen unter der Webadresse http://
www.cio.bund.de.
Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu
bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht
verpflichtet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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