Ausschreibungsdetails
FüKW (Typ II)
Angebot beizufügen:
- 'Eigenerklaerung_Ausschlussgruende
- 'Anlage_Unternehmensdaten'
- 'Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung' (falls zutreffend)
- 'Eigenerklärung Sanktionen Russland'
- 'Unterauftraege' (falls zutreffend)
- 'Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unterauftraege'
(falls zutreffend
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft und eine Abfrage im bundesweiten Wettbewerbsregister eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Festbestellmenge: 150 Stück
variable unverbindliche Menge: 200 Stück
Weisen Sie einen Bestand von mindestens 50 über die Bundesrepublik Deutschland flächendeckend verteilten stationären Service- und Reparaturpartnern für das Basisfahrzeug nach.
Sollten Sie nicht selbst der Produzent des Basisfahrzeugs sein, stellen Sie sicher, dass für die Vertragserfüllung ein nach Anzahl und Fachkunde gleichwertiges stationäres Service- und Reparaturpartnernetz zur Verfügung steht. Beschreiben sie diesbezüglich ausführlich Ihre vertraglichen Vereinbarungen mit dem Fahrgestelllieferanten oder den von Ihnen ausgewählten mindestens 50 Service- und Reparaturpartnern.
Hinweis: Ein mobiler Reparaturservice wird nicht als gleichwertig zu den stationären Service- und Reparaturpartnern anerkannt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
●Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
●Wert des Auftrages,
●Zeitraum der Leistungserbringung,
●Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
●Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung) und müssen eine Fahrzeugserie von je mindestens fünf gebauten und ausgelieferten Fahrzeugen umfassen.
●Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
●Für die Referenzen ist das Formular "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
●Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Weisen Sie für den Anteil der Ausbauleistung nach, dass Sie in der Lage sind, mindestens 75 Führungskraftwagen pro Jahr zu liefern.
Eine bloße Bestätigung reicht hierfür nicht aus. Beschreiben Sie hierzu Ihre Fertigungskapazitäten und Personalstruktur.
Beachten Sie bei der Beschreibung der Personalstruktur, dass für den Ausbau nur qualifiziertes Personal mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbaren internationalen Qualifikation in den Bereichen Fahrzeugtechnik, Metallverarbeitung oder Elektrotechnik akzeptiert wird.
Benennen Sie die Anzahl des von Ihnen je Produktionsplatz eingesetzten qualifizierten Personals. Benennen Sie ebenso die Anzahl der parallelen Produktionsplätze für dieses Projekt.
Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Umweltmanagementsystem, wie etwa ISO 14001, durch ein gültiges Zertifikat oder weisen Sie nach, dass Sie ein gleichwertiges normiertes System unterhalten (für Fahrgestell)
Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Qualitätsmanagementsystem, wie etwa ISO 9001, durch ein gültiges Zertifikat oder weisen Sie nach, dass Sie ein gleichwertiges normiertes System unterhalten (für Fahrgestell, Aus- und Umbau)
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass von der Auftraggeberin bereitgestellte Gegenstände während des Verbleibens bei der Auftragnehmerin ausreichend gegen übliche Risiken versichert sind, wie etwa Diebstahl, Feuer- oder Hagelschäden, Beschädigungen durch Arbeitsunfälle etc.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz des Bieters oder aller Bieter bei einer Bietergemeinschaft in Summe für die letzten drei Geschäftsjahre im Bereich Fahrzeugauf- und Umbau anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 5.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste für die letzten drei Geschäftsjahre.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Es ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen.
Stellen Sie dar, dass Sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um die geforderte Leistung fertigen zu können. Hierfür genügt eine Eigenerklärung basierend auf Projektteammitarbeitern, externen Beratern o.ä.
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den Bereichen Mechanik, Elektronik und Funkausbauten.
Ferner ist der Auftraggeberin der Projektverantwortliche spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung zu benennen.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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