Ausschreibungsdetails
Das Webinar ist ein interaktives, internetbasiertes Fachseminar. Es richtet sich an kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU), die neue Auslandsmärkte erschließen möchten – insbesondere solche mit geringer oder noch keiner Exporterfahrung im Zielland.
Ziel ist die Konzeption, Organisation und Durchführung einer Reihe von insgesamt 8 interaktiven Webinaren für deutsche kleine und mittlere Unternehmen, die klimafreundliche Technologien in den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieinfrastruktur, Energiespeicherung sowie Energieeffizienz (Gebäude- und Industrieprozesse) anbieten.
Die Webinarreihe soll KMU helfen, internationale Finanzierungsmöglichkeiten sowie relevante Finanzierungsinstitutionen auf deutscher, europäischer und regionaler/lokaler Ebene in den Zielländern kennenzulernen und deren Ansprechpartner für die praktische Umsetzung ihrer Projekte zu nutzen.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de.
Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Die vollständigen Unterlagen sind in einem Unterordner zusammenzufassen.
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Hierzu zählen insbesondere:
• strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB,
• Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten,
• Insolvenz oder Liquidation,
• sonstige schwere berufliche Verfehlungen,
• wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit.
Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben.
Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB).
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
„Meet the Expert“ (4 Webinare) & „Fit 4 Finance“ (4 Webinare)
Ziele der Webinarreihe „Meet the Expert“ (4 Webinare)
In dieser Webinarreihe steht jeweils eine internationale Finanzierungsinstitution oder ein Finanzierungsprogramm im Fokus. Die vorgestellten Institutionen bieten Förder- und Finanzierungsinstrumente an, die speziell für Projekte deutscher KMU im Ausland relevant sind. Die Institutionen können regional (z. B. Lateinamerika, Südostasien, Afrika, USA/Kanada) oder themenbezogen agieren. Ein Vertreter oder eine Vertreterin der Institution präsentiert das Angebot und steht nicht nur während des Webinars, sondern auch im Anschluss als Ansprechpartnerin oder Ansprechspartner zur Verfügung. Nach der Präsentation folgt ein interaktives Q&A, in dem Teilnehmende ihre Fragen direkt stellen und konkrete Hinweise für ihre Projekte erhalten.
Ziele der Webinarreihe „Fit 4 Finance“ (4 Webinare)
Die Webinarreihe vermittelt praxisorientiertes Wissen, wie deutsche KMU ihre Projekte im Ausland erfolgreich finanzieren lassen. Sie ermöglicht einen frühzeitigen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten, Investitionskriterien und Förderprogramme in einem Zielmarkt oder einer Region. Ein zentraler Bestandteil ist die proaktive Einbindung lokaler bzw. regionaler Finanzierungsinstitute. Diese bietet nicht nur einen umfassenden Einblick in die Finanzierungslandschaft vor Ort, sondern informiert deutsche Unternehmen über konkrete Chancen und Herausforderungen, unterstützt sie bei der Einschätzung und Weiterentwicklung der Bankability ihrer Projekte und Geschäftsmodelle und schafft zugleich direkte Kontakte sowie Vertrauen für den weiteren Austausch und zukünftige Kooperationen.
Darauf aufbauend verfolgt das Format ein weiteres Ziel: Hemmnisse bei den Banken abzubauen, das Technologieverständnis zu verbessern und das Thema „De-Risking“ im Bereich verlässlicher, klimafreundlicher Energielösungen zu adressieren.
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Vorgaben sind anzuwenden.
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Anzahl der davon als freie Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten fünf Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
Vollständige Auflistung siehe Verfahrensbeschreibung und Checkliste.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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