Ausschreibungsdetails
1. Der Bieter ist im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem es ansässig ist, eingetragen. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Die Erklärung des Unternehmens zu den Insolvenz- und Zuverlässigkeitstatbeständen liegt unterschrieben vor.
Im Falle von Bietergemeinschaften gilt für die Erklärungen gem. vorstehenden Ziffern 1 - 2: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.
Reinigung Freigefällekanal DN 800 (2.920 m), TV-Untersuchung Freigefällekanal
Reinigung Durchlässe Fließgerinne, Reinigung Einlaufkammern Sedimentationsbecken 1 und 3, Reinigung Druckleitungen Einzelbrunnen in das Fließgerinne
Reinigung Durchlässe Oberflächenentwässerungssystem
Reinigung Pumpwerke 1 und 2
Reinigung Grundablassleitung Becken 1
Reinigung Druckrohrleitung DN 400 vom Pumpwerk 1 bis zum Einlauf Becken 3, TV-Untersuchung Druckrohrleitung DN 400 (optional)
Leistungen zur Verwertung/ Wiedereinbringung bei Räum- und Spülgutbehandlung
Dokumentation der Arbeiten
1. Nachweis über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung sowie Umwelthaftpflicht (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice)
2. Erklärung (gem. Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“) über den jährlichen Umsatz des Unternehmens bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
zu 1.: im Auftragsfall Mindestdeckungssumme von jeweils 1 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder auf einen Betrag unterhalb der Mindestsumme von 1 Mio. EUR beschränkt sein.
zu 2.: Umsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (ausschließlich eigene Leistungen ohne Fremdleistungen; ohne MwSt.): Reinigung von Abwasser-/ Wasseraufbereitungsanlagen einschl. aller Rohrleitungen: 500.000 EUR pro Jahr
Im Falle von Bietergemeinschaften gilt:
• für Nachweis/ Erklärung gem. vorstehender Ziffer 1: Nachweis/ Erklärung ist von jedem Mitglied abzugeben.
• für die Erklärung gem. vorstehender Ziffer 2: Der Mindeststandard ist von dem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das die Reinigungsleistungen hauptsächlich ausführen und für diese Leistungen Referenzen und Zertifizierungen beibringen wird (TL 1 und TL 2).
a) Allgemeine Angaben (Name des Projektes; Standort; Projektleiter/ -ingenieur; Auftraggeber (AG); Ansprechpartner AG (Person und Kontaktdaten); Projektkosten gesamt/ pro Jahr
b) Angaben zu vergleichbaren Leistungen für Erfahrungen Reinigung von Abwasser-/ Wasseraufbereitungsanlagen einschl. aller Kanäle/ Rohrleitungen
c) Projekttermine
zu a) - keine -
zu b) Anlagengröße/ -durchsatz: mind. 100 m³/h. Einsatz Räum-/ Spültechnik: gleichzeitiger Einsatz mind. 2 Saug-/ Spülfahrzeuge. Haltungslängen und DN Rohrleitungen: mind. 100 m mit mind. DN 300. Einsatz TV-Technik: TV-Kanalinspektion mind. 100 m Kanallänge. Ablagerungen in Anlagentechnik/ Rohrleitungen: pastös bis fest.
zu c) Projektabschluss (Datum bzw. Abschluss offen): Projektende 2020 oder später.
Es werden mindestens 2 Projektreferenzen (Referenz 1 und Referenz 2) für die Reinigung von Anlagen/ Kanälen mit zu erbringenden Mindeststandards gefordert und bewertet.
Es sind vollständige Bieterangaben unter Nutzung der Formblätter „Bietererklärung Projektreferenzen“ gem. Teil C.6 der Vergabeunterlagen bei Einhaltung der im Formblatt benannten Mindeststandards zu erbringen.
Im Falle von Bietergemeinschaften gilt:
Die Projektreferenzen werden jeweils von dem Mitglied der Bietergemeinschaft gewertet, das die Reinigungsleistungen hauptsächlich ausführen und für diese Leistungen Zertifizierungen beibringen wird (TL 2).
d) Nachweise/ Zertifikate:
Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz,
SCC (Sicherheits-Zertifikat-Contraktoren) oder vergleichbar,
Kanalinspektionskurs (KI-Schein gem. Merkblatt DWA-M 149-5 – Zustandserfassung und -beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 5: Optische Inspektion),
Fachkunde Freimessen Schächte/ umschlossene Räume gem. DGUV Regel 103-003/004 bzw. DGUV Regel 113-004
zu d) Vorlage vollständige und aktuell gültige Nachweise/ Zertifikate; im Fall einer Bietergemeinschaft von dem Mitglied der Bietergemeinschaft, das die betreffenden Reinigungs-/ Kanalarbeiten ausführen wird
e) Umsetzung der Vorgaben des AG für die Kanalreinigungen, Kapitel 3.1 bis 3.8 der Leistungsbeschreibung gemäß
f) Einsatz vorgesehener Technik zur Anlagen- und Kanalreinigung, Kapitel 3.1 bis 3.8 der Leistungsbeschreibung gemäß
g) Umsetzung der Vorgaben des AG zur Verwertung/ Wiedereinbringung im Rahmen Räum- und Spülgutbehandlung, Kapitel 3.8 der Leistungsbeschreibung gemäß
zu e) bis g): Vorlage Bietererklärung zur Gewährleistung sämtlicher im Teil C.7 der Vergabeunterlagen benannten Mindestanforderungen zur technischen Umsetzung der Leistungen bzw. zur technischen Ausrüstung
zu e) Spezifizierung der Reinigungstechnologie der Kanäle immer in Anpassung an die bautechnischen Eigenschaften. für die Reinigung des Dükers im Freigefällekanal DN 800 vom Bauwerk VIII-1 bis zum Bauwerk X ist unbedingt Spezialequipment einzusetzen, das ein schadloses Gleiten des Werkzeuges im Rohr gewährleistet. Reinigungen des Ableiters einschließlich erforderlicher Leitungsentleerung werden aus Gründen der Gefahrenabwehr zwingend innerhalb von 48 h durchgeführt. TV-Untersuchung Kanäle wird ausschließlich von qualifizierten Inspekteuren vorgenommen und strikt den Vorgaben von DIN EN-13508-2/ Merkblatt DWA-M 149-2 bzw. DWA-M 149-5 gemäß durchgeführt. Kabellänge einfahrender TV-Technik gewährleistet eine sichere Befahrung der Kanalabschnitte gem. Leistungsbeschreibung.
zu f) mind. zwei Hochdruckspül- und Saugfahrzeuge (4-Achsfahrzeuge) mit mind. 11 m³ Behältervolumen. Tiefsaugvorrichtung bis mind. 15 m Tiefe. Spülleistung bis 700 L/min, mind. 350 m Spülschlauch aufgehaspelt sowie kontinuierliche Wasserrückgewinnung. Hochdruck-Wasser-Technologie (Arbeitsdruck bis 200 bar, Düse bis 150 bar) – Standardverfahren. Höchstdruck-Wasser-Technologie (Arbeitsdruck bis mind. 500 bar). Hochdruck-Wasser-Lufttechnik (Arbeitsdruck bis mind. 10 bar)
zu g) Wiedereinbringung von Wasser-Schlamm-Gemischen bzw. Schlamm-Wasser-Gemischen in das Sedimentations- und Ableitungssystem der hydraulischen Sicherung der Freiheit III ausschließlich aus den Reinigungsarbeiten der Freiheit III. Reinigung gesamter Technik eingesetzter Fahrzeuge/ Einrichtungen, die bei Aufnahme mit Räum- und Spülgut in Berührung kommt, vor jedem Ersteinsatz in den Teilmaßnahmen gem. Leistungsbeschreibung, Vorlage Nachweis der Reinigung gegenüber dem AG (Bestätigung der Reinigungsanlage, Reinigungsbuch etc.). keine Verwendung von Spül- und Reinigungszusätzen in den Teilmaßnahmen gem. Leistungsbeschreibung.
Für TL 3 e) bis g) ist vom Bieter unter Nutzung des Formblattes gem. Teil C.7 der Vergabeunterlagen die Gewährleistung der im Formblatt benannten Mindestanforderungen zu erklären.
Darüber hinaus sind im Formblatt Teil C.7 die vom Bieter geplanten Technologien zur technischen Umsetzung der Leistungen unter Gewährleistung sämtlicher in den Kriterien e) bis g) benannten Mindestanforderungen bzw. der Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu benennen.
Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
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