Ausschreibungsdetails
Ziel des Projektes ist das Monitoring der Amphibienpathogene Bd und BSal sowie des BSal-Hauptwirts Feuersalamander in Sachsen-Anhalt mittels eDNA-Methodik. Im Rahmen des Projektes sollen insgesamt 140 Standorte in den relevanten Einzugsgebieten der Bachsysteme im Harz, im Flechtinger Höhenzug, im Zeitzer Forst sowie in der der nordwestlichen Altmark beprobt und die erhaltenen Wasserproben im Labor auf DNA der beiden Erreger sowie der Zielart Feuersalamander untersucht werden. Die im Rahmen dieser Erprobung erhaltenen Ergebnisse sollen in die Entwicklung eines Frühwarnsystems und Monitoring für Amphibienpathogene einfließen und somit einen wichtigen Beitrag für den Schutz der heimischen Amphibienarten leisten.
Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sind die Probenahme an den o. g. Standorten sowie die Laboranalyse der Wasserproben in den Jahren 2026 und 2027.
2. Leistungsumfang
2.1 Untersuchungsgebiet
Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) ist deckungsgleich mit den Vorkommensgebieten des Feuersalamanders in Sachsen-Anhalt (vgl. WESTERMANN 2015) und erstreckt sich über vier Regionen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Abb. 1-Abb. 5):
• Harz/Südharz
• Zeitzer Forst
• Flechtinger Höhenzug
• Nordwestliche Altmark
Innerhalb dieser vier Regionen kommt der Feuersalamander ausschließlich im Harz nahezu flächendeckend vor, während er in den übrigen drei Gebieten nur an ausgewählten und isolierten Bachsystemen zu finden ist. Die eigentlichen Untersuchungsflächen bzw. Beprobungsstandorte befinden sich innerhalb dieser Kulisse an ausgewählten und repräsentativen Bachabschnitten der jeweiligen Bachsysteme. Es handelt sich um insgesamt 140 solcher Standorte, die sich wie folgt auf die vier Regionen verteilen:
• Harz/Südharz: 114 Probestellen
• Zeitzer Forst: 8 Probestellen
• Flechtinger Höhenzug: 7 Probestellen
• Nordwestliche Altmark: 11 Probestellen
2.2 Untersuchungsmethodik, Dokumentation und Datenhaltung
2.2.1 Probenahme
Die Probenahme an den insgesamt 140 Beprobungsstandorten soll zeitlich gestaffelt in den Jahren 2026 und 2027 erfolgen:
2026 – 50 Probestellen (je 2 Probenahmen)
2027 – 90 Probestellen (je 2 Probenahmen)
...
3. Berichte
3.1 Zwischenbericht
...
Für den Zwischenbericht gilt folgender Termin: 30.11.2026
3.2 Endbericht
...
Für den Endbericht gilt folgender Termin: 30.11.2027
...
7. Anlagen
Anlage 1 – Shape-Datei der 140 Probestellen
8. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats verweisen wir hier auf die Anlage 02.1_Leistungsbeschreibung und 02.a_Anlage 1 - zur Leistungsbeschreibung.
Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet erstreckt sich über vier Regionen des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Abb. 1-Abb. 5):
• Harz/Südharz
• Zeitzer Forst
• Flechtinger Höhenzug
• Nordwestliche Altmark
2.2 Untersuchungsmethodik, Dokumentation und Datenhaltung
2.2.1 Probenahme - Auszug
Die Probenahme an den insgesamt 140 Beprobungsstandorten soll zeitlich gestaffelt in den Jahren 2026 und 2027 erfolgen:
2026 – 50 Probestellen (je 2 Probenahmen)
2027 – 90 Probestellen (je 2 Probenahmen)
Für die Bezeichnung der Probestellen ist eine eindeutige ID zu verwenden, die vor Beginn der Untersuchungen mit dem AG abzustimmen ist. Es obliegt dem AN, die für das jeweilige Jahr relevanten Probestellen aus dem vorgegebenen Probestellenpool auszuwählen. Die Probestellen (vgl. Kap. 2.1) wurden vorab anhand des Vorhandenseins relevanter Fließgewässer (kleinere Bäche) sowie der Zielart Feuersalamander ausgewählt. Sollten Probestellen in Folge einer Austrocknung des Gewässers nicht beprobt werden können, sind durch den Auftragnehmer in Eigenverantwortung geeignete Ersatzstandorte im räumlichen Zusammenhang auszuwählen und zu beproben.
Die Beprobung selbst soll im Bereich der vorgegebenen Standorte erfolgen, wobei diese nicht als punktgenaue Vorgabe zu interpretieren sind, sondern als grobe Verortung, die vor Ort entsprechend der Habitatbedingungen sinnvoll angepasst werden kann. Als Richtwert gilt der vorgegebene Standort zzgl. eines 200-m-Puffers. Jeder Beprobungsstandort ist mittels GPS zu verorten und der jeweiligen Probestellen-ID zuzuordnen.
Die Beprobung soll im jeweiligen Erfassungsjahr an jedem Standort zweimalig erfolgen. Hierzu ist eine Beprobung im Zeitraum Mitte März bis Mitte April und eine zweite Beprobung im Zeitraum Ende April und Mitte Mai desselben Jahres vorzunehmen. Zwischen den Beprobungsterminen soll ein Zeitraum von mindestens 4 Wochen liegen. Insgesamt sind im Projekt in beiden Jahren demnach 280 Einzelproben zu nehmen (2 Beprobungen an 140 Standorten).
Je Probenahme ist eine Wasserprobe mit einem Volumen von mindestens 1.000 ml zu ziehen. Die Probennahme dieses Volumen soll möglichst an 5 verschiedenen Stellen am Probenahmeort (Abstand ca. 20 – 30 m zueinander) erfolgen (jeweils ca. 200 ml), wobei insbesondere vom Feuersalamander bevorzugte Bereiche wie langsam fließende Auskolkungen im Bachbett etc. einbezogen werden sollten.
...
Weitere Informationen zu:
2.2.1 Probenahme: ...
2.2.2 DNA-Extraktion: ...
2.2.3 DNA-Analyse: ...
2.2.4 Verifizierung von Positivbefunden für BSal: ...
2.2.5 Validierung der Analysemethoden: ...
3. Berichte
3.1 Zwischenbericht: (... Für den Zwischenbericht gilt folgender Termin: 30.11.2026.)
3.2 Endbericht: (... Für den Endbericht gilt folgender Termin: 30.11.2027.)
4. Sonstiges: ...
5. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen: ...
6. Literatur: ...
7. Anlagen: ...
8. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Aufgrund eines nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats kann die Leistungsbeschreibung hier nicht in Gänze abgebildet werde. Anlage 02_Leistungsbeschreibung und Anlage 02_a_Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Zip-Datei) finden Sie in den bereitgestellten Vergabeunterlagen.
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister:
Berufsgenossenschaft ODER Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
ODER anderweitiger Nachweis, wenn zuvor genanntes unzutreffend (siehe
Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Anlage 08_Eigenerklärung zur Eignung) sowie
Für das Vergabeverfahren gelten im Weiteren folgende Eignungskriterien, die aufgeführten Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen
• Untersuchungskonzept
o Mit der Angebotsabgabe ist ein textlich ausformuliertes Konzept vorzulegen, welches die geplante Vorgehensweise sowie die jeweils eingesetzten Materialien, Kits, Primer, Chemikalien etc. untergliedert für die einzelnen Projektbearbeitungsschritte eDNA-Probenahme, DNA-Filtration, Probentransport, DNA-Extraktion, DNA-Analyse, Sequenzierung, Verifizierung von Ergebnissen und Analysemethoden detailliert beschreibt.
o Mit dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht von projektrelevanten Referenzen (Referenzprojekte, Erfahrungen etc.) in Bezug auf die eDNA-Probenahme sowie die Analyse von eDNA-Proben in Bezug auf das Vorkommen der Zielarten BSal, Bd und Feuersalamander einzureichen. Hierzu ist Anlage 08_1_Referenzliste der Bekanntmachungsunterlagen zu verwenden.
(siehe auch Anlage 08, Seite 5)
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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