Ausschreibungsdetails
- LT 01 Allgemeine Leistungen (Bauvor-/-nachbereitende Maßnahmen)
- LT 02 Ingenieurbauwerke
- LT 03 Böschung links der Emse/Anliegerbrücke/Wehr
- LT 04 Trinkwasserleitung
- LT 05 Schmutz-/Regenwasserkanal und Pumpwerk
- LT 06 Straßenentwässerung
- LT 07 Gasleitung (Tiefbau)
- LT 08 MS, NS, Leerrohr Straßenbeleuchtung (Tiefbau)
- LT 09 Straßenbau Fahrbahn
- LT 10 Straßenbau Stadt Waltershausen
- LT 11 Anpassungsflächen
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LT 01 Allgemeine Leistungen
Bauvor-/-nachbereitende Maßnahmen
Innerörtliche Umfahrung
2.200 m³ Boden lösen
1.955 m² Fahrbahn Bk 3,0 herstellen einschl. Erdbau
215 m Sickerrohrleitung DN 200 inkl. Schächte
34 m Winkelstützelemente (H = 0,55 – 1,80 m)
Behelfsüberfahrt
20 m³ Bauwerk aus Mauerwerk abbrechen und entsorgen
35 m Bachverrohrung DN 1600
44 m Notüberlauf DN 800
630 t Baustoff für Profilausgleich liefern und einbauen, Rückbau und Entsorgung
205 t Schottertragschicht liefern und einbauen, Rückbau und Entsorgung
350 m² Asphalttragdeckschicht liefern und einbauen, Rückbau und Entsorgung
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LT 02 Ingenieurbauwerke
01 Abscheidebauwerk
120 m³ Bauwerk aus Beton und Mauerwerk abbrechen und entsorgen
230 m² Verbau - Trägerbohlwand
455 m³ Erdarbeiten Aushub und Entsorgung
30 m Bachverrohrung DN 1600
185 m³ Bauwerkshinterfüllung liefern und einbauen
172 m³ Stahlbeton einschließlich Schalung liefern und einbauen
19 t Betonstahl B500B für neues Bauwerk liefern und einbauen
90 m² Brückenabdichtung herstellen
1 Psch Ausstattung LFA – Schächte, Schieber, Einbauteile
30 m² Steinschüttung Sohl- und Böschungsbefestigung
Wasserhaltung
02 Emsebrücke
305 m³ Bauwerk aus Beton und Mauerwerk abbrechen und entsorgen
235 m² Verbau - Trägerbohlwand
1.635 m³ Erdarbeiten Aushub und Entsorgung
95 m Bachverrohrung DN 1600
1.100 m³ Bauwerkshinterfüllung liefern und einbauen
585 m³ Stahlbeton einschließlich Schalung liefern und einbauen
60 t Betonstahl B500B für neues Bauwerk liefern und einbauen
230 m² Brückenabdichtung herstellen
49 m Geländer herstellen
230 m² Sohlpflaster und Steinschüttung Sohl- und Böschungsbefestigung
Wasserhaltung
03 STW 3 (links der Emse)
175 m³ Beton
18 t Betonstahl
470 m³ Erdarbeiten
67 m Verbau
04 STW 4 (links der Emse)
110 m² Verbau - Trägerbohlwand
140 m³ Erdarbeiten Aushub und Entsorgung
65 m³ Bauwerkshinterfüllung liefern und einbauen
125 m Verpressanker einbauen
118 m³ Stahlbeton einschließlich Schalung liefern und einbauen
13 t Betonstahl B500B für neues Bauwerk liefern und einbauen
49 m² Abdichtung herstellen
35 m Geländer herstellen
30 m² Steinschüttung Sohl- und Böschungsbefestigung
Wasserhaltung
05 STW 5 B+B1 (rechts der Emse)
45 m³ Bauwerk aus Beton und Mauerwerk abbrechen und entsorgen
32 m³ Erdarbeiten Aushub und Entsorgung
42 m Bachverrohrung DN 1600
60 m³ Stahlbeton einschließlich Schalung liefern und einbauen
8 t Betonstahl B500B für neues Bauwerk liefern und einbauen
75 m² Natursteinmauerwerk reinigen und ausfugen
60 m² Abdichtung herstellen
40 m Geländer herstellen
45 m² Steinschüttung Sohl- und Böschungsbefestigung
Stahlbau Wehranlage und Fußgängersteg
Wasserhaltung
06 STW 5 C+C1 (rechts der Emse)
105 m³ Bauwerk aus Beton und Mauerwerk abbrechen und entsorgen
85 m³ Erdarbeiten Aushub und Entsorgung
115 m Bachverrohrung DN 1600
116 m³ Stahlbeton einschließlich Schalung liefern und einbauen
15 t Betonstahl B500B für neues Bauwerk liefern und einbauen
160 m² Natursteinmauerwerk reinigen und ausfugen
125 m² Abdichtung herstellen
115 m Geländer herstellen
110 m² Steinschüttung Sohl- und Böschungsbefestigung
Anpassung Anliegerbrücke
Wasserhaltung
07 STW Zufahrt Eichhof
20 m³ Erdarbeiten Aushub und Entsorgung
295 m³ Bauwerkshinterfüllung liefern und einbauen
265 m gebohrte Mikropfähle herstellen
72 m³ Stahlbeton einschließlich Schalung liefern und einbauen
8 t Betonstahl B500B für neues Bauwerk liefern und einbauen
57 m Geländer herstellen
28 St Einfriedung Anlieger - Winkelstützelemente
Wasserhaltung
08 Anliegerstützwand Haus 19
12 m³ Bauwerk aus Beton und Mauerwerk abbrechen und entsorgen
65 m³ Erdarbeiten Aushub und Entsorgung
37 m³ Bauwerkshinterfüllung liefern und einbauen
52 m gebohrte Mikropfähle herstellen
20 m³ Stahlbeton einschließlich Schalung liefern und einbauen
4 t Betonstahl B500B für neues Bauwerk liefern und einbauen
11 m Geländer herstellen
Wasserhaltung
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LT 03 Böschung links der Emse/Anliegerbrücke/Wehr
15 m³ Bauwerk aus Beton und Mauerwerk abbrechen und entsorgen
50 m³ Erdarbeiten Aushub und Entsorgung
15 m³ Bauwerkshinterfüllung liefern und einbauen
20 m³ Naturstein-Mauerwerk herstellen
40 m² Natursteinmauerwerk reinigen und ausfugen
15 m² Pflaster Sohl- und Böschungsbefestigung
Wasserhaltung
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LT 04 Trinkwasserleitung
175 m Trinkwasserleitung DN/OD 180 PE 100-RC, T = 1,50 m (Überdeckung)
6 m Trinkwasserleitung DN/OD 160 PE 100-RC, T = 1,50 m (Überdeckung)
70 m Trinkwasserleitung DN/OD 90 PE 100-RC, T = 1,5 0m (Überdeckung)
4 Stk. Knotenpunkte
3 Stk. Einbindungen an Bestand
1 Stk. Entleerungsschacht DN 1000 aus PP, T = 2,00m von Wasserlauf bis GOK
11 Stk. Hausanschlüsse da32 HDPE da 32x3,0, ca. 45 m, T = über 1,25 bis 1,75 m
1 Stk. Hausanschluss da40 HDPE da 40x3,7, ca. 35 m, T = über 1,25 bis 1,75 m
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LT 05 Schmutz-/Regenwasserkanal und Pumpwerk
Schmutzwasserkanal
487 m Schmutzwasserkanal DN 200 PP, T = über 1,75 m bis 2,60 m unter GOK
35 m Druckleitung Abwasser PE-HD SDR 11 90x8,2, T = über 1,75 m bis 4,25 m unter GOK
5 Stk. Doppelschächte DN 1200 aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen, T = 2,10 m
5 Stk. Einzelschächte DN 800 aus PP, T = über 1,00 bis 2,00 m
13 Stk. Einzelschächte DN 1000 aus PP, T = über 2,00 bis 3,00 m
14 Stk. Hausanschlüsse DN160 PP, ca. 75 m, T = über 1,75 m bis 2,50 m unter GOK
Regenwasserkanal
33 m Regenwasserkanal DN 200 PP, T = über 1,75 m bis 1,85 m unter GOK
165 m Regenwasserkanal DN 250 PP, T = über 1,7 5m bis 2,10 m unter GOK
20 m Regenwasserkanal DN 400 PP, T = über 1,75 m bis 2,10 m unter GOK
5 Stk. Doppelschächte DN 1200 aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen, T = 1,85 m
2 Stk. Einzelschächte DN 800 aus PP, T = über 1,00 bis 2,00 m
1 Stk. Einzelschächte DN 1000 aus PP, T = über 1,00 bis 2,00 m
5 Stk. Einzelschächte DN 1000 aus PP, T = über 2,00 bis 3,00 m
1 Stk. Auslaufbauwerk mit Froschklappe DN 400 PP, T = 1,05 m
1 Stk. Auslaufbauwerk mit Froschklappe DN 250 PP, T = 2,00 m
12 Stk. Hausanschlüsse DN160 PP, ca. 85 m, T = über 1,75 m bis 2,00 m unter GOK
Pumpwerk
52 m³ Boden bzw. Fels lösen und entsorgen
13 m² Baugrubensohle/Planum herstellen
35 m³ Verfüllen der Arbeitsräume/ Überschüttung Bauwerk
65 m² Trägerbohlwand herstellen
1 Stk. Pumpwerk PE-HD-Schacht DN 1500, T = 4,00 m
200 m Leerrohr für Steuerkabel DN110 aus PE, T = 1,20 m (Überdeckung)
200 m Leerrohr für Steuerkabel DN63 aus PE, T = 1,20 m (Überdeckung)
1 Stk. Freiluftschrank mit Pumpensteuerung
1 Stk. Zähleranschlussäule
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LT 06 Straßenentwässerung
17 m Regenwasserkanal DN 315 PP, T = über 1,75 m bis 2,50 m unter GOK
260 m Regenwasserkanal DN 400 PP, T = über 1,75 m bis 5,00 m unter GOK
16 m Druckleitung OD 315 PE-HD, T = über 4,75 m unter GOK
10 m Unterquerung mit Schutzrohr aus Stahl AD 406,4 x 8 mm
6 m Entwässerungsrinne Flurstück 91/5 DN 150 PP, T = über 1,75 m bis 2,30 m unter GOK
1 Stk. Einzelschächte DN 800 aus PP, T = über 1,00 bis 2,00 m
2 Stk. Einzelschächte DN 1000 aus PP, T = über 1,00 bis 2,00 m
6 Stk. Einzelschächte DN 1000 aus PP, T = über 2,00 bis 3,00 m
1 Stk. Einzelschächte DN 1000 aus PP, T = über 3,00 bis 4,00 m
2 Stk. Einzelschächte DN 1000 aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen, T = 5,14 m
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LT 07 Gasleitung (Tiefbau)
270 m Leitungsgraben für DN50, T = bis 1,75 m
13 Stk. Hausanschlüsse im öffentlichen und privaten Bereich, T = bis 1,80 m
10 m Schutzrohr aus PE DN/OD 70, T = 2,00 m
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LT 08 MS, NS, Leerrohr Straßenbeleuchtung (Tiefbau)
256 m Gemeinsamer Kabelgraben MS, NS, Leerrohr Straßenbeleuchtung
202 m Kabelgraben/Einzelgraben Straßenbeleuchtung
140 m Umverlegung MS- und NS-Kabel
410 m Niederspannungskabel als Kunststoffkabel NYCWY-O 4x10/10 mm² für Straßenbeleuchtung
10 Stk. Beleuchtungsmasten, DU400 Rohrhülsen aus Kunststoff, T = 1,40 m
14 Stk. Hausanschlüsse, T = 0,80 m
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LT 09 Straßenbau Fahrbahn
2.400 m² Abbruch gebundener Straßenoberbau Asphalt
1.890 m² Fahrbahn aus Asphaltoberbau Bk 3,2 einschl. Erdarbeiten herstellen
110 m Bordstein aus Granit herstellen
110 m² Pflasterbauweise Betonsteinpflaster ungebunden auf Schotter- und Frostschutzschicht
17 Stk Straßenabläufe mit Anschlussleitungen einbauen
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LT 10 Straßenbau Stadt Waltershausen
100 m² Abbruch Schicht ohne Bindemittel
110 m² Abbruch gebundener Straßenoberbau Asphalt
160 m Bordanlage abbrechen
368 m Bordanlagen aus Granitstein herstellen
300 m² Pflasterbauweise Betonsteinpflaster ungebunden auf Frostschutzschicht
446 m² Fahrbahn aus Asphaltoberbau Bk 1,0 einschl. Erdarbeiten herstellen
12 St Straßenabläufe incl. Anschlussleitungen
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LT 11 Anpassungsflächen
150 m² Anpassungsflächen wiederherstellen
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LT 12 Straßenentwässerungskanal Am Wallgraben
Regenwasserkanal
45 m Regenwasserkanal DN 315 PP, T = über 1,25 m bis 1,75 m unter GOK
1 Stk. Auslaufbauwerk mit Froschklappe DN 315 PP, T = 0,40 m
3 Stk. Einzelschächte DN 1000 aus PP, T = über 1,00 bis 2,00 m
18 m Regenwasserkanal DN 200 PP, T = über 1,25 m bis 1,75 m unter GOK, Direkteinleiter
8 m Regenwasserkanal DN 160 PP, T = über 1,25 m bis 1,75 m unter GOK, Hausanschluss HA1
1 m Regenwasserkanal DN 110 PP, T = über 1,25 m bis 1,75 m unter GOK, Hausanschluss HA1
Auslaufbauwerk Direkteinleiter
5 m Fangedamm errichten
10 m² Planum herstellen
2 m³ Betonbettung C35/45 für Steinsatz
10 m² Auslauf Befestigung mit Wasserbausteinen
5 m² Steinsicherung, Uferbefestigung Wasserbausteine, Steinschüttung LMA40/200, Granit D 50 cm
3 m³ Oberboden abtragen und andecken
10 m² Oberboden liefern und andecken
10 m² Feinplanum Rasenfläche DIN 18 917
10 m² Rasenansaat mit RSM herstellen
# 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
# 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
# 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
# 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
# 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
# 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
# 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
# 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
# 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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§ 124 GWB
# 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
# 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
# 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
# 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
# 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
# 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
# 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
# 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
# 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
# 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann
- LT 01 Allgemeine Leistungen (Bauvor-/-nachbereitende Maßnahmen)
- LT 02 Ingenieurbauwerke
- LT 03 Böschung links der Emse/Anliegerbrücke/Wehr
- LT 04 Trinkwasserleitung
- LT 05 Schmutz-/Regenwasserkanal und Pumpwerk
- LT 06 Straßenentwässerung
- LT 07 Gasleitung (Tiefbau)
- LT 08 MS, NS, Leerrohr Straßenbeleuchtung (Tiefbau)
- LT 09 Straßenbau Fahrbahn
- LT 10 Straßenbau Stadt Waltershausen
- LT 11 Anpassungsflächen
Winterpausen sind entsprechend des Grobablaufplanes witterungsbedingt vorgesehen:
ca. Mo. 19.12.2026 - Fr. 07.03.2027
ca. Mo. 18.12.2027 - Fr. 27.02.2028
ca. Mo. 16.12.2028 - Fr. 04.03.2029
ca. Mo. 15.12.2029 - Fr. 03.03.2030
ACHTUNG:
Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes.
Gemäß § 8 Absatz 1 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, denen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes beigefügt ist.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Eignung zur Berufsausübung
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt;
- b) Registereintragungen;
- c) Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle);
- zu b) Nachweis durch
--> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
- zu c) Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
- b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- c) Angaben zu Jahresumsatz, einschließlich Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (netto)
• geforderter Mindestjahresumsatz: ,- €
• geforderte Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: ,- €
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
--> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung; sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- zu c) Nachweis durch
--> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
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Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- b) Angaben zu Arbeitskräften
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Bescheinigungen des damaligen Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis; Als vergleichbare Leistungen für den Ingenieurbau werden anerkannt: Erstellung von Brückenbauwerk mit Einzelstützweite von 21,00 m in Stahlbetonbauweise
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
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Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
richtige Bezeichnung Eignungskriterium:
auftragsbezogene Eignung / Sonstiges
- Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen,
Nachweis durch
--> Eigenerklärung;
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen auf der Grundlage der Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA 2021, Ausgabe 2021,
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
- Qualifikation des Unternehmens zur Ausübung von Fahrbahnmarkierungsleistungen,
Nachweis durch
--> Prüfung und Zertifizierung gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.;
- Qualifikation des Personals für die Ausübung von Fahrbahnmarkierungsleistungen,
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.;
- Qualifikation des Personals für Schutz und Instandsetzung im Betonbau,
Nachweis durch
--> aktueller SIVV-Schein;
- Qualifikation des Personals für die Beweissicherung,
Nachweis durch
--> Zulassung zum öffentlich bestellten und bei Gericht zugelassenen Beweissicherer;
- Qualifikation des Unternehmens für Arbeiten im Leitungstiefbau,
Nachweis durch
--> Zertifikat/ Bescheinigung nach DVGW- Arbeitsblatt GW 381;
- Qualifikation des Unternehmens, Rohrleitungen in Wasserversorgungssystemen im Rahmen des Technischen Regelwerkes in offener Bauweise zu errichten, instand zu setzen und einzubinden,
Nachweis durch
--> DVGW-Bescheinigung W 3 (Werkstoff: ge, pe) nach GW 301 oder gleichwertig;
- Qualifikation des Unternehmens für die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen und den zugehörigen Bauwerken,
Nachweis durch
--> Zertifikat der RAL-Gütesicherung Kanalbau GZ 961 Beurteilungsgruppe AK 2 oder gleichwertig;
- Befähigungsnachweis für EMSR- Installationsarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
Nachweis durch
--> Zertifikat für EMSR- Installationsarbeiten in ex-gefährdeten Bereichen gem. BetrSichV, Anh. 2, Abs. 3, Nr. 3.1 oder gleichwertig
- Qualifikation des Personals für das Schweißen von Aufstellvorrichtungen neben der Fahrbahn,
Nachweis durch
--> Kleines Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1 zum Schweißen von Stahltragwerken nach EXC2 gem. DIN EN 1090-2;
Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
Für die WAG-betreffenden Auftragsteile ist Sicherheit aufgeteilt, d. h. entsprechend der Abruf- bzw. Auftragsstruktur zustellen.
Für Vertragserfüllung und Mängelansprüche muss Sicherheit durch Bürgschaft geleistet werden. Ein Einbehalt oder Hinterlegung von Geld ist nicht möglich.
Für Bürgschaften sind die Formblätter 421, 422 und 423 des Vergabehandbuches des Bundes in der aktuellen Fassung zu verwenden.
Vertragsstrafen werden vereinbart.
Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertragsstrafe(n) zu zahlen:
- Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung 0,2 % je Kalendertag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)
- Vertragsstrafe je Kalendertag in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung 0,10 % nach Winterpause 2026/2027, 0,10 % nach Winterpause 2027/2028, 0,10 % nach Winterpause 2028/2029 und 0,10 % nach Winterpause 2029/2030
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
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